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Public Viewing in Herne: Der Vereinsheim-Bann hinkt rechtlich und stinkt erheblich

Warum die Stadt Herne kleinen Sportvereinen droht und dies strenger wirkt als bei großen Events

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
14.06.2026
Lesezeit: 9 Minuten.
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Wegen der Stadtverwaltung Herne, kommt es wohl zu leeren Stühle beim Publik Viewing auf dem Platz vom FC Marokko Herne.

Bildnachweis/Rechtekette: Symbolbild: © SN SONNTAGSNACHRICHTEN 2026

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Herne. [sn] Man muss diesen Satz erst einmal wirken lassen: Fußballgucken ist offenbar kein Sport, jedenfalls nicht, wenn Herner Fußballvereine die Spiele der Weltmeisterschaft 2026 gemeinsam in ihren Vereinsheimen sehen wollen. Der Fachbereich Sport der Stadt Herne teilt den Vereinen mit, er habe keinerlei Genehmigungen für das Schauen von Spielen der Fußball-WM in Vereinsheimen erteilt und werde solche Genehmigungen auch nicht erteilen. Zur Begründung werden größere Menschenansammlungen, angeblich nicht ausreichende Flucht- und Rettungswege, Lärmschutz, Öffnungszeiten und ein fehlender Zusammenhang mit der genehmigten sportlichen Nutzung der Sportanlagen angeführt. Das klingt auf den ersten Blick streng, geordnet und sicherheitsbewusst. Auf den zweiten Blick wirkt es wie Verwaltungsakrobatik auf sehr dünnem Eis. Denn dieselbe Stadt, die kleinen Vereinen nun erklärt, ihre Vereinsheime seien für gemeinsames Fußballgucken in Vereinsheimen baulich und organisatorisch kaum gewachsen, hat bei anderen, deutlich größeren Veranstaltungen wie der N8Werk-Reihe (Funkenbergquartier) offenbar wesentlich weniger Genehmigungsdrang erkennen lassen. Aus den vorliegenden Antworten der Stadt zu einer anderen Veranstaltung ergibt sich nämlich ein bemerkenswerter Befund: Eine Genehmigung wurde nicht erteilt, eine Gebrauchsabnahme nach Versammlungsstättenrecht wurde nicht durchgeführt, zu Veranstalter:in und verantwortlicher Veranstaltungsleitung lagen keine Erkenntnisse vor, zu planerischen Personenzahlen und tatsächlichen Höchstwerten ebenso wenig, Lärm- oder Prüfmaßnahmen wurden nicht durchgeführt, brandschutztechnische und rettungsdienstliche Vorkehrungen wurden nicht angeordnet. Sechs Einsatzkräfte der Ordnungsbehörde waren nach städtischer Auskunft im Einsatz, weitergehende Unterlagen wurden unter Verweis auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht herausgegeben. Genau an diesem Punkt wird der Vorgang politisch und verwaltungspraktisch interessant: Bei großen Veranstaltungen scheint Herne erstaunlich belastbar, bei kleinen Vereinen plötzlich überempfindlich. Natürlich darf und muss eine Stadt auf Brandschutz, Rettungswege, Nachtruhe und Ordnung achten. Niemand verlangt, dass Vereinsheime ohne jede Prüfung zu überfüllten Mini-Stadien erklärt werden. Aber ein pauschaler Bann, vorgetragen mit dem Ton einer endgültigen Gefahrenabwehr, überzeugt nicht, wenn die Stadt an anderer Stelle selbst dokumentiert, wie locker sie mit Genehmigungen, Abnahmen, Lärmkontrollen, Personenzahlen und Verantwortlichkeiten umgehen kann. Das ist kein Sicherheitskonzept, das ist ein Maßstabsproblem.

