Altmark/Bochum/Erfurt/Gladbeck/Hamm/Herne/Herten/Legden/Münster/Recklinghausen/Weimar. [sn] Neun Jahre Zuchthaus. Schwere Diebstähle. Ein Vorwurf wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Anschließend beinahe drei Jahre im Konzentrationslager Buchenwald. Die Lebensgeschichte von Hermann Anton Kerkeling, dem Großvater des Entertainers Hape Kerkeling, lässt sich weder auf eine Strafakte reduzieren noch zu einer makellosen Widerstandsbiografie verklären. Sie erzählt von einem Arbeiter und Familienvater, dessen politische Gegnerschaft zum Nationalsozialismus dokumentiert ist, dessen strafrechtliche Vergangenheit inzwischen öffentlich diskutiert wird und dessen Angehörige während seiner Gefangenschaft nachweislich mittellos waren.
Am 11.10.2026 veröffentlichte die zum Axel-Springer-Konzern gehörende BILD unter der Überschrift „Die Akte Opa Kerkeling“ einen Beitrag über die historischen Verurteilungen des Großvaters. Die Veröffentlichung erfolgte in einer politischen Auseinandersetzung, in der Hape Kerkeling wegen seiner Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) angegriffen wurde.
Die bislang öffentlich zugängliche Einleitung des BILD-Beitrags erkennt die politische Verfolgung und die KZ-Haft ausdrücklich an. Die Kritik richtet sich deshalb gegen die publizistische Zuspitzung einer jahrzehntealten Strafgeschichte im gegenwärtigen politischen Streit und gegen jede Deutung, die frühere Straftaten zur Entwertung nachweisbarer nationalsozialistischer Verfolgung heranzieht.

Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN haben neben den veröffentlichten Darstellungen mehrere historische Dokumente ausgewertet. Darunter befinden sich Häftlingskarten aus Buchenwald, eine strafgerichtliche Mitteilung aus dem Jahr 1934, ein Schreiben zur Invalidenversicherung vom 13.05.1944 und eine amerikanische Freilassungsanordnung vom 07.05.1945. Diese Unterlagen geben der Geschichte eine soziale und politische Tiefe, die über die Frage nach früheren Eigentumsdelikten hinausgeht.
Hermann Kerkeling: Arbeiter, Familienvater und Kommunist
Hermann Anton Kerkeling wurde am 12.06.1901 in Legden geboren. Er arbeitete als Bergmann und Zimmermann, war katholisch, verheiratet und Vater zweier Kinder. Seine Ehefrau Bertha, geborene Bräutigam, und die Familie lebten in Herten-Scherlebeck. Das Gedenkbuch der Stadt Recklinghausen dokumentiert seine persönlichen Verhältnisse und seine politische Verfolgung.
Sein Leben fiel in eine Zeit tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umbrüche. Nach dem Zusammenbruch der Weimarer Wirtschaftsordnung verschärfte die Weltwirtschaftskrise ab 1929 die Existenznot breiter Bevölkerungsschichten. Besonders das industriell geprägte Ruhrgebiet war von Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen betroffen.
Arbeiterfamilien mussten sich unter Bedingungen behaupten, die mit heutigen sozialstaatlichen Sicherungen kaum vergleichbar waren. Einkommensverluste konnten die Versorgung ganzer Familien gefährden. In dieser gesellschaftlichen Wirklichkeit wuchsen politische Radikalisierung, soziale Konflikte und die Bereitschaft, bestehende Verhältnisse grundsätzlich infrage zu stellen.
Hermann Kerkeling gehörte dem kommunistischen Milieu an. Eine handschriftliche Eintragung auf einer Buchenwalder Häftlingskarte lautet „KPD 1932“. Auch das Gedenkbuch der Stadt Recklinghausen nennt seine Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) für das Jahr 1932.
Damit ist seine Verbindung zur KPD nicht lediglich eine nachträgliche familiäre Erinnerung. Sie findet sich in historischen Unterlagen. Die politische Ausrichtung der damaligen KPD war revolutionär und stand in grundsätzlicher Opposition zur parlamentarischen Ordnung der Weimarer Republik. Gleichwohl gehörten ihre Mitglieder zu den früh verfolgten Gegner:innen der nationalsozialistischen Diktatur.
