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BSW Ratsgruppe Herne – Zwei Anträge, eine Anfrage: Transparenz und Bürgerbeteiligung im Rat

Für die kommende Ratssitzung am 13.10.2026 legt die BSW-Ratsgruppe zwei Anträge und eine umfangreiche Anfrage vor – im Mittelpunkt stehen Transparenz und Bürgerbeteiligung bei Seilbahn, Cranger Kirmesplatz und Sozialpolitik

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
28.09.2026
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Karikatur mit den BSW-Ratsmitgliedern Norbert Arndt links und Michael Wiese rechts sowie Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda oben mittig.

Bildnachweis/Rechtekette: Symbolbild: © 2026 SN SONNTAGSNACHRICHTEN – KI-generierter Inhalt.

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Herne. [sn] Zwei Anträge und eine Anfrage bringt die BSW-Ratsgruppe für die kommende Ratssitzung am 13.10.2026 auf den politischen Tisch. Die Themen könnten unterschiedlicher kaum sein: die wirtschaftlichen Risiken der geplanten „Blumenthal Airline“, Altlasten und Baugrundfragen auf dem Cranger Kirmesplatz sowie eine regelmäßige jährliche Sozialberichterstattung für Herne. Verbunden werden die drei Vorlagen durch einen gemeinsamen Ansatz: Der Rat soll Entscheidungen auf nachvollziehbaren Datengrundlagen treffen können, Risiken sollen vor wirtschaftlich oder baulich bindenden Schritten offengelegt werden, und bei der Sozialberichterstattung sollen Informationen nicht nur verwaltungsintern ausgewertet, sondern veröffentlicht und öffentlich beraten werden.

Die drei Vorlagen tragen das Datum 28.09.2026. Beim Kirmesplatz Crange handelt es sich ausdrücklich um eine Anfrage, deren Fragen schriftlich beantwortet werden sollen. Zur „Blumenthal Airline“ und zur Sozialberichterstattung liegen dagegen Anträge mit konkreten Beschlussvorschlägen vor. Für die BSW-Ratsgruppe zeichnen die Stadtverordneten Norbert Arndt und Michael Wiese. Die Unterscheidung ist mehr als eine Formalie: Über die beiden Anträge soll der Rat politisch entscheiden; die Anfrage verlangt zunächst Auskunft zu Sachständen, Gutachten, Risiken und bislang offenen Untersuchungen.

Blumenthal Airline: Risiken vor der nächsten Bindung offenlegen

Beim ersten Antrag richtet die Ratsgruppe den Blick auf die geplante urbane Seilbahn zum Blumenthal-Areal. Der Rat hatte am 14.07.2026 weitere Schritte für das Projekt eingeleitet. Die Stadt Herne teilte anschließend mit, dass mit diesem Beschluss unter anderem die Vorbereitung und Durchführung einer europaweiten Vergabe für den Bau, Förderanträge und die Vorbereitung der Inbetriebnahme beauftragt worden seien.

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Die BSW-Ratsgruppe stellt in ihrem Antrag eine leistungsfähige öffentliche Verkehrsanbindung des Blumenthal-Areals ausdrücklich nicht infrage. Sie verlangt aber, dass vor einer verbindlichen Vergabe eine aktualisierte Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalyse vorgelegt wird. Getrennt ausgewiesen werden sollen Investitionskosten, Fördermittel, städtischer Eigenanteil sowie jährliche Betriebs-, Wartungs- und Finanzierungskosten. Zusätzlich sollen Kostensteigerungen und mögliche Förderausfälle in Szenarien dargestellt werden.

Die Stadt selbst hatte den Ratsbeschluss vom Juli als wichtigen Schritt für die Umsetzung der Seilbahn bezeichnet. Der BSW-Antrag setzt einen anderen Schwerpunkt: Eine hohe Förderung der Investition beantwortet aus Sicht der Ratsgruppe noch nicht, welche laufenden finanziellen Belastungen später entstehen. Nach ihrer Analyse des Betriebsführungsvertrages soll die Herner Seilbahngesellschaft mbH ihre Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags von der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH erstattet erhalten, während Fahrgeldeinnahmen und das Risiko einer geringeren Nachfrage bei der HCR liegen sollen. Diese Bewertung stammt aus dem Antrag.

