Bochum / Herne. [sn] Bereits am 15.03.2023 wurde der 27-jährige Mouhamad A. aus Herne vor der 5. Strafkammer – Jugendkammer I. Instanz (Az.: 5 KLs 35/22) angeklagt wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, Körperverletzung und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren am 02.08.2022 und 03.08.2022 in Herne.
Am Freitag, den 31.03.2023 wird die Verhandlung vor dem Landgericht fortgesetzt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich mit der seinerzeit 13-jährigen Zeugin, welche er über einen Chat kennengelernt haben soll, in Kenntnis ihres Alters getroffen zu haben. Der Angeklagte soll der Zeugin einen Joint übergeben haben, an welchem sie auch gezogen haben soll. Nachdem der Angeklagte und die Zeugin sich zunächst näher gekommen sein sollen, sollen sie das Schlafzimmer aufgesucht haben, wobei die Zeugin nunmehr aufgrund des Betäubungsmittelkonsums unter Kreislaufproblemen gelitten haben soll. Der Angeklagte soll sie dennoch ausgezogen und sexuelle Handlungen an ihr durchgeführt und schließlich auch den Beischlaf vollzogen haben, was erhebliche Blutungen verursacht haben soll.
Quelle: Landgericht Bochum
Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Wie alle Jugendgerichte können Jugendkammern auch zuständig sein, wenn von Erwachsenen begangene Straftaten oder Verfehlungen zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen waren.