Berlin/Herne/Wanne-Eickel. [sn] Der Cranger Kirmesplatz sollte instand gesetzt, barrierefreier gestaltet und technisch modernisiert werden. Bezahlt werden sollte das Vorhaben zumindest teilweise aus den rund 92 Millionen €, die Herne aus dem sogenannten Sondervermögen Infrastruktur des Bundes über das Land Nordrhein-Westfalen erhielt. Diesen entscheidenden finanziellen Zusammenhang erwähnte die Stadt zwar am 15.07.2026 in einer allgemeinen Mitteilung über ihr kommunales Investitionsprogramm. Wie viel Geld konkret auf den Kirmesplatz entfallen sollte, welche baulichen Standards vorgesehen waren und weshalb der politische Auftrag plötzlich ausdrücklich um Verkehrsoptimierung, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz erweitert worden war, ließ sie jedoch offen. Genau diese Leerstellen rückte die BSW-Ratsgruppe Herne nun ins Zentrum einer scharfen politischen Auseinandersetzung. Sie befürchtete, dass aus dem traditionsreichen Volksfestgelände schrittweise eine zivil und militärisch nutzbare Logistikfläche werden könnte.

Fest stand zunächst die Herkunft des Geldes: Die Mittel stammten nicht aus einem neu erwirtschafteten Überschuss der Stadt Herne und auch nicht aus einem besonderen Kirmesförderprogramm. Sie waren Teil des über Bund und Land verteilten Infrastrukturvermögens. Der Rat beschloss am 14.07.2026 eine Maßnahmenliste, mit der Herne die für die Stadt vorgesehenen rund 92 Millionen € auf unterschiedliche Projekte verteilte. Die Verwaltung führte Schulen, Jugendangebote, Sporthallen, Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen und Feuerwehrstandorte auf. Erst auf politischen Wunsch wurden zusätzlich Mittel für die Instandsetzung des Cranger Kirmesplatzes berücksichtigt. Eine konkrete Summe für den Platz nannte die veröffentlichte Pressemitteilung nicht. Die öffentliche Darstellung blieb damit auffällig unbestimmt: Das Geld war politisch eingeplant, doch Umfang, Zweckbindung und baulicher Leistungsrahmen blieben für die Stadtgesellschaft zunächst unsichtbar.
Der Kirmesplatz rückte nachträglich in die Millionenliste
Die städtische Maßnahmenliste sah rund 41 Millionen € für einen Ersatzneubau der Realschule Sodingen, fünf Millionen € für das Jugendzentrum „Die Wache“ und 14 Millionen € für die energetische Generalsanierung des Pestalozzi-Gymnasiums vor. Hinzu kamen 3,4 Millionen € für Photovoltaikanlagen, eine Million € für Klimafolgenanpassung und Hitzeschutz sowie mehrere Millionen für Verkehr, Feuerwehr und Sport. Am Ende der Aufzählung erklärte die Stadt lediglich, auf Wunsch des Rates würden außerdem Mittel für den Cranger Kirmesplatz bereitgestellt. Der Platz erschien damit nicht als bereits kalkuliertes und transparent beschriebenes Einzelprojekt, sondern als politisch ergänzter Posten ohne veröffentlichte Kostengröße.
Gerade diese Konstruktion warf Fragen auf. Wenn eine Stadt ein finanziell voraussichtlich erhebliches Vorhaben aus einem zeitlich und sachlich gebundenen Infrastrukturprogramm finanzieren wollte, musste sie nicht nur einen politischen Wunsch formulieren. Sie musste förderfähige Maßnahmen bestimmen, Kosten schätzen, technische Anforderungen festlegen und einen realistischen Umsetzungszeitraum entwickeln. Der Beschluss vom 14.07.2026 war deshalb noch keine Genehmigung für einen bestimmten Umbau und erst recht kein Bauauftrag. Er schuf vielmehr die politische Grundlage dafür, Planungen vorzubereiten und verfügbare Mittel dem Projekt zuzuordnen.
Die Stadt bezeichnete die rund 92 Millionen € öffentlich als „Konjunkturpaket für Herne“.
