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Herner 37. Stennert Rock-Spektakulum im Landschaftsschutzgebiet: Noch Kunst oder doch nur Lärm?

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Herner 37. Stennert Rock-Spektakulum im Landschaftsschutzgebiet: Noch Kunst oder doch nur Lärm?

Mehr als 12 Jahre im Landschaftsschutzgebiet ohne Genehmigung?

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
14.09.2024, 20:57 Uhr
Lesezeit: 6 Minuten.
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Protokoll Lärmmessung Herner 37. Rockspektakulum

Bildnachweis / Rechtekette: © 2024 SN SONNTAGSNACHRICHTEN

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Herne. [sn] Das Rock-Spektakulum, ein seit Jahren etabliertes Musikfestival, sorgt in der Herner Kulturszene zweifellos für Begeisterung. Doch was für die einen ein rauschendes Fest ist, stellt für andere eine Zumutung dar. Die Veranstaltung, die mitten im Landschaftsschutzgebiet Ostbachtal (Stennert) in Herne stattfindet, offenbart gravierende Probleme: unzureichende Überwachung durch die Ordnungsbehörden, massive Lärmbelästigung für die Nachbarschaft und ein beunruhigender Umgang mit einem schützenswerten Naturraum.

Das Ostbachtal (der Stennert) ist nicht irgendein Ort. Es ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, in dem eigentlich strenge Vorschriften zum Schutz der Natur und der Anwohner gelten. Doch an den Festivaltagen scheint dies völlig außer Acht gelassen zu werden. Hunderte Besucher drängen sich in der Natur, Lärmbelästigung erreicht Spitzenwerte, und die Ruhe der Anwohner wird zur Nebensache. Was bleibt, ist der Eindruck, dass das ökologische Gleichgewicht einem kommerziellen Spektakel geopfert wird.

Besonders schwer wiegt die Lärmbelästigung, die sich nicht nur auf die direkte Nachbarschaft beschränkt, sondern kilometerweit zu spüren ist. Obwohl die Lärmobergrenze von 55 dB(A) in der Nachbarschaft laut Urteilen des LG Essen und des OLG Hamm klar festgelegt wurde, wurde dieser Wert fast kontinuierlich am 07.09.2024 beim Rock-Spektakulum überschritten. Bei (geeichten) Lärmmessungen wurden z. B. um 21:55 Uhr noch in einer Entfernung von ca. 1,5 km ein Spitzenwert von 76,5 dB(A) festgestellt – eine unzumutbare Belastung für die Anwohner, die sich über ungebremsten Lärm bis in die späten Abendstunden beklagten.

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Erschreckend ist vor allem die mangelnde Überwachung durch die zuständigen Ordnungsbehörden. Wie kann es sein, dass trotz mehrfacher Beschwerden über die Lärmbelästigung keine ernsthaften Maßnahmen ergriffen werden? Die Behörden scheinen ihre Aufgabe, das Gleichgewicht zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Anwohner zu wahren, sträflich zu vernachlässigen. Stattdessen wird den Veranstaltern offenbar großzügig über die Maßen hinweg erlaubt, das Landschaftsschutzgebiet in eine Partyzone zu verwandeln.

Ein besorgniserregender Aspekt ist der laxe Umgang mit den vom Rat der Stadt festgelegten Bestimmungen im Landschaftsplan. Befreiungen von den Festsetzungen, die den Schutz eines Landschaftsschutzgebietes gewährleisten, dürfen nur im „atypischen“ Einzelfall erteilt werden. Ein Festival, das inzwischen in der 37. Auflage stattfindet, stellt jedoch alles andere als einen Einzelfall dar. Solch eine wiederkehrende Großveranstaltung sollte nicht als Ausnahme betrachtet werden, die eine Befreiung rechtfertigt. Vielmehr handelt es sich hier um eine regelmäßige und vorhersehbare Störung der umliegenden Wohngebiete, des Naturraums sowie der dort lebenden Pflanzen und Tiere. Es ist fraglich, ob die Verantwortlichen diese Tatsache ausreichend berücksichtigen. Die regelmäßige Genehmigung solcher Veranstaltungen stellt den eigentlichen Zweck des Landschaftsschutzes infrage und gefährdet langfristig die Umwelt und das Wohl der Anwohner. Nach Angaben des Herner BUND war der Naturschutzbeirat der Stadt Herne niemals mit der Veranstaltung befasst. Insofern dürfte auch keine formelle Genehmigung vorliegen.

