Berlin. [sn] Mit dem Neuen Wehrdienst kehrten seit dem 01.01.2026 wesentliche Elemente der früheren Wehrerfassung zurück. Junge Männer des Geburtsjahrgangs 2008 wurden angeschrieben und mussten einen Fragebogen der Bundeswehr beantworten. Die Musterung wird für männliche Wehrpflichtige verpflichtend. Der eigentliche Wehrdienst blieb zunächst freiwillig. Reichen die Freiwilligen künftig nicht aus, kann der Deutsche Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. Neben den verfassungsrechtlichen Fragen entwickelte sich damit eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzung über eine grundlegende Richtung deutscher Politik: Soll Deutschland seine militärischen Strukturen weiter ausbauen und die Gesellschaft stärker auf Verteidigung und Krieg vorbereiten – oder soll Sicherheit stärker durch Diplomatie, Rüstungskontrolle, soziale Stabilität und zivile Konfliktlösung hergestellt werden?
Die zweite Position wird inzwischen nicht nur von klassischen Friedensorganisationen vertreten. Auch Gewerkschaften und politische Organisationen wenden sich gegen eine verpflichtende Heranziehung junger Menschen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert zum Antikriegstag 2026 ausdrücklich, Deutschland müsse „friedensfähig statt kriegstüchtig“ bleiben. Einen verpflichtenden Wehrdienst und andere Pflichtdienste lehnt der Gewerkschaftsbund ab. Als Gründe nennt er Eingriffe in Bildungs- und Erwerbsbiografien, soziale Ungleichheit und eine einseitige Belastung der jungen Generation. Eine verteidigungsfähige Bundesrepublik solle nach dieser Position auf einer gut ausgebildeten und angemessen bezahlten Freiwilligenarmee beruhen.
Der Neue Wehrdienst verband Freiwilligkeit mit staatlichem Zwang
Die Bundeswehr bezeichnete den militärischen Dienst auch 2026 grundsätzlich als freiwillig. Gleichzeitig entstanden verpflichtende Elemente schon vor einer möglichen Einberufung. Männer mussten die Wehrerfassung durchlaufen und werden künftig zur Musterung verpflichtet. Damit wird staatlich festgestellt, wer für einen möglichen späteren Dienst militärisch geeignet ist. Die Bundeswehr erläutert den Neuen Wehrdienst selbst als ein Modell, das Freiwilligkeit mit einer wieder aufgebauten Erfassung potenzieller Wehrpflichtiger verbindet.
Die juristische Bedeutung dieser Schritte ist erheblich. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ordneten nicht erst die tatsächliche Einberufung, sondern bereits die Musterung als Grundrechtseingriff ein. Medizinische Untersuchungen, Befragungen sowie die mögliche Verpflichtung zur Vorlage gesundheitlicher Unterlagen berühren die persönliche Freiheit. Die Einberufung selbst greift zusätzlich in Ausbildung, Studium, Beruf und Lebensplanung ein.
Die Wehrpflicht war 2011 rechtlich nicht vollständig beseitigt worden. Vielmehr ruhte ihre praktische Anwendung in Friedenszeiten. Art. 12a Grundgesetz (GG) blieb bestehen. Die Wissenschaftlichen Dienste erläuterten bereits am 12.06.2024, dass die einschlägigen Regelungen des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder wirksam werden. Außerhalb eines solchen Falles kann der Gesetzgeber eine verpflichtende Heranziehung grundsätzlich durch Änderung des Wehrpflichtgesetzes erneut aktivieren.
Eine Änderung des Grundgesetzes wäre für eine klassische Männerwehrpflicht nicht erforderlich. Anders wäre dies beispielsweise bei einer allgemeinen Wehrpflicht unabhängig vom Geschlecht oder einer allgemeinen Dienstpflicht. Die historische Entwicklung der Wehrpflicht in Deutschland zeigt deshalb, dass die Auseinandersetzung des Jahres 2026 nicht bei null begann. Neu waren vor allem die politische Begründung mit der veränderten europäischen Sicherheitslage und der Versuch, zunächst über Freiwilligkeit und anschließend bei Bedarf über verpflichtende Elemente Personal aufzubauen.