Die Genehmigungsfrage ist nicht so schlicht, wie Herne sie darstellt

Der Kern des Problems liegt bereits in der Formulierung des städtischen Schreibens. Der Fachbereich Sport schreibt, er habe keine Genehmigungen erteilt und werde auch keine erteilen. Das klingt so, als könne der Fachbereich Sport durch schlichtes Nichtgenehmigen das gemeinsame Schauen von WM-Spielen in Vereinsheimen umfassend untersagen. So einfach ist es aber nicht. Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2024 stellt zur vorübergehenden Nutzung für Veranstaltungen ausdrücklich klar, dass das Baugenehmigungsverfahren nach § 60 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) auf Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen ausgerichtet ist, nicht auf die Genehmigung von Veranstaltungen als solche. Weiter heißt es sinngemäß, dass ein Raum, der einmalig oder nur gelegentlich für Veranstaltungen mit mehr als 200 Besucher:innen genutzt wird, noch nicht zu einem Versammlungsraum im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. a BauO NRW 2018 wird. Gelegentliche Nutzungen können danach bei einigen wenigen Ereignissen im Jahr vorliegen; erst bei 25 und mehr Veranstaltungen jährlich ist dies in der Regel anders zu bewerten. Für Versammlungsstätten im Freien mit mehr als 5.000 Besucher:innen gelten wiederum besondere Anforderungen. Genau deshalb trägt die pauschale Herner Gleichung „Fußballspiel schauen gleich nicht genehmigungsfähig“ nicht. Ein Vereinsheim wird nicht allein dadurch zum baurechtlichen Problemfall, dass dort Menschen vor einem Fernseher sitzen, Bier trinken und sich über Abseitsentscheidungen ärgern. Entscheidend ist, ob die konkrete Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen auslöst, ob Personenzahlen, Rettungswege, Bestuhlung, Lärm, Öffnungszeiten, Gaststättenrecht oder Sondernutzungen tatsächlich betroffen sind. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Es kann Fälle geben, in denen ein Nein richtig ist. Es kann aber ebenso Fälle geben, in denen ein kleines vereinsinternes Schauen schlicht zulässig oder jedenfalls durch Auflagen beherrschbar ist. Wer stattdessen flächendeckend mit dem Hammer kommt, obwohl ein Schraubendreher reichen könnte, darf sich über Spott nicht wundern. Und ja, der Vergleich mit größeren Herner Veranstaltungen drängt sich auf: Dort waren nach den vorliegenden Antworten offenbar weder formelle Genehmigung noch Gebrauchsabnahme, weder Lärmmessung noch brandschutztechnische Anordnung der entscheidende Maßstab. Beim Vereinshaus hingegen wird plötzlich die große Sicherheitslitanei angestimmt. Das wirkt nicht konsequent, sondern selektiv.

Fluchtwege sind wichtig, aber kein Joker für pauschale Verbote

Besonders schwach ist die pauschale Berufung auf Flucht- und Rettungswege. Selbstverständlich sind Rettungswege kein Vereinsfolklorethema, sondern bauordnungsrechtlich ernst. Die Antwort des zuständigen Ministeriums aus dem Jahr 2022 zeigt auch, dass Änderungen von Rettungswegen baugenehmigungsrelevante Änderungen des Gebäudes sein können und dass eine Nutzungsänderung vorliegt, wenn eine neue Nutzung anderen oder weitergehenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen unterworfen ist oder zumindest sein kann. Daraus folgt aber gerade nicht, dass jede WM-Übertragung im Vereinsheim automatisch unzulässig ist. Daraus folgt vielmehr, dass differenziert geprüft werden muss. Wie viele Personen kommen? Gibt es feste Bestuhlung? Bleiben Ausgänge frei? Werden Rettungswege verändert? Wird eine genehmigte Besucher:innenzahl überschritten? Findet das Ganze einmalig, gelegentlich oder regelmäßig statt? Ist es vereinsintern oder öffentlich beworben? Wird im Freien übertragen? Wird Eintritt genommen? Gibt es Ausschank? Genau diese Fragen gehören auf den Tisch. Die Stadt Herne legt aber nach dem übermittelten Schreiben den ganz großen Bogen an: größere Menschenmengen, baulich nicht ausgelegt, Lärmschutz, Öffnungszeiten, kein sportlicher Zusammenhang. Das ist als Verwaltungsargumentation zu pauschal. Es ist auch politisch ungeschickt, weil ausgerechnet Fußballvereine getroffen werden, die in dieser Stadt seit Jahrzehnten ehrenamtlich das leisten, was Verwaltungen gern in Sonntagsreden loben: Jugendarbeit, Integration, Nachbarschaft, sozialer Zusammenhalt. Wenn dieselben Vereine dann zur Fußball-WM eine Projektionsleinwand aufstellen und gemeinsam Spiele sehen wollen, behandelt man sie nicht wie Betreiber:innen einer illegalen Großraumdiskothek. Man klärt Auflagen, Höchstzahlen, Uhrzeiten und Verantwortlichkeiten. Man spricht mit ihnen. Man löst das Problem. Genau dafür ist Verwaltung da. Sie soll nicht reflexartig verbieten, was sie mit Maß und Verstand regeln kann. Der Begriff Public Viewing ist in Deutschland seit der Weltmeisterschaft 2006 ohnehin ein Synonym für gemeinsames Fußballschauen geworden. Dass ausgerechnet Herne daraus nun ein vereinsrechtliches Minenfeld macht, passt nicht zur Lebenswirklichkeit der Stadt.

