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Demonstration in Herne: Zwischen internationaler Solidarität und juristischem Drahtseilakt

Wenn kurdische Symbole der Freiheit in Herne zum Gegenstand politischer Debatten werden

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
03.02.2026
Lesezeit: 3 Minuten.
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Demonstration am 28.01.2026 in Herne mit kurdischen Fahnen.

Bildnachweis/Rechtekette: Video: © SN SONNTAGSNACHRICHTEN 2026

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Herne. [sn] In den Straßen von Herne spielten sich am 28.01.2026 Szenen ab, die gleichermaßen beeindrucken wie besorgen, als rund 5.000 Menschen in einem Meer aus Farben und Parolen durch die Stadt zogen, um ihre Solidarität mit den Menschen in Rojava zu bekunden. Während die Veranstalter von einem Sieg der demokratischen Revolution sprachen, blieb bei vielen Beobachter:innen ein fader Beigeschmack angesichts der massenhaften Verwendung von Fahnen der YPG, YPJ und der Tevdem sowie lautstarker Rufe, die den türkischen Präsidenten als Terroristen bezeichneten. Besonders kritisch zu betrachten ist die hohe Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die in diesen hochkomplexen geopolitischen Konflikt hineingezogen werden, wobei Schätzungen von etwa 250 bis 300 Minderjährigen im Zug ausgehen, die teils in Kinderwagen geschoben wurden oder im Block des Jugendverbandes REBELL aktiv Parolen skandierten. Die rechtliche Bewertung der gezeigten Symbole der Volksverteidigungseinheiten (YPG) und Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) gleicht in Deutschland einem Flickenteppich, da diese laut Wikipedia-Artikel grundsätzlich nicht verboten sind, sofern kein eindeutiger Bezug zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hergestellt wird. In Herne sahen die Ermittlungsbehörden am 28.01.2026 keine Anhaltspunkte für Straftaten, da die Symbole für sich alleine standen, während andere Bundesländer wie Bayern in der Vergangenheit deutlich restriktiver vorgingen und das Zeigen dieser Flaggen teils als Ersatzsymbolik strafrechtlich verfolgten.

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Instrumentalisierung von Kindern im politischen Protest

Ein tiefgreifender Kritikpunkt dieser Versammlung bleibt die Einbindung der kleinsten Teilnehmer:innen in eine hochemotionale politische Inszenierung, bei der Kinder im Grundschulalter Transparente trugen, die ausländische Staatschefs diffamierten oder militärische Einheiten glorifizierten. Diese Form der politischen Erziehung durch Organisationen wie die MLPD zementiert Feindbilder bereits in der nächsten Generation und erschwert eine sachliche Auseinandersetzung mit den Ursachen von Flucht und Vertreibung. Auch die massive Fehleinschätzung der Teilnehmerzahlen durch die Behörden sorgt für Diskussionsstoff, da die Polizei im Vorfeld lediglich mit etwa 1.000 bis 1.200 Personen rechnete und schließlich von der tatsächlichen Masse von 5.000 Demonstranten förmlich überrollt wurde. Diese Diskrepanz deutet auf eine Unterschätzung der kurdischen Mobilisierungskraft hin, was in einem hochexplosiven Umfeld, wie es die Nachrichtenmedium Tagesschau oft in Bezug auf ethnische Konflikte beschreibt, gefährliche Folgen für die öffentliche Sicherheit haben kann. Während die Stimmung durch die aggressive Rhetorik gegen das Erdogan-Regime aufgeheizt war, blieb der Zug zwar weitgehend friedlich, doch die Provokation durch verbotene Parolen oder die Suggestion propagandistischer Ziele der PKK steht rechtlich weiterhin unter strenger Beobachtung.

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Juristische Grauzonen und die Grenzen der Meinungsfreiheit

Die rechtliche Handhabe gegen Rufe wie „Erdogan, Terrorist!“ ist schwierig, da diese oft durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, solange sie nicht den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen oder die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährden. Wenn eine Demonstration jedoch zur Plattform für pauschale Terrorismusvorwürfe wird, verliert sie ihre Glaubwürdigkeit als rein humanitärer Protest, insbesondere wenn die Grenze zur Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verschwimmt. Wer sich für die rechtlichen Hintergründe von Vereinsverboten interessiert, findet entsprechende Fachliteratur als im Online-Handel, um die komplexe Materie der Kennzeichenverbote besser zu verstehen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft betonten zwar, dass zum derzeitigen Erkenntnisstand keine Straftaten im Zusammenhang mit der Verwendung bestimmter Kennzeichen vorliegen, doch die politische Debatte über die Sicherheit in der Rubrik Blaulicht der SN SONNTAGSNACHRICHTEN wird nach diesem Tag in Herne zweifellos neu entfacht werden. Letztlich bleibt die Erkenntnis, dass die Zärtlichkeit der Völker, von der die Redner sprachen, angesichts martialischer Symbolik und der Einbindung von Kindern in politische Machtkämpfe ein fragwürdiges Bild hinterlässt.

Tags: BlaulichtDemonstration HerneErdoganHerneKinderKurdenMeinungsfreiheitMLPDNordrhein-WestfalenPKKPolizeiREBELLRojavaSN SONNTAGSNACHRICHTENSolidaritätSONNTAGSNACHRICHTENTeilnehmerzahlTevdemVersammlungsrechtYPGYPJ
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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