Altmark / Gladbeck / Herne. [sn] Es ist manchmal gar nicht so einfach, in die Grundversorgung zu wechseln, denn viele Grundversorger mauern.
Örtliche Energieversorger – früher nicht beliebt, heute sehr beliebt! In vielen Regionen Deutschlands sind die Stadtwerke und große Energieversorger günstigsten Anbieter von Strom und Gas.
Eine häufige Befürchtung: Wer den Lieferanten wechselt, rutscht in teurere Alternativen ab, bevor wesentliche Dienste greifen. Denn man läuft Gefahr mind. drei Monate vom örtlichen Netzbetreiber / Grundversorger im Ersatzversorgungstarif beliefert zu werden. Meist ein teurer Spaß. Denn es kann zu höheren Kosten kommen.
SN SONNTAGSNACHRICHTEN klärt Sie auf. – Das ist Ihr Recht!
Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt zur Zeit für Sondertarife meist mehr als für Grundleistungen. Wann sich die Lage ändern wird steht noch in den Sternen.
Bei den Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen häufen sich seit Monaten die Beschwerden darüber, dass Energieversorger die sofortige Grundversorgung verweigern und zunächst eine dreimonatige Ersatzlieferung zu überhöhten Preisen anbieten. Jedoch ist die Ersatzbelieferung nur in ganz bestimmten Fällen gesetzlich vorgesehen. Für die Verbraucher nicht ganz einfach das Regelwerk zu durchschauen. Das nutzen viele Energieversorger derzeit aus, anstatt die Verbraucher in diesen schwierigen Zeiten richtig zu beraten.
Nur in diesen Fällen versorgt Sie der Grundversorger in der Ersatzversorgung, es gilt das EnWG und StromGVV:
- Sie entnehmen Energie ohne, dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
- Ein Anbieterwechsel scheitert.
- Ausfall des bisherigen Lieferanten beispielsweise bei Insolvenz des Anbieters.
In allen anderen Fällen landen Sie jedoch automatisch in der Grundversorgung:
- Eine ordentliche Kündigung liegt vor.
- Sie üben eine Sonderkündigung z. B. wegen Preiserhöhung aus.
- Ihr Anbieter kündigt Ihnen zum Ende der Vertragslaufzeit.
Bei einem Einzug / Umzug / Wohnungswechsel, sollten Sie „vor dem Einzug“ einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, andernfalls landen Sie i. d. R. für mind. drei Monate in der Grundversorgung des örtlichen Netzbetreibers. Daher sollten Sie sich vor dem Einzug unbedingt um einen günstigen Energieversorger kümmern und den Vertrag „vor“ Einzug abschließen.
Den günstigsten lokalen Stromtarif können Sie direkt über unser Backoffice beauftragen. Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 4288374 an, senden Sie uns eine E-Mail an leser@sonntagsnachrichten.news oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Bitte halten Sie Ihre Zählernummer und Ihren Jahresverbrauch bereit.
Hinweis: Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox wirken unabhängig und neutral, sind sie aber nicht. Diese Portale verdienen ihr Geld mit Provisionen, wenn Nutzer einen Vertrag über sie abschließen. Diese fällt je nach Vertragspartner unterschiedlich hoch aus, weshalb die Portale grundsätzlich ein Interesse daran haben, welchen Vertrag ihr abschließt. Die Zeitschrift Finanztest rät: „Allen, die nicht ständig aufs Neue vergleichen wollen, statt eines klassischen Vergleichsportals lieber einen Wechseldienst zu nutzen.“