Altmark/Gladbeck/Herne/Wiesbaden. [sn] Die weitreichenden Änderungen im deutschen Scoring-System, die zum Ende des ersten Quartals 2026 ihre volle Wirkung entfalten werden, markieren einen Wendepunkt in der Beziehung zwischen Finanzdienstleistern und Privatpersonen. Bisher galt das Verfahren der SCHUFA Holding AG oft als undurchsichtige Instanz, deren Berechnungsmodelle unter das Geschäftsgeheimnis fielen und für den:die Einzelne:n kaum zu durchschauen waren. Dies ändert sich nun grundlegend, da der neue SCHUFA-Score 2026 den bisherigen Basisscore vollständig ersetzt. Der entscheidende Fortschritt liegt in der Symmetrie der Informationen: Während in der Vergangenheit Banken, Mobilfunkanbieter oder Vermieter:innen oft unterschiedliche Branchenscores erhielten und der:die Verbraucher:in lediglich einen zur Orientierung dienenden Basisscore einsehen konnte, wird künftig ein identischer Wert für alle Beteiligten zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Kund:innen in Städten wie Herne oder Gladbeck bei einem Kreditgespräch exakt den Wert kennen, der dem:der Sachbearbeiter:in auf dem Bildschirm angezeigt wird. Diese Neuerung ist eine direkte Folge der juristischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre, insbesondere des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 07.12.2023 (Az. C-634/21), welches die automatisierte Erstellung von Wahrscheinlichkeitswerten ohne ausreichende Transparenz und menschliches Eingreifen kritisch hinterfragte. Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtete bereits ausführlich darüber, wie dieses Urteil die Grundfesten der deutschen Auskunfteien erschütterte und den Weg für mehr Datenautonomie ebnete. In einer offiziellen Stellungnahme vom 24.08.2025 erklärte das Unternehmen, dass die Umstellung auf das neue System bis zum 31.03.2026 flächendeckend abgeschlossen sein soll, sobald eine kritische Masse an Partnerunternehmen ihre technischen Schnittstellen angepasst hat. Für die Bürger:innen bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr auf vage Schätzungen verlassen müssen, sondern eine belastbare Grundlage für ihre Finanzplanung erhalten. Damit einher geht die Einführung eines digitalen SCHUFA-Accounts, der als zentrale Schnittstelle fungiert und in dem die zwölf neuen, klar definierten Kriterien der Bonitätsbewertung aufgelistet werden. Diese Kriterien reichen vom Alter des ältesten Bankvertrags bis hin zur Anzahl der Kreditanfragen im Bereich des Online-Handels innerhalb der letzten 12 Monate. Durch diese Reduktion auf wesentliche Faktoren wird die Komplexität gemindert, ohne die statistische Prognosegüte für die Wirtschaft zu beeinträchtigen.
„Wir schaffen mit dem neuen Score-Verfahren eine Brücke zwischen notwendiger Risikoprüfung und dem berechtigten Wunsch nach Transparenz“,
heißt es in einer Pressemitteilung der SCHUFA vom 24.08.2025. Das Ziel ist es, die „Blackbox“ des Scorings endgültig abzuschaffen und durch ein logisches Punktesystem zu ersetzen, das Werte zwischen 100 und 999 Punkten umfasst. Wer intransparent arbeitet und dies ohne nachvollziehbaren Grund nicht abändern will, dem glaubt man nicht, dass er sauber mit den ihm anvertrauten Daten umgehen wird.
