• Neuste
Luftbild der Cranger Kirmes in Herne-Wanne (Wanne-Eickel).

Sanierung Cranger Kirmesplatz: Millionen-Martyrium droht

15.08.2026
Stefan Budde-Siegel, Herausgeber und Chefredakteur der SN Sonntagsnachrichten, notiert Gedanken im Vordergrund vor der markanten, historischen Fassade des Herner Rathauses auf dem Rathausplatz in Herne.

Kommentar: Parkgebühren im Gysenberg – Erst kommt das Recht

11.08.2026
Innenansicht einer aufgeheizten Dachgeschosswohnung mit Dachschrägen, Thermometer ohne lesbare Werte und starkem Sonnenlichteinfall.

Hitze im Dachgeschoss: Wann fehlende Dämmung zum Mangel wird

04.08.2026
Besucher:innen vor der farbenfrohen Mainstage des San Hejmo Festivals am Airport Weeze während eines Liveauftritts.

San Hejmo 2026 komplettiert sein Line-up

03.08.2026
Luftbild eines Teils des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 116 der Stadt Herne an der Friedrich-der-Große-Straße.

Herner Bebauungsplan 116: Ratswille oder Verwaltungspraxis?

20.07.2026
Bundeswehrkonvoi mit Leopard-2-Panzern, bewaffneten Soldat:innen und Feldjäger-Motorradstreife am Cranger Kirmestor in Herne-Wanne.

Panzer auf dem Cranger Kirmesplatz? Dafür bekommt Herne Millionen aus dem Sondervermögen?

20.07.2026
Volkswagen-Werk in Osnabrück unter bedecktem Himmel.

VW-Werk Osnabrück: Arbeitsplätze ohne Kriegswirtschaft sichern

18.07.2026
Die Schweinebrücke über die Ehle bei Biederitz: In der Umgebung sollen sowjetische Stellen im April 1970 die Asche der zuvor verbrannten sterblichen Überreste Adolf Hitlers und Eva Brauns verstreut haben.

Wo ist Adolf Hitler begraben? Die Spur endet in der Ehle

17.07.2026
Anonyme Wähler:innen vor einem öffentlichen Gebäude in einer ostdeutschen Stadt mit typischer Nachkriegsarchitektur.

Warum der „Mimimi-Osten“ so häufig AfD wählt

17.07.2026
Freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit (v.l.n.r.): Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich, der neu bestellte Vorstand Daniel Legnaro und der schon amtierende Vorstand Carsten Sußmann.

Die Herner Methode: Erst das Netzwerk, dann der Spitzenposten?

17.07.2026
Das Mehrfamilienhaus an der Buschkampstraße 3 in Herne-Wanne-Eickel gehörte früher zum Bestand der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau.

HGW-Wohnungsverkäufe in Herne geraten unter politischen Druck

17.07.2026
Freecall: 0800 4288374
Samstag, 15. August 2026
HINWEISE GEBEN
WERBEPROSPEKTE
ANZEIGE AUFGEBEN
SN SONNTAGSNACHRICHTEN
  • BOULEVARD
  • KULTUR
  • LOKALESSN
  • POLITIK
  • SPORT
  • WIRTSCHAFT
  • PFLICHTANGABEN
    • AEB
    • AGB
    • AV-VERTRAG
    • BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    • IMPRESSUM
    • KI-INFORMATION
    • MEDIADATEN
      • PREISLISTE DIGITAL
    • ONLINE-STREITBEILEGUNG
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.
  • BOULEVARD
  • KULTUR
  • LOKALESSN
  • POLITIK
  • SPORT
  • WIRTSCHAFT
  • PFLICHTANGABEN
    • AEB
    • AGB
    • AV-VERTRAG
    • BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    • IMPRESSUM
    • KI-INFORMATION
    • MEDIADATEN
      • PREISLISTE DIGITAL
    • ONLINE-STREITBEILEGUNG
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.
SN SONNTAGSNACHRICHTEN
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.

Sanierung Cranger Kirmesplatz: Millionen-Martyrium droht

Die Sanierung Cranger Kirmesplatz könnte ein bislang ruhendes Altlastenproblem erst richtig teuer machen – obwohl für weite Teile des Geländes derzeit gerade keine flächendeckende Sanierungspflicht erkennbar ist

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
15.08.2026
Lesezeit: 13 Minuten.
0 0
A A
Luftbild der Cranger Kirmes in Herne-Wanne (Wanne-Eickel).

Bildnachweis/Rechtekette: © RVR, Bildflugjahr, dl-de/by-2-0

Via WhatsApp teilen ...Per E-Mail teilen ...

