Castrop-Rauxel / Düsseldorf / Herne / Recklinghausen / Münster. [sn] In dem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, in dem in der Nacht vom 07.01. auf den 08.01.2023 auf richterliche Anordnung Wohnräume in Castrop-Rauxel durchsucht worden sind, scheint es zu Ermittlungspannen gekommen zu sein:
Weitere Ermittlungen hatten ergeben, dass der 32-jährige Beschuldigte über zwei Garagen im Hinterhof eines Hauses in Castrop-Rauxel verfügt, die erst heute (09.01.2023) durchsucht werden. Hierbei ist u. a. die Analytische Task Force der Feuerwehr im Einsatz, die einen sicheren Umgang mit ggf. aufzufindenden gefährlichen Stoffen gewährleistet. Vermutet wir eine Sprengfalle am Garagentor.
Hatten die Täter genug Zeit die Garagen zu räumen?
Der jüngere der beiden Brüder, die am Wochenende unter Terror-Verdacht in Castrop-Rauxel festgenommen worden waren, ist im Januar 2019 vom LG Dortmund wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das bestätigte Staatsanwalt Henner Kruse von der Staatsanwaltschaft Dortmund dem WESTFALEN-BLATT. „Der Mann hatte damals einen großen Ast von einer Brücke auf die A 45 geworfen.“ Der Ast war auf der Motorhaube eines Autos gelandet, die Fahrerin hatte einen schweren Schock erlitten. Als Motiv des Täters hatte das Gericht Frust angenommen. Wegen seiner Suchterkrankung sei der Asylbewerber nach anfänglicher Verbüßung im Gefängnis zur Therapie in eine Suchtklinik nach Hagen verlegt worden. „Die Therapie war noch nicht so erfolgreich, dass der Rest der Strafe zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können“, sagte Staatsanwalt Kruse. Dem Mann sei aber erlaubt worden, am Wochenende bei seinem Bruder zu übernachten. Vor der damaligen Tat war der Angeklagte aus einem Linienbus geworfen worden, weil er während der Fahrt Alkohol getrunken hatte. Der Konsum von Alkohol gilt sowohl im sunnitischen als auch im schi’itischen Islam und in allen Rechtsschulen als Haram (verboten).
Freigang nach nur knapp vier Jahren Haft und das bei einer Straftat wie „versuchten Mordes“ ohne positive Sozialprognose und mangelnden Therapiefortschritten. Wer hat das zu verantworten?
Gegen die Beschuldigten, den 32-jährigen M. J. und den 25-jährigen J. J., die jeweils iranische Staatsangehörige sind und bei denen es sich um Brüder handelt, hat das Amtsgericht Dortmund am 08.01.2023 antragsgemäß Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Ihnen wird u.a. vorgeworfen, miteinander verabredet zu haben, einen islamistisch motivierten Anschlag zu begehen, indem sie sich Giftstoffe – Cyanid und Rizin –beschaffen wollten, um mit diesen eine unbestimmte Anzahl von Personen zu töten.
Danach besteht gegen die Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der dringende Tatverdacht der Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich einem Mord, gem. § 30 StGB i. V. m. § 211 StGB.
Die Verabredung zu einem Mord wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu fünfzehn Jahren bestraft.
In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.