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HGW-Wohnungsverkäufe in Herne geraten unter politischen Druck

BSW fordert Folgen aus Verkauf städtischer Wohnungen

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
17.07.2026
Lesezeit: 11 Minuten.
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Das Mehrfamilienhaus an der Buschkampstraße 3 in Herne-Wanne-Eickel gehörte früher zum Bestand der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau.

Bildnachweis/Rechtekette: Foto: © SN SONNTAGSNACHRICHTEN 2026

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Herne. [sn] Der BSW-Kreisverband Herne und seine Ratsgruppe forderten am 16.07.2026 eine umfassende politische Aufarbeitung des Verkaufs ehemals kommunal geprägter Wohnungsbestände. Anlass waren Berichte über die Situation von Mieter:innen an der Dorstener Straße und der Buschkampstraße. Nach deren Schilderungen soll es trotz ordnungsgemäß geleisteter Mietzahlungen oder lediglich geringer Zahlungsdifferenzen zu fristlosen Kündigungen gekommen sein. Zugleich berichteten Bewohner:innen von Schimmel, Wasserschäden, einer unzureichenden Pflege der Wohnanlagen und Schwierigkeiten, die zuständige Hausverwaltung zu erreichen. Die Hausverwaltung habe die Kündigungen inzwischen ausgesetzt. Weshalb sie ausgesprochen worden waren und auf welchen konkreten Forderungen sie beruhten, blieb zunächst offen. Ein aktueller Print-Bericht über die Folgen des Eigentümerwechsels griff die Sorgen der betroffenen Mieter:innen auf.

Der BSW erkannte darin kein isoliertes Verwaltungsproblem, sondern eine grundsätzliche sozialpolitische Frage. Der Verkauf von Wohnungen, die zuvor zur Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) gehört hatten, dürfe nicht dazu führen, dass der Schutz der Mieter:innen nach dem Eigentümerwechsel faktisch geschwächt werde. Das Bündnis stellte damit die Interessen der Bewohner:innen über kurzfristige Verwertungserlöse und mögliche Renditeerwartungen privater Käufer:innen. Diese Haltung folgte einem linken Verständnis kommunaler Daseinsvorsorge: Wohnraum sollte danach nicht allein nach seinem Marktwert beurteilt werden, sondern nach seiner Bedeutung für soziale Sicherheit, Nachbarschaften und ein würdiges Leben.

Norbert Arndt, Stadtverordneter und Vorsitzender des BSW-Kreisverbands Herne, verlangte eine umfassende Aufklärung der Verkäufe früherer HGW-Bestände. Dazu sollte nach dem Willen des BSW auch offengelegt werden, wer die betreffenden Immobilien erworben hatte, nach welchen Kriterien die Käufer:innen ausgewählt worden waren und welche Schutzregelungen zugunsten der Mieter:innen vereinbart wurden. Der zuständige Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sollte zudem einen Bericht über die Entwicklungen am Hülsmanns Hof sowie an der Dorstener Straße und der Buschkampstraße erhalten.

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BSW Herne stellte soziale Verantwortung vor Verkaufserlöse

Die Intervention des BSW war politisch deshalb bedeutsam, weil kommunale Wohnungsunternehmen eine andere Funktion als ausschließlich renditeorientierte Marktakteur:innen erfüllen. Die HGW bezeichnete sich selbst als größtes Wohnungsunternehmen in Herne. Sie verfügte nach eigenen Angaben über mehr als 2.700 Wohnungen und bot mehr als 8.000 Menschen ein Zuhause. Attraktiver und bezahlbarer Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, Kundenservice und soziales Engagement gehörten nach ihrer eigenen Darstellung zu den prägenden Merkmalen des Unternehmens. Diese Selbstdarstellung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH verdeutlichte, weshalb der Umgang mit früheren HGW-Beständen nicht auf eine gewöhnliche Immobilientransaktion reduziert werden konnte.

Kommunales Eigentum war nicht wertneutral. Es verschaffte Städten und ihren Gesellschaften die Möglichkeit, langfristig Einfluss auf Mietpreise, Belegungsstrukturen, Instandhaltung und Quartiersentwicklung zu nehmen. Wurden solche Wohnungen veräußert, ging ein Teil dieses unmittelbaren politischen Gestaltungsspielraums verloren. Der BSW setzte genau an diesem Punkt an: Nicht erst dann, wenn Kündigungen, Schimmel oder ausgebliebene Reparaturen öffentlich wurden, sollte die Politik reagieren. Soziale Risiken müssten bereits vor einem Verkauf geprüft und durch verbindliche Vertragsregelungen begrenzt werden.