Tatsächlich handelte es sich um Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur, deren Verteilung durch bundes- und landesrechtliche Regelungen ermöglicht worden war. Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda erklärte, mit den Mitteln könnten Projekte verwirklicht werden, für die angesichts der angespannten Haushaltslage sonst kein Geld vorhanden gewesen wäre. Dieser Satz benannte den Kern des Vorgangs deutlicher als jede Festrede: Ohne die außerhalb des regulären Herner Haushalts bereitgestellten Milliardenprogramme wäre eine umfassende Erneuerung des Kirmesplatzes derzeit kaum finanzierbar gewesen.
Über die Verteilung der 92 Millionen € berichtete auch die Printpresse. Die politische Entscheidung betraf insgesamt zahlreiche Projekte. Der Kirmesplatz konkurrierte damit faktisch mit Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehrinfrastruktur und Verkehrsmaßnahmen um einen begrenzten Betrag. Wer dennoch eine nicht näher bezifferte Summe für Crange reservierte, musste erklären, welcher öffentliche Mehrwert erreicht werden sollte und weshalb dieser gegenüber anderen Sanierungsbedarfen Vorrang erhielt.
Keine veröffentlichte Summe für Crange
Die Stadt veröffentlichte weder eine belastbare Gesamtkostenschätzung noch einen Anteil, der aus dem Infrastrukturvermögen für den Kirmesplatz vorgesehen war. Ebenso wenig wurden bislang ein Raum- oder Nutzungskonzept, eine technische Vorplanung, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder ein Fördermittelbescheid bekannt gemacht. Auch blieb offen, ob lediglich beschädigte Flächen instand gesetzt oder der gesamte etwa elf Hektar große Veranstaltungsplatz grundlegend neu geordnet werden sollte.
Diese fehlende Bezifferung war politisch bedeutsam. Sie verhinderte einen Vergleich zwischen den angekündigten Zielen und den dafür eingesetzten öffentlichen Mitteln. Eine punktuelle Sanierung von Oberflächen, Leitungen und barrierefreien Wegen konnte eine andere Größenordnung erreichen als eine flächendeckende Ertüchtigung für Schwerlastverkehr, autarke Energieversorgung, digitale Kommunikationsnetze und Krisennutzung. Solange diese Unterschiede nicht offengelegt wurden, blieb der Begriff „Instandsetzung“ dehnbar genug, um nahezu jedes spätere Konzept darunter zu fassen.
Die Geschichte und heutige Bedeutung der Cranger Kirmes machten eine solche Unschärfe besonders problematisch. Der Platz war kein beliebiges Gewerbegrundstück am Stadtrand. Er lag unmittelbar zwischen Wohnquartieren, Rhein-Herne-Kanal, Bahn- und Straßenverbindungen. Während der Kirmes wurde er zum Zentrum eines Volksfestes mit Millionenpublikum. Außerhalb der Kirmeszeit diente er weiteren Veranstaltungen, Auf- und Abbauarbeiten sowie zeitweise als großflächiger Veranstaltungs- und Bereitstellungsort.
Aus Barrierefreiheit wurde Bevölkerungsschutz
Den eigentlichen politischen Sprengstoff lieferte nicht allein die Finanzierung. Er entstand durch die Veränderung des Prüfauftrags. Nach Darstellung des BSW hatte ein ursprünglicher Auftrag vom 29.06.2026 vor allem die touristische, wirtschaftliche und technische Zukunft des Platzes betroffen. Im Vordergrund hätten Barrierefreiheit, digitale Netze, bessere Versorgungsstrukturen, Verkehrsabläufe und die Arbeitsbedingungen der Schausteller:innen gestanden. Am 14.07.2026 beschlossen SPD und CDU dagegen einen gemeinsamen Änderungsantrag, dessen Bezeichnung ausdrücklich „Verkehrsoptimierung, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz“ einbezog.
Eine solche Ergänzung bedeutete nicht automatisch, dass ein Militärstützpunkt geplant wurde. Bevölkerungsschutz umfasste zunächst zivile Vorsorge gegen Naturkatastrophen, großflächige Stromausfälle, Unglücksfälle, Evakuierungen oder andere außergewöhnliche Gefahrenlagen. Große befestigte Flächen konnten dabei als Sammelstellen, Behandlungsplätze, Materiallager oder Ausgangspunkte für Hilfsorganisationen dienen. Der Cranger Kirmesplatz war bereits in der Vergangenheit für Veranstaltungen und Präsentationen des Technischen Hilfswerks und anderer Organisationen des Katastrophenschutzes genutzt worden. Zivile Krisenvorsorge war deshalb weder sachfremd noch von sich aus verdächtig.
Politisch brisant wurde der Vorgang durch den zeitlichen Zusammenhang mit einem Treffen im Rathaus. Oberbürgermeister Dr. Dudda und Stadtdirektor Frank Burbulla hatten sich kurz zuvor mit Oberst Tobias Aust und Oberst Rouven Habel ausgetauscht. Beide gehörten der Führung der Panzerbrigade 21 „Lipperland“ an. Die Stadt erklärte am 01.06.2026, bei dem Gespräch sei es um aktuelle Sicherheitsfragen, zivile Alarmplanung und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundeswehr im Krisenfall gegangen. Die Beteiligten vereinbarten, den Austausch fortzusetzen. Konkrete Orte, Infrastrukturprojekte oder den Cranger Kirmesplatz erwähnte die Mitteilung nicht.
Das BSW leitete daraus einen politischen Verdacht ab: Es fragte, ob die wenige Wochen später beschlossene Erweiterung des Kirmesplatzauftrags bereits mit militärischen Anforderungen zusammenhing. Die Ratsgruppe sprach von einem möglichen „Dual-Use-Charakter“, also einer Infrastruktur, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden könnte. Für diese Vermutung sprachen aus Sicht des BSW die zeitliche Nähe, die nicht näher erläuterten Gespräche über kommunale Krisenvorsorge und die Aufnahme des Bevölkerungsschutzes in den politischen Auftrag. Gegen die Behauptung einer bereits feststehenden militärischen Nutzung sprach, dass bislang weder ein entsprechender Vertrag noch ein militärisches Nutzungskonzept, eine Standortentscheidung oder eine technische Anforderungsliste öffentlich belegt war.
Der Operationsplan Deutschland blieb im Hintergrund
Der sogenannte Operationsplan Deutschland bildete den sicherheitspolitischen Hintergrund der Debatte. Er regelte die gesamtstaatliche Zusammenarbeit bei Landes- und Bündnisverteidigung und bezog dabei auch zivile Behörden, Unternehmen und kommunale Infrastruktur ein. Deutschland sollte im Bündnisfall nicht nur eigenes Territorium schützen, sondern als logistische Drehscheibe für alliierte Kräfte funktionieren. Dafür benötigten Bundeswehr und verbündete Streitkräfte Straßen, Schienenwege, Energie, Kommunikationsnetze, Versorgungspunkte und geeignete Flächen.
Die militärische Logik war damit nicht aus der Luft gegriffen. Ein großer, befestigter Platz nahe der A42, des Rhein-Herne-Kanals und vorhandener Bahntrassen besaß grundsätzlich Eigenschaften, die auch für logistische Abläufe interessant sein konnten. Daraus folgte jedoch noch nicht, dass der Cranger Kirmesplatz im Operationsplan als militärischer Bereitstellungsraum festgelegt worden war. Eine solche Schlussfolgerung hätte konkrete Dokumente oder bestätigte Planungen erfordert. Die öffentliche Beschlusslage gab das bislang nicht her.
Die Panzerbrigade 21 „Lipperland“ war zudem entgegen der verbreiteten bildhaften Zuspitzung nicht ohne Weiteres mit einer Kolonne schwerer Kampfpanzer gleichzusetzen. Der Verband war zu einer Brigade der sogenannten Mittleren Kräfte umgegliedert worden. Gleichwohl blieb er ein militärischer Großverband mit erheblichen Transport-, Führungs- und Versorgungsanforderungen. Ob Einheiten der Brigade den Kirmesplatz jemals nutzen sollten, blieb vollständig offen.
BSW warf SPD und CDU politische Tarnung vor
Die BSW-Ratsgruppe wählte für ihre Kritik bewusst eine scharfe Sprache. Sie warf SPD und CDU vor, das positiv besetzte Ziel der Barrierefreiheit als Deckmantel für eine sicherheitspolitische Neuausrichtung zu verwenden. Familien, mobilitätseingeschränkte Besucher:innen und Schausteller:innen würden nach dieser Lesart als kommunikative Begründung vorgeschoben, während im Hintergrund Anforderungen an schwere Fahrzeuge, krisenfeste Energieversorgung und militärische Logistik vorbereitet würden.