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Die Lärmschutz-Begründung ist ebenfalls kein Selbstläufer

Auch der Lärmschutz trägt als pauschale Begründung nur begrenzt. Die Stadt verweist auf Anstoß- und Spielzeiten sowie die damit verbundene Lautstärke. Natürlich gibt es Nachtruhe. Natürlich dürfen Anwohner:innen nicht beliebig beschallt werden. Aber gerade für die Fußball-WM 2026 ist bundesweit über Ausnahmen und Abwägungen beim Lärmschutz gesprochen worden, weil zahlreiche Spiele wegen der Austragung in Kanada, Mexiko und den USA in Deutschland später laufen. Die Bundesregierung hat eine befristete Public-Viewing-Regelung auf den Weg gebracht, damit Kommunen flexibler entscheiden können. Das bedeutet keinen Freibrief für jede Veranstaltung, aber es bedeutet sehr wohl: Die zuständigen Behörden sollen abwägen. Sie sollen nicht so tun, als sei nach 20.00 Uhr jedes Vereinsheim akustisch eine Gefahrenquelle. Noch auffälliger wird es, wenn in Herne parallel andere Angebote zum gemeinsamen WM-Schauen stattfinden. Medien berichten etwa über größere Public-Viewing-Angebote mit mehreren Leinwänden und hunderten Plätzen. Wenn dort öffentliche Fußballstimmung möglich ist, muss die Stadt sehr sauber erklären, warum der kleine Verein im eigenen Vereinsheim grundsätzlich scheitern soll. Sonst entsteht der Eindruck einer Zwei-Klassen-Verwaltung: kommerzielle oder größere Veranstaltungsformate bekommen Wege, kleine Vereine bekommen Verbotsprosa. Das kann man machen. Man sollte sich dann aber nicht wundern, wenn Bürger:innen den Begriff Gleichbehandlung aus dem Aktenschrank holen. Die Stadt Herne darf Sicherheitsanforderungen stellen. Sie darf Lärm begrenzen. Sie darf eine öffentliche Veranstaltung anders behandeln als eine interne Vereinsrunde. Sie darf auch sagen, dass der Fachbereich Sport nicht zuständig ist und der Fachbereich Öffentliche Ordnung über Public Viewing entscheiden muss. Aber sie darf nicht durch ein pauschales Schreiben den Eindruck erwecken, als seien Vereinsheime während der WM praktisch Sperrgebiet für Gemeinschaft. Genau diese Wirkung hat das Schreiben. Es fordert, jegliche Veranstaltungen zum Schauen der Spiele in Vereinsheimen zu unterlassen, und kündigt weitere Maßnahmen an, wenn der Bereitschaftsdienst, die Polizei oder der Fachbereich Öffentliche Ordnung Verstöße feststellen. Das ist eine Drohkulisse, bevor überhaupt sauber differenziert wird.

Gleichbehandlung ist keine Dekoration

Der eigentlich peinliche Punkt ist nicht, dass Herne Sicherheitsfragen stellt. Der peinliche Punkt ist die erkennbare Unwucht. Bei großen Veranstaltungen kann die Stadt nach den vorliegenden Antworten mitteilen, es habe keine Genehmigung, keine Gebrauchsabnahme, keine Lärmprüfung, keine brandschutztechnischen Anordnungen und teilweise keine Erkenntnisse zu Verantwortlichkeiten oder Personenzahlen gegeben. Bei Fußballvereinen reicht dann schon die abstrakte Möglichkeit größerer Menschenmengen, um das gemeinsame Schauen in Vereinsheimen grundsätzlich abzuräumen. Das ist verwaltungslogisch schwer zu verkaufen.

Wer mit zweierlei Maß misst, sollte wenigstens ein gutes Lineal haben.