Der Beschlussvorschlag verlangt deshalb, die finanziellen Auswirkungen auf HCR, Herner Seilbahngesellschaft, städtischen Beteiligungskonzern und den Haushalt der Stadt Herne offenzulegen. Auch die Verteilung von Fahrgeldeinnahmen und Nachfragerisiken sowie wirtschaftliche Vorteile und Risiken der beteiligten Gesellschaften sollen dargestellt werden. Soweit Vertragsbestandteile vertraulich sind, sollen sie dem Rat nach dem Antrag in nicht öffentlicher Sitzung zugänglich gemacht werden.

Mehrere Fahrgastszenarien statt einer einzigen Erwartung

Ein weiterer Punkt betrifft die Fahrgastprognosen. Die Verwaltung hatte für die Entwicklung des Blumenthal-Areals nach Darstellung der Ratsgruppe bis zu 4.000 neue Arbeitsplätze auf dem Gelände und im regionalen Umfeld genannt. Der Antrag verlangt mehrere Szenarien und insbesondere Berechnungen dazu, wie sich eine verzögerte Entwicklung des Areals oder eine geringere Zahl von Arbeitsplätzen auf den jährlichen Zuschussbedarf auswirken würde.

Zusätzlich soll die Seilbahn anhand einheitlicher Annahmen mit einer bedarfsgerecht ausbaubaren Busanbindung verglichen werden. Der Antrag nennt Kosten, Reisezeiten, Umstiege, Barrierefreiheit, Umweltwirkungen und die Möglichkeit, das Verkehrsangebot an die tatsächliche Nachfrage anzupassen. Ebenso soll die Verwaltung darstellen, welche rechtlichen und finanziellen Ausstiegsmöglichkeiten bei Kostensteigerungen, ausbleibender Förderung, Verzögerungen oder deutlich geringerer Verkehrsnachfrage bestehen. Erst anschließend soll nach dem Beschlussvorschlag ein Zuschlag oder eine andere wirtschaftlich bindende Entscheidung erfolgen.

Die Forderung zielt damit auf den Zeitpunkt politischer Kontrolle. Nicht erst nach Vertragsschluss, sondern vor einer wirtschaftlichen Bindung sollen die Ratsmitglieder erkennen können, welche Annahmen dem Projekt zugrunde liegen und welche finanziellen Folgen unterschiedliche Entwicklungen haben könnten. Die offizielle Darstellung der Stadt zum Projekt und zum Ratsbeschluss vom 14.07.2026 ist auf der Internetseite der Stadt Herne zur Seilbahn-Planung dokumentiert.

Kirmesplatz Crange: Zehn Themenkomplexe zu Boden, Altlasten und Baugrund

Die zweite Vorlage ist kein Antrag, sondern eine sechsseitige Anfrage zum Kirmesplatz Crange. Sie trägt den Titel „Kirmesplatzes Crange: ‚multifunktionaler Bereitstellungsraum‘“ und befasst sich mit Altlasten, altlastverdächtigen Flächen sowie Sanierungs-, Sicherungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen. Die Ratsgruppe bittet ausdrücklich darum, die Anfrage in die Tagesordnung der Ratssitzung am 13.10.2026 aufzunehmen und die Fragen schriftlich zu beantworten.

Ausgangspunkt ist ein Beschluss des Rates vom 14.07.2026. Nach Darstellung der Anfrage wurden auf Änderungsantrag von CDU und SPD Mittel aus dem Infrastrukturgesetz Nordrhein-Westfalen für eine Dual-Use-Nutzung des Kirmesplatzes vorgesehen. Neben einer barrierefreien Umgestaltung soll dort ein „multifunktionaler Bereitstellungsraum“ entstehen. Nach den der BSW-Ratsgruppe vorliegenden Informationen könne damit auch eine militärische Nutzung als Logistik- und Verlegestützpunkt beziehungsweise Convoy Support Center im Zusammenhang mit der NATO-Drehscheibenfunktion verbunden sein. Die Anfrage formuliert dies als mögliche Nutzung; aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich keine bereits abschließend festgelegte konkrete militärische Nutzung.