Diese Kritik traf einen realen Transparenzmangel, überzog aber dort, wo sie aus offenen Fragen bereits einen feststehenden Truppenaufmarsch ableitete. Wer von einer „heimlichen Militarisierung“ sprach, musste mehr vorlegen als einen geänderten Antragstitel und ein vorangegangenes Rathausgespräch. Umgekehrt konnten SPD, CDU und Verwaltung die Debatte nicht glaubwürdig mit dem Hinweis erledigen, es gehe lediglich um Barrierefreiheit. Der beschlossene Wortlaut ging erkennbar darüber hinaus. Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz wurden nicht zufällig aufgenommen. Die Öffentlichkeit hatte deshalb Anspruch darauf zu erfahren, welche Nutzungsszenarien geprüft werden sollten.
Michael Wiese, Stadtverordneter der BSW-Ratsgruppe, forderte die Rückkehr zu einer rein zivilen und touristischen Modernisierung. Die Ratsgruppe verlangte außerdem die Offenlegung möglicher Absprachen mit der Bundeswehr und eine öffentliche Diskussion vor weiteren Entscheidungen. In ihrer Erklärung hieß es:
„Crange gehört den Familien, den Besuchern und den Schaustellern – und nicht den Panzern der Lipperland-Brigade.“
Die zugespitzte Formel fasste die politische Stoßrichtung zusammen, ersetzte aber keinen Tatsachennachweis für bevorstehende Panzertransporte.
Der Vorwurf des BSW war dennoch nicht ohne politischen Kern. Kommunale Infrastrukturplanung durfte nicht in sicherheitspolitischen Formeln verschwinden, die wegen behaupteter Vertraulichkeit jeder öffentlichen Kontrolle entzogen wurden. Sobald öffentliche Gelder für eine multifunktionale Krisenfläche eingesetzt werden sollten, mussten zumindest die zivilen Anforderungen, geplanten Belastungsklassen, Nutzungsszenarien, Kosten und Zuständigkeiten offengelegt werden. Die bloße Behauptung, alles diene irgendwie der Resilienz, wäre dafür zu wenig.
Völkerrechtliche Warnung griff bislang zu weit
Besonders weit ging das BSW mit der Warnung, der Kirmesplatz könne durch eine militärische Nutzung seinen Schutz als ziviles Objekt verlieren und zum Angriffsziel werden. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen unterschied tatsächlich zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen. Nach Art. 52 Abs. 2 des Zusatzprotokolls konnten Objekte dann militärische Ziele werden, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer tatsächlichen Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitrugen und ihre Zerstörung einen eindeutigen militärischen Vorteil bot.
Diese rechtliche Folge trat jedoch nicht bereits durch einen kommunalen Prüfauftrag, eine belastbare Asphaltdecke oder eine leistungsfähige Stromversorgung ein. Auch eine Nutzung für Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste oder Evakuierungsmaßnahmen machte aus dem Kirmesplatz kein militärisches Ziel. Entscheidend wäre eine tatsächliche militärische Zweckbestimmung oder Verwendung im konkreten Konflikt.
Auch Art. 58 des Zusatzprotokolls enthielt kein uneingeschränktes Verbot, militärisch nutzbare Infrastruktur in Städten vorzuhalten. Die Vertragsparteien sollten vielmehr, soweit praktisch möglich, militärische Ziele aus dicht besiedelten Gebieten entfernen, die Zivilbevölkerung von solchen Zielen fernhalten und weitere Schutzmaßnahmen treffen. Das BSW sprach damit ein legitimes Schutzproblem an, formulierte die Rechtsfolgen aber zu absolut. Wer die völkerrechtlichen Grundlagen nachlesen wollte, fand sie unter anderem in einer aktuellen Ausgabe der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle.