Die Forderung, keine weiteren HGW-Wohnungen an profitorientierte Privatbetreiber:innen zu verkaufen, war daher mehr als eine spontane Reaktion auf einzelne Beschwerden. Sie zielte auf einen grundsätzlichen Kurswechsel. Statt kommunale Bestände als veräußerbares Vermögen zu behandeln, sollten sie als dauerhaftes Instrument sozialer Wohnungspolitik erhalten bleiben. Das betraf besonders Haushalte, die auf bezahlbare Mieten angewiesen waren und auf dem angespannten Wohnungsmarkt nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten hatten.

Kommunales Wohnen als Bestandteil öffentlicher Vorsorge

Der vom BSW vertretene Ansatz knüpfte an die politische Idee der sozialen Wohnraumversorgung an. Danach sollte Wohnen nicht ausschließlich den Mechanismen von Angebot, Nachfrage und Rendite überlassen bleiben. Eine Kommune musste zwar wirtschaftlich und haushaltsrechtlich verantwortungsvoll handeln. Daraus folgte jedoch nicht, dass jeder erzielbare Kaufpreis automatisch schwerer wog als langfristige Mietpreisstabilität, verlässliche Instandhaltung und der Schutz gewachsener Nachbarschaften.

Das BSW machte deutlich, dass Verkäufe aus kommunalem oder mittelbar kommunalem Eigentum einen politischen Rechtfertigungsbedarf auslösten. Zu beantworten war nicht nur, welchen Preis ein Gebäude am Markt erzielte. Ebenso wichtig war, welche Folgen der Verkauf für die dort lebenden Menschen hatte, ob soziale Bindungen fortbestanden, welche Instandhaltungsverpflichtungen vereinbart wurden und wie die Stadt auf Pflichtverletzungen der Käufer:innen reagieren konnte.

Gerade ältere Bestände benötigten regelmäßig erhebliche Investitionen. Private Eigentümer:innen konnten selbstverständlich verantwortungsvoll handeln und Gebäude dauerhaft bewirtschaften. Allein die Rechtsform oder private Eigentümerstellung belegte noch keine Vernachlässigung. Der BSW wandte sich jedoch gegen eine Verkaufspolitik, bei der die soziale Zuverlässigkeit der Käufer:innen hinter dem kurzfristigen finanziellen Ergebnis zurücktrat. Entscheidend war aus seiner Sicht, ob ein Erwerbskonzept eine langfristige und mieter:innenorientierte Bewirtschaftung erwarten ließ.

Für die Betroffenen war diese Debatte keineswegs abstrakt. Eine fristlose Kündigung bedrohte den Lebensmittelpunkt eines Haushalts. Schimmel konnte die Gesundheit beeinträchtigen. Wasserschäden beschädigten Möbel und persönliche Gegenstände. Eine nicht erreichbare Hausverwaltung verstärkte das Gefühl, mit den Problemen allein gelassen zu werden. Wer in einer solchen Lage wohnte, benötigte keine beschwichtigenden Erklärungen, sondern erreichbare Ansprechpartner:innen, nachvollziehbare Abrechnungen und eine schnelle Beseitigung der Mängel.

Parallelen zum Hülsmanns Hof erhöhten den politischen Druck

Das BSW stellte einen Zusammenhang mit den Vorgängen am Hülsmanns Hof her. Dort hatten Mieter:innen nach dem Verkauf früherer HGW-Bestände bereits über Heizungsausfälle, fehlendes Warmwasser, Feuchtigkeit, Schimmel und Probleme bei der Erreichbarkeit der Verwaltung berichtet. Seit dem 23.12.2025 sollen Bewohner:innen zeitweise mit kalten Wohnungen und erheblichen Belastungen konfrontiert gewesen sein. Frühere Berichte der SN SONNTAGSNACHRICHTEN hatten zudem Fragen zur Eigentümerstruktur, zu möglichen Schutzklauseln und zum Verhalten der Stadtverwaltung aufgeworfen.

Die erneuten Beschwerden an anderen Standorten verliehen der Forderung des BSW zusätzliches Gewicht. Sollte sich bestätigen, dass sich nach mehreren Verkäufen vergleichbare Probleme entwickelten, wäre eine Betrachtung als bloße Häufung unglücklicher Einzelfälle kaum noch überzeugend. Dann müsste untersucht werden, ob die bisherigen Auswahl-, Verkaufs- und Kontrollmechanismen ausreichten oder ob strukturelle Defizite bestanden.

Der BSW verlangte deshalb nicht nur eine Reaktion auf einzelne Kündigungen. Er wollte wissen, welche politischen und wirtschaftlichen Grundsätze bei der Veräußerung kommunaler Wohnungen galten. Dazu gehörten Fragen nach Kaufpreisen, Bewertungsgrundlagen, Auswahlverfahren, sozialen Erhaltungsklauseln, Kündigungsschutz, Instandhaltungsverpflichtungen und Kontrollrechten. Ebenso musste geklärt werden, welche Konsequenzen drohten, wenn Käufer:innen vertraglich zugesagte Standards nicht einhielten.

