Altmark/Gladbeck/Halle (SA)/Herne/München/Stendal. [sn] Die Silvesternacht 2025/26 hat in weiten Teilen Deutschlands erneut zu einer massiven Verschlechterung der Luftqualität geführt, die insbesondere für Personen mit Atemwegserkrankungen gesundheitsgefährdende Ausmaße annahm. Laut aktuellen Daten des Umweltbundesamtes wurden an der Messstation Landshuter Allee in München absolute Höchstwerte von 1458 Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter Luft gemessen, was fast das 30-fache des gesetzlich zulässigen Tagesgrenzwertes von 50 Mikrogramm darstellt. Auch in anderen Städten wie Herne, Gladbeck, Halle (Saale) und Stendal wurden die Grenzwerte massiv überschritten, da die dicke Luft aufgrund einer herrschenden Flaute in den Straßenzügen stehen blieb. „Raketen hoch, Luftqualität runter“, fasst der Bericht die Situation prägnant zusammen, wobei bundesweit an rund 60 Prozent der Messstationen Überschreitungen registriert wurden. Um die Belastung in den eigenen vier Wänden zu kontrollieren, greifen immer mehr Betroffene zu einem Luftreiniger mit HEPA-Filtertechnik.
Messwerte der Silvesternacht im regionalen Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt die durch das Silvesterfeuerwerk verursachten Spitzenwerte (Stundenmittelwerte PM10) in der Region, basierend auf den Daten des Umweltbundesamtes vom 01.01.2026:
| Stadt / Region | Gemessener Spitzenwert (µg/m³) | Grenzwert-Faktor (Basis 50 µg) |
| Halle (Saale) | 410 µg/m³ | 8,2-fach |
| Herne | 312 µg/m³ | 6,2-fach |
| Gladbeck | 285 µg/m³ | 5,7-fach |
| Stendal | 195 µg/m³ | 3,9-fach |
| Altmark (Salzwedel) | 120 µg/m³ | 2,4-fach |
Juristischer Präzedenzfall durch Klage der Deutschen Umwelthilfe
Die rechtliche Grundlage für ein mögliches Verbot privater Böllerei hat sich durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg signifikant verfestigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt, um eine Änderung des Nationalen Luftreinhalteprogramms (NLRP) zu erzwingen, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen einzuhalten. Das Gericht stellte klar, dass die staatlichen Pläne auf validen Daten beruhen und wirksame Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Schadstoffwerte enthalten müssen. Asthmatiker:innen und andere vulnerable Gruppen können sich nun analog auf dieses Urteil berufen, um ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) gegen die vermeidbare Schadstoffbelastung durch Feuerwerkskörper durchzusetzen. Da Feinstaub beim Einatmen tief in die Bronchien vordringt und Entzündungen auslöst, ist das öffentliche Interesse am Gesundheitsschutz hierbei höher zu bewerten als das private Vergnügen am Abbrennen von Pyrotechnik.
Lokale Hotspots und die Verpflichtung der Kommunen
In Städten wie Herne und Gladbeck, die bereits durch Industrie und Verkehr vorbelastet sind, führt die zusätzliche Emission durch Silvesterböller regelmäßig zu einem „Smog-Alarm“. Messungen in Halle (Saale) und Stendal zeigten ebenfalls, dass die geografische Lage in Verbindung mit meteorologischen Bedingungen die Feinstaubkonzentrationen in der Silvesternacht auf über 300 Mikrogramm ansteigen ließ. Gemäß § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, Luftreinhaltepläne aufzustellen und fortzuschreiben, wenn Grenzwerte überschritten werden. Betroffene Bürger:innen haben hierauf einen einklagbaren Anspruch, wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und deutscher Verwaltungsgerichte bestätigt hat. Die systematische Erfassung der Werte durch das Umweltbundesamt (UBA), das stündlich Daten von über 350 Stationen erhält, liefert hierfür die notwendige Beweisgrundlage. Weitere Informationen zur rechtlichen Situation und zu Gesundheitsthemen finden Sie in unserer Rubrik Gesundheit.
























