Eisenhüttenstadt / Herne. [sn] Kundendaten der Deutschen Bank wurden von Hackern gestohlen. Auch eine Tochtergesellschaft der Postbank wurde Opfer eines Datendiebstahls.
Diese Datendiebe sollen jetzt in der Lage sein Konten zu leeren. Daher wurden die Kunden von den beiden betroffenen Banken aufgefordert, ihre Konten zu beobachten und Kontoauszüge zu überprüfen.
Die Opfer der Datenpanne sind ebenso wie die Täter unbekannt.
Die Deutsche Bank bestätigte, dass es am 07.07.2023 zu einem Sicherheitsvorfall bei einem externen Dienstleister kam. Wie der Bonner General Anzeiger berichtet, wurden zwar personenbezogene Daten (Vorname, Nachname und IBAN) von den Tätern kopiert, die Täter hatten jedoch keinen direkten Zugriff auf die jeweiligen Konten.
Laut einem Schreiben der Deutschen Bank vom 03.07.2023 nutzten die Angreifer eine Sicherheitslücke in der Software eines Dienstleisters aus. Um welchen Dienstleister es sich dabei handelt, wurde bisher nicht bekannt gegeben. Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte, dass von der Datenpanne nur Kunden betroffen sind, die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2020 den Kontowechsel-Service der beiden Banken genutzt haben.
Eine genaue Zahl der betroffenen Personen ist noch nicht ermittelt.
Die Deutsche Bank betonte indes, dass Kriminelle nur mit diesen Informationen nicht direkt auf die Konten ihrer Kunden zugreifen können.
Allerdings können IBAN und Name genutzt werden, um unbefugt Geld vom Konto abzuheben über das sog. Lastschriftverfahren. Nach Angaben eines Sprechers der Deutschen Bank können unberechtigte Abbuchungen bis zu 13 Monate lang von der Bank zurückgezahlt werden.
Ob die betroffenen Unternehmen Datenschutzverstöße nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeldet haben, konnte der Sprecher zunächst nicht bestätigen.
Dazu erklärt Rechtsanwalt Zarembski aus Eisenhüttenstadt, dass Verbraucher die von den Datenschutzverstößen bei der Deutschen Bank und der Postbank betroffen sind i. d. R. Schadensersatz von den Banken verlangen können. Gerade im Fall Facebook sprachen die deutschen Gerichte zunehmend vierstellige Entschädigungssummen zu. Der EuGH entschied zwar, dass Schadenersatz nur dann gefordert werden kann, wenn ein materieller oder immaterieller Schaden infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden ist (EuGH, Az.: C-300/21, Urteil vom 04.05.2023), die Betroffenen müssen jedoch damit rechnen, in Zukunft benachteiligt zu werden, Schaden zu erleiden und Schadensersatz von den betroffenen Unternehmen zu verlangen.
Betroffene Kunden der Deutschen Bank und der Postbank können sich bei Fragen dazu gerne an Rechtsanwalt Zarembski wenden unter der E-Mail-Adresse: akz24@email.de oder unter der Rufnummer: 0172 8202155