Merkwürdig im Genehmigungs- und Überwachungsgebahren der Stadtverwaltung ist die Tatsache, dass die Veranstaltung bis 23:00 Uhr beantragt und angeblich genehmigt wurde, die Musik jedoch auch erst um 23:00 Uhr endete.
Festivalbesucher, Bierbuden und Bühne beamten sich dann wohl mit dem letzten Ton ins Nichts. Mit welchem Maß hier von der Verwaltung gemessen wird, kann der lärmgeplagte Anwohner nicht wirklich nachvollziehen.

Ebenfalls ein Paradoxon bei der Durchführung des Rock-Spektakulum im Landschaftsschutzgebiet ist das Verbot des Rauchens. Laut den geltenden Vorschriften im Landschaftsschutzgebiet Ostbachtal ist das Rauchen zwischen dem 01.03. und dem 31.10. strengstens untersagt, um das Risiko von Bränden und die Umweltbelastung zu minimieren. Angesichts der Vielzahl von Festivalbesucher ist jedoch klar, dass die Einhaltung dieses Verbots in der Praxis nahezu unmöglich zu überwachen ist. Es ist illusorisch zu glauben, dass bei einer so großen Menschenmenge gewährleistet werden kann, dass sich alle Besucher an das Rauchverbot halten.

Ein weiterer Punkt, der in dieser Diskussion nicht unberücksichtigt bleiben sollte, ist die Frage, ob Rockmusik überhaupt als Kunst zu betrachten ist. Kritiker argumentieren, dass Rockmusik – insbesondere in der lautstarken und aggressiven Form, wie sie auf dem Rock-Spektakulum präsentiert wird – weniger als Kunstform, sondern vielmehr als bloße Unterhaltung ohne tieferen künstlerischen Wert zu verstehen ist. Im Gegensatz zu etablierten Kunstformen wie Klassik, Jazz oder Theater, die auf handwerklichem Können und ästhetischen Feinheiten basieren, setzt Rockmusik häufig auf Lautstärke, Rebellion und simple Strukturen.

Dies wirft die Frage auf, ob der Lärm und die Störungen, die von einem solchen Festival ausgehen, tatsächlich durch den Schutz der Kunstfreiheit gerechtfertigt sind. Ein Festival, das primär durch extreme Lautstärke auffällt, sollte nicht automatisch denselben Stellenwert wie ernsthafte Kunst genießen. Gerade in einem Landschaftsschutzgebiet, das auf Ruhe und Schutz der Natur angewiesen ist, stellt sich die Frage, ob der Preis, den die Natur und die Anwohner zahlen, im Verhältnis zum künstlerischen Gewinn steht.

Während der Oberbürgermeister stolz auf sein kulturelles Aushängeschild (inkl. Videobotschaft) ist, bleiben die Anwohner auf der Strecke. Unzählige Beschwerden über die unerträgliche Lärmbelästigung wurden weitgehend ignoriert. Der Verweis auf Ausnahmeregelungen zum Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) wirkt wie eine Rechtfertigung für ein Laisser-faire im Umgang mit den gesetzlichen Lärmschutzvorgaben. Das Ruhebedürfnis der Anwohner wird dem Vergnügen der Festivalbesucher geopfert, und das scheinbar ohne jegliche Rücksicht. Ob und welche Ausnahmen und Befreiungen tatsächlich beantragt und erteilt wurden, ist bis heute offen, eine Antwort der Stadtverwaltung steht noch aus.

Das Rockspektakulum im Landschaftsschutzgebiet ist ein Festival, das in dieser Form heutzutage nicht mehr tragbar ist.

