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Herne hat bereits zwei Fahrradstraßen bzw. -zonen zu viel

Fahrradstraße in Eickel am „Heisterkamp“

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
26.05.2023
Lesezeit: 3 Minuten.
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Symbolbild; Fahrradstraße Bochumer Str. in Herne

Bildnachweis / Rechtekette: © 2022 SN SONNTAGSNACHRICHTEN

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Herne. [sn] Die Politik beglückt uns mit einem weiteren Unsinn einer Fahrradstraße in Eickel am „Heisterkamp“.

So lange sich die Radfahrer nicht verkehrsgerecht verhalten, und damit meine ich ausnahmslos alle Radfahrer.
So lange erstens die Radfahrer und zweitens die Autofahrer nicht wirklich wissen, wie man sich in diesen Bereichen straßenverkehrsordnungsgerecht verhält.
So lange es keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht für Pedelecs und Fahrräder gibt.

So lange darf es keine Ausweitung der Fahrradstraßen und -zonen in Herne geben.
Politische Idiologie und Wählergunst dürfen hier keine Rolle spielen.

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Gehen Sie einmal durch die Herner Innenstadt (Fußgängerzone) und beten sie, dass Sie dort nicht von einem E-Roller, Pedelec oder LKW überfahren werden. Besonders grenzwertig empfinde ich es gerade in den Bereichen, in denen kleine Kinder in der Herner City spielen.
Das Chaos fängt schon auf dem Europaplatz an. Dort rasen die Biker kreuz und quer zwischen spielenden Kindern, Fußgängern, Kirchgängern und Museumsbesuchern hindurch. Manchmal auch auf nur einem Rad wie im Zirkus. Von der Fahrradstraße Bochumer Str. brettern die Radler meist entgegen der dort vorgeschriebenen Fahrtrichtung (rechts – links) geradeaus über die Holsterhauser Str. / Sodinger Str. auf den Platz und gefährden dabei nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, die abbiegen wollen (müssen). An dieser Stelle fehlen seit langem „Wellenbrecher“ zumindest entlang des Europaplatzes die dieses verkehrswidrige Verhalten verhindern könnten. Auch die Fußgängerampel wird gerne als Radweg missbraucht.
Letztendlich weiß auch niemand mehr, was nun Rad- oder Fußweg ist, da noch immer zumindest teilweise der alte rote Radweg im Gehwegbelag (der Bochumer Str.) irreführend vorhanden ist.
Abgesehen davon fährt kaum ein Radfahrer auf der Fahrbahn der Bochumer Str., sondern in der Regel auf den Gehwegen in falscher Fahrtrichtung. Da sich dort fast alle motorisierten Fahrzeuge mit mehr als 30 km/h fortbewegen also gerast wird (auch von Rettungsfahrzeugen).

In der City selbst vom städtischen Ordnungsdienst, der ohnehin nicht eingreift oder mit Abwesenheit glänzt und von Polizeikontrollen unbeeindruckt wird dann durch die Fußgängerzone geheizt. Fast minütlich kann man dort kritische Situationen beobachten. Vorgeschrieben ist dort eine Schrittgeschwindigkeit von max. 7 km/h.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung eigentlich zu Fahrradstraßen?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die sowohl für Radfahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer gilt. Sind Autos oder / und Motorräder erlaubt, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren – was ausdrücklich erlaubt ist. Radfahrer haben immer Vorfahrt, auch wenn sie die Fahrradstraße kreuzen.

Wussten Sie das schon?

Außerdem ist es für niemanden nachvollziehbar, dass z. B. Krankenfahrstühle und E-Scooter etc. laut eKFV ein Versicherungskennzeichen benötigen. Pedelecs aber nicht. Nur die Kennzeichnung der Fahrräder ermöglicht auch eine eindeutige und rasche Klärung der Haftung im Schadensfall und die Verfolgung von Verkehrsstraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten.

Für die militanten und anarchistischen Radfahrer der Generation X/Y/Z gilt wir haben Vorfahrt. Dass sie damit zivil-, ordnungs- und strafrechtlich völlig daneben liegen, ist den meisten nicht klar. Dazu wird einem der Stinkfinger oder das „Balla-Balla“ Zeichen á la die Hand vor dem Gesicht hin und her gezeigt, wenn man die Radler auf ihr Fehlverhalten aufmerksam macht.

Einsicht und Verstand Fehlanzeige.

Neue Fahrradstraßen oder -zonen können nur im Konsens mit den anderen Verkehrsteilnehmern entwickelt werden und das ist derzeit einfach nicht gegeben.
Radfahrer müssen sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Sei es eine rote Ampel oder eine vorgeschriebene Fahrtrichtung. Das ist eine zwingende Voraussetzung dem Fahrradverkehr weitere Flächen zu widmen und andere Verkehrsteilnehmer nicht weiter zurückzudrängen bzw. zu gefährden.
Niemand will einen chaotischen Fahrradverkehr à la Amsterdam. Oder schauen wir doch nur nach Köln und Münster wie verworren dort die Verkehrssituation in der Innenstadt geworden ist, nachdem einige Fahrradstraßen ausgewiesen wurden.

Politik, Ordnungsbehörden, Polizei, Verkehrswacht, ADFC, Schulen, … sind hier gemeinsam gefordert die drohende, politisch gewollte Anarchie auf unseren Straßen zu verhindern. Im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmer ohne Lobby: Fußgänger, alte und behinderte Menschen, Kinder, …

Letztendlich helfen hier nur mehr Kontrollen und Aufklärung.

Die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen oder -zonen ist jedoch nicht zielführend, sondern eher schädlich, um das Ziel der Akzeptanz der Bürger für eine nachhaltige Mobilitätslösung durch umweltfreundlichen Innenstadtverkehr zu erreichen.

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Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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