Gelsenkirchen/Herne/Marl. [sn] Der spektakuläre Einbruch in die Schließfachanlage der Sparkasse Gelsenkirchen am Standort Buer, bei dem Schätzungen zufolge Werte in Millionenhöhe aus rund 3.000 Tresorfächern entwendet wurden, beschäftigt weiterhin die Ermittlungsbehörden und die betroffene Öffentlichkeit. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die brisante Frage, wie die Täter an das detaillierte Insiderwissen über die baulichen Gegebenheiten des Tresorraums im Untergeschoss des Gebäudes in der Nienhofstraße 1 – 5 gelangen konnten. Der bekannte Strafverteidiger Burkhard Benecken von der Kanzlei Benecken & Reinhardt aus Marl hatte bereits frühzeitig via Instagram die Vermutung geäußert, dass die Sparkasse Gelsenkirchen möglicherweise selbst Baupläne an potenzielle Kaufinteressenten herausgegeben und damit die Täter „regelrecht eingeladen“ habe, was seiner Rechtsauffassung nach eine bedingte Vorsätzlichkeit im Umgang mit der Sicherheit der Kundschaft darstellen könnte.
„Wer so mit Bauplänen umgeht und Einbrecher dann geradezu anlockt, der schert sich einen Dreck um die Sicherheit seiner Kunden“,
erklärte der Rechtsanwalt Burkhard Benecken in einem vielbeachteten Video-Statement auf der Social-Media-Plattform Instagram. Den SN SONNTAGSNACHRICHTEN liegen nun jedoch exklusive Informationen eines Bausachverständigen vor, die eine alternative und systemisch weitaus tiefgreifendere Fehlerquelle nahelegen. Dieser Sachverständige gibt an, in einem der großen Online-Immobilienportale eine Verkaufsanzeige für eine Wohnung innerhalb des betroffenen Gebäudekomplexes der Sparkasse Gelsenkirchen gesichtet zu haben. In dem dazugehörigen digitalen Verkaufsexposé habe sich ein Lageplan befunden, der nicht nur das Untergeschoss und die Tiefgarage darstellte, sondern explizit auch den dort befindlichen Tresorraum der Sparkasse auswies. Diese Informationen stützen die These, dass die Sicherheitslücke nicht erst durch eine gezielte Herausgabe von Plänen durch die Sparkasse im Rahmen eines Verkaufsversuchs des gesamten Objekts entstand, sondern bereits seit längerer Zeit in öffentlich zugänglichen oder zumindest für einen größeren Personenkreis einsehbaren Dokumenten wie der sogenannten Abgeschlossenheitserklärung und den daraus resultierenden Wohnungsteilungsplänen existierte. In derartigen Plänen, die für die grundbuchrechtliche Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum zwingend erforderlich sind, müssen eigentlich alle Räume klar definiert sein, doch ist es in der Baupraxis absolut üblich und sicherheitstechnisch geboten, hochsensible Bereiche wie Banktresore in den Plänen zu schwärzen oder lediglich neutral zu kennzeichnen, um genau jene kriminelle Ausspähung zu verhindern, die hier mutmaßlich stattgefunden hat. Die Verantwortung für diesen fatalen Fehler liegt nach Einschätzung des Sachverständigen primär beim damals ausführenden Architekten:der:die die Pläne für die Teilungserklärung erstellt hat, ohne die notwendigen Schwärzungen vorzunehmen. Gleichwohl stehen auch weitere Instanzen im Fokus der Kritik, da ein solcher Plan durch mehrere Hände geht: Der beurkundende Notar:die Notarin sowie das zuständige Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Gelsenkirchen hätten die Pläne auf ihre Richtigkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards prüfen müssen, bevor diese in die offizielle Grundakte des Grundbuchamtes und somit in den Rechtsverkehr gelangten.