Weder die Natur noch die Anwohner können auf Dauer einer solchen Belastung standhalten. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen Konsequenzen ziehen: strikte Einhaltung der Lärmschutzvorgaben, ernsthafte Kontrollen durch die Ordnungsbehörden und vor allem der Schutz des schützenswerten Landschaftsraumes. Ein Festival, das keine ernsthafte Kunst darstellt und primär auf Lautstärke setzt, darf nicht über den Interessen von Anwohnern und Natur stehen – und schon gar nicht auf Kosten der Gesundheit und der Umwelt.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es im Artikel „Herner 37. Stennert Rock-Spektakulum im Landschaftsschutzgebiet: Noch Kunst oder doch nur Lärm“?

Herne. [sn] Das Rock-Spektakulum, ein seit Jahren etabliertes Musikfestival, sorgt in der Herner Kulturszene zweifellos für Begeisterung. Doch was für die einen ein rauschendes Fest ist, stellt für andere eine Zumutung dar. Die Veranstaltung, die mitten im Landschaftsschutzgebiet Ostbachtal (Stennert) in Herne stattfindet, offenbart gravierende Probleme: unzureichende Überwachung durch die Ordnungsbehörden, massive Lärmbelästigung für die Nachbarschaft und ein beunruhigender Umgang mit einem schützenswerten Naturraum.

Welche Hintergründe werden im Artikel beschrieben?

Das Ostbachtal (der Stennert) ist nicht irgendein Ort. Es ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, in dem eigentlich strenge Vorschriften zum Schutz der Natur und der Anwohner gelten. Doch an den Festivaltagen scheint dies völlig außer Acht gelassen zu werden.

Welche Positionen oder Bewertungen werden dargestellt?

Besonders schwer wiegt die Lärmbelästigung, die sich nicht nur auf die direkte Nachbarschaft beschränkt, sondern kilometerweit zu spüren ist. Obwohl die Lärmobergrenze von 55 dB(A) in der Nachbarschaft laut Urteilen des LG Essen und des OLG Hamm klar festgelegt wurde, wurde dieser Wert fast kontinuierlich am 07.09.2024 beim Rock-Spektakulum überschritten. Bei (geeichten) Lärmmessungen wurden z.

Welche Folgen oder Entwicklungen werden genannt?

Erschreckend ist vor allem die mangelnde Überwachung durch die zuständigen Ordnungsbehörden. Wie kann es sein, dass trotz mehrfacher Beschwerden über die Lärmbelästigung keine ernsthaften Maßnahmen ergriffen werden? Die Behörden scheinen ihre Aufgabe, das Gleichgewicht zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Anwohner zu wahren, sträflich zu vernachlässigen.

Was hält der Artikel abschließend fest?

Ein besorgniserregender Aspekt ist der laxe Umgang mit den vom Rat der Stadt festgelegten Bestimmungen im Landschaftsplan. Befreiungen von den Festsetzungen, die den Schutz eines Landschaftsschutzgebietes gewährleisten, dürfen nur im „atypischen“ Einzelfall erteilt werden. Ein Festival, das inzwischen in der 37.

Tags: Befreiungen LandschaftsplanBUNDBUND HerneFestival in SchutzgebietHerneHerne MusikveranstaltungKulturLandschaftsschutz und KonzerteLandschaftsschutzgebietLandschaftsschutzgebiet StennertLärmLärmbelästigungLärmbelästigung FestivalLärmbelastung Anwohner HerneLärmobergrenze RockkonzertLärmschutz OrdnungsamtLärmschutzmaßnahmen HerneLautstärke RockfestivalMusikNaturschutz FestivalNaturschutzgesetze FestivalOrdnungsbehörden LärmschutzRauchverbot LandschaftsschutzgebietRockmusik keine KunstRockspektakulum HerneSchutz der Natur FestivalSN SONNTAGSNACHRICHTENSN SONNTAGSNACHRICHTEN HerneSONNTAGSNACHRICHTENSONNTAGSNACHRICHTEN HerneSONNTAGSNACHRICHTEN NewsTierschutzUmweltbelastung KonzertUmweltschutzUnzureichende Überwachung FestivalVeranstaltungen
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Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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