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Kommentar: Wettbewerb Zukunftsquartier Stadttor Ost – Mit heißer Nadel gestrickt

Beim Gelände der alten Hauptfeuer- und Rettungswache an der Sodinger Straße dürfen sich alte Planungsfehler nicht wiederholen

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
14.09.2026
Lesezeit: 8 Minuten.
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Stefan Budde-Siegel, Herausgeber und Chefredakteur der SN Sonntagsnachrichten, notiert Gedanken im Vordergrund vor der markanten, historischen Fassade des Herner Rathauses auf dem Rathausplatz in Herne.

Bildnachweis/Rechtekette: Symbolbild: © 2026 SN SONNTAGSNACHRICHTEN – KI-generierter Inhalt.

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Herne. [sn] Ein Zukunftsquartier plant man für Jahrzehnte. Umso erstaunlicher ist, wie viele Grundsatzfragen beim „Zukunftsquartier Stadttor Ost“ noch offen sind, während der städtebauliche Wettbewerb bereits läuft. Das Vorhaben auf dem Gelände der alten Hauptfeuer- und Rettungswache an der Sodinger Straße hat das Potenzial, eines der interessantesten neuen Quartiere Hernes zu werden. Gerade deshalb darf es nicht mit heißer Nadel gestrickt werden.

Der Zeitplan ist straff. Die Bewerbungsfrist für den nichtoffenen Realisierungswettbewerb endete am 28.08.2026. Zehn Teams sollen teilnehmen, drei davon setzte die Stadt selbst, sieben werden über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ermittelt. Am 12.10.2026 sollen die eigentlichen Wettbewerbsunterlagen ausgegeben werden, am 17.12.2026 müssen bereits die Pläne vorliegen, am 13.01.2027 die Modelle. Das Preisgericht soll am 12.02.2027 entscheiden. Die Geschwindigkeit wäre kein Problem, wenn die politischen Leitplanken längst geklärt wären. Genau daran bestehen Zweifel.

Es geht nicht darum, den Wettbewerb zu stoppen. Ein Architekturwettbewerb kann für einen schwierigen innerstädtischen Standort das richtige Instrument sein. Unterschiedliche Büros entwickeln unabhängig voneinander Lösungen, ein Preisgericht vergleicht die Entwürfe und die Stadt erhält mehr als die erstbeste Idee vom Schreibtisch eines Investors. Der Fehler beginnt dort, wo die Stadt einen Wettbewerb auslobt, bevor sie selbst hinreichend präzise entschieden hat, welche Eigenschaften des späteren Quartiers überhaupt unverhandelbar sind.

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Das ist in Herne keine akademische Frage. Die Sodinger Straße steht selbst für eine Phase der Stadtentwicklung, in der Verkehrs- und Flächenentscheidungen getroffen wurden, deren Folgen Jahrzehnte wirken. Ein Zeitungsartikel zur autogerechten Stadt und zum Ausbau der Sodinger Straße erinnerte daran, wie stark das Leitbild der autogerechten Stadt die Umgebung der Kreuzkirche und die Sodinger Straße geprägt hat. Niemand muss die Fehler früherer Jahrzehnte wiederholen. Man sollte aber aus ihnen lernen.

Städtebaulicher Entwurf zum Realisierungswettbewerb Zukunftsquartier Stadttor Ost in Herne.
Bildnachweis/Rechtekette: Symbolbild: © 2026 Stefan Budde-Siegel VDI – KI-generierter Inhalt.

Ein Wettbewerb braucht Leitplanken, keinen Wunschzettel

Die Aufgabenstellung enthält durchaus vernünftige Ansätze. Vorgesehen sind Geschosswohnungsbau, größere Wohnungen für Familien und mindestens 25 % geförderter Wohnungsbau. Kulturelle, soziale und gesundheitliche Einrichtungen sind ebenso denkbar wie wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen. Dass mindestens 25 % der Wohnungen öffentlich gefördert werden sollen, ist richtig und entspricht auch der entsprechenden Forderung der BSW-Ratsgruppe. Bei einem städtischen Grundstück sollte darüber hinaus geprüft werden, wie lange Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten und ob zusätzlicher dauerhaft preisgedämpfter Wohnraum gesichert werden kann.

Ausgerechnet bei der Verbindlichkeit wird die Sache aber dünn. In den Wettbewerbsunterlagen steht ausdrücklich, dass es für die Teilnehmer:innen keine bindenden Vorgaben im Wettbewerbsverfahren gibt, abgesehen von der fristgerechten Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten. Das ist für einen gestalterischen Wettbewerb zunächst erklärbar. Für ein kommunales Zukunftsquartier reicht es politisch trotzdem nicht. Eine Mindestquote für sozialen Wohnungsbau, ein energetischer Standard, Anforderungen an Barrierefreiheit, Mobilität, Freiraum und Regenwassermanagement dürfen keine freundlichen Wünsche sein, die ein ausgezeichneter Entwurf möglichst berücksichtigt. Sie müssen spätestens bei Grundstücksvergabe, Planungsrecht und Vertragsgestaltung durchsetzbar werden.

Die Stadt formuliert beim Klimaschutz ebenfalls richtige Gedanken. Gebäude sollen so angeordnet werden, dass Verschattungseffekte für Photovoltaik möglichst gering bleiben. Für Regenwasser sind Rückhaltung, Versickerung, Verdunstung, Dach- und Fassadenbegrünung, Mulden und Rigolen vorgesehen. Was daraus noch nicht entsteht, ist ein messbarer energetischer Quartiersstandard. Ein „Zukunftsquartier“ sollte mehr beantworten als die Frage, ob auf einem geeigneten Dach Solarmodule Platz finden. Wie hoch darf der Energiebedarf der Gebäude sein? Wie wird Wärme erzeugt? Welche Rolle spielen erneuerbare Energien? Wie werden sommerlicher Wärmeschutz und Lebenszykluskosten berücksichtigt? Welche Anforderungen sollen später kauf- oder erbbaurechtlich abgesichert werden?

Herne kann zeigen, dass solche Ansprüche keine exotische Sonderidee sind. Bei der Klimasiedlung Wiescherstraße stellte die Stadt selbst Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und ökologisches Bauen ausdrücklich in den Mittelpunkt eines Realisierungswettbewerbs. Wer an anderer Stelle bereits eine Klimasiedlung konzipiert, sollte beim eigenen „Zukunftsquartier“ nicht hinter diesem Anspruch zurückbleiben.

Auch beim Verkehr ist die Ausgangslage besser als der erste Eindruck vermuten lässt. Die Auslobung will ein möglichst „auto-reduziertes“ Wohnquartier. Der ruhende Verkehr soll überwiegend in Tiefgaragen oder einem Parkhaus an der Sodinger Straße verschwinden. Oberirdische Stellplätze sollen grundsätzlich vermieden werden. Die Erschließung soll gebündelt über Sodinger Straße und Goethestraße erfolgen und aus der Breddestraße nur eingeschränkt möglich sein. Das sind keine schlechten Vorgaben. Die politische Frage lautet aber, warum man nicht einen Schritt weitergeht und zusätzlich eine wirklich autofreie oder weitgehend autofreie Wohnvariante verbindlich untersuchen lässt.

Nordrhein-Westfalen hat solche Modelle schon vor Jahrzehnten erprobt. Im Landeswettbewerb „Wohnen ohne eigenes Auto“ wurde 1997/1998 ausdrücklich ein innerstädtischer, gut an den öffentlichen Verkehr angebundener Standort für 200 bis 250 Wohnungen gesucht; auch soziale Infrastruktur und besondere Wohnformen gehörten zum Konzept. Die Herner Lage ist für eine erneute Prüfung geradezu prädestiniert. Die Sodinger Straße bietet öffentlichen Personennahverkehr, die Innenstadt liegt unmittelbar vor der Tür und das Radwegenetz ist vorhanden. Stadtplanung nach menschlichem Maß ist also keine Erfindung des Jahres 2026; Jan Gehls beschreibt diesen Perspektivwechsel seit Jahren.

