BEDINGUNGEN FÜR DEN ERWERB VON WAREN- UND DIENSTLEISTUNGEN
Anwendungsbereich
Die nachstehenden Einkaufsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Verträge über den Kauf von Waren oder die Beauftragung von Dienstleistungen durch unser Unternehmen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Vertragspartnern, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln, also bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit auftreten.
Leistungsumfang und Fristen
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen zur Ausführungszeit getroffen wurden, hat die Lieferung oder Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu erfolgen. Das Risiko der Material- oder Rohstoffbeschaffung liegt beim Vertragspartner. Eine Verpflichtung unsererseits zur unverzüglichen Untersuchung oder Mängelanzeige besteht nicht.
Nachbesserung und Mängelbeseitigung
Als Ort für die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung gilt stets der in unserer Bestellung benannte Bestimmungsort, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein entsprechendes Verlangen auf Nachbesserung kann formlos erfolgen. Das Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung liegt bei uns. Die Pflicht zur Nachbesserung umfasst, sofern erforderlich, auch die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus. Soweit möglich, sind Überprüfungen von Mängeln mittels elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere durch Videoübertragung, vorzunehmen. Sollte dies unzumutbar oder nicht realisierbar sein, sind versandfähige Gegenstände auf Kosten und Risiko des Vertragspartners an eine von diesem zu bestimmende Anschrift zu übersenden. Die Organisation des Transports sowie die Abholung obliegt dem Vertragspartner. Sollte sich eine Mängelrüge nachträglich als unbegründet herausstellen und hätten wir dies erkennen müssen oder grob fahrlässig verkannt, erstatten wir die angemessenen Aufwendungen für Versand und Prüfung. Nicht transportfähige Produkte sind vom Vertragspartner nach vorheriger Absprache am jeweiligen Standort zu prüfen. Ersatzansprüche für Aufwendungen des Vertragspartners sind auf die Sätze gemäß JVEG beschränkt.
Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, sind wir berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst oder durch Dritte auf Kosten des Vertragspartners vorzunehmen. Für den Einsatz eigenen Personals werden hierfür 125,00 EUR pro Stunde zzgl. MwSt. für Geschäftsleitungsaufgaben und 51,00 EUR pro Stunde zzgl. MwSt. für andere Tätigkeiten angesetzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, bleiben hiervon unberührt.
Gefahrenübergang und Sicherheiten
Das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht erst mit tatsächlicher Übergabe am vereinbarten Erfüllungsort auf uns über. Bei Vorauszahlung tritt der Vertragspartner alle etwaigen Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister aus Schäden oder Verlusten im Rahmen des Transports vorsorglich an uns ab, wobei wir diese Abtretung annehmen. Der Vertragspartner ist weiterhin zur Einziehung der Forderung befugt, verpflichtet sich aber, auf unser Verlangen sämtliche Informationen und Unterlagen herauszugeben, die für die Geltendmachung erforderlich sind. Wir sind berechtigt, jederzeit eine Direktleistung an uns zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf erstes Anfordern die Abtretung gegenüber dem Transportdienstleister zu bestätigen und eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen. Die Sicherungsabtretung dient ausschließlich der Absicherung unserer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis; auf Verlangen des Vertragspartners werden übersteigende Sicherheiten freigegeben, sofern deren realisierbarer Wert unsere Ansprüche um mehr als 10 % überschreitet.
Haftungsregelungen
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen Einkaufsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Maßgeblich für die Kenntnis oder das grob fahrlässige Nichtkennen anspruchsbegründender Umstände ist ausschließlich das Wissen unserer Geschäftsführung.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder zwingende Ansprüche aus Produkthaftungsrecht oder Datenschutzrecht bestehen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für unsere Erfüllungsgehilfen.
Verjährung von Ansprüchen
Im Fall von Kaufverträgen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB drei Jahre ab Übergabe der Ware; etwaige Herausgabeansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB bleiben davon unberührt.
Rechte aus Rechtsmängeln verjähren nicht vor dem Zeitpunkt, an dem Dritte ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können.
Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.