Herne. [sn] In Herne steht eine Frage im Raum, die unangenehm ist, aber gerade deshalb gestellt werden muss: Werden öffentliche Spitzenpositionen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzt – oder entscheiden am Ende informelle Netzwerke, Parteiverbindungen, Serviceclubs und persönliche Bekanntheit mit? Der konkrete Anlass ist die geplante Bestellung eines zweiten Vorstandes der Entsorgung Herne Anstalt des öffentlichen Rechts. Nach unseren Informationen soll der Rat der Stadt Herne einer Entscheidung des Verwaltungsrates zustimmen, eine bereits favorisierte Person für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2031 zum Vorstand zu bestellen.
Der Name wird hier vor einer abschließenden offiziellen Ratsentscheidung bewusst nicht genannt. Das ist keine journalistische Feigheit, sondern presserechtliche Sorgfalt. Solange ein Auswahl- und Zustimmungsverfahren noch läuft, schützt das Persönlichkeitsrecht die Identität von Bewerber:innen stärker als nach einer offiziellen Wahl oder Bestellung.
Der eigentliche Gegenstand der Kritik ist deshalb nicht eine Privatperson. Der eigentliche Gegenstand ist ein Verfahren, das für ein kommunales Spitzenamt erstaunlich wenig nachvollziehbar wirkt.
Entsorgung Herne ist keine Nebensache im kommunalen Organigramm. Das Unternehmen ist als kommunale Dienstleisterin für Abfallwirtschaft, Stadtsauberkeit, Straßenreinigung, Winterdienst, Fuhrpark und damit für handfeste Daseinsvorsorge zuständig. Wer dort in den Vorstand einzieht, übernimmt Verantwortung für öffentliche Infrastruktur, Beschäftigte, Gebühreninteressen und Vertrauen in kommunale Steuerung.
Genau deshalb darf die Frage nicht lauten: Wer kennt wen? Die Frage muss lauten: Wer ist nachweislich am besten geeignet?
Nur vier Vorstellungsgespräche! – Ist der Posten nicht attraktiv genug gewesen?
Die uns vorliegende Vorlage beantwortet diese Frage nicht überzeugend. Sie berichtet von einer Personalfindungskommission, vier Sitzungen, Vorstellungsgesprächen mit vier Kandidat:innen und nur zwei Personen, die anschließend dem Verwaltungsrat vorgestellt worden seien. Anlagen enthält die uns vorliegende Vorlage nicht. Eine anonymisierte Gegenüberstellung der finalen Kandidat:innen ist nicht beigefügt. Die Ausschreibungskanäle werden nicht transparent dargestellt. Die Zahl der Gesamtbewerbungen bleibt offen. Auch die Gründe, aus denen die favorisierte Person gegenüber anderen Bewerber:innen als bestgeeignet angesehen worden sein soll, werden nicht so erläutert, dass der Rat seine Kontrollfunktion wirklich eigenständig wahrnehmen kann.
Vier Gespräche belegen für sich noch keine Bestenauslese
Vier Gesprächskandidat:innen können das Ergebnis einer hervorragenden Vorauswahl sein. Sie können aber auch das Ergebnis einer zu engen Ausschreibung, einer schwachen Suche oder eines bereits verengten Blickfeldes sein. Genau das ist der Punkt. Nicht die Zahl allein beweist ein Problem. Die fehlende Erklärung macht sie problematisch.
Bei einer Vorstandsposition dieser Bedeutung müsste offenliegen, wo und wie lange ausgeschrieben wurde, ob bundesweit gesucht wurde, ob kommunale Unternehmen, Stadtwerke, Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts gezielt angesprochen wurden und ob eine externe Personalberatung beteiligt war. Ebenso müsste nachvollziehbar sein, wie viele Bewerbungen insgesamt eingingen, wie viele Bewerber:innen die formalen Anforderungen erfüllten und warum gerade vier Kandidat:innen in Vorstellungsgespräche gelangten.
Die öffentliche Hand darf sich nicht mit der Behauptung begnügen, es sei schon ordentlich gelaufen. Ordnung muss dokumentiert sein. Das gilt umso mehr, wenn das Anforderungsprofil selbst anspruchsvoll ist: Organisation, Personal, Finanzen, Recht, Arbeitssicherheit, Gesundheitsmanagement, Controlling, Rechnungswesen, Vergabe, Beschaffung, Compliance, Risikomanagement, IT, Digitalisierung und interne Steuerungsprozesse. Dazu kommen offenbar die 1. und 2. Juristische Staatsprüfung sowie fundierte Kenntnisse in mehreren Rechtsgebieten. Wer solche Kriterien aufstellt, muss später zeigen, ob sie bei der erfolgreichen Person auch erfüllt sind. Andernfalls wird aus dem Anforderungsprofil ein dehnbares Gummiband.