Berlin/Düsseldorf/Herne/Wanne. [sn] Solange man einen schlafenden Riesen schlafen lässt, kostet er wenig. Genau darin könnte die bisherige wirtschaftliche Logik des Cranger Kirmesplatzes liegen. Der rund 85.000 m² große Festplatz wurde über Jahrzehnte genutzt, obwohl sein Untergrund von Bergbau, Industrie, Auffüllungen, ehemaligen Gewässerstrukturen, Kriegseinwirkungen und mehreren ausdrücklich erfassten Altlasten- beziehungsweise Verdachtsflächen geprägt war. Nach Auswertung der Altlastenkarte standen nach den vorliegenden Angaben rund 90 % der Gesamtfläche und damit etwa 76.500 m² unter einem allgemeinen Verdacht. Daraus folgte jedoch nicht, dass die Stadt nun 76.500 m² Boden ausheben und sanieren müsste. Eine Verdachtsfläche löst nicht automatisch eine flächendeckende Sanierungspflicht aus. Entscheidend sind tatsächliche schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren sowie die jeweiligen Wirkungspfade und die Nutzung der Fläche. Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen Verdachtsflächen, Altlasten und Sanierungsmaßnahmen.

Teuer könnte es vielmehr werden, wenn SPD und CDU ihren politischen Auftrag zur umfassenden Ertüchtigung des Platzes tatsächlich in eine tiefgreifende bauliche Veränderung überführen. Solange belastete Materialien sicher im Untergrund verbleiben, vorhandene Sicherungen funktionieren und von einer Fläche bei ihrer konkreten Nutzung keine Gefahren ausgehen, verlangt das Bodenschutzrecht nicht allein wegen einer historischen Belastung die vollständige Entfernung des Bodens. Selbst eine Sanierung kann nach dem Gesetz durch Sicherungsmaßnahmen erfolgen, bei denen Schadstoffe gerade im Boden verbleiben und lediglich ihre Ausbreitung dauerhaft verhindert oder vermindert wird.

Der Rat hatte am 14.07.2026 beschlossen, zusätzlich Mittel für die Instandsetzung des Cranger Kirmesplatzes bereitzustellen. Parallel wurden Überlegungen zu einem weitergehenden Umbau des Cranger Kirmesplatzes öffentlich diskutiert. Politisch besonders relevant wurde die Frage, ob der Platz künftig nicht nur den Anforderungen der Kirmes, sondern auch weitergehenden Anforderungen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes genügen sollte.

ÄHNLICHE THEMEN

Stefan Budde-Siegel, Herausgeber und Chefredakteur der SN Sonntagsnachrichten, notiert Gedanken im Vordergrund vor der markanten, historischen Fassade des Herner Rathauses auf dem Rathausplatz in Herne.

Kommentar: Parkgebühren im Gysenberg – Erst kommt das Recht

11.08.2026
Innenansicht einer aufgeheizten Dachgeschosswohnung mit Dachschrägen, Thermometer ohne lesbare Werte und starkem Sonnenlichteinfall.

Hitze im Dachgeschoss: Wann fehlende Dämmung zum Mangel wird

04.08.2026
Besucher:innen vor der farbenfrohen Mainstage des San Hejmo Festivals am Airport Weeze während eines Liveauftritts.

San Hejmo 2026 komplettiert sein Line-up

03.08.2026
Luftbild eines Teils des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 116 der Stadt Herne an der Friedrich-der-Große-Straße.

Herner Bebauungsplan 116: Ratswille oder Verwaltungspraxis?

20.07.2026
Bundeswehrkonvoi mit Leopard-2-Panzern, bewaffneten Soldat:innen und Feldjäger-Motorradstreife am Cranger Kirmestor in Herne-Wanne.

Panzer auf dem Cranger Kirmesplatz? Dafür bekommt Herne Millionen aus dem Sondervermögen?

20.07.2026
Volkswagen-Werk in Osnabrück unter bedecktem Himmel.

VW-Werk Osnabrück: Arbeitsplätze ohne Kriegswirtschaft sichern

18.07.2026

85.000 m² Gesamtfläche – rund 90 % unter weiterem Verdacht

Für die Größenordnung ist zunächst eine saubere Flächenbetrachtung erforderlich. Die rund 85.000 m² bilden die Gesamtfläche des Kirmesplatzes. Die ausdrücklich bezeichneten Altlasten-, Deponie- und Bergbaubereiche dürfen nicht zusätzlich auf diese Fläche aufgeschlagen werden. Vielmehr liegen sie innerhalb des Gesamtareals. Nach der vorliegenden Auswertung standen rund 90 % des Platzes unter einem weiteren allgemeinen Verdacht. Rechnerisch entsprach dies etwa 76.500 m².

Innerhalb dieser Verdachtsfläche befanden sich mehrere genauer bezeichnete Bereiche. Die Deponie Heerstraße städtischer Bauhof mit der FISAlBo-Nr. 46 0019.0 umfasste nach der Kartenauswertung rund 22.000 m². Für sie waren Schutzmaßnahmen, insbesondere Nutzungsbeschränkungen gemäß § 2 Abs. 8 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), festgelegt. Weitere rund 700 m² entfielen auf den Bereich „Zeche Unser Fritz V Luftschacht“, FISAlBo-Nr. 46 0130.0. Dort waren Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden. Der ehemalige Bachlauf beziehungsweise das frühere Bachufer umfasste nach der Auswertung weitere rund 600 m².

Allein diese drei näher bestimmten Bereiche kamen damit auf etwa 23.300 m². Sie waren Bestandteil der 85.000 m² Gesamtfläche. Hinzu kamen unter anderem die als Altstandort, Altablagerung beziehungsweise altlastverdächtige Fläche erfasste Fa. Schwing mit der FISAlBo-Nr. 46 0080.2, für die eine Gefährdungsabschätzung erforderlich war, sowie die Anschüttung am Kirmesplatz mit der FISAlBo-Nr. 46 0015.0, für die nach dem dokumentierten Stand noch keine Verdachtsbewertung vorlag.

Daneben wies die Kartenauswertung weitere historische Besonderheiten aus: mindestens vier ehemalige Stellungsgräben aus dem Zweiten Weltkrieg, einen Bombentrichter, ehemalige Gleisanlagen der Zechen- und Industriebetriebe, eine alte Tankstellenfläche, weitere Auffüllungsbereiche sowie den früheren Verlauf der Emscher einschließlich Bachufer und Verfüllungen. Dass der Festplatz historisch mit Bergbau und Industrie verbunden war, ist grundsätzlich bekannt. Auch die Geschichte der Cranger Kirmes und ihres Standortes ist eng mit der ehemaligen Zeche Unser Fritz verknüpft.

Eine Verdachtsfläche ist noch keine sanierungspflichtige Altlast

Gerade für die öffentliche Diskussion ist diese Unterscheidung wesentlich. § 2 Abs. 6 BBodSchG bezeichnet Altablagerungen und Altstandorte als altlastverdächtige Flächen, wenn der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht. Die bloße Erfassung sagt deshalb noch nicht, dass der Boden tatsächlich in einem bestimmten Umfang kontaminiert ist oder vollständig entfernt werden muss.

Auf der anderen Seite bedeutet „noch keine Verdachtsbewertung“ ebenso wenig „unbelastet“. Bei der Anschüttung am Kirmesplatz ist nach der vorliegenden Katasterangabe gerade noch offen, wie der Verdacht fachlich zu bewerten ist. Wird eine solche Fläche nicht verändert und ergeben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung, kann die Situation bodenschutzrechtlich vollkommen anders zu beurteilen sein als bei einem großflächigen Aushub.

Die öffentlich zugängliche Karte bildet zudem nicht zwingend sämtliche Fachinformationen ab. Für eine ernsthafte Planung müsste deshalb auf die vollständige Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster, vorhandene Gutachten und die jeweiligen Einzelakten zurückgegriffen werden.

Wer den Boden öffnet, verändert die Ausgangslage

Genau hier liegt das finanzielle Risiko einer grundlegenden Sanierung. Soll der Boden geöffnet, ausgekoffert, umgelagert, verdichtet, durch neue Leitungen durchschnitten oder für erheblich höhere Fahrzeuglasten technisch neu aufgebaut werden, bleibt der gegenwärtige Zustand nicht unverändert. Schadstoffe können freigelegt oder verlagert werden. Bestehende Deck- oder Sicherungsschichten können ihre Funktion verlieren. Material, das jahrzehntelang im Untergrund verbleiben konnte, wird plötzlich zu Bodenaushub, der untersucht, getrennt und rechtlich bewertet werden muss.

Juristisch wäre es allerdings falsch, zu behaupten, jeder Spatenstich löse automatisch eine Sanierungspflicht für den gesamten Cranger Kirmesplatz aus. § 4 Abs. 1 BBodSchG verlangt zunächst, dass sich jede:r bei Einwirkungen auf den Boden so verhält, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Bei Altlasten können anschließend Untersuchungs-, Sicherungs- und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.

Wenn die politische Mehrheit dennoch darauf bestehen sollte, tief in den Untergrund des Cranger Kirmesplatzes einzugreifen, ihn großflächig auszubaggern und technisch neu aufzubauen, würde aus einem bislang weitgehend ruhenden Altlastenproblem zwangsläufig ein aktives Bodenmanagement. Für eine tatsächliche Dekontaminationssanierung wäre der Ausbau belasteter Bodenmassen in den betroffenen Bereichen ohnehin eine mögliche Sanierungsvariante. Dann müssten Böden untersucht, getrennt, bewertet und je nach Belastung, Sanierungsziel und behördlicher Festlegung entsorgt, behandelt, gesichert oder gegebenenfalls innerhalb des Sanierungsbereichs kontrolliert umgelagert beziehungsweise wieder eingebaut werden.

Gerade diese letzte Möglichkeit verdient politische Aufmerksamkeit. Das Bodenschutzrecht schließt eine Umlagerung von Bodenmaterial innerhalb einer Sanierungsfläche nicht generell aus. § 6 Abs. 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) stellt ausdrücklich klar, dass die allgemeinen Anforderungen der §§ 6 bis 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nicht gelten, soweit im Rahmen einer Altlastensanierung Material innerhalb derselben schädlichen Bodenveränderung oder Altlast beziehungsweise innerhalb des Gebietes eines für verbindlich erklärten Sanierungsplans umgelagert wird. Das ist jedoch kein Freibrief, belasteten Boden beliebig auf dem Gelände zu verteilen. Art und Umfang der Maßnahmen, verbleibende Belastungen, Sicherung und weitere rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen sind Gegenstand der Sanierungsuntersuchung und gegebenenfalls des Sanierungsplans.

