Duisburg/Herne. [sn] In der Debatte um die Steuerung der Zuwanderung aus Südosteuropa und die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch offenbaren aktuelle Zahlen eine tiefe Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Stadt Herne. Während die Nachbarstadt Duisburg im Kalenderjahr 2025 insgesamt 553 Entzüge der EU-Freizügigkeit vollzogen hat und für das laufende Jahr 2026 bereits rund 800 weitere Verfahren in der Prüfung hält, wirkt die Bilanz der Herner Behörden wie ein statistischer Rechenfehler. Auf eine Anfrage der SN SONNTAGSNACHRICHTEN vom 13.02.2026 antwortete die Stadtverwaltung Herne am 19.02.2026, dass im aktuellen Jahr 2026 lediglich in einem einzigen Fall der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) festgestellt wurde. Berücksichtigt man, dass diese eine Maßnahme in den ersten rund 50 Tagen des laufenden Jahres 2026 erfolgte, ergibt sich bei einer linearen Hochrechnung auf das gesamte Kalenderjahr eine Quote von lediglich etwa sieben Fällen für die Stadt Herne. Setzt man diese prognostizierten sieben Fälle ins Verhältnis zu den rund 800 Verfahren, die in Duisburg aktuell bearbeitet werden, zeigt sich ein erschütterndes Bild: Die Duisburger Behörden agieren mit einer über 100-fach höheren Intensität bei der Durchsetzung des geltenden Rechts als die Verwaltung in Herne. Dies ist umso bemerkenswerter, da die Stadt Herne im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.10.2025 insgesamt 1.836 EU-Bürger:innen im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) registrierte. Dass bei über 1.800 Leistungsempfänger:innen und 1.338 Zuzügen im Jahr 2025 rechnerisch nur alle zwei Monate ein einziger Fall die Kriterien für eine Verlustfeststellung erfüllen soll, zieht die Effektivität der städtischen Kontrollen massiv in Zweifel.
Zwischen politischem Willen und bürokratischer Passivität
Die Stadt Herne betont in ihrer Stellungnahme, dass sie mit einer speziellen Task-Force und regelmäßigen Kontrollen im Sinne konzertierter Aktionen unterschiedlicher öffentlich-rechtlicher Akteure gegen potenziellen Missbrauch vorgehe. Doch die harten Fakten lassen diese Aussage in einem zweifelhaften Licht erscheinen. Eine Task-Force, die bei einer derart hohen Zahl an Leistungsempfänger:innen faktisch kaum Ergebnisse liefert, muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie lediglich als Alibi-Instrument dient. Das Freizügigkeitsgesetz/EU bietet mit § 2 Abs. 7 und § 6 klare Handhabungen, um das Recht auf Aufenthalt zu beenden. Besonders relevant ist hierbei § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU. Demnach haben Unionsbürger das Recht auf Aufenthalt zur Arbeitssuche für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Darüber hinaus besteht dieses Recht nur, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden. In der Realität verfügen viele Zuwanderer aus Osteuropa jedoch weder über die notwendigen Sprachkenntnisse noch über eine auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwertbare Ausbildung. Angesichts der angespannten Lage auf dem Herner Arbeitsmarkt haben diese Menschen de facto keine Chance auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt. Dass die Stadt Herne dennoch keine Konsequenzen zieht, deutet darauf hin, dass die gesetzliche Sechs-Monats-Frist de jure und tatsächlich weit ausgelegt wird, was einer faktischen Duldung der Armutszuwanderung in die Sozialsysteme gleichkommt. „In Duisburg wurde diese Maßnahme im vergangenen Jahr 553-mal bei Menschen aus Bulgarien und Rumänien angewendet“, so zitierte die Rheinische Post die dortigen Erfolge bei der Missbrauchsbekämpfung. In Herne hingegen scheint man vor den juristischen Hürden oder dem administrativen Aufwand zurückzuweichen. Wie das Wikipedia-Portal zum Freizügigkeitsrecht detailliert ausführt, erfordert die Feststellung des Verlusts zwar eine Einzelfallprüfung, doch die statistische Diskrepanz lässt sich nicht allein durch „Einzelfallgerechtigkeit“ erklären.
Einbrüche und Vermüllung: Die Bürger werden allein gelassen
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Das Verhalten der Stadtverwaltung Herne provoziert eine fundamentale Frage: Kann man nicht, will man nicht oder darf man nicht gegen die unzulässige Zuwanderung vorgehen?
Wenn die rechtlichen Mittel vorhanden sind, aber nicht genutzt werden, muss die Stadt dies den Bürger:innen auch ehrlich so kommunizieren. Die Menschen in den betroffenen Quartieren werden mit den Folgen einer ungesteuerten Zuwanderung allein gelassen. Problemimmobilien, die fortschreitende Vermüllung ganzer Straßenzüge – wie exemplarisch am Parkplatz des ehemaligen Real-Marktes zu beobachten – und eine steigende Verunsicherung durch Einbrüche prägen den Alltag vieler Herner:innen. Während die Verwaltung auf dem Papier „konzertierte Aktionen“ feiert, bleibt die reale Wirkung auf der Straße aus. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betont regelmäßig, dass die Akzeptanz der Freizügigkeit nur durch die Bekämpfung von Misswuchs gesichert werden kann. Doch in Herne entsteht der Eindruck eines Rechtsvakums. Werden die Probleme kleingeredet oder aus ideologischen Gründen nicht angepackt? Die Diskrepanz zu Duisburg zeigt, dass ein anderes Handeln möglich wäre. Für die Bürger:innen ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn 1.836 Leistungsempfänger:innen nur eine einzige Verlustfeststellung gegenübersteht, während sie selbst mit den negativen Begleiterscheinungen dieser Entwicklung ringen. Die Nachrichten us Herne werden weiterhin den Finger in die Wunde legen, bis die Verwaltung erklärt, warum sie das Schwert des Freizügigkeitsentzugs nicht führt, während die Stadtteile unter dem Status quo leiden. Transparenz ist keine Option, sondern eine Pflicht gegenüber den Menschen, die die Konsequenzen dieser Politik tragen müssen.




























