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„Night Club“-Veranstaltung in der St.-Elisabeth-Kirche: Fehlende Schanklizenz und ordnungsrechtliche Konsequenzen

Profanierung der St.-Elisabeth-Kirche, Herne am 02.11.2024

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
30.10.2024
Lesezeit: 2 Minuten.
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St.-Elisabeth-Kirche, Herne

Bildnachweis / Rechtekette: File:Herne St. Elisabeth 01.jpg. (2021, February 2). Wikimedia Commons. Retrieved 17:11, October 30, 2024 from https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Herne_St._Elisabeth_01.jpg&oldid=529915056.

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Herne. [sn] In Herne sorgte kürzlich eine Veranstaltung (25.10.2024) in der ehemaligen St.-Elisabeth-Kirche für Diskussionen. Die „Night Club“-Party sollte eine Brücke zwischen junger Kultur und Religion schlagen und die bereits am 30.06.2024 offiziell geschlossene Kirche nochmals als lebendigen Ort präsentieren. Doch was als innovative Idee begann, wirft nun ordnungsrechtliche Fragen auf: Die Stadt Herne bestätigte, dass keine Schanklizenz vorlag und ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Nutzung als Versammlungsstätte erteilt wurde, ist unklar.

Kurioserweise hatte Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda am 19.10.2024 auf seinem Facebook-Profil für diese nun als illegal eingestufte Party „geworben“.

Die Veranstaltung ohne die notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis führte zu einem ordnungsrechtlichen Verfahren. Die Veranstalter, Hendrik Melchers und Marlon Brosa (beide 18), die die Party mit Hilfe von Pfarrer Nils Petrat (44) organisierten, sehen sich nun rechtlichen Konsequenzen gegenüber.

Fehlende Schanklizenz und rechtliche Herausforderungen

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Ein zentrales Problem war das Fehlen einer Schanklizenz, die in Deutschland erforderlich ist, wenn vor Ort alkoholische Getränke verkauft werden. Diese Lizenz stellt sicher, dass die Betreiber Vorschriften zur Alterskontrolle und zum verantwortungsvollen Ausschank einhalten. Das Fehlen der Genehmigung bedeutete, dass der Alkoholverkauf an diesem Abend unreguliert verlief.

Umnutzung eines sakralen Gebäudes: Nutzungsänderung zwingend erforderlich

Ein weiteres Problem dürfte die unzureichende bauordnungsrechtliche Genehmigung sein. Die St.-Elisabeth-Kirche hat ihre kirchliche Funktion am 30.06.2024 aufgegeben, die Profanierung ist für den 02.11.2024 geplant. Die Nutzung als „Night Club“ ist jedoch nicht automatisch erlaubt. Eine baurechtliche Nutzungsänderung ist nötig, um sicherzustellen, dass das Gebäude den Anforderungen entspricht – etwa in Bezug auf Brandschutz, Lüftung und Fluchtwege.

Solche Genehmigungen tragen erheblich zur Sicherheit bei. Die Stadt Herne konnte bisher nicht bestätigen, ob ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet wird. Solche Verstöße betreffen nicht nur die Veranstalter, sondern werfen Fragen über die Kontrollmechanismen bei der Umnutzung öffentlicher Gebäude auf.

Kirche als Nachtclub – ein Tabubruch?

Die Veranstaltung wirft auch kulturelle Fragen auf. Die Nutzung von Kirchengebäuden für säkulare Veranstaltungen ist in Deutschland zwar nicht neu, doch ein Nachtclub in einer Kirche bleibt ein sensibles Thema. Kirchengebäude sind oft sakrale Orte und kulturelle Denkmäler, deren Nutzung mit Würde verbunden ist.

Vor allem ältere Gemeindemitglieder und Kirchgänger waren über die Party schockiert, da die Profanierung noch aussteht.

Für die Veranstalter bot die „Night Club“-Veranstaltung die Möglichkeit, junge Menschen für die Kirche zu begeistern. Doch die Fragen zu Lizenz- (GEMA) und Genehmigungspflichten (Ordnungsämter) zeigen, dass es hier nicht nur um Kreativität, sondern auch um Verantwortung geht.

Die „Night Club“-Veranstaltung in der St.-Elisabeth-Kirche zeigt, wie ein kreativer Ansatz auf rechtliche Hindernisse stoßen kann, wenn notwendige Genehmigungen fehlen. Für zukünftige Projekte sollten alle Beteiligten – Veranstalter, Stadt und Kirchenvertreter – frühzeitig in den Dialog treten, um rechtliche und sicherheitsrelevante Fragen zu klären.

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