Politisch blieb trotzdem die Frage bestehen, ob eine Stadt mitten in einem dicht besiedelten Stadtteil eine Fläche bewusst für militärische Logistik qualifizieren sollte. Eine solche Entscheidung wäre von grundlegend anderer Tragweite als die Erneuerung von Wegen, Leitungen und Veranstaltungsflächen. Sie müsste offen benannt, fachlich begründet und unter Beteiligung der betroffenen Einwohner:innen beraten werden. Eine beiläufige Erweiterung eines Kirmesplatzantrags wäre dafür kein angemessenes Verfahren.
Die entscheidenden Unterlagen fehlten
Für eine vollständige Aufklärung benötigte die Öffentlichkeit vor allem fünf Informationen: die für den Kirmesplatz vorgesehene Fördersumme, den genauen Gegenstand des Prüfauftrags, die geplanten technischen Belastungs- und Versorgungsstandards, sämtliche Absprachen mit Bundeswehr oder Katastrophenschutzbehörden sowie eine klare Aussage, ob eine militärische Nutzung geprüft, ermöglicht oder ausgeschlossen werden sollte.
Hinzu kamen vergaberechtliche, haushaltsrechtliche und planerische Fragen. Eine grundlegende Umgestaltung konnte Gutachten zu Boden, Entwässerung, Verkehr, Immissionsschutz, Kampfmitteln, Altlasten und Veranstaltungslogistik erfordern. Der Platz lag auf einem historisch industriell geprägten Areal. Eine schwerlastfähige Befestigung war deshalb nicht nur eine Frage zusätzlichen Asphalts. Sie konnte in Unterbau, Entwässerung, Leitungsführung und Flächenaufteilung eingreifen und erhebliche Folgekosten auslösen.
Auch aus Sicht der Schausteller:innen musste geklärt werden, ob eine Neugestaltung tatsächlich Verbesserungen brachte. Eine ebene und tragfähige Oberfläche, moderne Strom- und Wasseranschlüsse, belastbare Datennetze und barrierefreie Wege konnten den Kirmesbetrieb erleichtern. Falsch angeordnete Einbauten, starre Flächenraster oder zusätzliche Sicherheitszonen konnten dagegen die Aufstellung großer Fahrgeschäfte erschweren. Die Planungen durften daher weder ausschließlich aus militärischer noch ausschließlich aus verwaltungstechnischer Perspektive erfolgen.
Weitere Berichte zur örtlichen Entwicklung erschienen in der Rubrik Lokales Herne der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.
Keine Panzerentscheidung – aber ein erhebliches Transparenzproblem
Der Titel „Panzer auf dem Cranger Kirmesplatz?“ beschrieb nach dem derzeit öffentlich belegbaren Stand keine beschlossene Realität. Weder die Stadt Herne noch die Bundeswehr hatten bestätigt, dass der Platz als Truppensammelstelle, Konvoi-Unterstützungszentrum oder militärischer Bereitstellungsraum vorgesehen war. Ein entsprechender Nachweis fehlte.
Ebenso falsch wäre es jedoch, die Angelegenheit als harmlose Schönheitsreparatur abzutun. Der Rat hatte den Prüfauftrag ausdrücklich auf Verkehrsoptimierung sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ausgedehnt. Wenige Wochen zuvor hatte die Stadtspitze mit der Führung eines Bundeswehrgroßverbandes über zivile Alarmplanung und kommunale Aufgaben gesprochen. Gleichzeitig sollten nicht näher bezifferte Mittel aus einem bundesfinanzierten Infrastrukturprogramm in den Kirmesplatz fließen. Diese Abfolge verlangte eine nachvollziehbare Erklärung.
Die politische Verantwortung lag deshalb bei Oberbürgermeister Dudda, der Verwaltung sowie den Mehrheiten von SPD und CDU. Sie mussten offenlegen, was geprüft werden sollte, welche Anforderungen hinter dem geänderten Antrag standen und wie viel öffentliches Geld dafür reserviert wurde. Solange diese Angaben fehlten, mussten sie sich den Vorwurf gefallen lassen, einen tiefgreifenden Nutzungswandel hinter allgemein akzeptierten Begriffen wie Barrierefreiheit, Resilienz und Katastrophenschutz zu verstecken.
