Herne. [sn] Kupfer steckt in der Energiewende und in der Digitalisierung. Welche Folgen sein Abbau für Menschen in den Herkunftsländern hat und was das deutsche Lieferkettengesetz daran ändern kann, ist am 30.09.2026 Thema in Herne. Christian Wimberger von der Romero Initiative spricht von 18:30 bis 20:00 Uhr in der Volkshochschule Herne im Kulturzentrum, Willi-Pohlmann-Platz 1. Die Fachstelle Eine Welt des Evangelischen Kirchenkreises Herne und die Volkshochschule veranstalten den Abend im Rahmen der Fairen Woche 2026. Angekündigt ist eine Diskussion über Lieferbeziehungen zwischen dem Hamburger Metallkonzern Aurubis und Kupferminen in Lateinamerika.
Der Titel „Schmutziges Kupfer – Was bewirkt das Lieferkettengesetz?“ beschreibt den Konflikt, den Wimberger beleuchten will: Ein für elektrische Anwendungen gefragter Rohstoff wird in Regionen gewonnen, in denen Betroffene Umweltbelastungen und Verletzungen ihrer Rechte beklagen. Die Veranstalter sprechen in ihrer Mitteilung auch von neokolonialen Abhängigkeiten. Das ist ihre politische Einordnung; konkrete rechtliche Vorwürfe gegen ein Unternehmen müssen anhand der jeweiligen Lieferbeziehung und der gesetzlichen Pflichten geprüft werden. Welche Ergebnisse der Vortrag und die anschließende Diskussion bringen, steht vor der Veranstaltung nicht fest.
Beschwerden gegen Aurubis: Vorwürfe und Stellungnahme
Wimberger beschäftigt sich seit Jahren mit den Beziehungen des Kupferkonzerns zu Minen in Lateinamerika. Die Romero Initiative teilte im Februar 2025 mit, sie habe gemeinsam mit Betroffenen und Organisationen aus Mexiko und Panama eine Beschwerde sowie einen Hinweis beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht. Nach Darstellung der Initiative stehen die betroffenen Minen mit Trinkwasserverschmutzung, Gesundheitsschäden und im Fall Panamas mit Gewalt gegen Protestierende in Verbindung. Dass Organisationen eine Beschwerde erhoben haben, belegt noch keine Pflichtverletzung von Aurubis. Es eröffnet die Prüfung der geltend gemachten Vorwürfe durch die zuständige Behörde.
Ein Bericht über die Prüfung im Fall Mexiko des Südwestrundfunks vom 03.04.2025 nennt das Sonora-Flussbecken als Schauplatz eines schweren Bergbauunfalls im Jahr 2014. Laut dem Bericht gelangten damals 40.000 Kubikmeter saure Kupfersulfatlösung aus einem Rückhaltebecken in den Fluss. Die Umweltschäden und die Beschwerden der betroffenen Menschen sind Gegenstand der Auseinandersetzung. Die Verantwortung für den Unfall und die Frage, ob Aurubis im Umgang mit seinem Zulieferer gegen eigene Sorgfaltspflichten verstieß, dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden. Der Bericht meldete, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Prüfung gegen Aurubis eingeleitet habe. Ein abschließendes Ergebnis dieser Prüfung ist damit nicht verbunden.
Aurubis wies gegenüber dem Südwestrundfunk auf seine Prüfverfahren für Geschäftspartner hin. Ein Sprecher erklärte, das Unternehmen arbeite nur mit Partnern zusammen, die umfassende Verfahren nach gesetzlichen und branchenüblichen Anforderungen durchlaufen hätten. Aurubis setze nach dieser Stellungnahme auf Dialog und fortlaufende Verbesserung. Angaben zu einzelnen Lieferanten, Minen und Bezugsmengen machte das Unternehmen dem Bericht zufolge grundsätzlich nicht. Die Romero Initiative kritisiert gerade diese fehlende Transparenz und fordert wirksame Maßnahmen für Betroffene. Die beiden Positionen lassen sich benennen, ohne aus der laufenden Auseinandersetzung einen bereits festgestellten Rechtsverstoß zu machen.