Juristische Kritik begann bereits beim ersten Gesetzentwurf
Der ursprüngliche Regierungsentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes stieß bereits 2025 auf verfassungsrechtliche Kritik. Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwälte David Werdermann und Lennart Armbrust untersuchte insbesondere die damals vorgesehene Möglichkeit, die Einberufung zum Grundwehrdienst durch Rechtsverordnung der Bundesregierung zu aktivieren.
Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass eine solche Konstruktion gegen den Vorbehalt des Gesetzes und gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG verstoße. Eine Entscheidung, die für Betroffene derart tief in Grundrechte und Lebensplanung eingreife, müsse nach ihrer Auffassung vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Zudem fehlten dem damaligen Entwurf ausreichend bestimmte Voraussetzungen dafür, wann die verpflichtende Heranziehung aktiviert werden durfte.
Der spätere Gesetzgebungsprozess veränderte diesen Mechanismus. Eine Bedarfswehrpflicht soll nicht allein durch eine Entscheidung der Bundesregierung aktiviert werden. Dafür wäre eine erneute gesetzgeberische Entscheidung des Bundestages erforderlich. Damit blieb die Frage der Wehrpflicht parlamentarisch gebunden. Andere Probleme verschwanden dadurch allerdings nicht.
Wer muss dienen – und warum gerade diese Person?
Zu den zentralen Problemen gehört die Wehrgerechtigkeit. Werden jährlich Hunderttausende Männer erfasst, benötigt die Bundeswehr jedoch nur einen Bruchteil eines Jahrgangs, muss entschieden werden, welche Personen tatsächlich einberufen werden. Gesundheit, Qualifikation und militärischer Bedarf können sachliche Auswahlkriterien darstellen. Je kleiner jedoch die Zahl der tatsächlich Verpflichteten wird, desto größer wird die Differenz zwischen Menschen, die einen erheblichen Eingriff in ihre Lebensplanung hinnehmen müssen, und jenen, die trotz gleicher Ausgangslage verschont bleiben.
Das von Greenpeace beauftragte Gutachten sah deshalb erhebliche Probleme bei einer Auswahlwehrpflicht. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages untersuchten später gesondert die Möglichkeit eines Losverfahrens. Sie kamen nicht zu dem Ergebnis, dass Zufallsentscheidungen grundsätzlich verboten wären. Sie sahen jedoch verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich Wehrgerechtigkeit, Gleichbehandlung und der sogenannten Wesentlichkeitslehre.
Ein Losverfahren könnte eine allgemeine Wehrpflicht faktisch in eine Kontingent- oder Auswahlwehrpflicht verwandeln. Der Personalbedarf der Bundeswehr ist ein sachlicher Gesichtspunkt. Die Frage, ob ein einzelner junger Mann mehrere Monate seines Lebens für den Militärdienst unterbrechen muss, kann gleichwohl nicht ohne weiteres auf ein administratives Zufallsverfahren reduziert werden.
Gewerkschaftlicher Widerspruch gegen Wehrpflicht und Pflichtdienste
Die Opposition gegen eine verpflichtende Heranziehung junger Menschen ging im Laufe der Debatte deutlich über traditionelle pazifistische Organisationen hinaus. Die DGB-Jugend erklärte bereits 2025, sie bleibe antimilitaristisch und lehne sowohl eine Wiedereinführung der Wehrpflicht als auch einen verpflichtenden Zivildienst und andere Pflichtdienste ab. Auch die Wehrerfassung wurde von der Jugendorganisation zurückgewiesen. Das Bündnis Sahra Wagenknecht dokumentierte diese Position unter der Überschrift „Unser Nein zur Wehrpflicht“.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund formulierte seine Position 2026 ebenfalls ausdrücklich. Er lehnte verpflichtenden Wehrdienst und andere Pflichtdienste ab und verband dies mit einer grundsätzlicheren sicherheitspolitischen Forderung. Sicherheit solle nicht ausschließlich militärisch definiert werden. Gewerkschaftliche Friedenspolitik müsse Demokratie, soziale Widerstandsfähigkeit, Diplomatie und Rüstungskontrolle einbeziehen. Der DGB wandte sich zudem gegen die geplante Stationierung weiterer US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland und verlangte neue Schritte zu Abrüstung und Rüstungskontrolle.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beobachtet den wachsenden Einfluss der Bundeswehr im Bildungsbereich kritisch. Die GEW dokumentiert ihre Position zur Bundeswehr an Schulen und beteiligt sich am Bündnis „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“. Sie kritisiert insbesondere Rekrutierung und militärische Werbung im schulischen Umfeld.
