Herne. [sn] Der Brand in einer Garage auf der Goethestr. am 30.10.2024 ist ein weiteres, schockierendes Beispiel für die potenziellen Gefahren, die von zweckentfremdeten Garagen ausgehen. Während die Feuerwehr rasch vor Ort war und Schlimmeres verhindern konnte, stellt sich die Frage: Warum werden Garagen zunehmend als Abstell- oder Werkstatträume genutzt, obwohl dies per Gesetz unzulässig ist? Die Antwort verweist auf eine Mischung aus mangelnder Aufsicht durch das Bauordnungsamt und falscher Nutzung, die oft ignoriert wird – und das auf Kosten der Sicherheit von Anwohnern und Einsatzkräften.
Was darf in einer Garage gelagert werden?
Nach Landesbauordnung und Sonderbauverordnung NRW dürfen in Kleingaragen nur Fahrzeuge, Fahrräder und eine begrenzte Menge an Betriebsstoffen wie bis zu 20 L Benzin und 200 L Diesel in bruchsicheren Behältern gelagert werden. Diese Regelung ist klar darauf ausgelegt, das Brandrisiko niedrig zu halten. Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele Garagen werden zur Lagerung von Hausrat, Gartengeräten, Möbeln oder gar für kleinere Werkstätten genutzt. Das kann nicht nur teuer werden – im Schadensfall riskieren Eigentümer Leistungskürzungen der Versicherung -, sondern birgt erhebliche Sicherheitsrisiken.
Erhöhte Gefahrenlage für Anwohner und Feuerwehr
Falsche Lagerungen und der Umbau von Garagen zu Werkstätten, Lagerräumen oder eine gewerbliche Nutzung bringen eine erhöhte Brandlast mit sich. Brennbare Materialien, unsachgemäß gelagerte Betriebsstoffe und Geräte können bei einem Brand massive Schäden verursachen und dichte Rauchentwicklungen erzeugen, die eine akute Gefahr für Anwohner darstellen. Einsatzkräfte geraten bei Löscheinsätzen in Garagen schnell in Gefahr durch die Mischung aus giftigen Gasen und den oft engen, schlecht belüfteten Räumen. Insbesondere in engen Hinterhöfen und Garagenhöfen.
Untätigkeit des Bauordnungsamts – eine verpasste Chance zur Prävention
Zahlreiche Hinweise an das Bauordnungsamt, wie in Herne, bleiben oft unbeachtet. Anstatt konsequent gegen diese zweckfremden Nutzungen vorzugehen und regelmäßige Kontrollen durchzuführen, sehen sich die Anwohner mit steigenden Risiken konfrontiert. Dies ist ein Versäumnis, das nicht nur die Sicherheit der Anwohner, sondern auch die Arbeit der Feuerwehr behindert. Gerade angesichts dichter Bebauung und steigender Risiken durch Brandlasten ist es mehr als fahrlässig, dass die Behörde in Herne keine wirksamen Maßnahmen zur Prävention ergreift.
Das Problem des Parkens vor der Garage
Auch das Parken vor Garagen ist oft ein unbemerktes Sicherheitsrisiko. Per Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass die Fläche vor Garagen freizuhalten ist, um den Zugang zu gewährleisten und im Ernstfall eine schnelle Nutzung der Garage zu ermöglichen. Die tatsächliche Nutzung kann durch blockierte Zufahrten eingeschränkt oder unmöglich gemacht werden. Dabei zeigt sich häufig, dass das Abstellen von Fahrzeugen vor Garagen nicht nur die Zufahrten blockiert, sondern im Schadensfall auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben kann: Parkt ein Fahrzeug vor der Garage statt darin und wird beschädigt oder gestohlen, kann die Versicherung ihre Leistung aufgrund der erhöhten Diebstahl- und Schadensgefahr kürzen.
Der Brand in Herne zeigt, dass ein Umdenken im Bauordnungsamt dringend notwendig ist. Mehr und konsequentere Kontrollen, strikte Ahndung von Zweckentfremdungen und Aufklärung der Eigentümer könnten potenzielle Risiken eindämmen. Das Ignorieren dieser Gefahrenquellen gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung und erhöht die Belastungen für die Feuerwehr. Der Schutz der Anwohner und die Gewährleistung sicherer Rettungswege sollten oberste Priorität haben.