Der umfangreiche Fragenkatalog setzt bereits beim vorhandenen Bodenwissen an. Aufgeführt werden der Altstandort „Fa. Schwing“, die „Anschüttung am Kirmesplatz“, die Deponie Heerstraße beziehungsweise der städtische Bauhof, die Zeche Unser Fritz V mit Luftschacht und ein verfüllter Bereich des ehemaligen Emscherverlaufs. Für die Deponie Heerstraße nennt die Vorlage eine Fläche von rund 22.000 Quadratmetern, für den Bereich Zeche Unser Fritz V rund 700 Quadratmeter und für den ehemaligen Emscherverlauf mindestens 600 Quadratmeter. Die Ratsgruppe addiert diese drei näher bekannten Flächen auf mindestens 23.300 Quadratmeter.

Hinzu kommen nach Darstellung der Anfrage mindestens vier ehemalige Stellungsgräben aus dem Zweiten Weltkrieg, mindestens ein Bombentrichter, ehemalige Zechen- und Industriegleisanlagen, Chemie- beziehungsweise Industrienutzungen, eine frühere Tankstelle und historische Auffüllungen. Diese Angaben werden in der Vorlage als Ergebnisse von Standortkarten und Recherchen der Ratsgruppe bezeichnet.

Die Frage nach dem tatsächlichen Wissensstand bekommt zusätzlich Gewicht durch einen Hinweis der Stadt selbst. Auf ihrer Altlastenkarte erklärt die Stadt Herne, dass sich das Wissen über Altlasten fortlaufend entwickelt und die Internetdarstellung deshalb vom aktuellen behördlichen Kenntnisstand abweichen kann. Das gelte insbesondere für die genaue Abgrenzung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen; Angaben über Grundwasserbelastungen seien in der öffentlich zugänglichen Karte nicht enthalten.

Die Anfrage verlangt deshalb nicht nur die Benennung bekannter Flächen, sondern einen Abgleich mit dem aktuellen behördeninternen Sachstand. Aufgelistet werden sollen Altlasten, Altstandorte, Altablagerungen, Verdachtsflächen, ehemalige Deponien, Auffüllungen und andere bodenschutzrechtlich relevante Bereiche einschließlich FISAlBo-Nummer, Flächengröße, Bearbeitungsstand und aktueller Bewertung. Gefragt wird außerdem, welche davon in der öffentlichen Altlastenkarte fehlen, nur teilweise erscheinen oder dort mit einem vom aktuellen behördlichen Stand abweichenden Sachstand dargestellt werden.

Von der Gefährdungsabschätzung bis zu möglichen Entsorgungskosten

Die Anfrage arbeitet sich anschließend durch einzelne Flächen und technische Fragestellungen. Für den Altstandort „Fa. Schwing“ will die Ratsgruppe wissen, weshalb weiterhin der Bearbeitungsstand „Gefährdungsabschätzung erforderlich“ ausgewiesen werde und wann diese Gefährdungsabschätzung durchgeführt beziehungsweise abgeschlossen werden solle. Bei der Anschüttung am Kirmesplatz wird nach dem Grund gefragt, weshalb bislang keine Verdachtsbewertung erfolgt sei. Zusätzlich verlangt die Ratsgruppe Angaben zu Art, Herkunft, Alter, Mächtigkeit und möglicher Zusammensetzung der dortigen Auffüllungen.

Für die Deponie Heerstraße beziehungsweise den städtischen Bauhof werden konkrete Schutzmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen abgefragt. Die Vorlage nennt mögliche Bodeneingriffe wie Aushub, Abgrabungen, Bodenverbesserungen, Verdichtungen, Gründungen, Leitungsbau, Entwässerungs- und Versickerungsanlagen sowie Verkehrsflächenbau. Die Verwaltung soll erklären, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Arbeiten zulässig wären und welche Auswirkungen zusätzliche Auflasten durch einen neuen Verkehrsflächenaufbau oder eine Geländeaufhöhung haben könnten.

