Herne/Köln/Mönchengladbach/Sinzig. [sn] Straßenschilder sind selten neutral. Sie erzählen, wen eine Stadt als Vorbild präsentiert, wem sie symbolisch einen Platz im Alltag ihrer Bürger:innen einräumt – und wem nicht. In Herne wird diese Frage seit einiger Zeit intensiver gestellt als früher. Schon die Debatte um den Heckenweg in Eickel zeigte, wie nervös Politik und Verwaltung reagieren, wenn es an liebgewonnene oder bequeme Namen geht. SPD- und CDU-Bezirksfraktionen wollten den durch einen Schulwettbewerb gefundenen Heckenweg in Weidmann-Weg umbenennen, um an den ersten frei gewählten Oberbürgermeister Heinrich Weidmann zu erinnern. Dagegen regte sich Widerstand, weil Anwohner:innen den bestehenden Namen behalten wollten und weil Kritiker:innen fragten, warum ausgerechnet ein unproblematischer Straßenname weichen soll, während andere, historisch erheblich belastete Namen unberührt bleiben.
Genau an diesem Punkt setzt nun Horst Schröder an, in Herne als „Graf Hotte“ und Mondritter weithin bekannt. Aus der damaligen Leserzuschrift mit der Formulierung, man solle die „Auswahl überdenken“, ist ein förmlicher Antrag geworden, den Schröder am 04.12.2025 an Oberbürgermeister Frank Dudda geschickt hat. Er fordert darin die Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße in Röhlinghausen in Ursel-Müller-Straße. Seine Begründung ist einfach und politisch brisant. Erstens: Der Name Heinrich Lersch steht für eine Biografie, die spätestens in der Zeit des Nationalsozialismus nicht mehr als vorbildhaft gelten kann. Zweitens: Straßennamen, die heute noch Personen mit belegbarer Nähe zum NS-Regime ehren, passen nicht zu einer Stadt, die sich gern als demokratisch, weltoffen und lernfähig präsentiert. Drittens: Es gibt in Herne Persönlichkeiten wie die DLRG-Frau Ursel Maria Müller, deren Lebensleistung weit besser zur Wertelandschaft der Gegenwart passt.
Wer war Heinrich Lersch – und was hat Herne mit ihm zu tun?
Die Heinrich-Lersch-Straße liegt im vom Bergbau geprägten Stadtteil Röhlinghausen und wurde 1953 neu angelegt. Benannt ist sie nach dem Arbeiterdichter Heinrich Lersch, geboren 1889 am Niederrhein und gestorben 1936 an der Ahr. In der Kaiserzeit und der Weimarer Republik galt Lersch vielen als Stimme der „kleinen Leute“, als Autor, der das Leben von Arbeiter:innen in Verdichtung und Pathos in Verse goss. Bekannt wurde er vor allem durch das Gedicht mit der Zeile „Deutschland muß leben, und wenn wir sterben müssen“, das im Ersten Weltkrieg massenhaft rezipiert und später propagandistisch missbraucht wurde. Dass Herne in den fünfziger Jahren einen Bergbaustadtteil nach einem Arbeiterdichter benennt, ist biografisch nachvollziehbar – aber historisch nur die halbe Wahrheit.
Denn Lersch gehört zu jenen Autor:innen, die nach 1933 in enger Nähe zum nationalsozialistischen Regime standen. Er zählte zu den 88 deutschen Schriftsteller:innen, die das „Gelöbnis treuester Gefolgschaft“ für Adolf Hitler unterschrieben, trat in NS-Organisationen auf und war Teil der kulturpolitischen Kulisse des Regimes.
In der Forschung ist seit Jahren dokumentiert, dass seine Texte und seine öffentliche Rolle dazu beitrugen, Kriegsbereitschaft und Volksgemeinschaftspathos zu stabilisieren. Eine umfassende Analyse liegt etwa in einem Gutachten vor, das die Stadt Köln zu ihrer eigenen Heinrich-Lersch-Straße in Auftrag gegeben hat. Dort heißt es sinngemäß, die Benennung sei in der Zeit des NS-Staates erfolgt und habe einen Autor geehrt, der „durch Wort und Bild“ den Nationalsozialismus unterstützt habe; eine weitere Ehrung durch eine Straßenbenennung sei heute nicht mehr vermittelbar.