Flugblätter gegen Hitler und die Verhaftung durch die Gestapo
Die Arolsen Archives schildern eine Flugblattaktion gegen das nationalsozialistische Regime am 03.03.1933. Hermann Kerkeling habe gemeinsam mit einem Genossen namens Jackner oppositionelle Flugblätter in Hauseingängen verteilt. Zwei Tage später sei er wegen des Vorwurfs der Vorbereitung zum Hochverrat festgenommen worden.
Das Gedenkbuch der Stadt Recklinghausen nennt abweichend den 03.05.1933 für die Flugblattaktion und den 05.05.1933 für die Verhaftung. Diese unterschiedliche Datierung ist bei der weiteren historischen Rekonstruktion zu beachten. Die politische Verfolgung als solche wird durch beide Darstellungen bestätigt.
Nach seiner Festnahme kam Kerkeling in Untersuchungshaft nach Recklinghausen. Die dortigen Haft- und Verhörbedingungen waren berüchtigt. Die Arolsen Archives berichten, dass politische Gefangene die Einrichtung wegen der dort praktizierten Folter als „Hölle von Recklinghausen“ bezeichneten. Auch Kerkeling berichtete später von Misshandlungen.
Die nationalsozialistische Herrschaft ging bereits in den ersten Monaten nach der Machtübernahme systematisch gegen ihre politischen Gegner:innen vor. Kommunistische Organisationen wurden verfolgt, oppositionelle Veröffentlichungen unterdrückt und grundlegende Freiheitsrechte beseitigt.
In diesem Umfeld besaß schon das Verteilen von Flugblättern erhebliches persönliches Risiko. Wer gegen das Regime protestierte, konnte mit Verhaftung, Misshandlung und langjähriger Inhaftierung rechnen.
Im bisherigen Material wird außerdem eine kommunistische Veröffentlichung mit der Bezeichnung „Rote Welle“ erwähnt. Die vorliegenden Originaldokumente reichen jedoch nicht aus, um Kerkeling eine bestimmte redaktionelle oder organisatorische Funktion bei dieser Publikation zuzuschreiben. Ebenso wenig ist eine Tätigkeit für die Rote Ruhrarmee oder die Rote Hilfe durch die bisher ausgewerteten Unterlagen nachgewiesen.
Die Diebstähle: Eine schwere Strafe in einer Zeit großer Not
Zur historischen Wahrheit gehört auch, dass Hermann Kerkeling wegen Eigentumsdelikten strafrechtlich verurteilt wurde. Ein vorliegender Entscheidungsauszug nennt ein Urteil der Strafkammer Bochum vom 23.10.1933 mit einer Gesamtzuchthausstrafe von acht Jahren. Unter Einbeziehung weiterer strafrechtlicher Entscheidungen wurde eine Gesamtstrafe von neun Jahren gebildet.
Ein Schreiben des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 21.02.1934 an den Oberreichsanwalt in Leipzig belegt zudem das Verfahren gegen Paul Laduch aus Scherlebeck und weitere Beschuldigte wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Der Vorgang verdeutlicht, dass die politischen und strafrechtlichen Verfahren in einem größeren Aktenzusammenhang standen.
Historische Zeitungsberichte beschreiben Kerkeling als Beteiligten einer Gruppe, der zahlreiche Diebstähle aus landwirtschaftlichen Betrieben vorgeworfen wurden. Besonders genannt werden Vieh- und Stallungsdiebstähle. Ein damaliger Bericht trug die Überschrift „Der Schrecken der Bauernschaft“.

Die wirtschaftliche Situation jener Jahre eröffnet die Frage nach den Motiven der Taten. Nach familiären Erzählungen soll Kerkeling aus Not gestohlen haben, um seine Familie zu ernähren. Diese Darstellung ist im sozialen Umfeld der Weltwirtschaftskrise verständlich. Sie lässt sich aus den bislang vorliegenden Strafakten und Zeitungsberichten jedoch nicht abschließend bestätigen.
