Herne. [sn] Die politische Landschaft in Herne steht vor einer Zerreißprobe, die weit über die Grenzen des Rathauses hinaus für Diskussionsstoff sorgt. Im Zentrum der Debatte steht die Entsorgung Herne Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), bei der nach dem Willen der Kooperation aus Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD) und Christlich Demokratischer Union (CDU) ein zweiter Vorstandsposten eingerichtet werden soll. Dieser Schritt, der offiziell mit der dynamischen Entwicklung, steigenden fachlichen Anforderungen und dem Bevölkerungsschutz begründet wird, stößt bei der Opposition, insbesondere bei der Ratsgruppe Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW), auf massiven Widerstand. Die Kritiker:innen wittern hinter der Neustrukturierung einen klassischen Fall von politischer Arithmetik, bei dem hoch dotierte Posten als Verhandlungsmasse in Koalitionsgesprächen dienen, anstatt sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu orientieren. Ein Blick in die am 21.01.2026 vorgelegte Ratsvorlage offenbart, dass das Findungsverfahren für diese neue Führungsposition bereits in vollem Gange ist und bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein soll, damit die Stelle im Herbst besetzt werden kann. Pikant dabei ist, dass laut der im November 2025 bekannt gewordenen Kooperationsvereinbarung das Vorschlagsrecht für diesen neuen Posten exklusiv bei der CDU liegt, während die SPD im Gegenzug Zugriff auf andere städtische Beteiligungen erhält. Diese Form der Postenvergabe, bei der das Parteibuch offenbar schwerer wiegt als die fachliche Besteneignung, ruft nun die juristischen Prüfer:innen auf den Plan. Denn die Änderung der Satzung der Entsorgung Herne AöR ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern berührt fundamentale verfassungsrechtliche Prinzipien. Gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) hat jede:r Deutsche nach seiner:ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Wenn jedoch schon vor der Stellenausschreibung feststeht, welche Partei den:die Kandidat:in benennen darf, stellt sich die Frage, wie ein neutrales und am Leistungsprinzip orientiertes Auswahlverfahren überhaupt noch möglich sein soll. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Beschluss vom 20.06.2013 unter dem Aktenzeichen 2 B 10.12 klargestellt, dass der Grundsatz der Bestenauslese primär dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung dient und die staatliche Aufgabenwahrnehmung durch die fachlich bestgeeigneten Mitarbeiter:innen sichergestellt werden muss. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann zur Nichtigkeit der Stellenbesetzung führen und zieht nicht selten langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich.
In Herne sind die Abfallgebühren derzeit im regionalen und landesweiten Vergleich als moderat bis stabil einzustufen. Während viele Nachbarstädte für das Jahr 2026 deutliche Erhöhungen planen, konnte die Entsorgung Herne AöR die Gebührensätze für 2025 auf dem Niveau des Vorjahres halten. Damit dürfte es jetzt vorbei sein.
Wirtschaftlichkeit contra politische Versorgung
Die Argumentation der Verwaltung, die Einrichtung eines zweiten Vorstandes sei aufgrund der zunehmenden rechtlichen Komplexität und zur Vermeidung von Doppelstrukturen notwendig, wirkt bei genauerer Betrachtung widersprüchlich. Bisher war vorgesehen, eine hochwertige Juristenstelle auszuschreiben, um die steigenden Anforderungen im Gebühren-, Tarif- und Arbeitsrecht abzufangen. Dieser Plan wurde jedoch zugunsten des neuen Vorstandspostens fallen gelassen. Es stellt sich die dringende Frage der Wirtschaftlichkeit nach § 75 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Während eine Fachkraft im juristischen Bereich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Besoldungsordnung A vergütet worden wäre, liegt die Besoldung eines AöR-Vorstandes um ein Vielfaches höher. Die Behauptung, man spare Kosten durch die Einsparung der Juristenstelle, ist mathematisch kaum haltbar, wenn gleichzeitig ein Spitzenposten geschaffen wird, der neben der juristischen Expertise auch allgemeine Managementaufgaben wie Personal und Haushalt abdecken soll. In der Ratsvorlage wird zudem angeführt, dass eine Doppelspitze in vergleichbaren kommunalen Entsorgungsbetrieben gängige Praxis sei. Eine konkrete Benennung dieser Vergleichskommunen bleibt die Verwaltung jedoch schuldig. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass die Entsorgung Herne mit etwa 312 Beschäftigten eine Größe hat, die in vielen anderen Städten Nordrhein-Westfalens weiterhin von einer Einzelspitze geführt wird, sofern nicht besondere betriebliche Gründe eine Erweiterung rechtfertigen. Ein Blick in das Wikipedia-Lexikon zur kommunalen Abfallentsorgung zeigt, dass die Organisationsformen stark variieren, aber eine Verdopplung der Führungsebene immer einen signifikanten Rechtfertigungsdruck gegenüber den Gebührenzahler:innen erzeugt. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mahnt in solchen Fällen regelmäßig an, dass die Mittel primär in die operative Ebene und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Müllwerker:innen fließen sollten, statt in die Aufblähung der Verwaltungshierarchie. Besonders brisant ist zudem der zeitliche Ablauf des Verfahrens: Der Rat der Stadt Herne soll bereits am 10.02.2026 entscheiden, wobei die erforderliche Befassung im zuständigen Fachausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien aufgrund der Sitzungsfolge einfach übersprungen wird. Diese Umgehung der fachlichen Prüfung verstärkt den Eindruck, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor eine detaillierte wirtschaftliche Analyse die politische Einigung gefährden könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Opposition im Rat dieses Vorhaben noch stoppen kann oder ob die Bürger:innen der Stadt Herne künftig für einen teuren Vorstandsposten aufkommen müssen, dessen Notwendigkeit primär im Koalitionsfrieden von SPD und CDU begründet liegt.
Rechtliche Konsequenzen und Bürgerinteressen
Sollte der Rat der Stadt am 10.02.2026 dem Beschlussvorschlag zustimmen, beginnt eine kritische Phase für die kommunale Selbstverwaltung. Die Änderung der Satzung muss rechtssicher erfolgen, um spätere Klagen von unterlegenen Bewerber:innen oder gar Kommunalaufsichtsbeschwerden zu vermeiden. Die Gleichberechtigung des neuen Vorstandes mit dem amtierenden Chef Sußmann bedeutet zudem eine tiefgreifende Veränderung der internen Verantwortlichkeiten. Wer übernimmt im Konfliktfall die Letztentscheidungsbefugnis? Die Vorlage lässt offen, wie die interne Geschäftsordnung gestaltet wird, um Lähmungserscheinungen in der Führung zu verhindern. In einer Zeit, in der viele Kommunen unter enormem finanziellem Druck stehen und über die Erhöhung von Grundsteuern oder Abfallgebühren nachdenken müssen, ist die Schaffung eines neuen Versorgungspostens ein verheerendes Signal an die Bevölkerung. Transparenz sieht anders aus. Wenn politische Parteien öffentliche Unternehmen als Manövriermasse für ihre Machtansprüche nutzen, schwindet das Vertrauen in die Integrität der lokalen Politik. Das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) hat bereits angekündigt, das Thema in der öffentlichen Debatte warmzuhalten. Auch die Fachliteratur zum Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen betont immer wieder, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen dem Gemeinwohl und nicht parteipolitischen Eigeninteressen verpflichtet ist. Der Fall Herne könnte somit zu einem Präzedenzfall für die Frage werden, wie weit der politische Einfluss in die Strukturen einer Anstalt des öffentlichen Rechts reichen darf, ohne die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung zu verletzen. Die Bürger:innen haben ein Recht darauf zu erfahren, warum eine ursprünglich geplante Jurist:innenstelle plötzlich nicht mehr ausreicht und warum ausgerechnet eine politische Vereinbarung den Ausschlag für eine teure Personalentscheidung gibt. In der kommenden Sitzung des Rates wird sich zeigen, ob die Argumente der Sachlichkeit oder die Zwänge der Koalitionsarithmetik obsiegen. Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN werden über den Ausgang der Abstimmung und die weiteren Entwicklungen in der Rubrik Politik ausführlich berichten. Letztlich geht es um mehr als nur einen Posten bei der Müllabfuhr – es geht um die Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen in unserer Stadt und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern.
