Für Herne ist die Lage formal anders, weil die Lokalisierung der Benennung in die Nachkriegszeit fällt, die historische Wertung aber ist vergleichbar. Die Frage lautet: Muss eine Stadt, die im Jahr 2025 eine Debatte um den Heinz-Rühmann-Platz führt, ernsthaft noch eine Straße nach einem Autor benannt lassen, dessen Biografie fachwissenschaftlich belastet ist und dessen Loyalitätserklärungen für das NS-Regime gut dokumentiert sind? Während Kommunen wie Köln, Bonn oder zahlreiche Städte in Ostdeutschland ihre Straßennamen systematisch überprüfen, durchleuchtet Herne bisher eher punktuell – und oft erst dann, wenn engagierte Bürger:innen das Thema auf die Tagesordnung zwingen. Dass die Diskussion um NS-belastete Namenspatron:innen kein lokaler Spleen ist, belegen auch Publikationen wie das Buch „Umbenennen. Straßennamen und ihre Geschichte im Berliner Südwesten“, das an einem Berliner Beispiel zeigt, wie sehr Straßennamen zum Spiegel politischer Kultur geworden sind.
Juristisch ist die Lage klarer, als manche Anwohner:innen vielleicht hoffen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung betrachtet die Straßenbenennung nicht als „begünstigenden Verwaltungsakt“; sie verschafft weder Anwohner:innen noch Nachkommen der Namensgeber:innen eine geschützte Rechtsposition, auf die sie sich im Klageweg berufen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2010 ausdrücklich bestätigt, dass weder die ursprüngliche Benennung noch die spätere Umbenennung eine subjektive Rechtsposition vermitteln, die eine Klagebefugnis allein wegen des Namens rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 17.12.2010 – 9 B 60.10).
Wichtiger ist daher, wie sorgfältig eine Stadt mit dieser Freiheit umgeht. Verwaltungsgerichte betonen, dass Straßenbenennungen und -umbenennungen Ausdruck der öffentlichen Ordnung sind. Wird eine NS-belastete Person aus dem Straßenbild entfernt, dient das ausdrücklich der Distanzierung vom Unrechtsregime und der Stärkung der demokratischen Ordnung. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dies im Zusammenhang mit der Umbenennung der Maria-Kahle-Straße in Neuenrade deutlich formuliert: Eine Kommune darf und soll Straßennamen ändern, wenn sich die Bewertung der geehrten Person durch neue historische Erkenntnisse verschiebt oder wenn ihr Wirken mit zentralen Verfassungswerten unvereinbar erscheint (VG Arnsberg, Urteil vom 06.07.2017 – 7 K 2014/16).
Für Herne lassen sich die Streitpunkte damit klar benennen, auch wenn die Stadtspitze sich bislang eher defensiv gibt.
- Wie viel historische Belastung ist einer Stadtgesellschaft zuzumuten, wenn sie Straßennamen als „Ehrentitel“ mit Vorbildfunktion versteht?
- Reicht es aus, auf Informationsschilder zu setzen, oder verlangt der demokratische Minimalkonsens die konsequente Umbenennung von Straßen mit NS-belasteten Namenspatron:innen?
- Welche Rolle spielt es, dass inzwischen überzeugende alternative Vorschläge vorliegen, die unstreitig Personen ehren würden, deren Lebensleistung im Einklang mit dem Grundgesetz und den heutigen Werten steht?
Warum eine Ursel-Müller-Straße mehr wäre als Symbolpolitik
Horst Schröder hat die Debatte nicht nur angestoßen, sondern auch eine alternative Namensgeberin vorgeschlagen, die kaum treffender gewählt sein könnte. Ursel Maria Müller, 1944 geboren und 2023 in Herne verstorben, war über Jahrzehnte eine prägende Persönlichkeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Bezirk Herne/Wanne-Eickel. Sie trat 1960 in die DLRG ein, war zunächst Jugend- und Frauenwartin, übernahm später die Öffentlichkeitsarbeit und wurde 1992 Vorsitzende der Ortsgruppe Wanne-Eickel. Mehr als zwanzig Jahre führte sie diesen Verein, blieb ihm danach als stellvertretende Vorsitzende verbunden und wurde unter anderem mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.
Der Historische Verein Herne/Wanne-Eickel hat ihr Wirken ausführlich dokumentiert; die entsprechende Biografie ist im kommunalen Online-Wiki nachzulesen, ebenso der Bezug zu ihrer Rolle als Ehrenvorsitzende und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes. Diese Hintergründe sind im Beitrag Ursel Müller beim Historischen Verein gebündelt abrufbar.
Damit steht eine potenzielle Namenspatronin zur Verfügung, die gleich mehrere Punkte erfüllt, die in politischen Sonntagsreden gerne beschworen werden. Sie war eine Frau, die sich in einem traditionell männlich geprägten Feld – dem Rettungsschwimmen – durchgesetzt hat. Sie hat ehrenamtlich gearbeitet, über Jahrzehnte Verantwortung übernommen und in Herne konkrete Strukturen aufgebaut, von denen Kinder, Jugendliche und Familien bis heute profitieren. Sie steht für gelebte Solidarität, für Hilfeleistung im Wortsinn und für die Stärkung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft. Kurz gesagt: Genau der Typ Person, den Parteien, Verwaltungsspitzen und Festredner:innen gern als „Vorbild“ beschreiben, ohne daraus zwingende Konsequenzen für Straßenschilder und Platznamen zu ziehen.
