Finanzamt bittet Flaschensammler:innen zur Kasse – was wirklich gilt
Altmark/Gladbeck/Herne. Rechtslage: Freigrenze, Grundfreibetrag und mögliche Gewerblichkeit Wer gelegentlich Pfandflaschen einlöst, bleibt steuerlich unauffällig; wer jedoch planmäßig sammelt, Erträge steigert und wiederholt agiert, erreicht rascher als gedacht die Schwellen des Einkommensteuerrechts. Pfanderlöse aus regelmäßigem Sammeln sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zu werten; hier gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr. Als Freigrenze bedeutet sie:...
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