KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IM EINSATZ BEI DEN SN SONNTAGSNACHRICHTEN

KI-INFORMATION GEMÄSS KI‑VERORDNUNG (KI‑VO)

Künstliche Intelligenz verändert die Medienarbeit. Sie kann Informationen ordnen, umfangreiche Unterlagen auswerten, sprachliche Varianten vorschlagen und Redaktionen bei zeitaufwendigen Arbeitsschritten unterstützen. Sie kann jedoch weder journalistische Verantwortung übernehmen noch selbstständig darüber entscheiden, welche Informationen veröffentlicht werden.

Für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN gilt deshalb ein einfacher Grundsatz: Künstliche Intelligenz ist ein redaktionelles Hilfsmittel, aber keine eigenständig arbeitende Redaktion.

Keine automatisierte Veröffentlichung

Bei den SN SONNTAGSNACHRICHTEN werden Beiträge nicht vollautomatisch erzeugt und ungeprüft veröffentlicht. Es gibt keinen technischen Ablauf, bei dem ein KI-System selbstständig Themen auswählt, Texte erstellt und diese anschließend ohne menschliche Bearbeitung auf unseren Internetseiten oder in anderen Veröffentlichungen bereitstellt.

Jeder veröffentlichte Text wird redaktionell bearbeitet. Dies gilt auch dann, wenn Künstliche Intelligenz bei einzelnen Arbeitsschritten unterstützend eingesetzt wird. Die Auswahl eines Themas, die Bewertung seiner Bedeutung, die Prüfung von Tatsachen, die sprachliche Gestaltung und die Entscheidung über eine Veröffentlichung verbleiben stets bei der Redaktion.

Damit unterscheiden sich die SN SONNTAGSNACHRICHTEN bewusst von Veröffentlichungsmodellen, bei denen automatisiert erzeugte Inhalte ohne erkennbare redaktionelle Einzelfallprüfung verbreitet werden. Technische Effizienz ersetzt für uns weder journalistische Sorgfalt noch persönliche Verantwortlichkeit.

Verantwortung bleibt beim Menschen

KI-Systeme können überzeugend formulieren und dennoch falsche, unvollständige oder aus dem Zusammenhang gerissene Angaben liefern. Auch vermeintlich präzise Antworten können auf fehlerhaften Annahmen beruhen, veraltete Informationen enthalten oder Quellen nennen, die nicht existieren.

Aus diesem Grund behandeln wir KI-generierte Inhalte grundsätzlich nicht als verlässliche Quelle. Tatsachenbehauptungen müssen anhand geeigneter Unterlagen, amtlicher Informationen, eigener Recherchen oder nachvollziehbarer Primärquellen überprüft werden.

Die Verantwortung für einen Beitrag kann nicht auf eine Software übertragen werden. Für die Veröffentlichung ist immer eine konkret handelnde Person innerhalb der Redaktion verantwortlich.

Unterstützung bei Recherche und Auswertung

Künstliche Intelligenz kann insbesondere dort hilfreich sein, wo große Informationsmengen strukturiert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise umfangreiche Verwaltungsvorlagen, Haushaltsunterlagen, Gutachten, Gerichtsentscheidungen, technische Dokumentationen, Tabellen oder längere schriftliche Stellungnahmen.

Die Systeme können dabei helfen,

  • wiederkehrende Begriffe und Zusammenhänge zu erkennen,
  • unterschiedliche Dokumentfassungen miteinander zu vergleichen,
  • auffällige Zahlen oder Abweichungen zu markieren,
  • mögliche Recherchefragen zu formulieren und
  • komplexe Inhalte zunächst thematisch zu ordnen.

Eine solche Auswertung stellt jedoch noch keine journalistische Feststellung dar. Ob ein erkannter Zusammenhang tatsächlich besteht, welche Bedeutung ihm zukommt und ob daraus eine Veröffentlichung folgt, wird redaktionell geprüft.

Themenfindung und Perspektivwechsel

Bei der Vorbereitung eines Beitrags kann Künstliche Intelligenz dazu beitragen, zusätzliche Fragestellungen sichtbar zu machen. Sie kann beispielsweise Hinweise darauf geben, welche Auswirkungen eine kommunale Entscheidung auf Mieter:innen, Gewerbetreibende, Familien, Beschäftigte oder Eigentümer:innen haben könnte.

Solche Vorschläge dienen der Erweiterung des redaktionellen Blickwinkels. Sie entscheiden nicht darüber, welche Perspektive richtig oder maßgeblich ist. Die journalistische Einordnung entsteht weiterhin durch Recherche, Erfahrung, fachliche Bewertung und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Standpunkten.

Sprachliche und redaktionelle Bearbeitung

KI-Systeme können bei der Textarbeit eingesetzt werden, etwa zur Prüfung der Verständlichkeit, zur Gliederung umfangreicher Inhalte oder zur Entwicklung unterschiedlicher Überschriften und Vorspänne.

