Arnsberg/Herne. [sn] Die Entscheidung ist formal getroffen: An der Südstraße in Herne soll eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen entstehen – zunächst mit 800 Plätzen, erweiterbar auf 1.000, mit einer geplanten Mietdauer von zwölf Jahren und Verlängerungsoption. Die Stadtverwaltung Herne und die Bezirksregierung Arnsberg haben den Standort festgelegt, ohne die Herner Bürger:innen mitzunehmen. EinFehler!
Eine ZUE dient der vorübergehenden Aufnahme von Asylsuchenden bis zur Verteilung auf Kommunen oder bis zur Ausreise. Doch der Begriff „vorübergehend“ verliert an Überzeugungskraft, wenn ein Projekt über mindestens zwölf Jahre angelegt wird. Herne ist Teil des dicht besiedelten Ruhrgebiets, flächenmäßig begrenzt und strukturell vorbelastet. Eine Einrichtung dieser Größenordnung ist kein Randthema, sondern ein massiver Eingriff in Stadtentwicklung, Infrastruktur und gesellschaftliches Klima. Der Oberbürgermeister stellt sich nach außen nicht gegen die ZUE, sondern trägt die Entscheidung mit – ein politisches Signal, das viele Bürger:innen irritiert, weil es den Eindruck erweckt, dass grundlegende Alternativen nicht ernsthaft verfolgt wurden. Die Zuständigkeit des Landes ist unstreitig; Informationen zur Unterbringungspolitik finden sich bei der Bezirksregierung Arnsberg. Unstreitig ist jedoch nicht, ob dieser konkrete Standort angemessen, verhältnismäßig und politisch klug gewählt ist.
Zehn Gründe, warum die ZUE nicht nach Herne gehört
Die Kritik richtet sich nicht gegen schutzsuchende Menschen, sondern gegen Standortwahl, Dimension und Dauer des Projekts. Die folgenden Punkte werden in der Stadtgesellschaft immer wieder vorgebracht:
- Unfaire Konzentration im Ballungsraum
Der Regierungsbezirk Arnsberg umfasst neben urbanen Zentren auch deutlich weniger dicht besiedelte Regionen. Dennoch wird erneut eine Ruhrgebietskommune ausgewählt. Eine gerechte regionale Verteilung staatlicher Einrichtungen sieht anders aus. - Faktische Dauerlösung statt Übergang
Zwölf Jahre Mietdauer mit Verlängerungsoption sind keine temporäre Maßnahme. Wer Übergang betont, darf keine strukturelle Dauerinstallation planen. - Größenordnung mit Quartierswirkung
800 bis 1.000 Personen entsprechen funktional einem eigenständigen Stadtquartier. Das verändert Verkehrsströme, Sicherheitsanforderungen und Alltagsdynamik im Umfeld nachhaltig. - Infrastruktur wird real belastet
Auch wenn Betriebskosten beim Land liegen, entstehen vor Ort Mehrbedarfe: Koordination mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Gesundheitsdiensten und Ordnungsbehörden. Diese Schnittstellen sind nicht kostenneutral. - Fehlende Kostentransparenz
Weder Mietkosten noch Umbaukosten noch Sicherheitsbudgets wurden umfassend veröffentlicht. Bei einem Projekt dieser Größenordnung ist das demokratietheoretisch problematisch. - Unklare Standortkriterien
Es wird von mehreren geprüften Alternativen gesprochen, doch Bewertungsmatrix, Gewichtung und Vergleichsdaten sind öffentlich nicht einsehbar. Transparente Abwägung sieht anders aus. - Städtebauliche Folgewirkungen ungeklärt
Eine großskalige Einrichtung beeinflusst Quartiersentwicklung, Investitionsentscheidungen und Nutzungsmischung. Eine belastbare städtebauliche Folgenabschätzung ist bislang nicht öffentlich diskutiert. - Betriebliches Konzept wirft Fragen auf
Mehrbettzimmer mit 4er-, 6er- und 8er-Belegung erfordern komplexe Brandschutz- und Evakuierungskonzepte. Auch Verkehrsführung, Lieferlogistik und Besucherregelungen müssen detailliert vorliegen. - Sicherheits- und Gefahrenabwehrplanung muss vorab erfolgen
Bei bis zu 1.000 Personen sind Spitzenlagen planbar. Ein abgestimmtes Sicherheitskonzept darf nicht erst im laufenden Betrieb entstehen. - Mangelnde Bürger:innenbeteiligung
Eine Entscheidung dieser Tragweite verlangt frühzeitige Information und echte Beteiligung. Wird erst entschieden und danach erklärt, entsteht Vertrauensverlust.
Hinzu kommt eine strukturelle Besonderheit, die in der politischen Debatte bislang erstaunlich wenig problematisiert wird:
Herne gehört zu den am dichtesten besiedelten Städten Deutschlands.