Ganz ohne Beteiligung hat Herne das Thema übrigens nicht vorbereitet. Am 16.03.2026 kamen nach Angaben der Stadt mehr als 30 Bürger:innen zu einem Mobilitätssalon zur Sodinger Straße. Dort ging es ausdrücklich um mehr Grün, Fuß- und Radverkehr und die künftige Gestaltung des Bereichs. Das ist ein guter Anfang. Es ersetzt aber keine politische Entscheidung darüber, welche dieser Ziele anschließend verbindlich in Wettbewerb, Bauleitplanung und Grundstücksvertrag gelangen.

Herner Kompetenz gehört an den Tisch

Noch unverständlicher ist die Zusammensetzung des Wettbewerbs. Drei von zehn Teams wurden von der Stadt unmittelbar gesetzt. Nach den Auslobungsunterlagen sind dies Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Thomas Schüler Architekten Stadtplaner sowie Konrath und Wennemar Architekten Ingenieure. Keines dieser drei gesetzten Büros hat seinen Sitz in Herne.

Das ist nicht automatisch ein Fehler. Ein guter Wettbewerb lebt gerade von fremden Blicken. Auswärtige Planer:innen können eingefahrene Vorstellungen infrage stellen und Lösungen entwickeln, auf die örtliche Akteur:innen nicht gekommen wären. Kommunale Stadtplanung darf auch nicht zu einem geschlossenen Heimatverein werden, bei dem der Geschäftssitz wichtiger ist als die Qualität.

Trotzdem ist die Entscheidung erklärungsbedürftig. Wer drei Büros unmittelbar auswählt, trifft bewusst eine Vorauswahl. Bei einem Standort, dessen Qualität ganz wesentlich vom Umgang mit der Breddestraße, der Sodinger Straße, dem Breddepark, den angrenzenden Wohngebieten und sozialen Einrichtungen abhängt, ist Ortskenntnis kein sentimentaler Bonus. Sie ist fachlich wertvoll.

Dabei muss die Kritik präzise bleiben. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen belegen keinen generellen Ausschluss Herner Büros. Gefordert werden insbesondere die beruflichen Qualifikationen Stadtplaner:in und Landschaftsarchitekt:in; Bewerbergemeinschaften sind möglich. Wer also behauptet, Herner Architekt:innen seien schlicht verboten worden, schießt über das Ziel hinaus.

Die bessere Forderung lautet: Herner Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen müssen bei solchen Schlüsselprojekten realistische Beteiligungsmöglichkeiten erhalten, gegebenenfalls in interdisziplinären Teams. Lokale Planungskenntnis sollte außerdem in der sachverständigen Beratung und im weiteren Verfahren sichtbar vertreten sein. Die Stadt sollte erklären, weshalb sie ausgerechnet bei den drei von ihr selbst gesetzten Teilnehmer:innen vollständig auf ein Herner Büro verzichtet hat.

Die Wettbewerbsseite der Stadt Herne zeigt zugleich, dass die eigentliche Bearbeitungsphase noch bevorsteht. Das ist wichtig, denn die Auslobungsunterlagen enthalten einen Änderungsvorbehalt: Die Stadt kann Aufgabenstellung und Auslobung bis zum Versand an die ausgewählten Büros und zum Start der Bearbeitung ergänzen oder ändern. Wer jetzt sagt, für Änderungen sei es zu spät, verwechselt einen laufenden Wettbewerb mit einem abgeschlossenen.

Die offenen Enden liegen direkt neben dem Wettbewerbsgebiet

Noch schwerer wiegt die räumliche Begrenzung. Unmittelbar östlich des Wettbewerbsgebiets befinden sich das St. Elisabeth Stift, daran anschließend das Arbeitsgericht Herne und die Schillerschule. Das eigentliche Wettbewerbsgebiet umfasst dagegen im Wesentlichen das Feuerwehrgrundstück und die AWO-Fläche.