Damit entsteht eine Frage, die nicht im Kleingedruckten eines Gutachtens verschwinden darf: Wenn im Zuge einer Sanierung erhebliche Mengen belasteten Bodens ausgebaut und anschließend an anderer Stelle des rund 85.000 m² großen Geländes dauerhaft gesichert wieder eingebaut werden sollten, müsste die Stadt auch offenlegen, wo diese Materialien künftig liegen sollen. Dann wäre den Bürger:innen zu erklären, welche Wohngebiete oder sonstigen Nutzungen an einen solchen gesicherten Ablagerungs- oder Einbaubereich angrenzen, welche Stoffe dort verbleiben, wie dauerhaft die Sicherung ausgelegt ist und welche Kontrollen vorgesehen wären.

Ein solcher Bereich wäre rechtlich nicht allein deshalb eine „Deponie“, weil belasteter Boden dort im Rahmen einer genehmigten Sanierung eingebaut oder umgelagert würde. Politisch bliebe die Frage jedoch dieselbe: Wer kontaminiertes Material innerhalb des Kirmesplatzes konzentriert oder an einem neuen Ort dauerhaft sichert, muss den betroffenen Anwohner:innen nachvollziehbar erklären, was dort verbleibt und warum diese Lösung gegenüber Abtransport, Behandlung oder einem Verzicht auf den tiefgreifenden Eingriff vorzugswürdig sein soll.

Der vermeintliche Kostenvorteil einer Umlagerung könnte damit einen erheblichen lokalen Konflikt erzeugen. Die Rechnung „nicht teuer entsorgen, sondern auf dem Gelände sichern“ mag technisch und wirtschaftlich unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Sie verlagert aber die politische Diskussion unmittelbar an den vorgesehenen Einbauort. Wer dort wohnt, wird wissen wollen, welche Schadstoffkonzentrationen festgestellt wurden, welche Wirkungspfade ausgeschlossen werden müssen und ob die Sicherung auch nach Jahrzehnten noch funktioniert.

22.000 m² Deponie mitten im Ausbauprojekt

Besonders deutlich wird das Problem an der Deponie Heerstraße. Sie umfasst nach der Kartenauswertung rund 22.000 m² und damit mehr als ein Viertel der gesamten Kirmesplatzfläche. Für diesen Bereich sind bereits Schutzmaßnahmen, insbesondere Nutzungsbeschränkungen gemäß § 2 Abs. 8 BBodSchG, festgelegt. Das bedeutet nicht automatisch, dass dort überhaupt nichts verändert werden darf. Es bedeutet aber ebenso wenig, dass diese 22.000 m² wie gewöhnlicher Straßenuntergrund behandelt werden könnten. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen dienen gerade dazu, Gefahren oder erhebliche Nachteile zu verhindern oder zu vermindern.

Vor einem Ausbau müsste deshalb zunächst feststehen, worin die vorhandenen Beschränkungen konkret bestehen. Darf eine Deckschicht geöffnet werden? Darf zusätzlicher Druck auf den Deponiekörper gebracht werden? Ist Versickerung zulässig? Welche Auswirkungen hätte eine neue Entwässerung? Dürfen Leitungen und Schächte eingebaut werden? Solange diese Fragen nicht geklärt sind, lässt sich auch der erforderliche technische Aufbau nicht seriös kalkulieren.

Aus einem Kirmesplatz soll eine Krisenfläche werden können

Politisch erhält die Angelegenheit ihre besondere Brisanz dadurch, dass die Planungen über eine gewöhnliche Reparatur des Festplatzes hinausreichen könnten. Wenn SPD und CDU den Platz nicht lediglich für die jährliche Kirmes instand setzen, sondern zugleich für Bevölkerungsschutz, Katastrophenlagen und weitere außergewöhnliche Nutzungsszenarien ertüchtigen wollen, steigen die technischen Anforderungen.

Bevölkerungs- und Katastrophenschutz betreffen zunächst zivile Szenarien – etwa Evakuierungen, Hochwasser, großflächige Stromausfälle, Unfälle, Versorgungsengpässe oder andere Notlagen. Große befestigte Flächen können dabei für Einsatzfahrzeuge, Hilfsorganisationen, Material, Behandlungsplätze oder logistische Bereitstellungen wertvoll sein.

Eine Nutzung im Verteidigungsfall oder durch die Bundeswehr wäre hiervon zu unterscheiden. Eine verbindliche Festlegung des Cranger Kirmesplatzes als militärischer Bereitstellungsraum ist nach dem bislang öffentlich belegbaren Sachstand nicht nachgewiesen. Deshalb darf aus einem Prüfauftrag für Bevölkerungsschutz nicht kurzerhand eine beschlossene militärische Nutzung gemacht werden.

Wenn die Fläche allerdings bewusst für sehr schwere Fahrzeuge und außergewöhnliche Logistik ertüchtigt werden sollte, müsste die Verwaltung offenlegen, welche Bemessungsfahrzeuge der Planung zugrunde liegen. Eine Kirmesfläche, die lediglich punktuell repariert wird, stellt an den Untergrund andere Anforderungen als eine dauerhaft hoch belastbare Logistikfläche.

