Altmark/Berlin/Gladbeck/Herne. [sn] Wer ein Haus bauen oder sanieren lässt, bleibt für die Sicherheit der Baustelle mitverantwortlich. Darauf macht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in ihrer Mitteilung vom 28.10.2026 aufmerksam. Auch wenn Fachfirmen die Arbeiten übernehmen, dürfen Bauherr:innen erkennbare Gefahren für Passant:innen, Nachbar:innen und Besucher:innen nicht ignorieren.
Sicherheit beginnt mit der Planung
Die BG BAU empfiehlt, Risiken frühzeitig zu beurteilen und ausreichend Platz für Arbeitsbereiche, Verkehrswege und Sicherheitsabstände vorzusehen. Auch Pausenräume, Toiletten, Erste Hilfe und das Verhalten im Notfall gehören in die Vorbereitung. Maschinen dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen eingesetzt werden; sichere Aufstellung und notwendige Prüfungen sind zu beachten.
Allgemeine Informationen für private Bauherr:innen stellt die Berufsgenossenschaft bereit. Baustellen verändern sich mit dem Baufortschritt: Verkehrswege und Schutzmaßnahmen müssen deshalb regelmäßig kontrolliert und angepasst werden. Bei Dunkelheit sind eine ausreichende Beleuchtung und gute Sicht besonders wichtig.
Gehwege, Gerüste und Öffnungen sichern
Öffentliche Wege neben einer Baustelle benötigen einen Schutz, der zur jeweiligen Gefährdung passt. Die BG BAU nennt etwa Bauzäune, Absperrungen und Schutzdächer. Gerüste müssen fachgerecht und standsicher aufgestellt sein. Absturzkanten sowie Öffnungen in Decken und Dachflächen sind zu sichern; der Einsatz von Leitern sollte begrenzt werden.
Bei Umbauten und Sanierungen können gefährliche Stoffe in vorhandenen Bauteilen stecken. Ihre Risiken sollen vor Arbeitsbeginn untersucht und beurteilt werden. Dazu gehören passende Schutzmaßnahmen und erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Eine Einführung in die koordinierende Funktion auf Baustellen bietet der Überblick zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Offensichtliche Gefahren verlangen Handeln
Bauherr:innen sollen nach den Hinweisen der BG BAU geeignete Unternehmen auswählen und sich davon überzeugen, dass übertragene Sicherungsaufgaben erfüllt werden. Offensichtliche Gefahren sind unverzüglich zu beseitigen oder abzusichern. Untätigkeit kann nach Darstellung der Berufsgenossenschaft Schadenersatzansprüche und bei schweren Pflichtverletzungen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können auch ohne eingetretenen Schaden mit Bußgeldern verbunden sein.
Der Bericht von experten.de zur Baustellensicherheit greift die Hinweise auf. Die Aufgaben der Koordination behandelt das Fachbuch Praxis-Handbuch SiGeKo von Friedhelm Kring und Guido Meyer. Weitere Berichte aus der Bau- und Unternehmenswelt stehen in der Rubrik Wirtschaft.
Häufig gestellte Fragen
Geben Bauherr:innen mit einem Auftrag die gesamte Verantwortung ab?
Nein. Die BG BAU weist darauf hin, dass die grundlegende Verantwortung für die Verkehrssicherung auch bei beauftragten Fachfirmen bestehen bleibt.
Wen sollen die Sicherungsmaßnahmen schützen?
Geschützt werden sollen insbesondere auch Passant:innen, Nachbar:innen und Besucher:innen, die durch die Baustelle gefährdet werden könnten.
Welche Bereiche benötigen besondere Aufmerksamkeit?
Die BG BAU nennt unter anderem öffentliche Gehwege, Bereiche unter Gerüsten, Verkehrswege, Absturzkanten sowie Öffnungen in Decken und Dächern.
Was ist bei einer erkennbaren Gefahr zu tun?
Nach den Hinweisen der BG BAU müssen offensichtliche Gefahren unverzüglich beseitigt oder wirksam abgesichert werden.
Was ist vor einer Sanierung zu berücksichtigen?
Mögliche gesundheitsgefährdende Baustoffe müssen frühzeitig untersucht und beurteilt werden. Daraus sind geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.























