Andermatt (CH), Herne [sn] Am Nachmittag des 02.01.2026 ereignete sich im schweizerischen Skigebiet Gemsstock ein Zwischenfall, der weit über die Grenzen des Kantons Uri hinaus für Schlagzeilen sorgt. Eine Kabine der dortigen Luftseilbahn prallte mit erheblicher Wucht gegen die Einfahrt der Bergstation. Obwohl die beiden Passagier:innen in der Gondel glücklicherweise unverletzt blieben, ist der Sachschaden massiv. Dieser Vorfall ereignete sich trotz einer erst im Jahr 2025 abgeschlossenen umfassenden Modernisierung der gesamten Anlage. In Herne, wo seit geraumer Zeit die Integration einer urbanen Seilbahn in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) diskutiert wird, führt dieser Unfall zu einer neuen Intensität in der Debatte um die Betriebssicherheit solcher Großprojekte. Kritiker:innen und Befürworter:innen blicken nun gleichermaßen auf die technischen Analysen aus der Schweiz.
Der Unfall am Gemsstock stellt die Betreibergesellschaft vor ein Rätsel. Laut ersten Berichten des Nachrichtenmediums Blick versagte offensichtlich das Bremssystem in der finalen Anfahrtsphase. Eine moderne Seilbahn verfügt über mehrfach redundante Sicherheitssysteme, die genau ein solches Szenario verhindern sollen. Dass die Gondel ungebremst in die Station einfuhr, deutet entweder auf ein schwerwiegendes Softwareversagen oder einen mechanischen Defekt in der Kopplungseinheit hin. Für die Stadt Herne ist diese Nachricht von besonderer Relevanz, da die geplante Linienführung über dicht besiedeltes Gebiet und wichtige Verkehrsknotenpunkte verlaufen würde. Die Sicherheit der Bürger:innen steht hier an oberster Stelle. Ein ähnlicher Defekt in einem urbanen Umfeld hätte weitaus dramatischere Folgen als in der relativen Abgeschiedenheit eines alpinen Gipfels.
Die technische Komplexität einer Seilbahn wird oft unterschätzt. Während sie statistisch gesehen zu den sichersten Verkehrsmitteln der Welt zählt, sind Unfälle aufgrund der exponierten Lage der Fahrgäste meist von hoher medialer Präsenz geprägt. In Herne wird das Projekt vor allem unter dem Aspekt der Entlastung des Straßenverkehrs und der ökologischen Nachhaltigkeit vorangetrieben. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. In Deutschland regelt das Seilbahngesetz (SeilbG) in Verbindung mit den länderspezifischen Ausführungsbestimmungen, wie etwa dem Seilbahndurchführungsgesetz Nordrhein-Westfalen (SeilbDÜG NRW), die strengen Zulassungsverfahren. Jede Anlage muss vor der Inbetriebnahme durch unabhängige Prüfinstanzen wie den TÜV SÜD abgenommen werden. Dabei werden nicht nur die Tragseile und Kabinen geprüft, sondern insbesondere die elektronischen Steuerungseinheiten, die den automatisierten Betrieb überwachen.
Technologische Redundanz und rechtliche Haftungsfragen im urbanen Raum
Die Frage, ob sich ein solcher Vorfall in Herne wiederholen könnte, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Urbane Seilbahnen unterliegen oft noch strengeren Sicherheitsauflagen als touristische Anlagen im Hochgebirge. Da sie als Teil des ÖPNV fungieren, müssen sie eine Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit garantieren, die mit U-Bahnen vergleichbar ist. Ein zentraler Punkt ist dabei die sogenannte Einfehlersicherheit. Das bedeutet, dass beim Ausfall einer Komponente sofort ein zweites, unabhängiges System die Kontrolle übernimmt. Im Falle des Gemsstock-Unfalls scheint diese Kette unterbrochen worden zu sein. Juristisch greift bei solchen Schadensereignissen in Deutschland das Haftpflichtgesetz (HPflG). Nach § 1 HPflG ist der Betreiber einer Schienenbahn oder einer Seilbahn dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die beim Betrieb der Anlage entstehen – und zwar unabhängig von einem direkten Verschulden (Gefährdungshaftung).
