Duisburg/Essen/Herne/Iserlohn. [sn] Die Geschichte der Eissporthallen im Ruhrgebiet und den angrenzenden Regionen ist untrennbar mit einer Ära des Aufbruchs in den frühen 1970er Jahren verbunden, als die damalige IBACO – später als DSGB-Eissportstätten – Betriebsgesellschaft mbH + Co. KG bekannt – ein ehrgeiziges Konzept zur Errichtung funktionaler und weitestgehend baugleicher Sportstätten umsetzte. In Herne am Gysenberg wurde dieser Traum im Jahr 1971 Realität, als die heutige Hannibal Arena festlich eröffnet wurde und seither als pulsierendes Herz für den Eissport, den Schulsport und den öffentlichen Eislauf fungiert. Doch nach über fünf Jahrzehnten intensiver Nutzung zeigt sich, dass die bauliche Substanz dieser Denkmäler der Sportgeschichte an ihre Grenzen stößt, was nicht nur eine Frage des Komforts für die Zuschauer:innen darstellt, sondern zunehmend juristische und sicherheitstechnische Dimensionen annimmt. Während der Herner EV seit über zwölf Jahren als Betreiber der vereinseigenen Halle agiert und durch unermüdliches ehrenamtliches Engagement versucht, den Verfall aufzuhalten, verdeutlichen die aktuellen Entwicklungen an den Schwesterstandorten in Duisburg, Essen und Iserlohn die Prekarität der Lage. Die technische Komplexität einer Eishalle, die primär auf einem Ammoniak-Kühlsystem basiert, unterliegt strengen regulatorischen Anforderungen, die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert sind. Jede technische Störung, wie der Ammoniakaustritt im Jahr 2020 in Herne, führt vor Augen, wie schmal der Grat zwischen einem geregelten Spielbetrieb und einer sofortigen Stilllegung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ist. Die Hannibal Arena, die in der Vergangenheit durch den Erwerb gebrauchter Banden aus der Hamburger Barclays Arena oder die Erneuerung der Sitzschalen im Jahr 2019 punktuell modernisiert wurde, kämpft gegen einen schleichenden Sanierungsstau an, der insbesondere die Dachkonstruktion und die energetische Effizienz betrifft. Dass eine solche Halle heute noch wirtschaftlich und sicher betrieben werden kann, grenzt an eine organisatorische Meisterleistung des Vereins, doch die Uhr tickt unaufhörlich, da die Anforderungen der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) im Bereich des Brandschutzes und der Fluchtwege keine Kompromisse dulden. Ein Blick auf die Hannibal Arena auf Wikipedia verdeutlicht zudem die historische Bedeutung als Austragungsort zahlreicher Großveranstaltungen, von der Universiade bis hin zu Boxkämpfen, was die multifunktionale Belastung der Statik über Jahrzehnte hinweg erklärt.
Bauliche Risiken und die juristische Tragweite des Brandschutzes
Die aktuelle Situation in Duisburg, wo die untere Bauaufsichtsbehörde die Kapazität der dortigen Eishalle aufgrund massiver Mängel im Brandschutz und technischer Defizite an der Kälteanlage kurzfristig auf lediglich 1500 Zuschauer:innen begrenzt hat, wirkt wie ein Menetekel für den Standort Herne. Juristisch ist dieser Vorgang auf Grundlage des § 54 Abs. 1 Nr. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zu bewerten, wonach Eissporthallen als Sonderbauten eingestuft werden, an die die Behörden im Einzelfall besondere Anforderungen stellen oder Erleichterungen gestatten können, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Insbesondere die Prüfung der Standsicherheit und die Wirksamkeit der Brandschutzkonzepte stehen hierbei im Fokus der Sachverständigen, wobei das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Bestandsschutz baulicher Anlagen dort endet, wo eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Nutzer:innen besteht (vgl. OVG Münster, NJW 1982, 2277 (2278)). In Herne traten bereits 2024 Probleme mit dem Dach auf, die glücklicherweise noch nicht zu einer Sperrung führten, doch die kontinuierliche Belastung der Dachbinder durch Feuchtigkeit und Kältezyklen erfordert eine permanente Überwachung gemäß den Richtlinien für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Bund.