Damit entstand eine arbeits- und bildungspolitische Gegenposition zur Wehrpflicht. Junge Menschen sollen nach dieser Argumentation nicht deshalb zu einer staatlich verfügbaren Personalreserve werden, weil der Bundeswehr ausreichend freiwillige Bewerber:innen fehlen. Ausbildung, Studium und Berufseinstieg sind gerade in den ersten Jahren nach dem Schulabschluss häufig entscheidend für den weiteren Lebensweg. Eine mehrmonatige Dienstpflicht betrifft deshalb nicht nur militärische Personalplanung, sondern unmittelbar Bildungs- und Erwerbsbiografien.
Besonders umstritten ist die Nachwuchsgewinnung dort, wo militärische Personalwerbung nicht mehr wie klassische Stellenwerbung aussieht, sondern in den Kommunikationsstil von TikTok, Instagram, YouTube, Snapchat und vergleichbaren Plattformen übergeht. Die Bundeswehr erklärte selbst, dass ihre Nachwuchswerbung schwerpunktmäßig Menschen zwischen 17 und 35 Jahren anspricht; ihre Karrierekommunikation ist unter anderem auf TikTok, Snapchat und weiteren sozialen Netzwerken präsent. Gleichzeitig bezeichnet die Bundeswehr mehrere Tausend Soldat:innen, die auf eigenen Accounts Einblicke in ihren Berufsalltag geben, ausdrücklich als besonders authentische und nahbare Stimmen und fordert sie dazu auf, Hashtags wie #Bundeswehr und #Bundeswehrkarriere zu verwenden. Aus Sicht von Kritiker:innen entsteht damit eine moderne Form der militärischen Nachwuchswerbung, die sich bewusst jener Sprache, Ästhetik und persönlichen Nähe bedient, mit der insbesondere junge Influencer:innen ihre Community erreichen. In zugespitzter friedenspolitischer Sprache lässt sich darin eine digitale Rattenfängerei nach künftigem Kanonenfutter erkennen: Militärdienst erscheint zwischen kurzen Videos, Kameradschaft, Technik, Sport, Abenteuer und vermeintlich authentischem Alltag als Lifestyle und Karriereoption, während Verwundung, Töten und die Möglichkeit, selbst im Krieg zu sterben, zwangsläufig weniger instagramtauglich sind. Die GEW kritisierte 2026 entsprechend, Schulen dürften kein Rekrutierungsfeld für Soldat:innen sein; allein 2025 hatte die Bundeswehr 3.131 Minderjährige im Alter von 17 Jahren eingestellt. Auch außerhalb der Schulen setzte die Bundeswehr auf jugendaffine Werbeformen. So wurden 16- und 17-Jährige mit personalisierten Einladungen zu einem „TALENT SCOUT“ am Tag der Bundeswehr angesprochen, während zugleich Social-Media-Kampagnen und Auftritte im Gamingbereich Gegenstand parlamentarischer Nachfragen wurden. Die Grenze zwischen privatem Soldat:innen-Content und institutioneller Nachwuchskommunikation verlangt dabei besondere Transparenz. Nach den eigenen Social-Media-Regeln der Bundeswehr müssen private Accounts von Bundeswehrangehörigen als solche erkennbar sein. Für tatsächlich bezahlte oder auf einer Kooperation beruhende Influencer-Werbung gilt zusätzlich die gesetzliche Kennzeichnungspflicht: Der kommerzielle Zweck muss sofort erkennbar sein, regelmäßig durch Begriffe wie „Werbung“ oder „Anzeige“. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist diese Trennung erheblich, weil Medienaufsichtsbehörden darauf hinweisen, dass junge Nutzer:innen Empfehlungen von Influencer:innen häufig stärker vertrauen als klassischen Werbespots. Ob ein einzelner Bundeswehr-bezogener Beitrag kennzeichnungspflichtige Werbung darstellt, hängt deshalb von der konkreten Kooperation oder Gegenleistung ab; ein junger Account mit Uniform, Bundeswehr-Hashtags und Karrierebezug ist nicht allein deshalb automatisch rechtswidrig ungekennzeichnete Werbung.