Art. 33 GG ist kein Schmuck am Verwaltungsmantel
Die Bestenauslese ist kein netter Begriff für Festreden. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) richtet den Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung aus. Ob diese Grundsätze bei einer Vorstandsbestellung einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts unmittelbar in jedem Detail greifen oder jedenfalls als Maßstab öffentlicher Personalverantwortung heranzuziehen sind, kann nicht mit einem Schulterzucken erledigt werden. Öffentlich bleibt öffentlich. Wer öffentliche Verantwortung überträgt, muss öffentliche Maßstäbe aushalten.
Das Gegenargument liegt nahe: Ein Vorstand einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist kein klassischer Laufbahnpunkt im Rathaus. Der Verwaltungsrat entscheidet, der Rat stimmt zu, das Unternehmen hat eigene Organe. Das stimmt. Aber gerade solche Konstruktionen brauchen Transparenz. Selbstständigkeit kommunaler Unternehmen darf nicht bedeuten, dass demokratische Kontrolle zur Förmlichkeit schrumpft. Zustimmung des Rates ist kein Siegelautomat. Sie ist Verantwortung.
Wer sich mit Kommunalrecht beschäftigt, stößt schnell auf den nüchternen Befund, dass Zuständigkeiten nur die halbe Wahrheit sind. Die andere Hälfte heißt Kontrolle. Ein Blick in ein Fachbuch wie Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen ersetzt keine Akteneinsicht, aber er erinnert an das Grundprinzip: Kommunale Selbstverwaltung lebt nicht von Vertrauen allein, sondern von überprüfbaren Verfahren.
Rotary, Lions und Parteibücher sind nicht das Problem – ihr Schatten schon
Rotary und Lions sind nicht verboten. Parteimitgliedschaften auch nicht. Gesellschaftliches Engagement ist kein Makel. Wer in Serviceclubs aktiv ist, spendet, organisiert Projekte oder pflegt Kontakte, handelt nicht automatisch fragwürdig. Es wäre billig, aus einer Vereinszugehörigkeit einen Verdacht zu basteln. So einfach ist es nicht – und so unseriös sollte Journalismus nicht arbeiten.
Problematisch wird es an einer anderen Stelle: Wenn öffentliche Spitzenpositionen ohne nachvollziehbare Bewertungsmatrix, ohne erkennbare Vergleichsdarstellung und ohne klare Dokumentation möglicher Näheverhältnisse besetzt werden, entsteht zwangsläufig der böse Schein. Dann fragt sich die Öffentlichkeit nicht mehr nur, wer fachlich geeignet ist. Dann fragt sie, wer wen kennt, wer mit wem im Club sitzt, wer parteipolitisch anschlussfähig ist und wer in Herne lange genug sichtbar war, um am Ende auf der richtigen Liste zu stehen.
Wer die Herner Besetzungspraxis verstehen will, sollte nicht nur auf die einzelne Personalie schauen. Man sollte sich vielmehr ansehen, welche Personen in den vergangenen Jahren an die Spitzen von Eigenbetrieben, kommunalen Unternehmen und stadtnahen Strukturen gelangt sind – und in welchen Parteien, Serviceclubs, Verwaltungszirkeln oder wirtschaftlichen Netzwerken sie sichtbar werden. Dieses Bild beweist für sich genommen keinen Rechtsverstoß. Es lässt aber tief blicken. Sichtbare Nähe zu gesellschaftlichen Netzwerken ist für sich genommen kein Makel. Sie wird aber politisch erklärungsbedürftig, wenn zugleich Personalentscheidungen in kommunalen Spitzenfunktionen nur dünn dokumentiert werden. In politischen Kreisen der Stadt wird seit Längerem über informelle Herkunfts-, Partei- und Verwaltungsnetzwerke gesprochen. Ob daraus im konkreten Fall ein rechtlich relevanter Einfluss folgt, ist nicht belegt. Gerade deshalb braucht es eine nachvollziehbare Dokumentation der Auswahlentscheidung.
Genau dieser Eindruck ist Gift für das Vertrauen in öffentliche Verwaltung. Die Stadt muss nicht beweisen, dass niemand jemanden kennt. In einer Kommune kennen sich Menschen. Wer das leugnet, hat Herne nie verstanden. Die Stadt sollte jedenfalls nachvollziehbar darlegen können, ob mögliche persönliche, vereinsbezogene, geschäftliche oder parteipolitische Näheverhältnisse geprüft wurden, soweit sie für Befangenheit, Interessenkonflikte oder den öffentlichen Eindruck der Auswahlentscheidung erheblich sein können. Dazu können im Einzelfall persönliche, vereinsbezogene, geschäftliche oder parteipolitische Bezüge gehören, etwa frühere Geschäftsführungen, Beratungsmandate, Beteiligungen, gemeinsame Projekte oder wirtschaftliche Verbindungen. Serviceclub- oder Parteibeziehungen sind nicht verdächtig; sie werden aber erklärungsbedürftig, wenn sie mit dünn dokumentierten Personalentscheidungen zusammentreffen. Nicht weil alles davon verdächtig ist. Sondern weil alles davon geeignet sein kann, den Eindruck einer vorgeprägten Entscheidung zu erzeugen.