Schwere Fahrzeuge brauchen mehr als eine neue Asphaltdecke

Bei schweren Zugmaschinen, Aufliegern, Kränen, Einsatzfahrzeugen oder vergleichbaren Lasten entscheidet nicht nur die Oberfläche über die Tragfähigkeit. Ein geeigneter Unterbau kann Bodenverbesserung, Frostschutz, Tragschichten, Entwässerung und gegebenenfalls gebundene Konstruktionen verlangen. Bei einem heterogenen Untergrund aus Auffüllungen, ehemaligen Gräben, verfüllten Gewässerstrukturen und Deponiebereichen können sich diese Anforderungen abschnittsweise erheblich unterscheiden.

Auch eine Aufhöhung des Platzes wäre kein problemloser Ausweg. Neue Schichten erhöhen die Auflast auf den bestehenden Untergrund. Auf inhomogenen Auffüllungen können daraus unterschiedliche Setzungen entstehen. Gleichzeitig müssten vorhandene Sicherungsmaßnahmen erhalten bleiben. Eine solche Lösung könnte technisch durchaus möglich sein, müsste aber ebenso untersucht und berechnet werden wie ein tiefer Bodenaustausch.

Im Worst Case könnten 60 bis 100 Millionen € fällig werden

Eine belastbare Kostenberechnung für die Gesamtsanierung liegt öffentlich bislang nicht vor. Für eine Risikobetrachtung kann jedoch modelliert werden, was geschähe, wenn mehrere ungünstige Faktoren gleichzeitig einträten. Das Worst-Case-Szenario unterstellt ausdrücklich nicht, dass 90 % des Geländes tatsächlich kontaminiert sind. Es untersucht vielmehr die finanziellen Folgen für den Fall, dass auf größeren Teilen der rund 76.500 m² Verdachtsfläche wegen des geplanten Ausbaus erhebliche Bodeneingriffe notwendig würden und dabei sanierungsrelevante Belastungen festgestellt würden.

Bereits der komplette technische Neuaufbau von 85.000 m² könnte bei komplexen Bedingungen einen hohen zweistelligen Millionenbetrag erreichen. Eine Modellrechnung mit 200 €/m² ergäbe 17 Millionen €. Bei 250 €/m² wären es 21,25 Millionen €, bei 300 €/m² 25,5 Millionen €. Dies sind keine Angebotspreise und keine Kostenberechnung der Stadt, sondern bewusst gewählte Rechengrößen eines oberen Risikoszenarios.

Hinzu käme der Boden selbst. Würde beispielsweise auf 50.000 m² nur einen Meter tief eingegriffen, wären bereits 50.000 m³ Material zu bewegen. Bei 1,5 m Eingriffstiefe wären es 75.000 m³. Selbst moderate Unterschiede bei Analyse-, Transport-, Behandlungs- und Entsorgungskosten summieren sich bei solchen Mengen schnell auf Millionenbeträge.

Vergleichbare Altlastenprojekte zeigen, wie groß die Stoffströme werden können. Solche Sanierungen sind nicht unmittelbar auf Crange übertragbar, belegen aber die Dimension, die Industrie- und Auffüllungsstandorte bei großflächigen Eingriffen erreichen können.

Wer sich mit der historischen Entwicklung des Areals beschäftigt, findet zahlreiche Hinweise darauf, wie stark Bergbau und Industrialisierung die Fläche veränderten. Auch historische Veröffentlichungen zur Geschichte der Cranger Kirmes verdeutlichen, wie eng Volksfest, Zeche und industrielle Entwicklung miteinander verbunden waren. Für die heutige Planung wird diese Geschichte allerdings zu einer nüchternen Frage von Kubikmetern, Tragfähigkeit und Entsorgung.

Unter Einbeziehung eines vollständigen Platzaufbaus, umfangreicher Bodenmaßnahmen, besonderer Arbeiten auf der Deponie, Entwässerung, Planungs- und Untersuchungskosten, Kampfmittelthematik, bergbaulicher Sicherung sowie möglicher Grundwassermaßnahmen erscheint deshalb im bewusst ungünstigen Szenario ein Gesamtrisiko von 60 bis 100 Millionen € oder mehr nicht ausgeschlossen. Dieser Betrag ist keine Prognose und keine Behauptung über die tatsächlich zu erwartenden Baukosten. Er beschreibt die Größenordnung, die entstehen könnte, wenn mehrere der derzeit offenen Risiken gleichzeitig eintreten.

SPD und CDU würden ein bislang ruhendes Kostenrisiko aktivieren

Damit bekommt die politische Entscheidung eine andere Dimension. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob ein schönerer, barriereärmerer und technisch besser ausgestatteter Kirmesplatz wünschenswert ist. Entscheidend ist, ob dafür ein Untergrund geöffnet und verändert werden soll, dessen schwierige Geschichte seit Jahrzehnten bekannt ist und der bislang offenbar gerade deshalb keine flächendeckende Millionensanierung erforderte, weil große Bereiche in ihrer bestehenden Situation verbleiben konnten.