Ähnlich detailliert fallen die Fragen zum ehemaligen Luftschacht der Zeche Unser Fritz V aus. Gefragt wird nach den dort ausgeführten Sicherungsmaßnahmen, nach möglichen Belastungs-, Bebauungs- und Befahrungsbeschränkungen sowie danach, ob eine aktuelle bergbauliche oder geotechnische Bewertung für zusätzliche Verkehrslasten oder Geländeaufhöhungen vorliegt.

Weitere Themen sind der frühere Emscherverlauf, die Materialeigenschaften der Verfüllungen, Setzungsrisiken, Stellungsgräben und Bombentrichter, mögliche Kampfmittelbewertungen, frühere Chemie- und Industrienutzungen sowie die ehemalige Tankstellenfläche. Die Ratsgruppe fragt darüber hinaus nach einem flächendeckenden Baugrund- oder geotechnischen Gutachten und nach den Lastannahmen für schwere Fahrzeuge.

Auch Grundwasser und Entwässerung spielen eine Rolle. Die Anfrage will wissen, welche Untersuchungen zum Wirkungspfad Boden–Grundwasser vorgenommen wurden, welche Grundwasserbelastungen bekannt sind und wie Niederschlagswasser künftig von neu hergestellten oder wesentlich veränderten Verkehrs- und Veranstaltungsflächen abgeleitet werden soll. Für mögliche Versickerungen fragt die Ratsgruppe ausdrücklich danach, wie eine Mobilisierung von Schadstoffen aus Auffüllungen, Verdachtsflächen oder Deponiebereichen ausgeschlossen werden soll.

Am Ende geht es auch um Geld. Erwartete Mengen an Bodenaushub, die abfallrechtliche Einstufung ausgehobener Materialien sowie mögliche zusätzliche Kosten für Untersuchung, Separierung, Deklaration, Transport und Entsorgung sollen dargestellt werden. Die Untere Bodenschutzbehörde soll nach dem Willen der Ratsgruppe außerdem erklären, ob sie die geplante beziehungsweise diskutierte künftige Nutzung bereits abschließend bewertet hat und auf welcher Grundlage gegebenenfalls irreversible Bodeneingriffe vorgenommen werden sollen, wenn Gefährdungs- oder Verdachtsbewertungen noch offen sind.

Die Stadt soll jede Frage einzeln und vollständig beantworten. Wird auf Gutachten, Untersuchungen oder behördliche Stellungnahmen verwiesen, fordert die Ratsgruppe jeweils Datum, Verfasser:in und genaue Bezeichnung der Unterlage. Sind Antworten wegen noch nicht abgeschlossener Untersuchungen nicht möglich, soll ausdrücklich benannt werden, welche Erkenntnisse fehlen, warum sie bislang nicht erhoben wurden und wann dies nachgeholt werden soll.

Sozialbericht soll Daten jährlich zusammenführen

Der zweite Antrag setzt an einem völlig anderen Punkt an. Die BSW-Ratsgruppe fordert eine regelmäßige jährliche Sozialberichterstattung für Herne. Der erste Herner Sozialbericht soll nach dem Beschlussvorschlag spätestens am 30.09.2027 vorgelegt werden. Danach soll jeweils bis zum 30.09. des Folgejahres ein Bericht mit den Daten des vorherigen Kalenderjahres erscheinen.

Neu wäre dabei weniger die Existenz sozialer Daten als deren regelmäßige Zusammenführung. Herne besitzt bereits ein integriertes kleinräumiges Monitoring. Der Monitoringbericht 2025 beobachtet nach Angaben der Stadt sozialräumliche Lebensbedingungen in 75 Monitoringräumen anhand von 53 Indikatoren aus den Bereichen Soziodemografie, Wohnen, Umwelt und Infrastruktur. Die Berichterstattung erfolgt seit 2016 in einem dreijährigen Rhythmus. Die Stadt beschreibt als Ziel des Monitorings ausdrücklich die Herstellung von Transparenz und die Nutzung als Informationsgrundlage für Verwaltung, Politik und interessierte Öffentlichkeit.

Der BSW-Antrag will dieses Monitoring nicht ersetzen. Vorgesehen ist eine Gesamtschau, in der vorhandene Daten aus Sozial-, Jugend-, Schul-, Gesundheits-, Wohnungs-, Arbeitsmarkt- und Statistikbereichen zusammengeführt werden. Bestehende Fachberichte und das kleinräumige Monitoring sollen miteinander verknüpft und sozialpolitisch ausgewertet werden.