Beim Arbeitsgericht ist eine grundlegende Veränderung inzwischen konkret Gegenstand des Landesgesetzgebungsverfahrens. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, das Arbeitsgericht Herne im Zuge der Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum 01.01.2029 nicht mehr als selbstständigen Gerichtsstandort fortzuführen. Noch am 09.09.2026 stand das Gesetz im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur abschließenden Beratung und Abstimmung. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nicht mit einem bereits vollzogenen Standortwegfall gleichzusetzen. Für die Stadtplanung reicht die konkrete Perspektive aber allemal, um nicht so zu tun, als werde östlich der Wettbewerbsgrenze auf Jahrzehnte alles unverändert bleiben.

Beim unmittelbar angrenzenden St. Elisabeth Stift liegt die Situation anders. Das Haus befindet sich an der Sodinger Straße 11. Ein zusätzlicher Flächenbedarf der St. Elisabeth Gruppe an genau diesem Standort ist öffentlich nicht belastbar nachgewiesen. Gerade deshalb wäre es vernünftig, ihn vor einer langfristigen Festlegung abzufragen. Dasselbe gilt für andere soziale, pflegerische und gesundheitliche Träger. Stadtentwicklung heißt nicht, Bedarfe zu erfinden. Sie heißt, absehbare Entwicklungen rechtzeitig zu erfragen.

Das Wettbewerbsgebiet muss deshalb nicht zwangsläufig um jedes Nachbargrundstück erweitert werden. Ein erweiterter städtebaulicher Betrachtungsraum ist aber zwingend sinnvoll. Ein Wettbewerb kann das heutige Feuerwehrgrundstück bearbeiten und trotzdem Szenarien für angrenzende Veränderungen mitdenken. Wer 2026 ein Quartier für die kommenden Jahrzehnte plant, sollte nicht an einer Katastergrenze geistig stehen bleiben.

Unter der Erde gilt dieselbe Vorsicht. Vor der endgültigen Investorenbindung müssen Bodenverhältnisse, mögliche Gebäudeschadstoffe, Entwässerung und Kanalhydraulik soweit geklärt sein, dass später keine Überraschungen die Planung sprengen. Damit wird keine Altlast behauptet. Eine belastbare Vorerkundung ist schlicht das Gegenteil einer Verdachtsbehauptung: Man untersucht, bevor man Millionenentscheidungen trifft.

Beim Regenwasser formuliert die Auslobung ambitionierte Ziele. Möglichst viel Niederschlag soll auf dem Grundstück zurückgehalten, versickert oder verdunstet werden. Retentionsvolumen und Notwasserwege werden verlangt. Zusätzlich gehört aber die Frage auf den Tisch, welche Schmutz- und Restwassermengen das vorhandene Netz aufnehmen kann und welche technischen Anpassungen gegebenenfalls nötig werden. Ein hübscher Lageplan ersetzt keine Infrastrukturprüfung.

Dasselbe gilt für den späteren Investor. Nach den Unterlagen soll voraussichtlich ab 2028 ein Konzeptvergabeverfahren zur Vermarktung des Grundstücks folgen. Das ist grundsätzlich der richtige Ansatz. Aber ein Konzeptverfahren ist nur so gut wie die Verbindlichkeit dessen, was dort versprochen wird.

Herne verfügt mit dem Rathaus-Carrée über ein Anschauungsbeispiel dafür, wie weit städtebaulicher Anspruch, Investorenauswahl, Vertragsabschluss und tatsächliche Realisierung zeitlich auseinanderliegen können. Beim Start des dortigen Investorenwettbewerbs im Jahr 2022 wurde eine Fertigstellung bis 2027 in Aussicht gestellt. Im Juli 2024 waren die Vertragsverhandlungen mit dem ausgewählten Investor nach Angaben von Radio Herne noch nicht abgeschlossen; ursprünglich sollten Konzept und Vertrag bereits Ende 2022 feststehen. Daraus folgt nicht, dass Investorenwettbewerbe untauglich wären. Es folgt etwas viel Banaleres: Eine Auswahlentscheidung baut noch kein Gebäude.

