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Böllerverbot in Herne: Warum der Rat die Prüfung hätte nicht blockieren sollen

Feuerwerk in Herne: Die Ablehnung eines Prüfauftrags wirkt kleinmütig und politisch kurzsichtig

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
25.03.2026
Lesezeit: 6 Minuten.
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Bildvergleich Silvestertradition vs. Moderne: Erleben Sie die Gegenüberstellung von klassischem Feuerwerk mit Feinstaub und Lärmbelastung gegenüber innovativen, umweltfreundlichen Drohnenshows in der Stadt.

Bildnachweis/Rechtekette: Symbolbild: © 2026 SN SONNTAGSNACHRICHTEN

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Herne. [sn] Die Ablehnung eines bloßen Prüfauftrags zur künftigen Gestaltung der Silvesternacht ist keine Demonstration politischer Stärke, sondern eher ein Beleg dafür, wie ungern sich Teile des Rates mit unangenehmen, aber offenkundigen Problemen befassen. Die GRÜNE Fraktion hatte für die Ratssitzung vom 24.03.2026 keinen Generalangriff auf jede private Rakete beantragt, sondern ein vergleichsweise nüchternes Programm: Die Verwaltung sollte prüfen, welche zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen privaten Feuerwerks rechtlich überhaupt möglich sind, wie sich Grünanlagen besser schützen lassen, ob Verstöße sanktionierbar wären und ob öffentliche Alternativen wie ein zentrales Feuerwerk, eine Laser- oder eine Drohnenshow als kommunales Angebot in Betracht kommen. Genau das steht im Antrag vom 10.03.2026, der ausdrücklich auf §§ 23, 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), das Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und kommunale Satzungen abstellt. Zudem sollten die Ergebnisse erst im Herbst 2026 vorgelegt werden. Radikal ist daran nichts. Es handelt sich um einen Prüfauftrag, also um das Minimum dessen, was ein Rat tun kann, wenn er ein Thema ernsthaft bearbeiten will. Auch die eigene Begründung des Antrags ist in der Sache solide: Unfälle, Zusatzbelastungen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei, Feinstaub, Müll und Stress für Tiere werden dort ausdrücklich benannt. Der Co-Fraktionsvorsitzende Justus Lichau formulierte es gegenüber der eigenen Fraktion so:

„Wir haben mit unserem Antrag bewusst noch nicht den Erlass eines konkreten Maßnahmenkatalogs gefordert, sondern erstmal eine umfassende fachliche Prüfung verschiedener gesetzlicher Optionen. Dass selbst dieser Schritt keine Mehrheit gefunden hat, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“.

Wer schon eine Prüfung ablehnt, legt damit weniger eine starke Sachposition offen als vielmehr die bemerkenswerte Angst davor, dass eine Prüfung womöglich Ergebnisse hervorbringen könnte, die politisch unbequem sind oder die zuvor prüfende Verwaltung in ein schlechtes Licht rückt. Der Ratsmehrheit hätte es freigestanden, die Verwaltung später immer noch zu bremsen. Aber nicht einmal wissen zu wollen, was rechtlich, ökologisch und ordnungsbehördlich möglich ist, ist kommunalpolitisch unerquicklich. Dass andere Städte längst an solchen Fragen arbeiten, ist ebenfalls keine Erfindung. Bochum hat für den Jahreswechsel 2025/2026 per Allgemeinverfügung ein Mitführ- und Verwendungsverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 in bestimmten Bereichen erlassen. Das zeigt mindestens eines: Kommunen sind keineswegs so rechtlos, wie das in Debatten gern behauptet wird. Auch bundesrechtlich ist das Feld nicht leer. § 23 1. SprengV verbietet das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe unter anderem von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, und § 24 1. SprengV eröffnet der zuständigen Behörde weitere Anordnungsmöglichkeiten im Einzelfall oder allgemein. Wer also so tut, als habe Herne hier überhaupt keinen kommunalen Prüf- und Handlungsspielraum, erzählt entweder nur die halbe Geschichte oder hat die Rechtslage nicht sonderlich gründlich gelesen.