Die Ergebnisse sollen für die Gesamtstadt, alle vier Stadtbezirke und – soweit Datenschutz und Datenlage dies zulassen – kleinere Sozialräume dargestellt werden. Entwicklungen sollen mindestens über fünf Jahre verglichen und, soweit sinnvoll, Werten Nordrhein-Westfalens und vergleichbarer Ruhrgebietsstädte gegenübergestellt werden. Änderungen bei Definitionen, Gebietsständen oder Datenquellen sollen dokumentiert werden.

Damit berührt der Antrag unmittelbar das Thema Bürgerbeteiligung. Der Begriff umfasst unterschiedliche Formen unmittelbarer oder dialogorientierter Mitwirkung an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. Der BSW-Antrag sieht selbst kein direktdemokratisches Verfahren vor; er verbindet öffentliche Daten, Ausschussberatung und die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen.

Öffentliche Beratung mit Verbänden und Menschen mit Armutserfahrung

Der Sozialbericht soll nach dem Antrag jährlich in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung der zuständigen Ausschüsse behandelt werden. Beteiligt werden sollen Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Mietervertretungen, Sozialverbände, Träger, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat, Kinder- und Jugendparlament sowie Menschen mit eigener Armutserfahrung. Bis zum 31.03.2027 soll die Verwaltung ein Umsetzungskonzept mit Zuständigkeit, Personalbedarf, Datenquellen, Datenschutzkonzept, Indikatorenkatalog und Kosten vorlegen. Dabei soll zunächst geprüft werden, wie bereits vorhandene Datenbestände und Personalressourcen gebündelt werden können.

Der vorgesehene Mindestumfang reicht von Bevölkerung und Haushaltsformen über Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Einkommen und Überschuldung bis zu Kinderarmut, Sozialleistungen, Bildung, Wohnen, Räumungsklagen, Wohnungslosigkeit, Pflege, Behinderung, Einsamkeit und sozialräumlicher Infrastruktur. Wo keine belastbaren Daten verfügbar sind, enthält der Antrag entsprechende Einschränkungen.

Die Ratsgruppe begründet ihren Vorschlag damit, dass soziale Entwicklungen in Herne bislang in unterschiedlichen Statistiken, Fachplanungen und Einzelberichten abgebildet würden. Das vorhandene kleinräumige Monitoring bezeichnet sie als wichtige Datengrundlage. Es fehle nach ihrer Darstellung aber eine verbindliche jährliche Gesamtschau, die soziale Lage, zeitliche Entwicklungen, Unterschiede zwischen Quartieren und politische Handlungsbedarfe miteinander verbindet.

Die Vorlage fordert zugleich, dass der Bericht nicht bei einer Datensammlung stehen bleibt. Zu auffälligen Entwicklungen soll die Verwaltung konkrete Handlungsbedarfe, bestehende Maßnahmen, Versorgungslücken und überprüfbare Ziele benennen. Vorgesehen sind eine barrierefreie PDF-Datei, eine gedruckte Kurzfassung und maschinenlesbare Datentabellen. Eine leicht verständliche Zusammenfassung soll zentrale Entwicklungen und Unterschiede zwischen Stadtteilen zugänglich machen.

Der Antrag verweist auf unterschiedliche Modelle aus Bochum, Essen, Oberhausen, Gelsenkirchen und Duisburg. Die dortigen Elemente reichen nach der Darstellung in der Vorlage von regelmäßig aktualisierten Sozialdaten über Sozialatlanten und Dashboards bis zu thematischen Sozialberichten. Für Herne schlägt die Ratsgruppe eine Verbindung aus jährlicher Aktualisierung, kleinräumiger Darstellung, offen zugänglichen Daten und verbindlicher politischer Auswertung vor. Diese Städtevergleiche sind Bestandteil des Antrags; sie sind damit zunächst die Darstellung der Antragsteller:innen.

Wer sich mit den unterschiedlichen Modellen kommunaler Beteiligung vertiefend beschäftigen möchte, findet mit dem „Handbuch Bürgerbeteiligung“ von Patrizia Nanz und Miriam Fritsche eine Einführung in entsprechende Beteiligungsformen.