Dieser Eindruck ist besonders gefährlich, wenn die Ratsunterlagen dünn bleiben. Wenn nur vier Kandidat:innen Gespräche führen, wenn keine Anlagen vorliegen, wenn keine Bewertungsmatrix bekannt ist und wenn zugleich Hinweise auf gesellschaftliche Netzwerke bestehen, dann darf niemand beleidigt sein, wenn Fragen kommen. Fragen sind keine Verleumdung. Fragen sind Kontrolle.
Die lokale Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, dass solche Vorgänge nicht im Nebel verschwinden. Auch lokale Berichterstattung wird daran gemessen, ob sie kommunale Personalfragen nicht erst dann aufgreift, wenn alles beschlossen ist. Natürlich dürfen Bewerber:innen in laufenden Verfahren nicht leichtfertig identifiziert werden. Aber das Verfahren selbst darf und muss Gegenstand öffentlicher Kritik sein.
Erfolgte eine Integritäts-, Compliance- und Reputationsprüfung?
Die allgemeine Frage, ob bei einer kommunalen Spitzenposition eine Integritäts-, Compliance- und Reputationsprüfung stattgefunden hat steht im Raum.
Ähnlich verhält es sich mit parteipolitischen Bezügen. Ein Parteibuch disqualifiziert niemanden. In einer Demokratie wäre das eine merkwürdige Vorstellung. Aber Parteienklüngel beginnt nicht erst beim offenen Postenschacher. Er beginnt dort, wo Auswahlmaßstäbe verschwimmen, wo Gremien nur noch abnicken, wo fachliche Begründungen dünn bleiben und wo am Ende alle versichern, es sei selbstverständlich alles korrekt gelaufen. Diese Versicherung ist zu wenig. Wer keine Kungeleien will, muss Verfahren so bauen, dass Kungelei keinen Platz findet.
Die Kontrollfragen liegen auf dem Tisch: Wurde das Stellenprofil sachgerecht oder zu eng formuliert? Hat die favorisierte Person alle Muss-Kriterien erfüllt? Falls nicht, wurden diese Kriterien bei allen Bewerber:innen gleich großzügig behandelt? Welche konkrete Erfahrung besteht in öffentlicher Entsorgungswirtschaft, Gebührenkalkulation, Vergabe, Personalführung, Compliance und kommunaler Unternehmenssteuerung? Welche Rolle spielten politische Kontakte, Verwaltungsnähe, Serviceclub-Bezüge oder sonstige gesellschaftliche Netzwerke? Und warum werden dem Rat keine Unterlagen vorgelegt, die diese Fragen nachvollziehbar beantworten?
Wer jetzt einwendet, solche Fragen seien unfair gegenüber der favorisierten Person, verfehlt den Kern. Unfair ist es auch nicht, von der Stadt und ihren Gremien eine saubere Dokumentation zu verlangen. Im Gegenteil: Eine transparente Prüfung schützt auch die ausgewählte Person. Sie verhindert, dass der künftige Vorstand mit dem vermeidbaren Eindruck startet, die Entscheidung sei weniger nachvollziehbar ausgewählt als politisch vorbereitet worden.
Die Ratsmitglieder sollten sich deshalb nicht mit Floskeln abspeisen lassen. Sie sollten die Beschlussfassung vertagen, wenn die wesentlichen Unterlagen nicht vorliegen. Mindestens politisch erforderlich sind Ausschreibungstext, Veröffentlichungswege, Bewerbungszahlen, Muss- und Soll-Kriterien, Nachweise zu formalen Qualifikationen, eine anonymisierte Vergleichsdarstellung der finalen Kandidat:innen, eine Bewertungsmatrix, eine Auswahlbegründung, die Dokumentation möglicher Interessenkonflikte sowie eine Integritäts- und Reputationsprüfung. Das ist kein bürokratischer Luxus. Das ist der Mindeststandard, wenn ein öffentliches Unternehmen fünf Jahre lang eine neue Leitungsspitze bekommt.
Die SN SONNTAGSNACHRICHTEN werden solche Fragen im Bereich Lokales Herne weiter stellen. Nicht weil jeder Clubkontakt verdächtig ist. Nicht weil jedes Parteibuch ein Makel ist. Nicht weil ein Mensch für seine Vorfahren haftet. Sondern weil öffentliche Ämter nicht wie gesellschaftliche Empfehlungen behandelt werden dürfen. Bestenauslese verlangt mehr als ein freundliches Nicken im Gremium. Sie verlangt Nachweise.
Herne braucht keine Personalpolitik, die nach Hinterzimmer aussieht. Herne braucht auch keine Verdachtskultur, in der jede Bekanntschaft zur Verschwörung erklärt wird. Zwischen beiden Fehlern liegt der richtige Weg: aktenfest, nüchtern, unbequem. Wenn die favorisierte Person fachlich die beste Wahl ist, wird eine transparente Prüfung ihr nicht schaden. Wenn die Prüfung aber nicht vorgelegt werden kann, ist nicht die Nachfrage das Problem. Dann ist das Verfahren das Problem.























