Bochum / Herne. [sn] Der Herner Wilhelm Albert B. (78) wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt und steht seit dem 14.02.2023 vor der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum (Az.: 5 KLs 40/22) vor Gericht.
Am Dienstag, den 28.02.2023 wird mit dem Urteil gegen B. gerechnet.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am 02.08.2022 in einem Kaufhaus in der Spielwarenabteilung in einem Nebengang unmittelbar neben einen Jungen im Kindesalter gestellt und sodann unter der Kleidung an seinem Glied manipuliert zu haben.
Dabei soll er versucht haben, das Kind zusätzlich mit der manipulierenden Hand zu berühren. Kurze Zeit später soll er sich in demselben Nebengang frontal vor einen weiteren Jungen im Kindesalter gestellt und wiederum unter der Kleidung an seinem Glied manipuliert haben, was der Junge auch wahrgenommen haben soll.
Quelle: Landgericht Bochum
Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“