Das BSW traf mit seiner Forderung nach Transparenz einen wunden Punkt. Mit der Behauptung einer bereits beschlossenen Militarisierung ging es über die nachweisbare Tatsachenlage hinaus. Die Aufklärung konnte deshalb weder durch beschwichtigende Rathauskommunikation noch durch dramatische Panzerbilder ersetzt werden. Erforderlich waren die vollständigen Anträge, Protokolle, Finanzierungstabellen, Gesprächsvermerke und technischen Planungsziele. Erst daraus ließ sich beurteilen, ob Crange lediglich saniert, zu einem zivilen Krisenstandort ausgebaut oder tatsächlich für militärische Zwecke vorbereitet werden sollte.
Bis zu dieser Offenlegung blieb vor allem ein Befund: Die Stadt konnte inzwischen benennen, woher das Geld kam – aus dem Sondervermögen Infrastruktur von Bund und Land. Sie sagte aber nicht, wie viel davon nach Crange floss und welche konkrete Zukunft sie mit diesem Geld vorbereiten wollte. Bei einem der bekanntesten öffentlichen Plätze des Ruhrgebiets war das keine Nebensache, sondern eine Frage demokratischer Kontrolle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es beim Cranger Kirmesplatz und dem Sondervermögen Infrastruktur?
Beim Cranger Kirmesplatz geht es um eine geplante Instandsetzung, mehr Barrierefreiheit und technische Modernisierung. Finanziert werden soll das Vorhaben zumindest teilweise aus den rund 92 Millionen €, die Herne über Bund und Land aus dem Sondervermögen Infrastruktur erhält. Offen bleibt nach dem Artikel, wie viel Geld konkret für den Kirmesplatz vorgesehen ist, welche baulichen Standards gelten und welche künftigen Nutzungsszenarien geprüft werden.
Warum ist die Sanierung des Cranger Kirmesplatzes politisch umstritten?
Die Sanierung des Cranger Kirmesplatzes ist politisch umstritten, weil der Prüfauftrag nach Darstellung des Artikels ausdrücklich um Verkehrsoptimierung, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz erweitert wird. Das BSW befürchtet, dass aus dem Volksfestgelände schrittweise eine zivil und militärisch nutzbare Logistikfläche werden kann. Belegt ist eine militärische Nutzung bislang nicht. Der Artikel sieht aber ein erhebliches Transparenzproblem bei Kosten, Zielen, technischen Standards und möglichen Absprachen.
Wer entscheidet über die Zukunft des Cranger Kirmesplatzes in Herne?
Über die politische Richtung entscheidet der Rat der Stadt Herne, der am 14.07.2026 eine Maßnahmenliste zum kommunalen Investitionsprogramm beschließt. Die Verwaltung, Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda sowie die Ratsmehrheiten von SPD und CDU tragen nach dem Artikel besondere Verantwortung für die Offenlegung der Planungsziele. Die BSW-Ratsgruppe fordert Transparenz, die Offenlegung möglicher Absprachen und eine öffentliche Diskussion vor weiteren Entscheidungen.
Welche Folgen kann eine neue Nutzung des Cranger Kirmesplatzes für Besucher:innen und Schausteller:innen haben?
Eine Modernisierung des Cranger Kirmesplatzes kann für Besucher:innen und Schausteller:innen Vorteile bringen, wenn Wege barrierefreier, Oberflächen tragfähiger und Strom-, Wasser- sowie Datennetze leistungsfähiger werden. Zugleich können falsch angeordnete Einbauten, starre Flächenraster oder zusätzliche Sicherheitsbereiche den Aufbau großer Fahrgeschäfte erschweren. Deshalb verlangt der Artikel, dass die Planung nicht allein aus Verwaltungs-, Katastrophenschutz- oder möglichen Logistikinteressen heraus erfolgt.
Was passiert jetzt beim Cranger Kirmesplatz in Herne?
Beim Cranger Kirmesplatz kommt es jetzt darauf an, ob die Stadt Herne konkrete Unterlagen offenlegt. Dazu gehören Fördersumme, Prüfauftrag, technische Belastungs- und Versorgungsstandards, Finanzierungstabellen, Gesprächsvermerke sowie mögliche Absprachen mit Bundeswehr oder Katastrophenschutzbehörden. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Platz lediglich saniert, zu einem zivilen Krisenstandort ausgebaut oder tatsächlich für militärische Zwecke vorbereitet werden soll.