Wer Vieh aus landwirtschaftlichen Betrieben entwendete, konnte es für den Eigenbedarf nutzen oder weiterveräußern. Welche Verwendung die damaligen Ermittlungen im Fall Kerkeling tatsächlich feststellten, müsste anhand der vollständigen Urteilsgründe überprüft werden.
Neun Jahre Zuchthaus waren eine außerordentlich schwere Strafe. Aus heutiger rechtsstaatlicher Perspektive wirft sie erhebliche Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Eine abschließende rechtliche Beurteilung ist ohne Kenntnis sämtlicher abgeurteilter Einzeltaten, der damaligen Strafrahmen und der vollständigen Strafzumessungsgründe allerdings nicht möglich.
Der gesellschaftliche Hintergrund darf bei dieser Betrachtung nicht fehlen. Diebstahl bleibt auch unter Bedingungen wirtschaftlicher Not ein Eingriff in fremdes Eigentum. Das Verständnis für die Lebensverhältnisse eines Menschen setzt aber nicht voraus, seine Taten zu rechtfertigen. Zwischen der strafrechtlichen Bewertung und der sozialen Erklärung liegt ein Unterschied, den eine sorgfältige historische Berichterstattung berücksichtigen muss.
Die Familie war mittellos – eine Originalakte aus Buchenwald
Ein Schreiben vom 13.05.1944 bringt einen wesentlichen neuen Gesichtspunkt in die Berichterstattung. Es wurde in Weimar-Buchenwald verfasst und war an das Wohlfahrtsamt Herten-Scherlebeck gerichtet. Gegenstand war die Invalidenversicherung des damals weiterhin inhaftierten Hermann Kerkeling.
Die Landesversicherungsanstalt Westfalen hatte mitgeteilt, dass seine Anwartschaft erloschen sei. Um die Versicherungsansprüche wiederherzustellen, sollten für die Zeit bis Ende 1937 noch 56 Beiträge und für das Jahr 1938 weitere 26 Beiträge nachentrichtet werden. Insgesamt handelte es sich um 82 Beiträge.
In dem Schreiben steht eine Feststellung, die den sozialen Zustand der Familie unmittelbar dokumentiert: „Kerkeling und seine Angehörigen sind mittellos und zur Tragung der Kosten nicht in der Lage.“
Es ging um insgesamt 49,20 Reichsmark. Die Lagerverwaltung erklärte, diese Summe nicht übernehmen zu können, weil die Beiträge Zeiträume vor der Inschutzhaftnahme betrafen. Deshalb wurde beim Wohlfahrtsamt angefragt, ob dieses die Zahlung leisten könne.
Während Hermann Kerkeling als politischer Häftling im Konzentrationslager Buchenwald festgehalten wurde, beschäftigten sich Behörden also damit, wer für den Erhalt seiner Invalidenversicherungsansprüche aufkommen sollte. Seine Angehörigen verfügten nach der dokumentierten Feststellung nicht über die notwendigen Mittel.
Das Schreiben ist ein unmittelbarer Beleg für die wirtschaftliche Notlage im Jahr 1944. Es beweist nicht, dass alle früheren Diebstähle der Ernährung der Familie dienten. Die materielle Bedrängnis der Angehörigen ist aber keine bloß vermutete Begleiterscheinung der Familiengeschichte. Sie ist aktenkundig.
Gerade dieser Teil der Überlieferung verdient Aufmerksamkeit. Die zwölfjährige Gefangenschaft betraf nicht allein Hermann Kerkeling. Sie entzog einer Familie über Jahre einen Angehörigen und beeinträchtigte zugleich dessen Möglichkeiten, für Unterhalt und soziale Absicherung zu sorgen.
1942: Aus der Strafhaft unmittelbar in das Konzentrationslager
Nach Verbüßung der langjährigen Strafe wurde Hermann Kerkeling nicht in Freiheit entlassen. Die Geheime Staatspolizei in Münster ordnete am 06.05.1942 seine sogenannte Schutzhaft an. Am 02.07.1942 wurde er in das Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert.