Gleichzeitig würde eine Umbenennung in Ursel-Müller-Straße nicht nur eine Problembenennung beseitigen, sondern eine positive Erzählung ermöglichen. Straßenbenennungen sind immer auch Geschichtspolitik. Eine Stadt, die belastete Namen beibehält und sie allenfalls mit erklärenden Schildern versieht, signalisiert ihren Bürger:innen: Wir wissen, dass es Probleme gibt, aber wir möchten uns lieber mit kleinen Hinweistafeln als mit klaren Entscheidungen begnügen. Eine Stadt, die dagegen konsequent auf Personen setzt, deren Lebensleistung demokratische, solidarische und inklusive Werte verkörpert, nimmt sich selbst beim Wort.
Dass Herne damit nicht im luftleeren Raum stünde, zeigt ein Blick in andere Kommunen. Köln ringt seit Jahren mit NS-belasteten Straßennamen und hat unter Einbeziehung historischer Expertise Gutachten wie das zu Heinrich Lersch erstellen lassen, um aus einer informierten Position zu entscheiden.
Zahlreiche Städte in Deutschland haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten Straßennamen geändert, Gedenkkontexte überarbeitet und neue Formen der Erinnerungskultur etabliert. Die politische Rubrik von SN SONNTAGSNACHRICHTEN dokumentiert diese Debatten regelmäßig – zuletzt etwa in der Frage, ob der Heinz-Rühmann-Platz vor dem Hauptbahnhof Wanne-Eickel angesichts neuer Erkenntnisse zur NS-Vergangenheit des Schauspielers noch zeitgemäß ist. Ein Überblick findet sich unter SN SONNTAGSNACHRICHTEN – Politik.
Wenn Herne die Umbenennung der Heinrich-Lersch-Straße ernsthaft prüft, wäre es daher sinnvoll, gleich einen Schritt weiterzugehen. Statt in jedem Einzelfall von Antrag zu Antrag zu stolpern, könnte der Rat eine unabhängige Kommission einsetzen, besetzt mit Historiker:innen, Jurist:innen, Vertreter:innen von Opferverbänden und Zivilgesellschaft. Diese Kommission könnte einen Kriterienkatalog erarbeiten, der transparent definiert, wann eine Person als Namensgeber:in ausscheidet, wie mit Grenzfällen umzugehen ist, welche Übergangsfristen gelten sollen und wie Anwohner:innen fair beteiligt werden. In diese systematische Prüfung würden dann auch andere Namenspatron:innen einbezogen, deren Biografien – wie im Fall Heinrich Lersch – deutliche Brüche und problematische Kapitel aufweisen.
Eine solche Struktur hätte drei Vorteile. Erstens würde sie den Vorwurf der Willkür entkräften. Wer einen Kriterienkatalog veröffentlicht, schafft nachvollziehbare Maßstäbe. Zweitens könnte die Stadt so vermeiden, dass sie nur dann handelt, wenn der Druck aus der Öffentlichkeit oder den Medien zu groß wird. Drittens würde sie den Bürger:innen die Gewissheit geben, dass Straßennamen nicht mehr Wackelkandidaten eines wechselnden politischen Geschmacks sind, sondern bewusst gestaltete Bausteine einer demokratischen Erinnerungskultur.
Was bleibt, ist die Frage, ob Verwaltung und Politik den Mut haben, die eigenen Sonntagsreden ernst zu nehmen. Eine Heinrich-Lersch-Straße in einer Stadt, die sich zu Recht auf ihre demokratische Tradition und ihr vielfältiges Ehrenamt beruft, wirkt im Jahr 2025 wie ein Anachronismus. Eine Ursel-Müller-Straße würde die Leistung einer Frau würdigen, die im wahrsten Sinne des Wortes Leben gerettet und Generationen von Herner:innen geprägt hat. Zwischen diesen beiden Symbolen hat der Stadtrat eine Wahl. Dass die juristischen Hürden überschaubar sind und andere Städte längst vorgemacht haben, wie eine solche Umbenennung rechtssicher umzusetzen ist, nimmt der Politik jede Ausrede. Die Entscheidung ist kein Verwaltungskleinkram, sondern ein Testfall dafür, wie ernst Herne seine Verantwortung im Umgang mit der NS-Vergangenheit wirklich nimmt.
Und damit wäre auch das Argument vom angeblich bloß „symbolischen“ Charakter einer Umbenennung erledigt. Symbole sind genau das, was im öffentlichen Raum zählt. Wer sie wissentlich falsch setzt, kann sich später nicht damit herausreden, niemand habe ihn gewarnt.
