Auch in Panama verweist die Romero Initiative auf einen Konflikt um den Kupferabbau und auf einen bei der deutschen Behörde eingereichten Hinweis. Der Einladung zum Herner Vortrag ist ein Foto einer Kupfermine in Panama mit dem Bildnachweis CIAM zugeordnet. Das Foto dokumentiert für sich weder eine bestimmte Liefermenge noch eine Verletzung des deutschen Gesetzes. Es macht den geographischen Bezug der Veranstaltung sichtbar. Welche Beispiele Wimberger am Abend im Einzelnen vorführen wird, beschreibt die kurze Pressemitteilung über die angekündigten Lieferbeziehungen hinaus nicht.
Was das Gesetz von Unternehmen verlangt
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten verpflichtet erfasste Unternehmen zu einem Risikomanagement. Dazu gehören Risikoanalysen, vorbeugende Maßnahmen, ein Beschwerdeverfahren und Schritte zur Abhilfe, wenn geschützte Rechtspositionen verletzt werden oder eine Verletzung unmittelbar bevorsteht. Seit 2024 erfasst das Gesetz grundsätzlich Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland. Seine Pflichten gelten nach den gesetzlichen Regeln auch für Risiken bei mittelbaren Zulieferern, wenn einem Unternehmen substantiierte Kenntnis von möglichen Verletzungen vorliegt. Die genaue Pflicht hängt vom festgestellten Risiko und der Stellung des Zulieferers in der Lieferkette ab.
Das Gesetz verlangt keine pauschale Garantie, dass an jedem Ort der Lieferkette jede Schädigung ausbleibt. Ebenso folgt aus einem Schaden in einer Mine nicht automatisch eine Gesetzesverletzung durch einen Abnehmer in Deutschland. Unternehmen müssen die gesetzlich vorgesehenen Sorgfaltsschritte angemessen erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert die Einhaltung und kann nach Maßgabe des Gesetzes tätig werden. Der Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bietet eine Einführung; für die rechtliche Bewertung sind der geltende Gesetzestext und die konkreten Tatsachen des jeweiligen Falls ausschlaggebend.
Die Reichweite der Regeln ist selbst politisch umstritten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erläutert auf seiner Informationsseite einen Gesetzentwurf, der Änderungen an Berichts- und Sanktionsvorschriften vorsieht. Ein Gesetzentwurf ist keine bereits geltende Rechtsänderung. Für die Diskussion in Herne ist die Unterscheidung wesentlich: Es geht um die Wirkung bestehender Sorgfaltspflichten, um ihre Anwendung auf internationale Rohstoffketten und um die Frage, welche Änderungen der Gesetzgeber künftig beschließt. Weder eine Beschwerde noch ein Reformvorschlag beantwortet schon, welche tatsächlichen Verbesserungen Menschen an einer bestimmten Mine erreichen.
Warum eine Herner Veranstaltung auf Lateinamerika blickt
Der Vortrag gehört zur Fairen Woche in Herne. Der offizielle Veranstaltungskalender bestätigt Referent, Ort und Uhrzeit. Die Fachstelle Eine Welt und die Volkshochschule holen damit eine Frage des internationalen Handels in einen örtlichen Bildungsraum: Wer trägt Verantwortung, wenn hier benötigte Rohstoffe andernorts abgebaut werden? Die Veranstaltung kündigt eine Diskussion über Chancen und Grenzen des Gesetzes an. Sie ersetzt kein behördliches Verfahren und erhebt keinen Anspruch darauf, den Fall Aurubis abschließend zu entscheiden.