Einheitliche Werte und digitale Nachvollziehbarkeit im neuen System
Ein Kernaspekt der Reform ist die Möglichkeit für jede:n Bürger:in, den eigenen Score-Wert nicht nur passiv zu empfangen, sondern ihn in Grundzügen selbst nachzurechnen oder zumindest die Einflussfaktoren zu verstehen. Hierfür wird im SCHUFA-Account ein spezielles Erklär-Tool freigeschaltet. Dieses Werkzeug ist eine Reaktion auf die Forderungen von Verbraucherschützer:innen und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere des Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO, der das Recht auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik bei automatisierten Entscheidungen festschreibt. Nutzer:innen können in diesem Tool sehen, wie viele Punkte sie in den jeweiligen zwölf Kategorien erreicht haben. Beispielsweise wird das Vorhandensein eines langjährigen Immobilienkredits oder einer Bürgschaft positiv gewichtet, da dies eine hohe Verlässlichkeit und eine etablierte Geschäftsbeziehung zu Kreditinstituten signalisiert. Wer sich intensiver mit der Materie der finanziellen Selbstbestimmung beschäftigen möchte, findet in gängiger Finanzliteratur oft wertvolle Tipps, wie man solche Kreditbiografien gesund aufbaut. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Alter der aktuellen Adresse; häufige Umzüge können in statistischen Modellen mitunter als Instabilitätsfaktor gewertet werden, was jedoch im neuen System durch andere positive Faktoren, wie etwa einen stabil geführten Rahmenkredit (z. B. Dispo), kompensiert werden kann. Die rechtliche Absicherung dieses Verfahrens stützt sich unter anderem auf § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten regelt. Auch die Kreditwürdigkeit als solche wird durch das neue Verfahren auf eine objektivere Basis gestellt. Ein interessanter Aspekt für Bewohner:innen in ländlicheren Regionen wie der Altmark ist die Berücksichtigung von Telekommunikationsverträgen und Anfragen im Online-Handel. Zu viele Anfragen in kurzen Abständen können den Score belasten, da dies auf einen erhöhten kurzfristigen Liquiditätsbedarf hindeuten könnte. Durch das Erklär-Tool wird es jedoch möglich, solche Effekte im Vorfeld zu simulieren: Was passiert mit meinem Score, wenn ich ein neues Girokonto eröffne oder eine Kreditkarte kündige? Diese Simulation nimmt der Bonitätsbewertung den Schrecken des Unvorhersehbaren. Es ist ein aktives Werkzeug zur finanziellen Bildung, das weit über die bloße Auskunft hinausgeht. Dennoch bleibt die exakte mathematische Gewichtung, also der genaue Algorithmus hinter den Punkten, ein geschütztes Modell der Auskunftei, was jedoch durch die Offenlegung der Kriterien und deren Punktwerte rechtlich nun auf sichereren Füßen steht als das alte Verfahren.
Risiken durch Zahlungsstörungen und die Frage der Fairness
Trotz der gesteigerten Transparenz bleibt der SCHUFA-Score 2026 ein Instrument der Risikobewertung, das insbesondere bei negativen Merkmalen keine Kompromisse macht. Zahlungsstörungen, wie etwa titulierte Forderungen, Inkassoverfahren oder die Nichtbegleichung von Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung, gelten weiterhin als schwerwiegendste Negativmerkmale. Diese führen zu einem massiven Punktabzug und können den Score-Wert in Bereiche sinken lassen, in denen der Abschluss von Verträgen nahezu unmöglich wird. In der juristischen Praxis zeigt sich hier die Bedeutung von § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezüglich des Verzugs. Es ist daher für Verbraucher:innen in Herne, Gladbeck und überall sonst essenziell, offene Forderungen frühzeitig zu klären und im Falle von unberechtigten Forderungen sofort zu widersprechen. Die Stiftung Warentest rät in diesem Zusammenhang regelmäßig dazu, die eigenen Daten mindestens einmal jährlich kostenfrei gemäß Art. 15 DSGVO zu überprüfen, um Fehlerquellen auszuschließen. Denn auch das beste System ist nur so gut wie die Daten, mit denen es gefüttert wird. Hier stellt sich die grundlegende Frage nach der Fairness: Ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie die SCHUFA, das einen so enormen Einfluss auf die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben hat, jemals vollkommen „fair“? Die Antwort ist differenziert zu betrachten. Der Fortschritt in der Transparenz ist ein klarer Sieg für die Verbraucherrechte, doch die Machtposition der Auskunftei bleibt bestehen. Fairness im neuen System bedeutet vor allem, dass man als Betroffene:r nicht mehr im Dunkeln tappt. Wer seine Rechte kennt und die digitalen Werkzeuge nutzt, kann aktiv an der Verbesserung seiner Bonität arbeiten. Im Bereich der Wirtschaft ist diese Form der Vorhersehbarkeit ein hohes Gut. Ein fairer Score ist ein solcher, der auf korrekten Daten basiert und dessen Entstehung kein Geheimnis mehr ist. Sollten dennoch fehlerhafte Daten zu einer schlechten Bewertung führen, bietet das neue System schnellere Korrekturwege über den digitalen Account. Letztlich liegt es in der Verantwortung des:der Einzelnen, die angebotenen Informationen zu nutzen und das eigene Finanzverhalten stabil zu halten. Die Einführung des neuen Scores am 01.01.2026 und dessen flächendeckende Etablierung bis zum Ende des ersten Quartals ist somit nicht nur eine technische Umstellung, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag zu mehr Eigenverantwortung und Transparenz im digitalen Zeitalter.
