Zwischen Freiheitspathos und Verwaltungswirklichkeit

Gerade in Herne hätte eine fachliche Prüfung sogar besonders nahegelegen. Die Stadt ist nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes mit 3.031 Einwohner:innen je Quadratkilometer eine der am dichtesten besiedelten Städte Deutschlands. Dichte Bebauung, enge Siedlungsräume, starke Verkehrsachsen und eine ohnehin belastete urbane Luftsituation sind keine Folklore, sondern statistische und stadtstrukturelle Realität. Wer in einer solchen Stadt ernsthaft behauptet, die Silvesternacht müsse ordnungspolitisch behandelt werden wie in einer wesentlich lockerer bebauten Kommune, verwechselt Gleichbehandlung mit Gedankenlosigkeit. Das Umweltbundesamt beziffert die jährlich durch Feuerwerkskörper freigesetzte Feinstaubmenge inzwischen auf rund 2.050 Tonnen, davon rund 1.700 Tonnen Feinstaub der kleineren Fraktion PM2.5; der größte Teil fällt in der Silvesternacht an, und am ersten Tag des Jahres ist die Luftbelastung vielerorts so hoch wie sonst im gesamten Jahr nicht. Parallel warnen Umwelt-, Gesundheits- und Polizeikreise seit Längerem vor den Folgen privater Pyrotechnik. Die Deutsche Umwelthilfe verweist auf hohe Feinstaubspitzen, Müll, Tierstress und eine breite gesellschaftliche Unterstützung für strengere Regeln; eine von ihr veröffentlichte, repräsentative forsa-Erhebung aus dem Juli 2025 ergab 59 % Zustimmung zu einem Verbot von Böllern und Raketen an Silvester. Die Bundesärztekammer hat kurz vor dem Jahreswechsel 2025/2026 erneut ein Böllerverbot zum Schutz der Bevölkerung gefordert. Das alles bedeutet nicht automatisch, dass Herne morgen ein Totalverbot verhängen müsste. Es bedeutet aber sehr wohl, dass der Prüfauftrag der Grünen weder exotisch noch ideologisch entrückt war, sondern sich innerhalb einer bundesweiten Debatte bewegte, die inzwischen von Ordnungsrecht, Gesundheitsfragen, Umweltpolitik und Gefahrenabwehr zugleich geprägt ist. Gerade deshalb wirkt die Ablehnung unerquicklich: Nicht der konkrete Erlass stand zur Abstimmung, sondern die Frage, ob die Verwaltung Varianten prüfen soll. Eine Stadt, die an zwei Autobahnen liegt, mit A 42 und A 43 erhebliche verkehrsbedingte Hintergrundbelastungen kennt und als verdichtete Ruhrgebietskommune ohnehin nicht im luftleeren Raum lebt, hätte allen Anlass gehabt, wenigstens einmal sauber auf den Tisch zu legen, welche Optionen im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bestehen. Wer das verweigert, verteidigt nicht Tradition, sondern oft nur politische Bequemlichkeit. Im Text der Grünen taucht zudem völlig zu Recht der Schutz kommunaler Parkanlagen und Grünflächen auf. Denn dort geht es nicht bloß um Lärm, sondern um Brandlast, Abfall, Aufsicht, Reinigung und die Frage, ob eine Stadt ihre eigenen sensiblen Räume wenigstens an einem Abend im Jahr wirksam schützen will. Darüber zu sprechen, ist keine Kulturfeindlichkeit, sondern schlichte Verwaltungspflicht. In die gleiche Richtung zielt die Idee öffentlicher Alternativen. Ein zentrales Feuerwerk, eine Lasershow oder eine Drohnenshow wären nicht automatisch billiger, nicht automatisch besser und schon gar nicht automatisch konfliktfrei. Aber genau deshalb beantragten die Grünen ja eine Konzeptprüfung mit Kosten- und Finanzierungsdarstellung statt eines Schnellschusses. Es ist fast rührend, dass mancherorts schon die bloße Vorstellung eines geordneten, planbaren und gemeinschaftlichen Jahreswechsels als Zumutung gilt. Dabei wäre es schlicht Ausdruck kommunaler Vernunft, Varianten zu vergleichen, statt sich reflexhaft an den Satz zu klammern, es sei eben immer schon so gewesen. Ein Blick auf die Debatte in anderen Städten und auf bestehende kommunale Verbotszonen zeigt jedenfalls: Der Staat bricht nicht zusammen, nur weil er an Silvester einmal nachdenkt.

