Herne. [sn] Das Arbeitsgericht Herne, zuständig für die Stadt Herne sowie für den gesamten Kreis Recklinghausen (mit Ausnahme der Stadt Gladbeck), legt seine aktuelle Jahresstatistik für 2023 vor:
Im Jahr 2023 sind insgesamt 2.209 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 19 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen – ein geringer Rückgang gegenüber dem Vorjahr von fast 4 %. Dabei hat sich jedoch der Anteil der regelmäßig komplexen Beschlussverfahren wie z. B. die Anfechtung von Betriebsratswahlen und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung etwas stärker reduziert. Damit bleibt das Arbeitsgericht Herne hinter den Arbeitsgerichten Dortmund und Bielefeld das Gericht mit den meisten Verfahren in der westfälischen Gerichtsbarkeit. Für die aktuellen fünf Richterstellen bedeutet dies eine durchschnittliche Prokopfbelastung je Vollkammer von rund 469 jährlich bzw. fast 40 monatlich neu zu bearbeitenden Verfahren.
„Bei den Streitgegenständen handelt es sich in der Mehrheit um Bestandsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie z.B. Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelt geht,“ teilt Direktor Dr. Sascha Dewender mit. Weitere typische Streitgegenstände sind etwa Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.
Im Jahr 2023 haben insgesamt 2.298 Verfahren erledigt werden können. Hiervon endeten weniger als 8 % durch ein streitiges Urteil, die große Mehrheit (70 %) hat durch einen Vergleich beendet werden können. „Die Zahl der Klageeingänge ist im Trend der letzten Jahre stabil bis leicht rückläufig. Im zurückliegenden Jahr konnte die überwiegende Mehrzahl der Verfahren sehr zügig bearbeitet werden. So wurden rund 40 % der Verfahren in weniger als drei Monaten nach Eingang abgeschlossen. Damit konnten wir unsere geschätzte hohe Arbeitsgeschwindigkeit für die Beschäftigten und Unternehmen auf hohem Niveau halten.“
Quelle: Arbeitsgericht HerneNimm