Gelsenkirchen / Herne. [sn] Im Hauptverfahren hat das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für ein Wohnhaus im Landschaftsschutzgebiet Düngelbruch aufgehoben.
Das Gericht erklärte der Bauverwaltung was eine Baulücke sei. Das Grundstück jedenfalls sei keine. Traurig, wenn die Mitarbeiter Fachbereich Umwelt und Stadtplanung mit wissen was eigentlich eine Baulücke ist. Irgendetwas läuft hier falsch.
Denn der Fisch stinkt vom Kopf aus.
ÄHNLICHE THEMEN
Warum die Stadtverwaltung noch immer kein Einsehen in der Sache hat, trotz oder gerade wegen der laufenden Ermittlungen der Staatanwaltschaft erschließt sich nicht wirklich.
Die Bürger jedenfalls warten auf ein Machtwort und Zeichen des Verwaltungschefs.
Tags: ArchitektenBaugenehmigungBauordnungsamtBeschlussGelsenkirchenGerichtHerneLandschaftsschutzgebietLandschaftsschutzgebiet DüngelbruchLSGLSG DüngelbruchSN SONNTAGSNACHRICHTENSN SONNTAGSNACHRICHTEN HerneSONNTAGSNACHRICHTENSONNTAGSNACHRICHTEN HerneSONNTAGSNACHRICHTEN NewsTOR 5UrteilVG Gelsenkirchen