Mehrere Lagerunterlagen führen ihn ausdrücklich unter der Haftart „Politisch“. Die Dokumente enthalten außerdem den Vermerk zur KPD aus dem Jahr 1932. Damit ist seine politische Klassifizierung durch die nationalsozialistische Lagerverwaltung unmittelbar belegt.

Auf den hier vorgelegten Originalkarten erscheint die Häftlingsnummer 6177. In der veröffentlichten Rede Hape Kerkelings und im Gedenkbuch der Stadt Recklinghausen erscheint hingegen die Nummer 6117. Diese Abweichung sollte bei einer archivischen Prüfung geklärt werden. An der Identifizierung der Person anhand der übrigen Daten und an ihrer dokumentierten KZ-Haft bestehen deshalb keine entsprechenden Zweifel.
Die sogenannte Schutzhaft war ein Herrschaftsinstrument der nationalsozialistischen Sicherheitsbehörden. Sie ermöglichte die Inhaftierung von Menschen ohne die rechtsstaatlichen Garantien eines regulären Strafverfahrens. Die Gefangenschaft konnte auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.
Die Einlieferung nach Buchenwald war folglich nicht die bloße Fortsetzung einer gerichtlich verhängten Zuchthausstrafe. Sie erfolgte durch eine eigenständige Maßnahme der nationalsozialistischen Verfolgungsbehörden.
Darin liegt ein grundlegender Unterschied, der in der öffentlichen Debatte nicht verwischt werden darf. Selbst eine strafrechtlich zutreffende Verurteilung wegen schwerer Eigentumsdelikte konnte die spätere politische Internierung in einem Konzentrationslager niemals legitimieren.
Gelenkrheuma, Schwerhörigkeit und Zwangsarbeit
Eine weitere Krankenkarte des Konzentrationslagers Buchenwald ergänzt das Bild seiner Lebensgeschichte. Sie bezeichnet Hermann Kerkeling als politischen Häftling und führt gesundheitliche Beeinträchtigungen auf.
Vermerkt wurden seit 1938 bestehendes Gelenkrheuma, ein lückenhaftes Gebiss und eine Schwerhörigkeit auf dem rechten Ohr. Im Zusammenhang mit der Krankengeschichte nennt die Karte frühere Haftstationen, darunter Papenburg, Oslebshausen und Münster.
Diese Eintragungen dokumentieren seinen Gesundheitszustand während der Inhaftierung. Ob einzelne Erkrankungen durch Haftbedingungen verursacht oder verschlimmert wurden, lässt sich aus dem Dokument allein nicht feststellen.
In Buchenwald musste Kerkeling nach Angaben der Arolsen Archives ab Ende August 1942 in der Effektenkammer arbeiten. Dort wurden die persönlichen Gegenstände der Inhaftierten verwaltet. Das gehörte zu einem Lagersystem, das Menschen ihrer Freiheit, ihres Eigentums und ihrer persönlichen Rechte beraubte.
Die Lagerkarte zeigt einen politischen Gefangenen mit einer langen Vorgeschichte von Haftstationen und dokumentierten gesundheitlichen Beschwerden. Seine Biografie bestand aus weit mehr als den früheren gerichtlichen Entscheidungen.
Die Amerikaner ordneten am 07.05.1945 seine Freilassung an
Am 11.04.1945 wurde das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Hermann Kerkeling gehörte zu den Überlebenden.
Ein zweisprachiger Verfügungsbefehl der amerikanischen Militärverwaltung vom 07.05.1945 dokumentiert die anschließende Überprüfung seines Falls. Das Formular trägt die englische Überschrift „Order for Disposal of Inmates“ und richtete sich an die Lagerleitung von Buchenwald.
Ein dreiköpfiger Ausschuss, dem amerikanische Militärangehörige angehörten, entschied über den weiteren Umgang mit Hermann Kerkeling. Auf dem Formular wurde die Möglichkeit der sofortigen Entlassung ausgewählt. Die Alternativen einer weiteren Unterbringung in einer Strafanstalt oder einem Kriegsgefangenenlager waren gestrichen.
Der dokumentierte Beschluss sah somit seine Freilassung vor. Das Datum des Beschlusses ist allerdings nicht zwingend identisch mit dem Tag, an dem Kerkeling das Lager tatsächlich verließ.