Die Tatsachengrundlage dafür ist recht kräftig: Die Bundeswehr nennt Social Media ausdrücklich einen wichtigen Teil ihrer Personalgewinnung und beschreibt persönliche Soldat:innen-Accounts als besonders „authentisch“ und „nahbar“. Ihre offizielle Zielgruppe der Nachwuchswerbung beginnt bereits bei 17 Jahren. Die GEW dokumentiert zudem 3.131 im Jahr 2025 neu eingestellte 17-jährige Soldat:innen und kritisiert die Ansprache Minderjähriger ausdrücklich. Für 2026 sind darüber hinaus personalisierte Werbepostkarten an 16- und 17-Jährige dokumentiert; der Tagesspiegel beschrieb dieselbe Kampagne als Inszenierung des Militärdienstes im Stil eines Lifestyle-Events.
Friedensbewegung: Nein zu Kriegstüchtigkeit und Militarisierung
Deutlich grundsätzlicher argumentieren Organisationen der Friedensbewegung. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) lehnt Wehrpflicht und staatliche Zwangsdienste ab. Sie verbindet diese Haltung mit einer grundsätzlichen Kritik an Militarisierung und militärischer Konfliktlösung. Auf ihrer bundesweiten Informationsplattform unterstützt die Organisation Kriegsdienstverweigerer:innen und veröffentlicht Informationen zu Wehrpflicht, Musterung und militärischer Rekrutierung.
Die Organisation ging noch weiter und formuliert als langfristiges politisches Ziel die Abschaffung der Bundeswehr. Diese Position unterscheidet sich ausdrücklich von der Haltung des Bündnis Sahra Wagenknecht, das eine Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung grundsätzlich befürwortet, Auslandseinsätze, Wehrpflicht und eine nach seiner Auffassung zunehmende Militarisierung jedoch ablehnt. Die unterschiedlichen Positionen eint damit die Ablehnung eines militärischen Zwangsdienstes, nicht jedoch die Bewertung der Existenz der Streitkräfte selbst.
Für den 02.10.2026 kündigte die Friedensbewegung in Berlin die Großkundgebung „Unzwingbar – Kein Bock auf Krieg und Wehrpflicht!“ an. Der Aufruf des Netzwerks Friedenskooperative richtet sich gegen verpflichtende Fragebögen, Musterungen, Wehrpflicht und Aufrüstung. Die Organisator:innen verbinden diese Forderungen mit Kritik daran, dass hohe staatliche Ausgaben in den militärischen Bereich fließen, während gleichzeitig Investitionen in Schulen, Krankenhäuser und soziale Infrastruktur erforderlich seien.
Eine weitere Kampagne der Friedenskooperative sammelte 2026 mehrere Tausend Unterstützungen unter dem Motto „Mein NEIN zur Wehrpflicht“. Gefordert wurden unter anderem der Verzicht auf eine Wiedereinführung der Wehrpflicht, ein Ende der Rekrutierung Minderjähriger und eine stärkere Friedensbildung an Schulen. Nach Angaben des Netzwerks wurden 5.417 Aktionspostkarten an Bundestagsabgeordnete versandt.
BSW stellt der „Kriegstüchtigkeit“ das Leitbild Friedensfähigkeit entgegen
Eine ähnliche, aber nicht identische politische Linie vertritt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Das BSW lehnt eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ab und verbindet diese Position mit Kritik an Aufrüstung, Auslandseinsätzen der Bundeswehr und einer stärkeren militärischen Durchdringung ziviler Bereiche. Der Landesverband Baden-Württemberg fasste seine Position unter der Überschrift „Ja zum Frieden. Nein zur Aufrüstung“ zusammen. Zu den dort genannten Forderungen gehören „Nein zur Wehrpflicht“ und „Bundeswehr raus aus den Schulen“.
Das BSW vertritt dabei keine grundsätzlich gegen die Existenz der Bundeswehr gerichtete Position. Der Landesverband Brandenburg erklärte ausdrücklich, die Bundeswehr müsse als Verteidigungsarmee bestehen, solle aber nicht für Kriegseinsätze im Ausland eingesetzt werden. In einem 2026 veröffentlichten Leitfaden zur Kriegsdienstverweigerung stellte das BSW seine Haltung der Forderung gegenüber, Deutschland stärker militärisch auf internationale Konflikte auszurichten. Die Partei fordert stattdessen Diplomatie, Deeskalation und eine Beschränkung der Streitkräfte auf Verteidigungsaufgaben.