Haftungsfragen und die Rolle der städtischen Behörden
Die juristische Aufarbeitung dieses Vorfalls gestaltet sich komplex, da die Kausalkette der Verantwortlichkeiten weit zurückreicht und verschiedene Akteure des Bau- und Immobilienwesens umfasst. Sollte sich bewahrheiten, dass die Pläne des Tresorraums über Jahre hinweg ungeschützt in Teilungserklärungen kursierten, die jedem Käufer:jeder Käuferin einer Wohnung im Komplex sowie deren finanzierenden Banken und Notaren zugänglich waren, relativiert dies den Vorwurf gegen die aktuelle Geschäftsführung der Sparkasse Gelsenkirchen bezüglich einer punktuellen Herausgabe an Mittelsmänner. Dennoch bleibt die Frage der Obhutspflicht bestehen: Eine Bank, die als Mieterin oder Eigentümerin eines Gebäudeteils wertvollste Güter ihrer Kundschaft verwahrt, muss sicherstellen, dass die bauliche Integrität ihrer Hochsicherheitszonen nicht durch banale Nachlässigkeiten in der Liegenschaftsverwaltung kompromittiert wird. Der Einbruch selbst, der durch professionelles Vorgehen und genaue Kenntnis der Schwachstellen geprägt war, deutet darauf hin, dass die Täter über exakt diese Grundrisse verfügten, um den Tresorraum vom Kellergeschoss oder der Tiefgarage aus gezielt anzubohren oder zu untertunneln. Die strafrechtliche Relevanz der Veröffentlichung solcher Pläne könnte den Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen oder zumindest eine zivilrechtliche Amtshaftung berühren, falls städtische Beamte:Beamtinnen im Bauordnungsamt Gelsenkirchen ihre Prüfungspflichten massiv vernachlässigt haben. Die Vorwürfe des Rechtsanwalts Benecken sind zwar hart in der Sache, aber als Teil der Interessenvertretung für die Geschädigten legitimiert sind, sofern sie auf den recherchierten Tatsachen beruhen. Die betroffenen Kundinnen:Kunden der Sparkasse, die teilweise ihre gesamte Altersvorsorge oder unersetzliche Erbstücke verloren haben, fordern nun lückenlose Aufklärung darüber, warum sicherheitsrelevante Teilpläne nicht rechtzeitig geschwärzt wurden. Der Prozess der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in der Wikipedia als behördliche Bestätigung definiert, die sicherstellt, dass Wohnungen oder sonstige Räume baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen getrennt sind. Dass in diesem administrativen Akt der sensible Tresorbereich der Sparkasse Gelsenkirchen für jedermann erkenntlich blieb, ist ein beispielloser Vorgang in der Gelsenkirchener Stadtgeschichte. Das Vertrauen in die Diskretion von Kreditinstituten und die Sorgfalt von Baubehörden ist nachhaltig erschüttert. Die Kanzlei Benecken & Reinhardt bereitet bereits erste Klagen vor, um den entstandenen Schaden für die Mandantschaft geltend zu machen, wobei die Sparkasse Gelsenkirchen hierbei nur ein möglicher Klagegegner neben den beteiligten Architekturbüros und gegebenenfalls der Stadt Gelsenkirchen ist.
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Prävention und Konsequenzen für das Bankwesen
Um zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern, muss das gesamte Verfahren der Planerstellung und -archivierung für Bankgebäude einer strengen Revision unterzogen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass im Zeitalter der Digitalisierung hochsensible Infrastrukturdaten in öffentlich einsehbaren Portalen wie z. B. ImmobilienScout24 oder durch unvorsichtige Notare verbreitet werden. Die Sparkassen-Finanzgruppe betont in ihren Sicherheitsrichtlinien regelmäßig die Bedeutung der physischen Sicherheit, doch scheint im Fall Gelsenkirchen-Buer die Schnittstelle zwischen Liegenschaftsverwaltung und Bankbetrieb versagt zu haben. Wenn eine Wohnung in einem Objekt zum Verkauf angeboten wird, in dem gleichzeitig ein Hochsicherheitstrakt betrieben wird, müssen die Exposés einer strengen Zensur unterliegen. Die Tatsache, dass ein Brand- und Bausachverständiger bereits vor Monaten auf diese Missstände aufmerksam wurde und sich über die mangelnde Schwärzung wunderte, zeigt, dass die Gefahr für Fachleute durchaus erkennbar war. Dass die Täter diesen „Fauxpas“ ausnutzten, ist aus kriminalistischer Sicht nur folgerichtig. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen nun ermitteln, ob die Täter die Pläne tatsächlich über das Internet oder über die Einsichtnahme in Notarunterlagen bezogen haben. Für die betroffenen Bürger:innen in Gelsenkirchen und Herne bleibt die Ungewissheit, wie sicher ihre eigenen Depots in ähnlichen Mischobjekten sind, in denen Wohnraum und Bankbetrieb unter einem Dach vereint sind. Wer ein Schließfach mietet, geht von einem absoluten Schutzgeheimnis aus, das auch die bauliche Lage des Tresors umfasst. Ein Blick in das Angebot von Sicherheitstresoren für den Privatgebrauch zeigt, dass das Bedürfnis nach Schutz wächst, doch keine Heimsicherung kann die massive Panzerung einer Bank ersetzen – sofern diese nicht durch einen simplen Plan verraten wird. Die Stadt Gelsenkirchen sowie die Sparkasse werden sich unangenehmen Fragen stellen müssen, wie die Einhaltung der Vorschriften zur Geheimhaltung in der Nienhofstraße 1 – 5 überwacht wurde. Die Aufarbeitung dieses Falls wird vermutlich Jahre in Anspruch nehmen und weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Teilungserklärungen bei Bankimmobilien in ganz Deutschland haben. Die betroffenen Bewohner:innen der Wohnungen im Sparkassengebäude sind nun ebenfalls verunsichert, da ihr Wohnumfeld zum Schauplatz eines Jahrhundert-Coups wurde, der durch bürokratische Schlamperei begünstigt wurde. In der Rubrik Blaulicht der SN SONNTAGSNACHRICHTEN werden wir fortlaufend über die neuen Entwicklungen in diesem Kriminalfall berichten. Es bleibt abzuwarten, ob die Sparkasse Gelsenkirchen ihrerseits Regressansprüche gegen die damals verantwortlichen Planer:innen geltend macht oder ob sie die volle Haftung gegenüber den Schließfachinhaber:innen übernimmt, um weiteren Reputationsschaden abzuwenden. Der Fall zeigt drastisch, dass Sicherheit nicht erst am Tresorschloss beginnt, sondern bereits am Zeichentisch des Architekten und in der Prüfungskette der Stadtverwaltung endet.
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