Die Arolsen Archives berichten außerdem, dass Kerkeling nach dem Krieg mehrfach Amnestie und Entschädigungsleistungen beantragte, jedoch nur in äußerst geringem Umfang Leistungen erhielt. Die Auseinandersetzung mit den Folgen seiner Verfolgung endete für ihn damit nicht im Mai 1945.
Wie aus einer Strafakte eine politische Debatte wurde
Die historische Biografie gewann im Oktober 2026 erneut öffentliche Aufmerksamkeit. Hape Kerkeling hatte bei einer Anhörung im Thüringer Landtag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geworben. Er begründete seine Haltung unter anderem mit den historischen Erfahrungen seiner Familie und seiner Sorge vor einer Verharmlosung des Nationalsozialismus.
Am 11.10.2026 veröffentlichte BILD den Beitrag „Die Akte Opa Kerkeling“. Bereits zuvor waren historische Strafurteile und nationalsozialistische Presseberichte über Kerkeling in anderen Medien aufgegriffen und in sozialen Netzwerken verbreitet worden.
Ein Faktencheck von Mimikama vom 09.10.2026 beschäftigte sich mit der Behauptung, Kerkelings frühere Diebstahlsverurteilung widerlege seine politische KZ-Haft. Die Behauptung wurde anhand der historischen Dokumente als falsch eingeordnet.
Die journalistische Berechtigung, historische Strafverfahren aufzugreifen, steht außer Frage. Eine solche Recherche kann zur Vervollständigung einer Biografie beitragen. Ihre Bedeutung verändert sich jedoch, wenn sie zum Bestandteil eines politischen Streits wird, in dem nicht mehr allein die Vergangenheit des Großvaters, sondern die Glaubwürdigkeit seines Enkels verhandelt wird.
Eine Verurteilung des Großvaters aus dem Jahr 1933 ist kein sachliches Gegenargument gegen eine gegenwärtige politische Aussage des Enkels. Familienangehörige sind weder für frühere Straftaten noch für politische Entscheidungen ihrer Vorfahren verantwortlich.
Nationalsozialistische Zeitungsberichte brauchen Quellenkritik
Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung historischer Presseberichte aus der NS-Zeit geboten. Bereits Überschriften wie „Der Schrecken der Bauernschaft“ verdeutlichen, dass auch die damalige Berichterstattung mit einer zugespitzten Sprache arbeitete.
Solche Zeitungsartikel können wertvolle Hinweise auf Strafverfahren, Ereignisse und beteiligte Personen liefern. Sie ersetzen aber keine vollständigen Urteile. Gerade die damalige Kriminalberichterstattung muss in ihrem politischen und publizistischen Entstehungszusammenhang betrachtet werden.
Die Originaldokumente zur KZ-Haft besitzen einen anderen unmittelbaren Beweiswert: Sie dokumentieren die Registrierung als politischer Gefangener, seine Einlieferung, seine gesundheitlichen Angaben und die amerikanische Freilassungsentscheidung.
Diese Beweismittel dürfen weder durch eine dramatische Zeitungsüberschrift aus dem Jahr 1933 relativiert noch durch eine idealisierende Gegenerzählung ersetzt werden.
Hape Kerkeling und die Erinnerung an Buchenwald
Bereits am 12.04.2026 hatte Hape Kerkeling bei der Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gesprochen. In seiner Rede erinnerte er an das Schicksal seines Großvaters und die Verantwortung nachfolgender Generationen.
Die Rede wurde von der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora veröffentlicht. Kerkeling stellte die Erfahrungen seines Großvaters in einen Zusammenhang mit der Bewahrung demokratischer Freiheit und warnte davor, die historische Erinnerung abzuschließen.
Der Enkel beanspruchte damit nicht, dass die strafrechtliche Vergangenheit seines Großvaters jeder Überprüfung entzogen sei. Er berichtete über einen Menschen, der vom nationalsozialistischen Regime verfolgt und jahrelang seiner Freiheit beraubt worden war.