Für Besucher:innen ist vor allem der Termin konkret: Mittwoch, 30.09.2026, 18:30 bis 20:00 Uhr, Volkshochschule Herne im Kulturzentrum am Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne. Die vorliegende Pressemitteilung nennt weder Eintrittspreis noch Anmeldepflicht. Wer dafür eine verbindliche Auskunft benötigt, kann sich an die Veranstalter wenden. Die Fachstelle nennt Markus Heißler als Kontakt für die Veranstaltung. Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN führen solche Termine in der Rubrik Veranstaltungen.
Wer sich vorab mit den wirtschaftlichen Zusammenhängen befassen will, findet auch Bücher zu den Rohstoffen moderner Technik, etwa „Material World“ von Ed Conway. Ein solches Buch ist kein Beleg für die im Vortrag behandelten Aurubis-Lieferbeziehungen und keine Quelle zum Stand einer Beschwerde. Im Kulturzentrum soll darüber gesprochen werden, welche konkreten Pflichten das Lieferkettengesetz bei der Beschaffung von Kupfer auslöst und wo seine Durchsetzung an Grenzen stößt. Was Wimberger dazu vorträgt und welche Antworten die Diskussion ergibt, lässt sich erst nach dem Termin berichten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es beim Vortrag „Schmutziges Kupfer“ in Herne?
Beim Vortrag „Schmutziges Kupfer – Was bewirkt das Lieferkettengesetz?“ in Herne geht es um Kupferabbau, Lieferketten und mögliche Folgen für Menschen in Herkunftsländern. Christian Wimberger von der Romero Initiative spricht am 30.09.2026 in der Volkshochschule Herne über Lieferbeziehungen zwischen Aurubis und Kupferminen in Lateinamerika. Im Mittelpunkt stehen Umweltbelastungen, Rechte Betroffener und die Frage, was das deutsche Lieferkettengesetz leisten kann.
Warum ist Kupfer aus Lateinamerika ein Thema für das Lieferkettengesetz?
Kupfer aus Lateinamerika ist ein Thema für das Lieferkettengesetz, weil der Rohstoff für Energiewende, Digitalisierung und elektrische Anwendungen wichtig ist, sein Abbau aber mit Umwelt- und Menschenrechtsfragen verbunden sein kann. Die Romero Initiative verweist auf Beschwerden zu Minen in Mexiko und Panama. Eine Beschwerde belegt noch keine Pflichtverletzung, kann aber eine behördliche Prüfung auslösen und die Frage nach unternehmerischen Sorgfaltspflichten aufwerfen.
Wer veranstaltet den Vortrag zum Lieferkettengesetz in Herne?
Der Vortrag zum Lieferkettengesetz in Herne wird von der Fachstelle Eine Welt des Evangelischen Kirchenkreises Herne und der Volkshochschule Herne veranstaltet. Referent ist Christian Wimberger von der Romero Initiative. Der Abend findet im Rahmen der Fairen Woche 2026 statt. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Herne im Kulturzentrum am Willi-Pohlmann-Platz 1. Als Kontakt nennt die Pressemitteilung Markus Heißler.
Welche Folgen kann das Lieferkettengesetz für Unternehmen wie Aurubis haben?
Das Lieferkettengesetz kann Unternehmen wie Aurubis verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in Lieferketten zu prüfen und ein Risikomanagement einzurichten. Dazu gehören Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen. Ein Schaden an einer Mine bedeutet aber nicht automatisch eine Gesetzesverletzung durch einen deutschen Abnehmer. Entscheidend ist, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten im konkreten Fall angemessen erfüllt werden.
Wann findet der Vortrag „Schmutziges Kupfer“ in Herne statt?
Der Vortrag „Schmutziges Kupfer – Was bewirkt das Lieferkettengesetz?“ findet am Mittwoch, 30.09.2026, von 18:30 bis 20:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Herne im Kulturzentrum, Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne. Die vorliegende Mitteilung nennt keinen Eintrittspreis und keine Anmeldepflicht. Wer eine verbindliche Auskunft benötigt, sollte sich direkt an die Veranstalter wenden.
























