Herne. [sn] Im Revierpark Gysenberg in Herne, einer der wenigen grünen Oasen der Stadt, sorgt ein illegaler Überwachungsversuch für Aufregung. Nach anhaltendem Vandalismus in der Parkanlage entschied sich Parkleiter Jürgen Will dazu, unerlaubt Überwachungskameras (sog. getarnte Wildkameras) aufzustellen. Diese Maßnahme wurde vor der Bezirksvertretung Sodingen eingestanden und offenbart gravierende Missstände in der Verwaltung und Sicherheitsstrategie des Parks. Die zentrale Frage, die sich nun stellt: Ist Herne ein rechtsfreier Raum? Und hat Hans-Lothar Przybyl, der Geschäftsführer der städtischen Parkgesellschaft, den Park nicht mehr im Griff?
Illegale Überwachung: Ein unverhältnismäßiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte?
Die Installation der Kameras im Revierpark Gysenberg, ohne vorherige rechtliche Genehmigung oder die notwendige Transparenz, wirft erhebliche Datenschutzbedenken auf. Jürgen Will rechtfertigte den Einsatz sogenannter Wildkameras mit der anhaltenden Zerstörung der Parkinfrastruktur, darunter das Absägen von Bäumen und das mutwillige Zerstören von Spielgeräten. Doch rechtfertigt Vandalismus solch drastische und rechtswidrige Maßnahmen?
Die Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist in Deutschland streng geregelt und bedarf klarer rechtlicher Rahmenbedingungen. § 4 des BDSG-neu besagt, dass eine Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn sie zur Gefahrenabwehr, zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen oder zur Wahrnehmung des Hausrechts notwendig ist. Eine eigenmächtige Entscheidung eines Parkleiters, Kameras aufzuhängen, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, ist ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Parkbesucher und potenziell auch der Mitarbeitenden.
Wurden auch Arbeitsplätze überwacht?
Besonders brisant wird die Situation, wenn man bedenkt, dass die Kameras nicht nur öffentliche Bereiche, sondern möglicherweise auch Arbeitsplätze überwacht haben könnten. Mitarbeitende des Revierparks, die mit der Parkpflege und den täglichen Abläufen beauftragt sind, könnten ohne ihr Wissen gefilmt worden sein. Dies wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen das Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, dann hat der Parkleiter die Grenzen seiner Befugnisse weit überschritten und die städtische Parkgesellschaft steht vor einem erheblichen Skandal.
Hat Hans-Lothar Przybyl den Revierpark noch im Griff?
Die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Parkgesellschaft, Hans-Lothar Przybyl, diesen Vorfall nicht verhindert hat, wirft Fragen über seine Kontrolle und Führungskompetenz auf. Warum wurden solche drastischen und illegalen Maßnahmen toleriert oder gar ignoriert? Es scheint, als habe Przybyl die Führung des Parks nicht mehr unter Kontrolle, was zu einem untragbaren Zustand in der Verwaltung des öffentlichen Raums geführt hat. Vandalismus mag ein ernstes Problem darstellen, doch die Antwort darauf darf nicht in der Verletzung grundlegender Bürgerrechte liegen.
Ein rechtsfreier Raum in Herne?
Der Revierpark Gysenberg könnte ein Symbol für das werden, was Kritiker als „rechtsfreien Raum“ bezeichnen. Wenn städtische Behörden und Verantwortliche Gesetze brechen, um kurzfristige Probleme wie Vandalismus zu bekämpfen, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Solche Maßnahmen öffnen die Tür für Willkür und Missbrauch, besonders wenn es um den Schutz von Grundrechten geht.
Zudem hilft eine illegale Videoüberwachung nicht zur Aufklärung von Straftaten und schreckt Täter nicht davor ab, Straftaten zu begehen. Dafür sind im Übrigen die Strafverfolgungsbehörden zuständig und nicht die Revierpark Gysenberg Herne GmbH in einer Art von Selbstjustiz.
Die illegale Überwachung im Revierpark Gysenberg ist ein besorgniserregendes Beispiel dafür, wie schnell Sicherheitsbedenken die Rechtsstaatlichkeit aushebeln können. Hans-Lothar Przybyl muss jetzt beweisen, dass die städtische Parkgesellschaft in der Lage ist, den Revierpark rechtskonform zu verwalten und dass solche Überwachungsmaßnahmen künftig unterbleiben. Ansonsten droht Herne, tatsächlich zu einem Raum ohne klare Rechtsordnung zu werden.
Konsequenzen für die Zukunft
Die Stadt Herne muss sich fragen, welche rechtlichen und moralischen Standards sie in Zukunft setzen will. Die Antwort auf Vandalismus kann nicht darin bestehen, grundlegende Bürgerrechte zu verletzen. Vielmehr sollten transparente, rechtmäßige und verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen werden, um den Revierpark zu schützen – sowohl vor Vandalismus als auch vor übergriffigen Überwachungsmaßnahmen.
Inzwischen liegt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW eine Beschwerde und ein Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vor. Der Ausgang des Verfahrens zu Az.: 24.40.9-8363/24-Yo bleibt abzuwarten.