Gladbeck. [sn] LKW- und Fahrradverkehr auf der Hegestr. oder was uns Bürgern erzählt und was „familienfreundlich unternommen wird“.
Vor den Wahlen verteilte ich (Franz-Josef Heinrichs), Anwohner der Hegestr. in der Innenstadt und auf der Hegestr. ein Schreiben über die „rechtsproblematische Beschilderung“ in Höhe der Josefschule und stellte es auch dem Leiter des
Ordnungsamtes und der Bürgermeisterin zu.
Warum muss ich erst darauf hinweisen?
Im Rathaus gibt es doch genug hochbezahlte „Spezialisten“?
Ich möchte der „Bürgermeisterin“ gratulieren, sie hat eine „Kindeswohl gefährdende Beschilderung“ in ca. über ½ Jahr beseitigt. Wäre es nicht wichtiger gewesen anstatt ihrem eigenen „Zeitungslächeln zu frönen“ die tatsächliche unzureichende Beschilderung zum Wohle der Kinder schnell zu ändern?
Das „Rasen“ der LKWs über die Hegestr. dürfte jedem Anwohner der Hegestr. bekannt sein und nicht wenige Anwohner wurden schon gegen ca. 4:00 Uhr nachts durch einen bollernden LKW geweckt.
Man konnte am 18.03.2023 in der WAZ Gladbeck lesen:
„Stadt hat Vorschläge zur Verbesserung der Situation an der Hegestr. geprüft. Möglich sind eher geringe Maßnahmen.“
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
Warum wurde der Fahrradweg, ohne den Fahrradweg abzutrennen, auf dem Bürgersteig zugelassen?
Kann es sein, dass durch das „Vergessen“ der Trennung kein Fahrradweg entsteht und somit die Stadt diesen nicht reinigen muss, sondern die anliegenden Bürger für die Reinigung des „Fahrradwegs / Bürgersteigs“ verantwortlich sind?
Kann es sein, dass die „Stadt meint“ durch das Verlegen der Fahrradfahrwege auf den Fußgängerweg der LKW-Verkehr freie Fahrt hat, schneller fahren kann und der Schutz der Fußgänger nicht so wichtig ist?
Weiter fiel mir der § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf!
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Definition Fahrrad: Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man:
Ein Fahrzeug.
Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 3 C 42.09) hat das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig (Zeichen 240) nur zugelassen, wenn für den Fahrradfahrer eine erhebliche Gefahr im Straßenbereich besteht. Ich muss feststellen, dass die Gefahr für Fahrradfahrer im schmalen verkehrsberuhigten Bereich der Hegestraße viel größer ist.
Einen Toten gab es schon!
Also doch nur freie Fahrt für LKWs?
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum ein Schild für das Anzeigen der Geschwindigkeit nicht auf beiden Seiten aufgestellt wurde? Ja, es hätte den Nachteil, dass jeder sehen könnte, wie schnell Richtung Wiesenbusch gefahren wird.
Ich bin der Meinung, dass Bürgersteige für Fußgänger, Bürger mit Kinderwägen, fahrradfahrende Kinder, Bürger mit Rollatoren usw. einen nicht zu unterschätzenden Schutzraum bieten müssten der nicht von dem/der Bürgermeister/in beseitigt werden darf.
Franz-Josef Heinrichs
45966 Gladbeck
Telefon: 02043 47744