Bochum / Herne. [sn] Am Montag, den 27.03.2023 findet die Sitzung der 2. großen Strafkammer seine Fortsetzung (Az.: 2 KLs 21/22). Bereits am 20.03.2023 wurden die Bandenmitglieder Martin S. (37 Jahre) aus Remscheid und die Herner Adam Stanislaw O. (38 Jahre), Aleksandra B. (36 Jahre) und Lukasz Milosz W. (37 Jahre) vor dem LG Bochum angeklagt wegen bandenmäßigen Betrugs, bandenmäßiger Urkundenfälschung und Beihilfe zum Betrug.
Zwischen Januar 2019 und Januar 2021 sollen die Angeklagten in Herne sich zu einer Bande zusammengefunden haben und Straftaten begangen haben.
Die Angeklagten Martin S. Adam Stanislaw O. und Aleksandra B. sollen sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, sich in arbeitsteiliger Weise eine dauerhafte Einnahmequelle dadurch zu verschaffen, dass sie in einer Vielzahl von Fällen über Internetplattformen nicht existente Waren, insbesondere Spielekonsolen und andere hochpreisige Elektronikartikel zum Verkauf anboten.
Um ihre Identität zu verschleiern, sollen sie polnische Staatsangehörige unter dem Vorwand, ihnen Arbeit verschaffen zu können, nach Deutschland geholt und in verschiedenen Unterkünften untergebracht haben. Anschließend sollen diese Bankkonten eröffnet und den Angeklagten Martin S., Adam Stanislaw O. und Aleksandra B. zur Verfügung gestellt haben.
Diese Konten sollen die Angeklagten Martin S., Adam Stanislaw O. und Aleksandra B. als Konten zum Empfang der Kaufpreise für die nicht existenten Waren genutzt haben. Die von den polnischen Staatsangehörigen für die Eröffnung der Bankkonten benötigten Meldebescheinigungen sollen die Angeklagten Martin S., Adam Stanislaw O. und Aleksandra B. gefälscht haben.
Außerdem sollen sie abwechselnd für die Anwerbung, Unterbringung und Begleitung der Kontogeber verantwortlich gewesen sein. Der Angeklagte Lukasz Milosz W. soll in 53 Fällen durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützend für die Angeklagten Martin S., Adam Stanislaw O. und Aleksandra B. tätig geworden sein.
Im Übrigen soll die Angeklagte Aleksandra B. als Dolmetscherin für die Kontogeber agiert haben, der Angeklagte Adam Stanislaw O. soll die Zahlungseingänge überwacht haben. Beide sollen kurz nach Gutschrift der Zahlungseingänge auf den Empfängerkonten die entsprechenden Beträge abgehoben und in bar dem Angeklagten Martin S. ausgehändigt haben, welcher ihnen einen Anteil ausbezahlt und den Rest für sich behalten haben soll.
Die Anklage legt 366 Fälle des bandenmäßigen Betruges und 7 Fälle der bandenmäßigen Urkundenfälschung zur Last. Der Gesamtschaden soll sich auf 122.233,70 EUR belaufen.
Quelle: Landgericht Bochum
Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“