In seinem 2024 erschienenen Buch „Gebt mir etwas Zeit – Meine Chronik der Ereignisse“ beschäftigt sich Kerkeling ebenfalls mit seiner Familiengeschichte. Der Piper Verlag beschreibt das Buch als autobiografische Auseinandersetzung mit Herkunft und familiärer Vergangenheit.
Der Wunsch, das Leben der eigenen Vorfahren zu verstehen, ist damit ein wesentlicher Teil seiner Beschäftigung mit der nationalsozialistischen Geschichte. Die politischen Aussagen des Enkels müssen unabhängig davon anhand ihrer jeweiligen Argumente und der geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe beurteilt werden.
Kriegsenkel: Das Schweigen der Großeltern und eine Leere in der eigenen Familiengeschichte
Auch der Autor dieses Beitrags kennt das Schweigen der Kriegsgeneration. In seiner eigenen Familie schwiegen sämtliche Großeltern über ihre Erlebnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft und des Zweiten Weltkriegs. Was sie gesehen, getan, geduldet oder selbst erlitten hatten, blieb weitgehend unausgesprochen.
Zurück blieb eine Familiengeschichte mit Lücken, die sich nicht durch Erinnerungen oder Erzählungen schließen lassen.
Einzelne Angehörige seiner Familie waren Mitglieder der Schutzstaffel (SS) und am deutschen Angriffskrieg gegen die Sowjetunion im Rahmen des Unternehmens Barbarossa ab dem 22.06.1941 beteiligt, mehr ist dem Autor jedoch nicht bekannt. Das Schweigen erlaubt weder den Schluss auf eine Beteiligung noch auf deren Ausschluss. Gerade diese Ungewissheit macht die Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte schwierig.
Die Namen der Vorfahren sind überliefert, ihre familiären Beziehungen bekannt. Doch bei den Fragen nach politischer Überzeugung, persönlicher Verantwortung, möglicher Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen oder eigenen Erfahrungen von Verfolgung und Gewalt stößt die Überlieferung an ihre Grenzen.
Der Autor kann deshalb nachvollziehen, welche Bedeutung es haben kann, historische Akten einzusehen und nach Antworten auf Fragen zu suchen, die innerhalb der Familie jahrzehntelang unbeantwortet geblieben sind.
Diese Erfahrung wird häufig im Zusammenhang mit dem Begriff „Kriegsenkel“ diskutiert. Gemeint sind Angehörige nachfolgender Generationen, deren Familiengeschichten von Krieg, nationalsozialistischer Herrschaft und den Folgen dieser Erfahrungen und den späteren Eindrücken geprägt sein können.
Wer von den Nachkriegsgeborenen erinnert sich nicht an jene grauen, vom Krieg gezeichneten Männer, die noch bis in die späten 1980er-Jahre zum alltäglichen Straßenbild gehörten – manche im Rollstuhl, andere mit hölzernen Handprothesen, über denen sie schwarze Lederhandschuhe trugen: die Kriegsversehrten, deren körperliche Verletzungen noch Jahrzehnte nach Kriegsende sichtbar an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs erinnerten?
Die psychologische Forschung untersucht unter dem Begriff der transgenerationalen Traumatisierung, auf welchen Wegen unverarbeitete traumatische Erfahrungen innerhalb von Familien weiterwirken können. Dabei kommen unter anderem familiäre Kommunikationsmuster, emotionale Belastungen und der Umgang mit belastenden Erinnerungen in Betracht.
Das Schweigen der Kriegsgeneration kann eine solche familiäre Kommunikationsgeschichte prägen. Es ist aber weder für sich genommen ein Beleg für eine Traumatisierung noch für eine psychische Erkrankung. Eine eigenständige medizinische Diagnose namens Kriegsenkel-Syndrom existiert nicht.
Für den Autor ist die Leere in der eigenen Familiengeschichte deshalb keine medizinische Selbstdiagnose. Sie beschreibt eine persönliche Erfahrung: das Wissen, dass wesentliche Teile der Vergangenheit der eigenen Großeltern unbekannt geblieben sind und heute möglicherweise nicht mehr vollständig aufgeklärt werden können.