SPD und CDU müssen sich deshalb fragen lassen, ob mit einem erweiterten Nutzungsauftrag ein finanzielles Risiko aktiviert würde, das bei einer auf das tatsächlich Erforderliche beschränkten Instandsetzung deutlich geringer ausfallen könnte. Eine punktuelle Reparatur des bestehenden Festplatzes ist etwas anderes als die vollständige Ertüchtigung von 85.000 m² für schwere Logistik, Katastrophenschutz und weitere außergewöhnliche Nutzungsszenarien.

Hinzu kommt die Frage nach den Alternativen. Sollte eine andere, geologisch und bodenschutzrechtlich weniger problematische Fläche dieselben Funktionen für Bevölkerungsschutz und Krisenlogistik erfüllen können, müsste erklärt werden, warum ausgerechnet ein Gelände mit Deponie, Altstandorten, Auffüllungen, ehemaligem Bachlauf, Zechenstrukturen und Kriegsspuren tiefgreifend ertüchtigt werden soll.

Weitere Berichte zur politischen und baulichen Entwicklung des Geländes veröffentlichten die SN SONNTAGSNACHRICHTEN in der Rubrik Cranger Kirmes.

Die günstigste Altlast kann die sein, die sicher im Boden bleibt

Die bodenschutzrechtliche Logik ist dabei vergleichsweise einfach: Belasteter Boden muss nicht allein wegen seiner Belastung vollständig ausgegraben werden. Das Gesetz kennt ausdrücklich Dekontaminationsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen. Die geeignete Lösung hängt vom konkreten Schadensbild, der Nutzung und dem Sanierungsziel ab.

Für Crange könnte deshalb ein möglichst geringer Eingriff in diejenigen Bereiche, bei denen keine weitergehende Maßnahme erforderlich ist, wirtschaftlich erheblich günstiger sein. Eine punktuelle Instandsetzung dort, wo der Kirmesbetrieb sie tatsächlich verlangt, unterscheidet sich fundamental von einem tiefgreifenden Neuaufbau, der zehntausende Kubikmeter historischen Untergrundes in Bewegung setzen könnte.

Und selbst wenn ein Sanierungskonzept am Ende vorsähe, belasteten Boden nicht teuer vollständig abzufahren, sondern Teile davon innerhalb der Altlast beziehungsweise eines verbindlichen Sanierungsplangebietes umzulagern und gesichert wieder einzubauen, wäre das keine unsichtbare technische Nebensache. Die Stadt müsste offenlegen, wo diese Massen verbleiben, wie sie gesichert werden und welche Nachbarschaften hiervon betroffen wären. Das Bundes-Bodenschutzrecht eröffnet solche Sanierungslösungen, verlangt aber ein fachlich abgestimmtes Vorgehen und kennt für komplexe Altlasten ausdrücklich Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne.

Das Millionen-Martyrium wäre nicht zwangsläufig

Das Worst-Case-Szenario ist damit gerade kein unabwendbares Schicksal. Niemand muss allein wegen der kartierten Verdachtsflächen 85.000 m² Kirmesplatz flächendeckend ausgraben. Wenn keine konkrete Gefährdung weitergehende Maßnahmen verlangt und vorhandene Sicherungen funktionieren, können belastete Bereiche unter bestimmten Voraussetzungen weiter gesichert verbleiben.

Das mögliche Millionen-Martyrium würde vielmehr dann entstehen, wenn eine politische Entscheidung einen so weitgehenden Umbau verlangt, dass große Teile des problematischen Untergrundes untersucht, geöffnet, bewegt oder zusätzlich belastet werden müssen. Erst dieser Schritt könnte aus ruhenden Verdachts- und Altlastenbereichen ein aktives Sanierungs-, Entsorgungs- und Baugrundprojekt machen.

Katastrophenschutz und zivile Notfallvorsorge sind legitime kommunale Aufgaben. Auch eine große, tragfähige Bereitstellungsfläche kann im Krisenfall einen Nutzen haben. Gerade bei möglichen Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich müssen Nutzen, Risiken und Alternativstandorte jedoch vor Beginn eines solchen Projektes offen gegeneinander abgewogen werden.

Die Stadt könnte den Cranger Kirmesplatz weiterhin als historisch stark überprägten, aber nutzbaren Festplatz behandeln und unnötige Eingriffe in den Untergrund vermeiden. Oder sie könnte daraus eine umfassend ertüchtigte multifunktionale Infrastrukturfläche machen. Im zweiten Fall könnten aus einigen Millionen für eine Instandsetzung im ungünstigsten Szenario 60, 80 oder 100 Millionen € oder mehr werden.

Dann wäre das finanzielle Problem allerdings nicht allein Folge der Vergangenheit unter dem Kirmesplatz. Es wäre auch Folge der Entscheidung, diese Vergangenheit wieder auszugraben.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei den Altlasten auf dem Cranger Kirmesplatz?