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Ein Fazit – es ist nicht populär ein Feuerwerksverbot zu fordern

Der Eindruck liegt nahe, dass SPD und CDU diesen Antrag weniger aus inhaltlicher Überzeugung als aus schlichter Furcht vor möglichen Stimmenverlusten abgelehnt haben, weil ihnen der Mut fehlte, gegenüber der eigenen Wählerschaft auch eine sachlich gebotene, aber nicht durchweg populäre Prüfung zu vertreten. Dass neben den Grünen keine weitere Partei den Mut für diesen Prüfantrag gefunden hat, ist in der Sache kaum nachvollziehbar.

Politisch unangenehm wird der Vorgang vor allem deshalb, weil überzeugende Gegenargumente bislang nicht auf dem Tisch liegen. Wer gegen den Antrag stimmt, müsste zumindest darlegen, warum eine fachliche Prüfung schädlich, überflüssig oder rechtsstaatlich problematisch sein soll. Daran fehlt es. Eine Ratsmehrheit darf selbstverständlich zu dem Ergebnis kommen, dass Herne weder Verbotszonen noch kommunale Alternativveranstaltungen braucht. Sie darf auch sagen, dass die Stadt andere Prioritäten hat oder dass Vollzugsprobleme überwiegen. Aber sie sollte das bitte nach einer erkennbaren Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Rechts- und Sachfragen tun. Die pauschale Abwehr eines Prüfauftrags riecht dagegen nach dem alten kommunalpolitischen Reflex, heikle Symbolthemen lieber gar nicht erst sauber auszuleuchten, weil man dem eigenen Publikum keine unbequemen Wahrheiten zumuten will. Genau darin liegt der populistische Zug solcher Ablehnungen: Nicht weil das Ergebnis bereits feststünde, sondern weil schon die offene Prüfung gemieden wird. Das gilt umso mehr, wenn im politischen Raum zugleich gern von Nachhaltigkeit, Sicherheit, Respekt gegenüber Einsatzkräften und Schutz städtischer Infrastruktur gesprochen wird. An Silvester scheint vieles davon plötzlich nur noch Dekoration zu sein. Dabei wäre eine differenzierte Linie ohne Weiteres möglich: Schutz besonders sensibler Bereiche, Konzentration auf klar begründete Verbotszonen, stärkere öffentliche Angebote, bessere Kommunikation, mehr Kontrolle an neuralgischen Punkten und zugleich keine pauschale Verdammung jedes gemeinschaftlichen Feierns. Genau diese mittlere, verhältnismäßige Linie wollte der Antrag erkennbar eröffnen. Dass er scheiterte, sagt deshalb womöglich weniger über Feuerwerk als über den Zustand kommunaler Entscheidungsfreude aus. Herne hätte die Chance gehabt, eine vernünftige Debatte zu führen, rechtliche Widersprüche aufzubereiten und die Verwaltung zu einer fachlich belastbaren Vorlage zu verpflichten. Stattdessen bleibt der Eindruck zurück, dass ausgerechnet dort, wo man sonst gern auf Expertise und Verwaltung verweist, die Expertise lieber gar nicht erst eingeholt werden soll. Das ist unerquicklich, weil es kleinmütig ist. Und es ist politisch dumm, weil das Thema damit nicht verschwindet. Die Belastungen für Feuerwehr, Rettungsdienst, Tiere, Luft und Stadtraum lösen sich nicht dadurch in Wohlgefallen auf, dass SPD und CDU den Blick abwenden.

Die Grünen haben mit diesem Antrag seit längerer Zeit tatsächlich einmal etwas vorgelegt, das weder wohlfeil noch wolkig, sondern schlicht vernünftig war.

Man musste ihm nicht zustimmen. Aber ihn ohne tragfähige Gegenbegründung zu stoppen, ist genau die Art von Lokalpolitik, die hinterher behauptet, sie sei pragmatisch, obwohl sie in Wahrheit nur konfliktscheu ist. Wer eine Stadt verantwortlich steuern will, sollte eine Prüfung aushalten. Mehr noch: Er oder sie sollte sie verlangen. Weitere kommunalpolitische Beiträge finden sich in der Rubrik Politik der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.

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Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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