So kommen bei Stadtseilbahnen oft sogenannte Dreiseilumlaufbahnen (3S-Bahnen) zum Einsatz, die eine extrem hohe Windstabilität aufweisen und über separate Rettungsantriebe verfügen. Dennoch bleibt die psychologische Komponente: Ein Unfall wie in der Schweiz nährt die Skepsis der Anwohner:innen. In Fachliteratur, wie sie beispielsweise im Seilbahnlexikon zu finden ist, wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz eines Projekts direkt mit dem Vertrauen in die Technik korreliert.
Ein weiterer Aspekt der juristischen Aufarbeitung wird die Rolle der Wartungsunternehmen sein. Wenn eine Anlage, die erst im Vorjahr modernisiert wurde, einen solch eklatanten Fehler aufweist, rückt die Gewährleistung in den Fokus. Die Betreiber am Gemsstock müssen nun nachweisen, dass alle Wartungsintervalle gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eingehalten wurden. Für die Planer:innen in Herne bedeutet dies, dass die Auswahl der Systempartner mit äußerster Sorgfalt erfolgen muss. Es geht nicht nur um den Bau, sondern um den jahrzehntelangen sicheren Betrieb. Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN werden die Entwicklungen in der Rubrik Herne weiterhin intensiv begleiten, um über die Fortschritte und Sicherheitskonzepte des lokalen Projekts zu informieren.
Die Bedeutung der Digitalisierung für die Prävention von Seilbahnunfällen
Moderne Seilbahnanlagen generieren pro Sekunde tausende Datenpunkte. Diese werden in Echtzeit ausgewertet, um Anomalien zu erkennen, bevor sie zu einem Unfall führen. Im Fall der Bergstation am Gemsstock stellt sich die Frage, warum die Sensorik den zu hohen Annäherungswert nicht erkannt oder die Notbremsung nicht eingeleitet hat. In der Industrie spricht man hier von Predictive Maintenance – der vorausschauenden Wartung. Was für Herne geplant ist bleibt offen, eine voll digitalisierte Überwachung zu implementieren, die direkt mit der zentralen Leitstelle der Verkehrsbetriebe vernetzt ist wäre sinnvoll. Dies würde bedeuten, dass bei der kleinsten Unregelmäßigkeit im Beschleunigungs- oder Bremsverhalten das gesamte System kontrolliert zum Stillstand gebracht wird.
Das bedeutet auch, dass das Personal fortlaufend geschult werden muss, um in Notsituationen korrekt einzugreifen. Auch wenn urbane Seilbahnen weitgehend autonom fahren, bleibt der Faktor Mensch in der Überwachung unverzichtbar. Der Vorfall in der Schweiz zeigt, dass selbst modernste Technik Lücken aufweisen kann. Daher fordern Bürgerinitiativen in Herne nun ein unabhängiges Gutachten, das die spezifischen Risiken einer Überfahrung von Wohngebieten und Infrastruktureinrichtungen wie Bahngleisen oder Autobahnen bewertet. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), welches bei Großprojekten dieser Art eine umfassende Analyse der Auswirkungen und Risiken vorschreibt.
Abschließend lässt sich festhalten, dass der Unfall am Gemsstock eine Mahnung zur absoluten Sorgfalt ist. Für Herne bietet er die Chance, aus den Fehlern anderer zu lernen und das Sicherheitskonzept noch robuster zu gestalten. Die stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe beobachtet solche technologischen Entwicklungen genau, um die Auswirkungen auf urbane Räume und die dortige Infrastruktur besser einschätzen zu können. Letztlich wird der Erfolg der Seilbahn in Herne davon abhängen, ob es gelingt, die theoretische Sicherheit in ein praktisch erlebebares Sicherheitsgefühl für alle Nutzer:innen zu übersetzen. Die juristische Aufarbeitung in der Schweiz wird hierbei als wertvoller Präzedenzfall dienen, um die Standards für die Zukunft neu zu definieren.
