Bei den Altlasten auf dem Cranger Kirmesplatz geht es um den historisch belasteten Untergrund eines rund 85.000 m² großen Festplatzes. Nach der im Artikel beschriebenen Auswertung stehen etwa 90 % der Fläche unter einem allgemeinen Verdacht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der gesamte Boden ausgehoben oder saniert werden muss. Entscheidend sind konkrete Gefahren, schädliche Bodenveränderungen, Wirkungspfade und die geplante Nutzung der Fläche.

Warum können Altlasten auf dem Cranger Kirmesplatz teuer werden?

Altlasten auf dem Cranger Kirmesplatz können teuer werden, wenn der Untergrund für einen weitgehenden Umbau geöffnet, ausgekoffert, umgelagert oder technisch neu aufgebaut wird. Dann entstehen aus ruhenden Verdachtsflächen möglicherweise aktive Boden-, Sanierungs- und Entsorgungsfragen. Belastete Materialien müssen untersucht, getrennt, bewertet und je nach Befund behandelt, gesichert oder entsorgt werden. Eine punktuelle Instandsetzung verursacht deshalb ein anderes Risiko als ein tiefgreifender Neuaufbau.

Wer trägt die politische Verantwortung für den Umbau des Cranger Kirmesplatzes?

Die politische Verantwortung für den Umbau des Cranger Kirmesplatzes liegt nach dem Artikel vor allem bei SPD und CDU, soweit sie den erweiterten Nutzungsauftrag politisch tragen. Der Rat der Stadt Herne beschließt am 14.07.2026 zusätzliche Mittel für die Instandsetzung. Wenn daraus eine umfassende Ertüchtigung für schwere Logistik, Bevölkerungsschutz oder außergewöhnliche Nutzungsszenarien wird, müssen Kosten, Altlastenrisiken, Alternativstandorte und technische Anforderungen offen geprüft werden.

Welche Folgen hat ein tiefer Eingriff in den Boden des Cranger Kirmesplatzes?

Ein tiefer Eingriff in den Boden des Cranger Kirmesplatzes kann bestehende Sicherungen verändern, Schadstoffe freilegen, Bodenaushub erzeugen und zusätzliche Untersuchungs- sowie Entsorgungspflichten auslösen. Besonders problematisch sind Deponiebereiche, Auffüllungen, ehemalige Gewässerstrukturen, Kriegsspuren und bergbaulich beeinflusste Flächen. Wenn belasteter Boden innerhalb eines Sanierungsbereichs gesichert umgelagert wird, muss die Stadt erklären, wo er verbleibt, wie er gesichert wird und welche Nachbarschaften betroffen sind.

Was passiert jetzt beim Cranger Kirmesplatz und den möglichen Altlastenkosten?

Beim Cranger Kirmesplatz kommt es jetzt auf eine belastbare fachliche Prüfung an. Erforderlich sind vollständige Altlastenauskünfte, vorhandene Gutachten, Einzelakten, Baugrunduntersuchungen, Aussagen zu Schutzmaßnahmen und eine klare Abgrenzung zwischen punktueller Instandsetzung und umfassender Ertüchtigung. Erst danach lässt sich beurteilen, ob wenige gezielte Maßnahmen genügen oder ob ein Ausbau erhebliche Kostenrisiken bis hin zu einem hohen zweistelligen Millionenbetrag auslösen kann.

Tags: AltlastenAltlastenverdachtBerlinBevölkerungsschutzBodensanierungBundes-BodenschutzgesetzBundeswehrCDU HerneCranger KirmesCranger KirmesplatzCranger WeihnachtszauberDeponie HeerstraßeDüsseldorfFa. SchwingHerneKatastrophenschutzPolitikSanierung Cranger KirmesplatzSanierungskostenSchwerlastverkehrSN SONNTAGSNACHRICHTENSONNTAGSNACHRICHTENSPD HerneWanneWanne-EickelZeche Unser Fritz
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

ÄHNLICHE BEITRÄGE

Stefan Budde-Siegel, Herausgeber und Chefredakteur der SN Sonntagsnachrichten, notiert Gedanken im Vordergrund vor der markanten, historischen Fassade des Herner Rathauses auf dem Rathausplatz in Herne.
HERNE

Kommentar: Parkgebühren im Gysenberg – Erst kommt das Recht

11.08.2026
Luftbild eines Teils des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 116 der Stadt Herne an der Friedrich-der-Große-Straße.
HERNE

Herner Bebauungsplan 116: Ratswille oder Verwaltungspraxis?

20.07.2026
Bundeswehrkonvoi mit Leopard-2-Panzern, bewaffneten Soldat:innen und Feldjäger-Motorradstreife am Cranger Kirmestor in Herne-Wanne.
LOKALES

Panzer auf dem Cranger Kirmesplatz? Dafür bekommt Herne Millionen aus dem Sondervermögen?