Die Auseinandersetzung mit Hermann Kerkelings Schicksal berührt genau diese Frage. Was können nachfolgende Generationen über Menschen erfahren, deren Vergangenheit ihnen nur unvollständig erzählt wurde? Welche Dokumente existieren noch? Und wie verändert sich das Bild der eigenen Familie, wenn Archive Informationen liefern, die bisher unbekannt waren?
Im Fall Hermann Kerkelings liegen zahlreiche schriftliche Belege vor. Sie dokumentieren politische Verfolgung, strafrechtliche Entscheidungen, Lagerhaft, gesundheitliche Beeinträchtigungen und wirtschaftliche Not. In der Familiengeschichte des Autors bestehen dagegen gerade bei der möglichen Beteiligung der Großeltern am nationalsozialistischen Herrschaftssystem weiterhin offene Fragen.
Beide Erfahrungen dürfen nicht gleichgesetzt werden. Sie zeigen aber, weshalb das Schweigen über die NS-Zeit für nachfolgende Generationen von Bedeutung sein kann. Die Beschäftigung mit dieser Vergangenheit verlangt die Bereitschaft, auch unbequeme Antworten zu akzeptieren, ohne unbelegte Vermutungen zu Tatsachen zu erheben.
Die AfD-Debatte und die Grenzen historischer Vergleiche
Die Auseinandersetzung um Hermann Kerkelings Vergangenheit steht inzwischen auch im Zusammenhang mit der Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Hape Kerkeling sprach sich bei einer öffentlichen Anhörung des Thüringer Landtags am 30.09.2026 für die Einleitung eines solchen Verfahrens aus und erneuerte diese Forderung Anfang Oktober.
Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot ergeben sich aus Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG). Eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Die Frage eines AfD-Verbots ist rechtlich und politisch umstritten. In der öffentlichen Anhörung wurden sowohl Argumente für die Einleitung eines Verfahrens als auch Einwände vorgebracht. Die historische Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur ist für die politische Diskussion relevant, ersetzt aber nicht den verfassungsrechtlich erforderlichen Nachweis der Verbotsvoraussetzungen.
Das nationalsozialistische Unrecht begann mit der Ausschaltung politischer Gegnerschaft, der Beseitigung demokratischer Sicherungen und dem systematischen Angriff auf die Rechte bestimmter Bevölkerungsgruppen. Die Geschichte macht deutlich, welche Folgen staatliche Macht haben kann, wenn ihre Ausübung nicht mehr durch wirksame rechtsstaatliche Grenzen kontrolliert wird.
Daraus folgt keine zwangsläufige Wiederholung der Ereignisse von 1933 bis 1945 unter heutigen politischen Bedingungen. Historische Vergleiche müssen Unterschiede ebenso berücksichtigen wie mögliche Parallelen in politischen Vorstellungen, öffentlichen Äußerungen und institutionellen Zielsetzungen.
Die Erinnerung an Menschen wie Hermann Kerkeling gehört in diese Debatte, weil sie die Folgen politischer Entrechtung konkret sichtbar macht. Sein Schicksal ist jedoch kein Ersatz für die eigenständige Prüfung gegenwärtiger Parteien und ihrer Handlungen.
Die Verantwortung der Springer-Presse
Die Veröffentlichung historischer Strafakten ist journalistisch legitim. Kritik an einer solchen Veröffentlichung muss sich auf die nachprüfbare Darstellung, ihre Quellenbasis und ihren tatsächlichen Kontext beziehen. Eine politische Absicht der beteiligten Redaktion kann aus dem Zeitpunkt der Veröffentlichung allein nicht sicher abgeleitet werden.
Gleichwohl gehört die Auswahl historischer Tatsachen zur redaktionellen Verantwortung. Im Fall Hermann Kerkelings handelt es sich um einen Lebenslauf, für den neben den strafrechtlichen Verurteilungen auch zahlreiche Dokumente politischer Verfolgung erhalten sind.
Wer die Diebstähle ausführlich behandelt, muss die KZ-Haft deshalb nicht verschweigen. Wer die politische Haft dokumentiert, muss die früheren Verurteilungen nicht leugnen. Eine faire historische Darstellung berücksichtigt beides und unterscheidet die strafgerichtlichen Entscheidungen von der späteren Willkürmaßnahme der Gestapo.