„An der Essener Eissporthalle hat mittlerweile der Zahn der Zeit heftig genagt. Eine Sanierung der Halle gilt als unwirtschaftlich, da sie technisch und energetisch in keinster Weise mehr den Anforderungen entsprechen kann“,
heißt es in einem ausführlichen Bericht im Eishockey-Magazin vom 25.12.2025. Diese Einschätzung lässt sich auf viele der 1970er-Jahre-Bauten übertragen, da eine umfassende energetische Sanierung nach heutigem Standard oft die Kosten eines Neubaus erreicht oder gar übersteigt. In Herne wird zwar versucht, durch punktuelle Reparaturen wie die Überholung der Kühltürme im Sommer 2025 die Lebensdauer zu verlängern, doch ohne eine langfristige Strategie unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel bleibt der Betrieb ein Wagnis auf Zeit. Die Betreiberpflichten nach § 38 SBauVO nehmen den Herner EV als Verantwortlichen zudem persönlich in die Pflicht, für die ständige Sicherheit der Versammlungsstätte Sorge zu tragen, was bei einem Verein mit begrenzten finanziellen Ressourcen eine enorme Belastung darstellt. Fans, die sich für den Sport interessieren und vielleicht sogar eigene Eishockey-Ausrüstung bei Amazon erwerben, um selbst auf das Eis zu gehen, müssen sich bewusst sein, dass die Verfügbarkeit solcher Sportstätten in NRW kein Naturgesetz ist, sondern von der Einhaltung strengster gesetzlicher Normen abhängt, deren Erfüllung von Jahr zu Jahr kostspieliger wird.
Zukunftsperspektiven und die Bedeutung finanzieller Förderprogramme
Das Jahr 2026 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Eissportlandschaft in Nordrhein-Westfalen, da an mehreren Standorten gleichzeitig über die Zukunft der maroden Hallen entschieden wird. In Essen wird die Machbarkeitsstudie für einen Neubau im Stadtteil Frohnhausen erwartet, der mit geschätzten 86 Millionen € für die Eishalle und weiteren 62 Millionen € für eine Ballspielarena zu Buche schlagen könnte, während Iserlohn versucht, über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes Fördergelder in Höhe von bis zu 45 % der Sanierungskosten zu akquirieren. Für Herne stellt sich die Frage, ob ähnliche Programme auch für die Hannibal Arena genutzt werden können, da der Eigenanteil der Kommune laut Förderrichtlinien mindestens zehn Prozent betragen muss – eine Hürde, die in Zeiten angespannter Haushalte nur durch politischen Konsens zu nehmen ist. Die Bedeutung der Eishalle für die Stadt Herne reicht weit über den Profisport hinaus; sie ist ein Ort der Begegnung und der Integration für Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Ruhrgebiet. Ein Wegfall der Eisfläche würde nicht nur den Herner EV in seiner Existenz bedrohen, sondern auch eine Lücke in das regionale Sportangebot reißen, die kaum zu füllen wäre. Die juristische Herausforderung besteht darin, die Halle so lange „spielfähig“ zu halten, bis eine nachhaltige Lösung – sei es durch eine Kernsanierung oder einen modernen Ersatzbau – realisiert werden kann, ohne dabei die Sicherheitsvorgaben der BauO NRW zu verletzen. Wie wichtig eine transparente Kommunikation über den Zustand der Hallen ist, zeigt das Beispiel Duisburg, wo die plötzliche Kapazitätsreduzierung mitten in der Saison für Schockwellen bei Fans und Sponsor:innen sorgte. In Herne herrscht momentan noch relative Ruhe, doch die Verantwortlichen wissen, dass sie ohne die Unterstützung der Stadt und des Landes langfristig auf verlorenem Posten stehen könnten, zumal die Anforderungen an Klimaneutralität und Energieeffizienz bis zum Jahr 2031 bzw. 2050 drastisch steigen werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Eissport in Herne nicht durch einen administrativen Federstrich der Bauaufsicht beendet wird, sondern dass rechtzeitig die Weichen für eine moderne Infrastruktur gestellt werden, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt. Weitere Nachrichten aus der Region und aktuelle Entwicklungen zum Thema finden Leser:innen regelmäßig in der Rubrik Sport der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.
























