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Seilbahn Herne – Herten: Bürgerplan fordert interkommunale Mobilitätswende

Ein visionärer Vorschlag für eine Seilbahn zwischen Herne und Herten könnte die regionale Verkehrsplanung revolutionieren und Milliardeninvestitionen in Parkhäuser an A2 und A42 einsparen

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
05.01.2026
Lesezeit: 5 Minuten.
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Bunte Kinderzeichnung eines Bürgervorschlags für eine urbane Seilbahn zwischen Herne und Herten mit lokalen Sehenswürdigkeiten.

Bildnachweis/Rechtekette: Symbolbild: © SN SONNTAGSNACHRICHTEN 2026

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Herne/Herten. [sn] Die Diskussion um die infrastrukturelle Zukunft im mittleren Ruhrgebiet hat am 05.01.2026 eine neue, hochdynamische Ebene erreicht. Während die Stadtverwaltung in Herne bisher primär eine etwa 1.000 Meter lange Erschließungsbahn für das ehemalige Zechengelände „General Blumenthal“ favorisiert, bringt ein detaillierter Bürgervorschlag nun die gesamte regionale Planung unter Zugzwang. Die Kernkritik des Vorhabens richtet sich gegen die vermeintliche Kleinteiligkeit der bisherigen Entwürfe, die lediglich ein lokales Gewerbegebiet anbinden, ohne die überregionalen Verkehrsströme zwischen den Autobahnen A2 und A42 sowie dem Schienenknotenpunkt Wanne-Eickel Hauptbahnhof zu berücksichtigen. Der neue Entwurf sieht eine interkommunale Trasse vor, die nicht nur Stadtgrenzen überwindet, sondern strategische Ankerpunkte wie die Westfälische Rheumaklinik, das Anna Hospital, den Cranger Kirmesplatz und die Zeche Ewald in Herten miteinander verknüpft. In einer Zeit, in der das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zunehmend den Ausbau innovativer, klimaschonender Verkehrsträger fördern, stellt dieser Vorstoß eine erhebliche politische Herausforderung dar. Der Ideengeber betont in einer Mitteilung vom 05.01.2026 die strategische Komponente:

„Die Stärke dieser Idee liegt in ihrer regionalen Logik. Sie verbindet nicht nur Herne und Herten, sondern revolutioniert das bestehende P&R-System, indem sie die A2-Abfahrt Herten und die A42-Abfahrt Herne-Crange direkt miteinander verknüpft“,

heißt es in dem Dokument, das bereits den Planungsämtern beider Kommunen vorliegt. Die Tragweite dieser Vision wird besonders deutlich, wenn man die aktuelle Belastung der innerstädtischen Straßen betrachtet. Ein solches System würde nicht nur Pendler:innen den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erleichtern, sondern auch die massiven logistischen Probleme bei Großveranstaltungen wie der Seilbahn-gestützten Erschließung von Festplätzen lösen. Die rechtliche Grundlage für solche Projekte bildet unter anderem das Seilbahngesetz NRW (Sbg NRW), welches die Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Seilbahnen regelt und hohe Sicherheitsstandards vorschreibt. Die Planer:innen müssten hierbei nicht nur die technische Machbarkeit, sondern auch die Vereinbarkeit mit dem Baugesetzbuch (BauGB) sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf die Flächennutzungsplanung und den Immissionsschutz für die anliegenden Wohngebiete. Ein Blick in aktuelle Nachrichtenmedien zeigt, dass die lokale Akzeptanz für großflächige Infrastrukturprojekte oft von der direkten Entlastung der Bürger:innen abhängt, was durch die Anbindung der Kliniken gegeben wäre.

Hier die Petition gegen die Seilbahn unterstützen!

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Wirtschaftliche Potenziale und die Entlastung der Autobahnen A2 und A42

Die ökonomische Dimension des Bürgervorschlags ist bemerkenswert und könnte die bisherige Kosten-Nutzen-Rechnung der Stadt Herne vollständig ins Wanken bringen. Durch die direkte Anbindung der großen medizinischen Einrichtungen wie der Rheumaklinik und des Anna Hospitals an das Seilbahnnetz könnten geplante Investitionen in den Bau von teuren Parkhäusern, die oft Kosten im zweistelligen Millionenbereich verursachen, vollständig entfallen oder signifikant reduziert werden. Da Stellplätze in modernen Parkbauten pro Einheit oft zwischen 20.000 € und 35.000 € kosten, summiert sich das Einsparpotenzial bei mehreren hundert benötigten Plätzen schnell auf Summen, die einen wesentlichen Teil der Seilbahn-Investitionskosten decken könnten. Zudem würde die Seilbahn als emissionsfreies Verkehrsmittel einen Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe leisten, was im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Luftreinhalteplanung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2018, Az. 7 C 30.17) von zentraler Bedeutung ist. Die Verknüpfung der Autobahn-Abfahrten an der A2 in Herten und der A42 in Herne-Crange schafft eine intermodale Schnittstelle, die es Autofahrer:innen ermöglicht, ihre Fahrzeuge bereits an der Stadtperipherie abzustellen. Dies reduziert den Parkplatzsuchverkehr in den Innenstädten, der Expert:innen zufolge bis zu 30 % des städtischen Verkehrsaufkommens ausmacht. Ein leistungsfähiges P&R-System, das durch eine Seilbahn mit hoher Taktung und Kapazität unterstützt wird, bietet hier einen Komfortvorteil, den herkömmliche Bus-Shuttle-Systeme nicht leisten können. Insbesondere während der Cranger Kirmes, die jährlich Millionen von Besucher:innen anzieht, kollabiert das lokale Straßennetz regelmäßig. Eine Seilbahnlösung könnte hier als Rückgrat der Veranstaltungslogistik dienen und die Abhängigkeit von temporären Buslinien verringern. Für eine tiefere Analyse der Potenziale solcher Mobilitätsprojekte empfiehlt sich Fachliteratur wie das Werk zur Verkehrswende im urbanen Raum, welches ähnliche Konzepte weltweit vergleicht. Die Einbindung der Zeche Ewald in Herten als Endpunkt der Trasse würde zudem den dort ansässigen Gewerbe- und Freizeitstandort massiv aufwerten und die interkommunale Zusammenarbeit stärken, die oft an den Grenzen der jeweiligen Zuständigkeiten scheitert. Der Regionalverband Ruhr (RVR) spielt hierbei eine entscheidende Rolle als Koordinator, um sicherzustellen, dass die Planung nicht an Kirchturmdenken scheitert, sondern als Teil eines integrierten regionalen Mobilitätskonzepts verstanden wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen und politische Hürden für interkommunale Großprojekte

Die Umsetzung einer solchen interkommunalen Seilbahn steht vor erheblichen juristischen und administrativen Herausforderungen. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei einem städteübergreifenden Projekt müssen die Planungshöheiten von Herne und Herten im Wege der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB harmonisiert werden. Dies erfordert nicht nur politischen Willen, sondern auch eine komplexe vertragliche Gestaltung, etwa in Form eines Zweckverbandes oder einer gemeinsamen Projektgesellschaft. Kritiker:innen der großen Lösung führen häufig an, dass neue Machbarkeitsstudien und Umweltverträglichkeitsprüfungen das bereits laufende Projekt „General Blumenthal“ zeitlich gefährden könnten. Hierbei ist jedoch abzuwägen, ob eine kurzfristige Realisierung einer kleinen Lösung den langfristigen volkswirtschaftlichen Schaden einer Fehlplanung aufwiegt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass großräumige Verkehrsplanungen die Belange des Umweltschutzes und der Anwohner:innen umfassend abwägen müssen (vgl. OVG Münster, NWVBl 2019, 452). Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Überflug von Wohngrundstücken. Während das Eigentumsrecht nach Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) auch den Luftraum über dem Grundstück umfasst, ist dieses Recht durch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums und fachgesetzliche Duldungspflichten beschränkt, sofern die Beeinträchtigung zumutbar ist. Die Finanzierung durch das GVFG setzt zudem voraus, dass das Projekt einen positiven gesamtwirtschaftlichen Nutzenfaktor aufweist, was bei einer regionalen Anbindung von Kliniken und Bahnhöfen deutlich wahrscheinlicher ist als bei einer rein lokalen Erschließung. Die Bürger:innen in Herne und Herten erwarten eine moderne Antwort auf die Verkehrsfragen des 21. Jahrhunderts, die über bloße Ausbesserungen am bestehenden System hinausgeht. Ob die Verwaltungen den Mut aufbringen, die starren Planungen für „General Blumenthal“ zu öffnen und die Seilbahn als regionales Vorzeigeprojekt zu begreifen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Debatte hat jedenfalls verdeutlicht, dass Mobilität nicht an Stadtgrenzen enden darf, wenn sie erfolgreich sein will. Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN werden die weitere Entwicklung in der Rubrik Herne eng begleiten und über die Fortschritte der Machbarkeitsprüfungen informieren. Letztlich geht es darum, ob das Ruhrgebiet bereit ist, innovative Wege zu gehen oder ob es in kleinteiligen, isolierten Insellösungen verharrt, die ihr volles Potenzial für die Verkehrswende niemals ausschöpfen können.

Tags: A2A42Anna HospitalCranger KirmesGeneral BlumenthalHerneHertenKlimaschutzMobilitätswendeÖPNVP&RPolitikRegionalverband RuhrRheumaklinikSeilbahnSN SONNTAGSNACHRICHTENSONNTAGSNACHRICHTENStadtentwicklungVerkehrsplanungWanne-EickelWirtschaftZeche Ewald
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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