Auch mehrere Landesverbände positionierten sich gegen eine stärkere Militarisierung gesellschaftlicher Bereiche. Das BSW Sachsen-Anhalt spricht sich für eine verteidigungsfähige Bundesrepublik auf Grundlage einer Freiwilligenarmee aus. Zugleich fordert es ein Ende der Bundeswehrwerbung an Schulen, lehnt eine Umstellung ziviler Unternehmen auf Rüstungsproduktion ab und verlangt eine stärkere Trennung militärischer und ziviler Strukturen.
Das BSW Saarland unterstützte am 08.05.2026 Schulstreiks gegen die Wehrpflicht. Der Landesvorstand stellte den Widerstand gegen Wehrdienst und gesellschaftliche Militarisierung in die Tradition des Grundsatzes „Nie wieder Krieg“. Deutschland müsse nach dieser Position nicht „kriegstüchtig“, sondern „friedensfähig“ werden.
Der nordrhein-westfälische Landesverband griff dieselbe Konfliktlinie im Sommer 2026 auf. Beim Landesparteitag in Bochum erklärte der wiedergewählte Landesvorsitzende Andrej Hunko, das BSW werde als oppositionelle Stimme gegen den von ihm beschriebenen Umbau der Gesellschaft in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ gebraucht.
Ministerium geriet selbst in Konflikt mit dem Wehrpflichtgesetz
Neben den grundsätzlichen politischen Auseinandersetzungen entstand 2026 ein konkretes juristisches Problem beim Vollzug des Wehrpflichtgesetzes. § 3 Abs. 2 WPflG enthielt für bestimmte wehrpflichtige Männer eine Genehmigungspflicht, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollten.
Nach öffentlicher Kritik erklärte Verteidigungsminister Boris Pistorius, die Vorschrift solle im normalen Alltag zunächst nicht angewendet werden. Das Bundesministerium der Verteidigung erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung und nahm die betroffenen Männer praktisch vollständig von der Genehmigungspflicht aus.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages untersuchten das Vorgehen. Der im Zusammenhang mit diesem Artikel ausgewertete Bericht vom 01.06.2026 fasste das Ergebnis mit der Überschrift zusammen, Pistorius habe „laut Gutachten rechtswidrig“ gehandelt. Ausgangspunkt der juristischen Kritik war, dass das Ministerium zwar gesetzlich zu Ausnahmen ermächtigt worden war, mit seiner Allgemeinverfügung aber sämtliche erfassten Männer von der Pflicht ausnahm.
Damit blieb praktisch kein Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung übrig. Aus einer Ausnahme wurde faktisch die Aufhebung der Regel. Die juristische Frage berührte unmittelbar die Gewaltenteilung: Die Verwaltung vollzieht parlamentarisch beschlossene Gesetze. Sie darf gesetzliche Pflichten nicht ohne ausreichende Ermächtigung vollständig außer Kraft setzen.
Politische Zweckmäßigkeit ersetzt keine gesetzliche Grundlage
Der Vorgang zeigte ein strukturelles Problem, das über die konkrete Ausreisebestimmung hinausreichte. Werden im parlamentarischen Verfahren weitreichende Pflichten beschlossen und erweisen sie sich nach Inkrafttreten als politisch kaum durchsetzbar oder praktisch unerwünscht, muss grundsätzlich der Gesetzgeber nachsteuern. Eine ministerielle Entscheidung kann eine parlamentarische Gesetzesänderung nicht ersetzen.
Die Auseinandersetzung um Wehrpflicht und Neuen Wehrdienst wurde deshalb gleichzeitig auf drei Ebenen geführt: sicherheitspolitisch über den Personalbedarf der Bundeswehr, verfassungsrechtlich über Grundrechte und Wehrgerechtigkeit sowie gesellschaftspolitisch über die Frage, welchen Stellenwert Militär und militärische Vorbereitung künftig in Deutschland erhalten sollen.
Junge Menschen zeigten deutlich geringere Zustimmung
Die gesellschaftliche Bewertung fiel je nach Altersgruppe unterschiedlich aus. Besonders bei jüngeren Befragten zeigte sich eine deutlich stärkere Ablehnung verpflichtender militärischer Dienste als bei älteren Generationen. In einer Forsa-Erhebung aus 10.2025 lehnten 63 % der 18- bis 29-Jährigen einen militärischen Pflichtdienst ab.
Hinzu kam die begrenzte Bereitschaft zum freiwilligen Dienst. Bis Mitte 2026 bekundete nur ein Teil der angeschriebenen Männer konkretes Interesse an einem Dienst bei der Bundeswehr. Eine solche Interessenabfrage ist keine Abstimmung über die Wehrpflicht. Sie zeigt jedoch, dass zwischen abstrakter Zustimmung zu staatlicher Verteidigungsfähigkeit und der persönlichen Entscheidung für einen militärischen Dienst ein erheblicher Unterschied besteht.
Auch die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen stieg. Friedensorganisationen werteten dies als Zeichen einer wachsenden Distanz gegenüber militärischen Verpflichtungen. Die DFG-VK organisierte hierzu im Frühjahr 2026 einen bundesweiten Kongress und stellte Beratungsangebote für Menschen bereit, die einen Dienst mit der Waffe ablehnen.
Die Alternative lautet nicht Verteidigung oder Wehrlosigkeit
Zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften, Friedensbewegung und BSW besteht keine Einigkeit über die sicherheitspolitische Konsequenz aus der veränderten europäischen Lage. Die Bundesregierung setzt auf deutlich höhere Verteidigungsausgaben, mehr Soldat:innen und größere militärische Fähigkeiten. Friedensorganisationen stellen diesen Kurs grundsätzlich infrage. Gewerkschaften betonen stärker die sozialen Folgen von Aufrüstung und Pflichtdiensten. Das BSW verbindet die Forderung nach einer verteidigungsfähigen Bundesrepublik mit einer Ablehnung von Wehrpflicht, Auslandseinsätzen und einer auf militärische Stärke konzentrierten Außenpolitik.
Gemeinsam ist diesen kritischen Positionen die Zurückweisung der Vorstellung, fehlendes freiwilliges Personal könne ohne weiteres durch staatlichen Zwang ersetzt werden. Eine Bundeswehr, die ihren Personalbedarf nicht auf freiwilliger Grundlage decken kann, steht damit nicht nur vor einem organisatorischen, sondern auch vor einem politischen Akzeptanzproblem.
Für eine mögliche Bedarfswehrpflicht müsste der Bundestag deshalb zahlreiche Fragen beantworten. Wer wird einberufen? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Welche Ausnahmen gelten? Wie werden Ausbildung, Studium, Arbeitsverhältnisse und soziale Verpflichtungen berücksichtigt? Wie wird Wehrgerechtigkeit hergestellt? Und wie wird verhindert, dass nur ein kleiner Teil einer Generation eine staatsbürgerliche Last trägt, die grundsätzlich für einen wesentlich größeren Personenkreis vorgesehen ist?
Eine demokratische Friedenspolitik steht dabei nicht im Widerspruch zur staatlichen Verpflichtung, die Bevölkerung zu schützen. Der politische Streit beginnt bei der Frage nach den Mitteln. Abschreckung, Aufrüstung und größere Streitkräfte bilden eine mögliche Antwort. Diplomatie, Rüstungskontrolle, internationale Verständigung, zivile Konfliktprävention und gesellschaftliche Resilienz bilden eine andere. Gewerkschaften, Friedensverbände und das BSW fordern, diesen zweiten Bereich erheblich stärker zu gewichten.
Die Wehrpflichtdebatte wird deshalb nicht mit einer einzigen Personalzahl der Bundeswehr beendet sein. Sie betrifft die Lebensplanung einer jungen Generation, die Zuständigkeit des Parlaments, die Grenzen staatlicher Eingriffe und die grundsätzliche Frage, welche Rolle militärische Strukturen künftig in der deutschen Gesellschaft spielen sollen. Weitere Artikel zur deutschen Verteidigungs- und Friedenspolitik veröffentlicht die Redaktion in der Rubrik Bundeswehr der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.
