Oder es kommt eben doch darauf an, wer der Veranstalter:in ist. Hier sieht es eher danach aus, als werde der Maßstab je nach Anlass aus der Schublade gezogen. Für die Vereine ist das bitter. Sie sollen sich an Regeln halten, während sie zugleich erleben, dass Regeln andernorts erstaunlich elastisch wirken. Gerade deshalb wäre ein klügerer Weg möglich: keine pauschale Untersagung, sondern ein einfaches, transparentes Verfahren. Vereine melden geplante Spiele, erwartete Personenzahl, Räume, Verantwortliche, Uhrzeiten und Lärmschutzmaßnahmen. Die Stadt prüft, ob es vereinsintern bleibt oder öffentliches Public Viewing ist. Sie nennt konkrete Höchstzahlen, verlangt freie Rettungswege, untersagt Außenlautsprecher, begrenzt Endzeiten, fordert gegebenenfalls eine Abstimmung mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung. Fertig. Das wäre Verwaltung mit Augenmaß. Stattdessen entsteht ein Schreiben, das wie eine Mischung aus Brandschutzkeule, Lärmschutzpanik und Vereinsmisstrauen klingt. Herne braucht aber keine Verwaltung, die Vereinen erklärt, dass Fußballgucken kein Sport sei. Herne braucht eine Verwaltung, die versteht, dass Vereine mehr sind als Nutzer:innen städtischer Anlagen. Sie sind soziale Infrastruktur. Gerade in einer Stadt, die gern von Zusammenhalt spricht, ist es ein merkwürdiges Signal, wenn ausgerechnet zur Fußball-WM das gemeinsame Schauen in Vereinsheimen unter Generalverdacht gestellt wird. Wer in großen Formaten großzügig wirkt und im Kleinen streng, produziert keinen Respekt vor Regeln. Er produziert Kopfschütteln. Weitere Einordnungen zu kommunalen Themen gehören deshalb nicht nur in den Amtsflur, sondern auch in die Rubrik Lokales Herne der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es beim Streit um Public Viewing in Herner Vereinsheimen?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Herner Fußballvereine Spiele der Weltmeisterschaft 2026 gemeinsam in ihren Vereinsheimen schauen dürfen. Nach dem Artikel teilt der Fachbereich Sport der Stadt Herne den Vereinen mit, dass er dafür keine Genehmigungen erteilt und solche Genehmigungen auch künftig nicht erteilen will. Der Kommentar kritisiert diese Haltung als pauschal und verweist auf mögliche Maßstabsprobleme.

Warum ist das Verbot von Public Viewing in Vereinsheimen in Herne umstritten?

Das Verbot ist umstritten, weil der Kommentar die Begründung der Stadt Herne als zu pauschal bewertet. Genannt werden größere Menschenansammlungen, Flucht- und Rettungswege, Lärmschutz, Öffnungszeiten und ein fehlender Zusammenhang mit der sportlichen Nutzung. Nach Darstellung des Artikels kommt es jedoch auf den konkreten Einzelfall an, etwa auf Personenzahl, Rettungswege, Öffentlichkeit, Ausschank, Lärm und Verantwortlichkeiten.

Welche Rolle spielt die Stadt Herne beim Public Viewing in Vereinsheimen?

Die Stadt Herne tritt nach dem Artikel über den Fachbereich Sport als zuständige Stelle gegenüber den Vereinen auf. Der Kommentar stellt jedoch infrage, ob dieser Fachbereich durch ein pauschales Nichtgenehmigen das gemeinsame Fußballschauen umfassend untersagen kann. Je nach Ausgestaltung können auch andere Stellen wie der Fachbereich Öffentliche Ordnung, bauordnungsrechtliche Zuständigkeiten oder Fragen des Gaststätten- und Lärmschutzrechts eine Rolle spielen.

Welche Folgen hat die Haltung der Stadt Herne für Fußballvereine und Vereinsheime?

Für Fußballvereine bedeutet die Haltung der Stadt Herne nach dem Artikel erhebliche Unsicherheit. Gemeinsames Fußballschauen in Vereinsheimen wird dadurch unter einen grundsätzlichen Genehmigungs- und Verbotsdruck gestellt. Der Kommentar kritisiert, dass damit ausgerechnet Vereine betroffen sind, die Jugendarbeit, Integration, Nachbarschaft und sozialen Zusammenhalt leisten. Statt eines pauschalen Verbots hält der Text Auflagen, Höchstzahlen, freie Rettungswege und klare Verantwortlichkeiten für sachgerechter.

Welche offenen Fragen bleiben beim Public Viewing zur Weltmeisterschaft 2026 in Herne?

Offen bleibt nach dem Kommentar vor allem, warum die Stadt Herne bei Vereinsheimen streng auftritt, während bei anderen größeren Veranstaltungen offenbar weniger Genehmigungs- und Prüfaufwand erkennbar ist. Klärungsbedürftig sind außerdem Zuständigkeiten, zulässige Personenzahlen, konkrete Rettungswege, Lärmschutzauflagen, Öffnungszeiten und der Unterschied zwischen vereinsinternem Schauen und öffentlichem Public Viewing. Entscheidend ist danach ein transparentes Verfahren statt pauschaler Verbotsprosa.

Tags: Bauordnung NRWBrandschutzFachbereich Sport HerneFußball-WM 2026Fußballvereine HerneGleichbehandlungHerneKommunalverwaltungLärmschutzLokales HerneOrdnungsamt HernePolitikPublic Viewing In HerneRettungswegeRunderlass NRWSN SONNTAGSNACHRICHTENSonderbauverordnungSONNTAGSNACHRICHTENSportStadt HerneVereinsheime HerneVereinslebenWM-Schauen
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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