Die Bevölkerungsdichte liegt bei deutlich über 3.000 Einwohner:innen pro Quadratkilometer und damit erheblich über dem Durchschnitt Nordrhein-Westfalens. Flächenreserven sind faktisch kaum vorhanden, Freiräume sind begrenzt, Nutzungskonflikte entstehen schneller als in ländlichen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg. Gleichzeitig weist Herne seit Jahren einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf. Nach aktuellen kommunalen Strukturdaten liegt dieser Anteil bei rund 21 %; der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund beziehungsweise Einwanderungsgeschichte liegt sogar deutlich darüber und bewegt sich im Bereich von über einem Drittel der Bevölkerung. Diese Zahlen sind keine Wertung, sondern statistische Realität. Gerade deshalb stellt sich die berechtigte Frage: Warum soll ausgerechnet eine der am dichtesten besiedelten Städte Deutschlands mit bereits stark beanspruchten Integrations-, Bildungs- und Sozialstrukturen erneut Standort einer großskaligen Landeseinrichtung werden, während der Regierungsbezirk Arnsberg auch deutlich weniger verdichtete Kreise umfasst? Wer Standortentscheidungen nachvollziehbar begründen will, muss erklären, weshalb eine zusätzliche Einrichtung mit bis zu 1.000 Personen in einer ohnehin eng strukturierten Ruhrgebietskommune sachgerechter sein soll als in flächenstärkeren, weniger belasteten Regionen des Bezirks. Ohne eine transparente, datenbasierte Begründung bleibt der Eindruck, dass hier nicht nach objektiver Eignung, sondern nach administrativer Bequemlichkeit entschieden wurde.
Diese Argumente sind politisch zugespitzt, aber sachlich begründet. Sie zielen nicht auf Herkunft oder Nationalität, sondern auf Verhältnismäßigkeit, Standortgerechtigkeit und Planungsqualität. Fachliteratur – etwa ein Kommentar zum Asylgesetz – verdeutlicht, dass die rechtlichen Grundlagen klar sind, die konkrete Ausgestaltung jedoch politischen Spielraum eröffnet. Und genau dieser Spielraum wird nun kritisch hinterfragt.
Politische Verantwortung und fehlender Widerstand im Rathaus
Bemerkenswert ist, dass der Oberbürgermeister keinen offenen Widerstand gegen die ZUE erkennen lässt. Stattdessen wird die Entscheidung als notwendiger Beitrag zur landesweiten Unterbringungspolitik kommuniziert. Politisch mag dies als kooperative Haltung gegenüber dem Land erscheinen. In der Bevölkerung wird es jedoch vielfach als mangelnde Interessenvertretung wahrgenommen. Eine Stadt, die bereits vielfältige strukturelle Herausforderungen bewältigt, erwartet von ihrer Verwaltungsspitze eine offensive Prüfung aller Alternativen – insbesondere bei einem Projekt, das über mehr als ein Jahrzehnt prägend wirken wird. Die Diskussion um die ZUE Herne ist daher keine Debatte über Schutzsuchende, sondern eine Debatte über demokratische Transparenz, regionale Lastengerechtigkeit und kommunale Selbstbehauptung. Wer weitere Analysen zu kommunalpolitischen Entwicklungen sucht, findet Hintergrundberichte in der Rubrik Politik der SN SONNTAGSNACHRICHTEN. Klar ist: Ein Projekt dieser Dimension braucht mehr als formale Zuständigkeit. Es braucht nachvollziehbare Zahlen, transparente Kriterien und eine überzeugende Begründung, warum ausgerechnet Herne erneut Standort sein soll. Solange diese Begründung nicht vollständig und überprüfbar vorliegt, wird die Kritik an der ZUE Herne nicht verstummen.
Abschließend ist ein weiterer politischer Aspekt nicht zu unterschätzen: Eine Standortentscheidung, die von vielen Bürger:innen als überdimensioniert, intransparent und einseitig wahrgenommen wird, birgt das Risiko, genau jenen Kräften zusätzlichen Zulauf zu verschaffen, die am extrem rechten Rand mit pauschaler Ablehnung, Polarisierung und ausländerfeindlicher Rhetorik arbeiten. Wenn politische Entscheidungen als über die Köpfe der Bevölkerung hinweg getroffen erscheinen, entsteht Frustration – und Frustration ist der Nährboden für Vereinfacher. Wer in der politischen Mitte Verantwortung trägt, muss daher besonders sorgfältig abwägen, transparent begründen und nachvollziehbar handeln. Andernfalls liefert man unfreiwillig Argumentationsmaterial für jene, die nicht differenzieren, sondern instrumentalisieren. Eine sachlich nicht ausreichend vermittelte, als überzogen empfundene Standortwahl stärkt nicht die Integrationsbereitschaft, sondern gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade deshalb ist es Aufgabe der politischen Mitte, Entscheidungen so zu gestalten, dass sie fachlich tragfähig, regional gerecht und demokratisch überzeugend sind – alles andere wäre politisch fahrlässig.
























