BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN arbeiten daran, ihre digitalen Angebote barrierearm und möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und die Europäische Norm EN 301 549. Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) auf einzelne von uns angebotene Dienstleistungen anwendbar sind, werden auch deren Anforderungen berücksichtigt.

Website

Diese Erklärung bezieht sich auf:
https://sonntagsnachrichten.news/

Stand der Vereinbarkeit

Eine vollständige manuelle Prüfung sämtlicher Seiten, Beiträge, Medien, Dokumente und Drittinhalte liegt derzeit nicht vor. Deshalb wird keine vollständige Konformität der gesamten Website mit sämtlichen Anforderungen der WCAG 2.2, EN 301 549 oder gegebenenfalls anwendbaren gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen behauptet.

Die Website wird fortlaufend technisch und redaktionell überprüft und verbessert. Automatisierte Prüfungen können Barrieren erkennen, ersetzen jedoch keine vollständige manuelle Prüfung mit Tastatur, Screenreader und weiteren assistiven Technologien.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Zu den eingesetzten Maßnahmen gehören insbesondere:

  • skalierbare und responsive Darstellung für unterschiedliche Bildschirmgrößen,
  • Tastatur- und Screenreader-Unterstützung, soweit durch Theme, WordPress und die jeweiligen Inhalte technisch bereitgestellt,
  • Alternativtexte für redaktionelle Bilder, soweit für das Verständnis des Inhalts erforderlich,
  • strukturierte Überschriften und semantische Seitenelemente, soweit im jeweiligen Inhalt umgesetzt,
  • eine browserseitige Vorlesefunktion für markierten Text mit lokalen deutschen Stimmen,
  • fortlaufende Prüfung von Kontrasten, Formularen, Links und Bedienelementen.

Bekannte Grenzen

Die Website enthält eine große Zahl historisch gewachsener Beiträge, eingebetteter Medien, PDF-Dokumente und Inhalte von Drittanbietern. Für diese Inhalte kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht pauschal zugesichert werden. Bei extern eingebundenen Inhalten hängt die Barrierefreiheit teilweise von den jeweiligen Drittanbietern ab.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit:

SN SONNTAGSNACHRICHTEN

Kontakt:
Telefon: 0800 4288374
E-Mail: service@sonntagsnachrichten.news

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion die Barriere auftritt. Wir prüfen den Hinweis und bemühen uns um eine sachgerechte Lösung.

Telefonische Unterstützung

Für Rückfragen zur Nutzung der Website steht die Telefonnummer 0800 4288374 zur Verfügung.

Evaluationsmethode

Die Website wird durch automatisierte Prüfwerkzeuge sowie durch technische und redaktionelle Einzelprüfungen bewertet. Automatisierte Ergebnisse werden nicht als alleiniger Nachweis vollständiger Barrierefreiheit verstanden.

Als technische Orientierungsmaßstäbe werden insbesondere herangezogen:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2,
  • Europäische Norm EN 301 549,
  • soweit anwendbar: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV).

Früherer Bewertungsbericht

Ein automatisierter Bewertungsbericht vom 29.06.2025 ist weiterhin abrufbar. Er dokumentiert den damaligen technischen Prüfstand und stellt keine Aussage über eine vollständige aktuelle Konformität der gesamten Website dar:

BEWERTUNGSBERICHT

Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für die dort erfassten Produkte und Dienstleistungen. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Pflicht zur barrierefreien Erbringung von Dienstleistungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Ob und in welchem Umfang einzelne Angebote dieser Website dem BFSG unterliegen, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Dienstes.

Soweit für eine angebotene Dienstleistung das BFSG anwendbar ist, können Verbraucher:innen Barrieren bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) melden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Internet: https://www.mlbf-barrierefrei.de/

Stand

Stand dieser Erklärung: 07.10.2026