Ein paar Wochen jetzt können Jahre später sparen

Beim Stadttor Ost müssen deshalb Wohnungsquote, Bindungsdauer, energetischer Standard, Mobilitätskonzept, Freiraumqualität, Nutzungsmischung und Realisierungsfristen von Anfang an so formuliert werden, dass sie später rechtlich gesichert werden können. Kaufvertrag, Erbbaurecht, städtebaulicher Vertrag und erforderlichenfalls Bebauungsplan dürfen nicht erst nachträglich versuchen, den Geist eines Siegerentwurfs einzufangen.

Auch die planungsrechtliche Route gehört früh auf den Tisch. Herne hat am 10.02.2026 eigene Regeln für den sogenannten Bauturbo beschlossen. Für Wohnungsbauvorhaben kann § 246e Baugesetzbuch (BauGB) unter bestimmten Voraussetzungen Verfahren ermöglichen, ohne einen klassischen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern; die Zustimmung der Gemeinde bleibt erforderlich. Bei Vorhaben mit mindestens 20 Wohneinheiten entscheidet in Herne der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Für einen kommunalen Schlüsselstandort dieser Größenordnung sollte die Verwaltung deshalb vor der Grundstücksvergabe offenlegen, welches Planungsinstrument sie anstrebt und wie politische sowie öffentliche Beteiligung gesichert werden sollen. Ein Beschleunigungsinstrument ist kein Ersatz für eine städtebauliche Grundsatzentscheidung.

Das Gegenargument liegt auf der Hand: Wer einem Wettbewerb zu viele Bedingungen auferlegt, erstickt Kreativität. Das stimmt. Kein Rat sollte Fassadenfarben, Baumstandorte und Hauseingänge vorzeichnen, bevor Planer:innen überhaupt angefangen haben. Aber zwischen gestalterischer Freiheit und politischer Beliebigkeit liegt ein großer Unterschied. Ob mindestens 25 % sozial geförderter Wohnraum entstehen, ob ein Quartier tatsächlich autoarm wird, welcher energetische Mindeststandard gilt, ob angrenzende Entwicklungen berücksichtigt werden und wie Zusagen später abgesichert sind – das sind keine Fragen der künstlerischen Freiheit. Es sind Entscheidungen über öffentliche Interessen.

Genau deshalb wäre eine kurze politische Nachschärfung vor dem 12.10.2026 keine Verzögerung, sondern Risikovorsorge. Zwei oder vier Wochen sorgfältiger Klärung sind billiger als zwei oder vier Jahre Nachsteuerung. Die Stadt hat sich die Möglichkeit zur Ergänzung der Aufgabenstellung ausdrücklich vorbehalten. Sie sollte sie nutzen.

Das Zukunftsquartier Stadttor Ost braucht frische Ideen von außen. Es braucht ebenso Herner Sachverstand. Es braucht sozialen Wohnungsbau, gute Architektur, Klimaanpassung, ein ernsthaftes Energiekonzept und ein Mobilitätsmodell, das zu einem innenstadtnahen Standort des 21. Jahrhunderts passt. Und es braucht Verträge und Planungsrecht, die dafür sorgen, dass aus dem Siegerbild später tatsächlich das Quartier wird, das der Stadt versprochen wurde.

Wer diese Fragen jetzt stellt, verhindert das Projekt nicht. Er schützt es. Genau darin liegt der Unterschied zwischen Geschwindigkeit und Hast. Die weitere Entwicklung wird deshalb auch im Lokales Herne der SN SONNTAGSNACHRICHTEN zu beobachten sein. Beim Stadttor Ost darf Herne zeigen, dass es aus früheren Verfahren gelernt hat: erst die Regeln klären, dann den besten Entwurf auswählen – und anschließend auch genau das bauen, was politisch und öffentlich vereinbart worden ist.

Tags: Arbeitsgericht HerneArchitekturwettbewerbAutofreies WohnenBürger:innenbeteiligungEnergetische StandardsGeförderter WohnraumHerneHerner Architekt:innenKlimaanpassungKriegswirtschaftMobilitätskonzeptPolitikRathaus-CarréeRealisierungswettbewerbSN SONNTAGSNACHRICHTENSodinger StraßeSONNTAGSNACHRICHTENSozialer WohnungsbauSt. Elisabeth StiftStadtplanungWohnungsbauZukunftsquartier Stadttor Ost
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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