20.07.2026
Volkswagen-Werk in Osnabrück unter bedecktem Himmel.
LOKALES

VW-Werk Osnabrück: Arbeitsplätze ohne Kriegswirtschaft sichern

18.07.2026
Anonyme Wähler:innen vor einem öffentlichen Gebäude in einer ostdeutschen Stadt mit typischer Nachkriegsarchitektur.
LOKALES

Warum der „Mimimi-Osten“ so häufig AfD wählt

17.07.2026
Freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit (v.l.n.r.): Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich, der neu bestellte Vorstand Daniel Legnaro und der schon amtierende Vorstand Carsten Sußmann.
HERNE

Die Herner Methode: Erst das Netzwerk, dann der Spitzenposten?

17.07.2026
Logo der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe auf violettem Hintergrund. Logo der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe auf violettem Hintergrund. Logo der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe auf violettem Hintergrund.
Werbung -W- Anzeige

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google AdSense. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
Werbung -W- Anzeige

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von FinanceAds. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
Werbung -W- Anzeige

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von AWIN. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
Werbung -W- Anzeige
  • Häuser der Siedlung Teutoburgia in Herne bei Nacht, mit übertriebener Halloween-Dekoration und warmem Laternenlicht.

    Verwaltungsversagen mit Ansage: Halloween-Showdown in der denkmalgeschützten Teutoburgia

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • Untersuchungshaftbefehl gegen Miroslaw J. (38) aus Herne erlassen – Mord an der deutschen Jenny S. (36) in Gelsenkirchen-Erle

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • Zoll nimmt Lisa und Muzi hops – Prostitution ohne Arbeitserlaubnis Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • Neue Folgen „Armes Deutschland“ mit Denise (25) und Christopher (31) aus Duisburg auf RTLZWEI

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • xendis Versandlogistik GmbH heißt jetzt Postzustellungsabwicklungsgesellschaft mbH i. L.

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0

Ressorts

-W- WERBUNG ALTMARK BLAULICHT BOULEVARD BUNDESWEHR CRANGER KIRMES CRANGER WEIHNACHTSZAUBER GERICHT GESUNDHEIT GLADBECK HERNE JOBBÖRSE KULTUR LOKALES MUSIK POLITIK REISE SPORT TRAUER VERANSTALTUNGEN WEWOLE WIRTSCHAFT

Schlagwörter-Wolke

Altmark Arnsberg Berlin Bezirksregierung Arnsberg BI Hallenbad Eickel Blaulicht Bochum Boulevard BSW Herne Bürgerentscheid Bürgerinitiative CDU Herne Frank Dudda Gericht Gesundheit Gladbeck Graf Hotte Grüne Herne Hallenbad Eickel Herne Horst Schröder Kommunalpolitik. Kommunalpolitik Herne Landschaftsschutzgebiet Lokales Musik Nordrhein-Westfalen Politik SN SONNTAGSNACHRICHTEN SN SONNTAGSNACHRICHTEN Altmark SN SONNTAGSNACHRICHTEN Gladbeck SN SONNTAGSNACHRICHTEN Herne SONNTAGSNACHRICHTEN SONNTAGSNACHRICHTEN Altmark SONNTAGSNACHRICHTEN Gladbeck SONNTAGSNACHRICHTEN Herne SONNTAGSNACHRICHTEN News SPD SPD Herne Sport Stadt Herne Veranstaltungen Wanne-Eickel Wirtschaft ZUE Herne

SN-LESERREDAKTION

Sonntagsnachrichten in blauem Schriftzug.

An der Kreuzkirche 17 – 19
44623 Herne
Deutschland
NRW

Telefon:
0800 4288374
E-Mail:
leser@sonntagsnachrichten.news

GESCHÄFTSZEITEN

Montags – Freitags:
10:00 Uhr – 22:00 Uhr

Vertreter- und Beratungstermine ausschließlich nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung.

LOKALREDAKTIONEN IN

Altmark (Stendal)
Gladbeck
Herne

FOLGE UNS AUF

Facebook
Google News
Instagram
RSS Channel
Telegram Kanal
TikTok
Truth Social
WhatsApp-Kanal
X (Twitter)
Youtube Kanal

© SN SONNTAGSNACHRICHTEN 2021 – 2026 | Impressum | Datenschutzerklärung |

SN SONNTAGSNACHRICHTEN

ANMELDEN

Jetzt starten!

Passwort vergessen?

Erhalte das Passwort.

Bitte Benutzername oder E-Mail-Adresse angeben um das Passwort zurückzusetzen.

Login
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.
  • WERBEPROSPEKTE
  • ANZEIGE AUFGEBEN
  • BOULEVARD
    • BLAULICHT
    • GERICHT
    • GESUNDHEIT
    • REISE
    • TRAUER
  • KULTUR
    • MUSIK
    • VERANSTALTUNGEN
  • LOKALES
    • ALTMARK
    • GLADBECK
    • HERNE
      • CRANGER KIRMES
      • WEWOLE
  • POLITIK
  • SPORT
  • WIRTSCHAFT
    • JOBBÖRSE
    • -W- WERBUNG
  • KONTAKTFORMULAR
  • PFLICHTANGABEN
    • AEB
    • AGB
    • AV-VERTRAG
    • BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    • IMPRESSUM
    • KI-INFORMATION
    • MEDIADATEN
      • PREISLISTE DIGITAL
    • ONLINE-STREITBEILEGUNG