Transparenz vor der Entscheidung, nicht erst danach

Die drei Vorlagen unterscheiden sich in Rechtsform, Gegenstand und möglicher Wirkung erheblich. Die Anfrage zum Kirmesplatz verpflichtet den Rat nicht zu einer bestimmten Sachentscheidung; sie verlangt Informationen. Der Seilbahnantrag will zusätzliche wirtschaftliche Prüfungen und Vergleichsrechnungen vor einer bindenden Vergabeentscheidung. Der Sozialbericht würde bei Annahme dagegen eine dauerhaft wiederkehrende Berichts-, Veröffentlichungs- und Beratungsstruktur schaffen.

Gemeinsam ist ihnen, dass sie den Zeitpunkt von Information und Kontrolle nach vorne verlagern sollen. Bei der Seilbahn sollen Wirtschaftlichkeits- und Nachfragerisiken bekannt sein, bevor langfristige Verpflichtungen entstehen. Beim Kirmesplatz verlangt die Anfrage Klarheit über Boden, Altlasten, Grundwasser und Baugrund, bevor weitere Eingriffe oder veränderte Nutzungen beurteilt werden. Beim Sozialbericht sollen Daten nicht nur rückblickend in einzelnen Fachbereichen vorhanden sein, sondern regelmäßig zusammengeführt, veröffentlicht und öffentlich beraten werden.

Damit unterscheiden sich die Vorlagen auch von einer bloßen Forderung nach „mehr Transparenz“. Sie formulieren konkrete Informationsgegenstände: Vertrags- und Kostenrisiken, mehrere Fahrgastszenarien, FISAlBo-Daten, Gutachten, Gefährdungsabschätzungen, Grundwasserfragen, Baugrunduntersuchungen, Entsorgungskosten, Sozialindikatoren und Zeitreihen. Für politische Kontrolle ist das ein relevanter Unterschied: Erst konkrete Daten ermöglichen es Ratsmitgliedern und Öffentlichkeit, Aussagen und spätere Entscheidungen miteinander abzugleichen.

Wie kontrovers kommunalpolitische Entscheidungen in Herne öffentlich diskutiert werden können, zeigt regelmäßig auch die lokale Berichterstattung.

Ob der Rat den beiden Anträgen folgt, steht vor der Sitzung am 13.10.2026 nicht fest. Ebenso offen ist, welche Antworten die Verwaltung auf die Kirmesplatz-Anfrage geben wird und ob deren fachliche Ausgangsannahmen vollständig bestätigt werden. Für die politische Bewertung werden deshalb nicht die Anträge und die Anfrage allein genügen. Relevant werden die Antworten, Gutachten, Kostenberechnungen und Verwaltungsunterlagen sein, die daraus hervorgehen.

Gerade beim Sozialbericht reicht der Ansatz über eine interne Ratsdebatte hinaus. Die vorgeschlagene jährliche öffentliche Beratung und die Beteiligung von Verbänden, Beiräten, Kinder- und Jugendparlament sowie Menschen mit eigener Armutserfahrung würden Informationen und politische Diskussion miteinander verbinden. Beim Blumenthal-Projekt hatte die Stadt bereits 2025 Büros für Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsdialog für die Entwicklung des Areals beauftragt. Die Stadt beschrieb dies als kommunikative Begleitung des Beteiligungsprozesses.

Die jetzt für den 13.10.2026 vorgesehenen BSW-Vorlagen erweitern diese Diskussion um eine andere Ebene: Bürger:innen können politische Entscheidungen nur nachvollziehen, wenn relevante Grundlagen überhaupt zugänglich werden. Das gilt für langfristige finanzielle Verpflichtungen ebenso wie für bodenschutzrechtliche Risiken und soziale Entwicklungen in einzelnen Quartieren. Die kommenden Beratungen werden zeigen, welche der geforderten Informationen bereits vorliegen, welche noch erhoben werden müssen und welche davon öffentlich gemacht werden können.

Die SONNTAGSNACHRICHTEN werden die Beratungen und die Antworten auf die Anfrage weiter in der Rubrik Lokales Herne verfolgen.

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Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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