Aus Sicht der SN SONNTAGSNACHRICHTEN verdient insbesondere die soziale Dimension dieser Geschichte mehr Beachtung. Die Familie war 1944 nachweislich mittellos. Die Invalidenversicherungsansprüche waren gefährdet. Hermann Kerkeling hatte gesundheitliche Beschwerden und war über Jahre seiner Freiheit beraubt worden.
Diese Tatsachen gehören zur Biografie ebenso wie die strafrechtliche Vergangenheit. Sie erlauben keine nachträgliche Rechtfertigung sämtlicher Eigentumsdelikte, verdeutlichen aber die Folgen einer langjährigen Gefangenschaft für den Betroffenen und seine Angehörigen.
Die Arolsen Archives haben die wesentlichen Stationen der politischen Verfolgung bereits am 13.06.2025 öffentlich dokumentiert. Auch das städtische Gedenkbuch Recklinghausen führt Hermann Kerkeling als politisch Verfolgten.
Es gibt daher keinen sachlichen Grund, seine KZ-Haft aus der historischen Gesamtbetrachtung herauszulösen oder ihren Unrechtscharakter von seiner vorherigen Straffälligkeit abhängig zu machen.
Hermann Kerkeling war mehr als seine Strafakte
Hermann Kerkeling war Kommunist, Arbeiter und Familienvater. Er war wegen schwerer Eigentumsdelikte verurteilt worden und hatte sich politisch gegen den Nationalsozialismus betätigt. Nach jahrelanger Strafhaft hielt ihn die Gestapo weiter fest und ließ ihn als politischen Gefangenen nach Buchenwald bringen.
Die Dokumente belegen außerdem, dass seine Angehörigen während der KZ-Haft mittellos waren, seine soziale Absicherung gefährdet war und er an gesundheitlichen Beschwerden litt. Am 07.05.1945 ordnete die amerikanische Militärverwaltung nach einer Überprüfung seines Falls seine Freilassung an.
Keine dieser Tatsachen macht die anderen bedeutungslos.
Das nationalsozialistische Unrecht seiner politischen Internierung bleibt unabhängig von den früheren strafgerichtlichen Entscheidungen bestehen. Die menschliche Würde eines Gefangenen war nicht davon abhängig, ob er vor seiner Verfolgung straffrei gelebt hatte.
Für Hape Kerkelings öffentliche Erinnerung an seinen Großvater gilt deshalb derselbe Maßstab wie für jede historische Familienforschung: Belastende Tatsachen dürfen nicht verschwiegen werden. Die dokumentierte Verfolgung darf aber auch nicht durch den Hinweis auf frühere Verfehlungen entwertet werden.
Die Erfahrung des Autors mit dem Schweigen seiner eigenen Großeltern verdeutlicht, weshalb solche historischen Fragen weit über prominente Familien hinausreichen. Es geht um die Fähigkeit einer Gesellschaft, ihre Vergangenheit zu untersuchen, auch wenn dabei Schuld, Unrecht, Leid und widersprüchliche Lebensgeschichten sichtbar werden.
Die Erinnerung an Buchenwald verlangt keine makellosen Biografien. Sie verlangt historische Genauigkeit und die Anerkennung des geschehenen Unrechts. Diese Verantwortung bleibt Bestandteil einer demokratischen Erinnerungskultur und einer unabhängigen politischen Berichterstattung.
Hermann Kerkeling ist letztlich eines von unzähligen Opfern der NS-Diktatur, dessen Schicksal nun besondere öffentliche Aufmerksamkeit erfährt – eine Aufmerksamkeit, die zugleich Anlass sein sollte, auch all jene Menschen wieder in den Mittelpunkt der Erinnerung zu rücken, die unter dem faschistischen Terror verfolgt, entrechtet, verschleppt, misshandelt oder ermordet wurden und deren Namen und Lebensgeschichten längst aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden sind.
























