Düsseldorf / Herne / Sankt Augustin. [sn] Am gestrigen Donnerstagmorgen (02.05.2024) stellte sich bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein syrischer Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vor. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den 37-jährigen Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen.
- Der erste wurde im September 2023 von der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen fahrlässigen Gebrauchs eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs gegen den im Januar 2023 rechtskräftig Verurteilten erlassen.
- Den zweiten Haftbefehl stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezember 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juli 2022 Verurteilten aus.
Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 3.900 EUR konnte von dem in Herne lebenden Mann nicht beglichen werden und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 75 Tagen nicht abgewendet werden. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde er durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin