Altmark / Gladbeck / Herne. [sn] Einige von uns sitzen bei angenehmen 23° C im Zimmer, andere schwitzen und brüten bei über 35° C drinnen und draußen. In diesem Fall erinnerten sich einige Menschen bereits an das Wort „Hitzefrei“ aus der Schule und verabschiedeten sich am frühen Abend oder blieben lieber von Anfang an zu Hause.
Man kann es nicht glauben! Einige Mitarbeiter nehmen sich sogar Urlaub, um der Hitze fernzubleiben, wenn die Temperatur „inakzeptabel“ ist. Aber dürfen sie das überhaupt?
Grundsätzlich ist es Mitarbeitern nicht gestattet, ohne Erlaubnis nach Hause zu gehen oder lediglich technische Vorkehrungen zu treffen, um die Temperatur am Arbeitsplatz zu senken. Der Gesetzgeber sieht kein Recht vor, sich bei heißem Wetter von der Arbeit freizustellen oder die Arbeitszeit zu verkürzen.
Arbeitgeber haben jedoch sog. Fürsorgepflichten und müssen die Arbeitsstättenregeln einhalten.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) z. B. legt bestimmte Maßnahmen und Regeln fest, die Arbeitgeber befolgen müssen, um das Arbeiten bei hohen Temperaturen so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt Regeln für angemessene Temperaturen am Arbeitsplatz fest, deren Einhaltung durch Gefährdungsbeurteilungen sichergestellt werden soll. Die Wärme am Arbeitsplatz wird anhand der Lufttemperatur gemessen. Arbeitgeber sollten Sonnenschutzmaßnahmen wie Jalousien oder Fensterscheiben nur dann ergreifen, wenn die Raumtemperatur über 26° C liegt. Sollte die Temperatur dennoch weiter auf über 30° C ansteigen, sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) führen im Punkt 4.4 der ASR A3.5 die folgenden sieben Maßnahmen auf:
- Effektive Steuerung des Sonnenschutzes, z. B. Jalousien nach Feierabend geschlossen halten.
- Effektive Steuerung von Lüftungsgeräten, z. B. Nachtkühlung)
- Reduzieren Sie die interne Wärmebelastung, z. B. Betreiben Sie elektrische Geräte nur, wenn es notwendig ist.
- Belüftung am frühen Morgen
- Änderung der Arbeitszeiten im Gleitzeitsystem
- Lockere Kleiderordnung
- Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser).
Gefährlich wird es, sollten diese Maßnahmen fehlschlagen und die Raumtemperatur über 35° C ansteigen, ist der Raum vorerst nicht als Arbeitsraum geeignet.
So erkennen Sie Gesundheitsprobleme, die durch Hitze am Arbeitsplatz verursacht werden:
Aber selbst wenn Sie und Ihr Arbeitgeber alle möglichen Maßnahmen zur Wärmeregulierung ergriffen haben, können bereits geringfügig wärmere Temperaturen Ihren Körper belasten und gesundheitliche Risiken bergen. Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, die im Freien direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder handwerkliche Tätigkeiten ausüben (Musteranleitungen bitte dringend bestellen). Denn durch das Schwitzen in der Hitze verliert der Körper nicht nur Wasser, sondern auch Salze. Bei einer Überlastung der körpereigenen Thermoregulation kann es zum Zusammenbruch des Kreislaufsystems kommen (thermischer Kollaps).
Es können gesundheitliche Probleme auftreten wie:
Hitzekrämpfe
Schmerzhafte Muskelkrämpfe ohne Erhöhung der Körpertemperatur. Die Ursache ist meist Wasser- und Salzmangel durch starkes Schwitzen.
Hitzeerschöpfung
Schwäche, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Hautrötung sind die ersten Anzeichen, denen später Blässe mit kaltem Schweiß, Tachykardie, Hitzekrämpfen und Ohnmacht folgen kann. Wenn Sie einen Hitzschlag nicht bemerken und keine Maßnahmen ergreifen, kann es zu einem Hitzschlag kommen.
Hitzschlag
Charakterisiert durch erhöhte Körpertemperatur (> 40 °C), trockene Haut, Fieber, Schläfrigkeit oder Bewusstlosigkeit (lebensbedrohlich!) infolge körperlicher Aktivität.
Sonnenstich
Eine besondere Form des Hitzschlags, bei dem der Kopf rot und überhitzt wird und die Haut am restlichen Körper abkühlt. Ursache ist die starke Sonneneinstrahlung, die auf Kopf und Nacken trifft.