Ein technischer Vorschlag wird dabei nicht ungeprüft übernommen. Texte werden redaktionell überarbeitet, ergänzt, gekürzt, fachlich geprüft und an den jeweiligen Veröffentlichungszusammenhang angepasst. Maßgeblich ist nicht, ob eine Formulierung sprachlich gefällig klingt, sondern ob sie sachlich zutrifft, verständlich ist und dem Gegenstand gerecht wird.

Die endgültige Fassung eines Beitrags ist daher stets das Ergebnis menschlicher redaktioneller Arbeit.

Interviews, Tonaufnahmen und Transkriptionen

Bei Interviews, Gesprächen oder Veranstaltungen kann Künstliche Intelligenz eingesetzt werden, um Tonaufnahmen in einen schriftlichen Arbeitsentwurf zu übertragen. Dies erleichtert die weitere Auswertung, ersetzt jedoch nicht das Abhören der maßgeblichen Passagen.

Automatisch erstellte Transkriptionen können Namen, Fachbegriffe, Zahlen oder Satzbezüge falsch wiedergeben. Zitate werden deshalb vor einer Veröffentlichung mit der Aufnahme oder einer anderen belastbaren Dokumentation abgeglichen.

Bilder, Illustrationen und grafische Darstellungen

Für die visuelle Berichterstattung ist die Unterscheidung zwischen dokumentarischen Aufnahmen und gestalteten Darstellungen von besonderer Bedeutung.

Fotografien, die ein tatsächliches Ereignis, eine konkrete Person, einen bestimmten Ort oder eine reale Situation dokumentieren sollen, dürfen nicht durch künstlich erzeugte Darstellungen ersetzt werden, ohne dass dies deutlich erkennbar ist. Ein KI-generiertes Bild darf nicht den Eindruck vermitteln, es zeige ein reales Ereignis, das in dieser Form tatsächlich stattgefunden hat.

Künstliche Intelligenz kann dagegen bei der Erstellung von Symbolbildern, Illustrationen, erklärenden Grafiken oder gestalterischen Beitragsbildern eingesetzt werden. Soweit eine Kennzeichnung für das Verständnis und die Einordnung erforderlich ist, wird der Einsatz transparent kenntlich gemacht.

Auch technische Bildoptimierungen können zum Einsatz kommen. Dazu zählen beispielsweise Anpassungen von Belichtung, Kontrast, Bildausschnitt oder Schärfe. Der dokumentierte Inhalt eines journalistischen Fotos darf dadurch nicht in einer Weise verändert werden, die eine andere Wirklichkeit vortäuscht.

Rechtliche und fachliche Inhalte

Bei rechtlichen, technischen, medizinischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Themen gelten erhöhte Prüfungsanforderungen. KI-Systeme können hier zwar bei der Strukturierung oder ersten Auswertung unterstützen, sie ersetzen jedoch keine fachkundige Prüfung.

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, technische Regeln und Gerichtsentscheidungen können geändert, aufgehoben oder unterschiedlich ausgelegt werden. Deshalb werden maßgebliche Aussagen anhand der jeweils einschlägigen und möglichst aktuellen Grundlagen geprüft.

Eine sprachlich überzeugende KI-Antwort ist kein Ersatz für eine belastbare rechtliche oder fachliche Bewertung.

Datenschutz, Quellen- und Redaktionsschutz

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz muss mit dem Datenschutz, dem Schutz vertraulicher Informationen und dem journalistischen Quellengeheimnis vereinbar sein.

Personenbezogene Daten, vertrauliche Unterlagen, unveröffentlichte Informationen oder Angaben zu geschützten Quellen dürfen nicht unkontrolliert in externe KI-Systeme eingegeben werden. Vor jedem Einsatz ist zu prüfen, welche Daten verarbeitet werden, wo diese verarbeitet werden und ob eine weitere Nutzung durch den jeweiligen Anbieter ausgeschlossen ist.

Technischer Komfort rechtfertigt keinen Verlust der Vertraulichkeit.

Keine erfundenen Quellen und keine scheinbare Gewissheit

KI-Systeme neigen dazu, auf offene Fragen auch dann eine vollständige Antwort zu formulieren, wenn keine gesicherte Tatsachengrundlage vorliegt. Dadurch kann eine Sicherheit entstehen, die tatsächlich nicht besteht.

Für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN gilt deshalb:

  • Quellen werden nicht erfunden.
  • Unsicherheiten werden nicht verschwiegen.
  • Vermutungen werden nicht als Tatsachen dargestellt.
  • Nicht bestätigte Angaben bleiben als solche erkennbar.
  • Kann eine Information nicht ausreichend überprüft werden, wird sie entweder entsprechend eingeordnet oder nicht veröffentlicht.

Unser redaktioneller Maßstab

Künstliche Intelligenz kann journalistische Arbeit erleichtern. Sie kann Routinetätigkeiten beschleunigen, umfangreiche Unterlagen übersichtlicher machen und zusätzliche Fragen anregen. Sie besitzt jedoch kein eigenes Verantwortungsbewusstsein, keine berufliche Erfahrung und kein Verständnis für die tatsächlichen Folgen einer Veröffentlichung.

Deshalb bleibt der entscheidende Maßstab unverändert: Relevanz, Wahrheit, Nachvollziehbarkeit, Fairness und redaktionelle Verantwortung.

Bei den SN SONNTAGSNACHRICHTEN entscheidet kein Algorithmus darüber, was veröffentlicht wird. Die Technik liefert allenfalls einen Arbeitsbeitrag. Die Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung erfolgen durch Menschen.

Zusammengefasst

  1. Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN setzen Künstliche Intelligenz ausschließlich unterstützend ein.
  2. Beiträge werden nicht automatisiert und ungeprüft veröffentlicht.
  3. Alle Texte werden redaktionell bearbeitet und verantwortet.
  4. Tatsachen, Quellen, Zitate und fachliche Aussagen werden überprüft.
  5. KI-generierte Darstellungen dürfen nicht als dokumentarische Wirklichkeit ausgegeben werden.
  6. Datenschutz, Quellenschutz und redaktionelle Vertraulichkeit haben Vorrang vor technischer Bequemlichkeit.
  7. Die Verantwortung für jede Veröffentlichung verbleibt vollständig bei der Redaktion.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei Künstlicher Intelligenz in der Redaktion der SN SONNTAGSNACHRICHTEN?

Bei Künstlicher Intelligenz in der Redaktion der SN SONNTAGSNACHRICHTEN geht es um unterstützende Werkzeuge für Recherche, Auswertung, Strukturierung und Textarbeit. KI kann Informationen ordnen, Dokumente vergleichen, sprachliche Varianten vorschlagen und zeitaufwendige Arbeitsschritte erleichtern. Sie entscheidet aber nicht selbstständig über Themen, Bewertungen oder Veröffentlichungen. Die journalistische Verantwortung bleibt bei der Redaktion.

Warum veröffentlichen die SN SONNTAGSNACHRICHTEN keine ungeprüften KI-Texte?

Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN veröffentlichen keine ungeprüften KI-Texte, weil KI-Systeme überzeugend formulieren können, ohne dass ihre Angaben zuverlässig stimmen. Inhalte können falsch, veraltet, unvollständig oder aus dem Zusammenhang gerissen sein. Deshalb gelten KI-Ausgaben nicht als belastbare Quelle. Tatsachen, Zitate, fachliche Aussagen und Quellen müssen redaktionell geprüft werden, bevor ein Beitrag veröffentlicht wird.

Wer trägt bei den SN SONNTAGSNACHRICHTEN die Verantwortung für KI-gestützte Beiträge?

Die Verantwortung für KI-gestützte Beiträge tragen bei den SN SONNTAGSNACHRICHTEN immer konkret handelnde Menschen in der Redaktion. Eine Software übernimmt keine journalistische Verantwortung und trifft keine eigenständige Veröffentlichungsentscheidung. Die Redaktion wählt Themen aus, prüft Tatsachen, bewertet Quellen, bearbeitet Texte und entscheidet über die Veröffentlichung. KI liefert dabei allenfalls einen Arbeitsbeitrag.

Welche Folgen hat der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Leser:innen?

Für Leser:innen bedeutet der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei den SN SONNTAGSNACHRICHTEN nicht, dass Beiträge automatisch entstehen oder ungeprüft erscheinen. KI kann die redaktionelle Arbeit unterstützen und umfangreiche Informationen besser erschließbar machen. Zugleich bleiben Prüfung, Einordnung und Verantwortung menschlich. Leser:innen sollen sich darauf verlassen können, dass Quellen, Tatsachen, Zitate und fachliche Aussagen nicht allein aus KI-Ausgaben übernommen werden.

Wie gehen die SN SONNTAGSNACHRICHTEN mit KI-Bildern, Datenschutz und Quellen um?

Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN unterscheiden zwischen dokumentarischen Fotos und gestalteten Darstellungen. KI-generierte Bilder dürfen nicht so wirken, als zeigten sie ein reales Ereignis, das tatsächlich stattfindet. Personenbezogene Daten, vertrauliche Unterlagen und geschützte Quellen dürfen nicht unkontrolliert in externe KI-Systeme eingegeben werden. Quellen werden nicht erfunden, Unsicherheiten bleiben erkennbar, und Datenschutz sowie Quellenschutz haben Vorrang vor technischer Bequemlichkeit.