Transparenz durfte nicht an der Sitzungstür enden

Die Redaktion meint: „Entscheidungen über den Verkauf von Wohnungen aus städtischem oder mittelbar kommunalem Eigentum dürfen nicht vollständig hinter verschlossenen Türen getroffen werden. Die Gründe des Verkaufs, die betroffenen Bestände, die sozialen Folgen und die Schutzregelungen für die Mieter:innen gehören in die öffentliche Beratung des Rates. Nur nachweislich schutzbedürftige Vertrags- und Verhandlungsdetails dürfen nichtöffentlich behandelt werden.“

Diese Forderung richtete sich nicht gegen den legitimen Schutz von Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten oder vertraulichen Verhandlungspositionen. Sie wandte sich gegen eine Praxis, bei der mit dem Hinweis auf Vertraulichkeit zugleich die politische Grundsatzdebatte aus der Öffentlichkeit verbannt wurde. Die Öffentlichkeit musste erfahren können, warum kommunale Wohnungen verkauft wurden, welche sozialen Folgen geprüft worden waren und welche Sicherungen den Bewohner:innen versprochen wurden.

Auch der Rat konnte seine Kontrollfunktion nur ausüben, wenn die Stadtverwaltung und die kommunalen Beteiligungsgesellschaften nachvollziehbare Informationen bereitstellten. Geheimhaltung durfte nicht zum pauschalen Schutzschild gegen unbequeme Fragen werden. Schützenswerte Einzelheiten konnten geschwärzt, zusammengefasst oder in einem nichtöffentlichen Teil ergänzt werden. Die politische Entscheidung über Richtung, Kriterien und soziale Konsequenzen kommunaler Wohnungspolitik gehörte hingegen in die öffentliche Auseinandersetzung.

Der BSW nahm mit seiner Forderung eine Rolle wahr, die eine kommunale Opposition erfüllen sollte: Er brachte die Erfahrungen von Mieter:innen in die politische Beratung ein, verlangte Rechenschaft und stellte scheinbar abgeschlossene Verkaufsentscheidungen erneut zur Diskussion. Anstatt die Beschwerden als privatrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen abzutun, fragte das Bündnis nach der Mitverantwortung der Stadt und ihrer Gesellschaften.

Schutzklauseln müssten künftig überprüfbar und durchsetzbar sein

Aus den Forderungen des BSW ließ sich ein konkreter Maßstab für künftige Verkäufe ableiten. Eine soziale Schutzklausel durfte nicht nur aus unverbindlichen Absichtserklärungen bestehen. Sie musste bestimmen, welche Instandhaltungsstandards einzuhalten waren, welche Erreichbarkeit eine Hausverwaltung gewährleisten musste und welche Regeln bei Modernisierungen, Mieterhöhungen oder Kündigungen galten. Ebenso wichtig waren Vertragsstrafen, Rücktrittsrechte, Wiederkaufsrechte oder andere Instrumente, mit denen die Kommune auf Pflichtverletzungen reagieren konnte.

Eine sorgfältige Käufer:innenprüfung müsste zudem über die Frage hinausgehen, ob der Kaufpreis finanziert werden konnte. Zu berücksichtigen wären Erfahrungen in der Wohnungsbewirtschaftung, personelle Kapazitäten, Instandhaltungskonzepte, langfristige Finanzierungsmodelle und die Bereitschaft, mit Mieter:innenvertretungen und Behörden zusammenzuarbeiten. Ein hoher Kaufpreis könnte für eine Kommune kurzfristig attraktiv erscheinen. Er wäre jedoch teuer erkauft, wenn später Wohnungsaufsicht, Sozialverwaltung und Gerichte die Folgen mangelhafter Bewirtschaftung auffangen müssten.

Das Mietrecht stellte bereits allgemeine Regeln für die Erhaltung einer Wohnung und für Kündigungen bereit. Die praktische Durchsetzung blieb für viele Mieter:innen dennoch schwierig. Nicht jede:r verfügte über eine Rechtsschutzversicherung, juristische Kenntnisse oder die Kraft, einen langwierigen Konflikt zu führen. Selbst ein Ratgeber zum Mietrecht ersetzte weder eine erreichbare Hausverwaltung noch den vorbeugenden Schutz durch eine sozial verantwortliche kommunale Verkaufspolitik.

Genau deshalb war die politische Forderung nach vorbeugenden Sicherungen berechtigt. Eine Kommune durfte sich nicht darauf zurückziehen, dass Mieter:innen ihre Ansprüche individuell vor Gericht durchsetzen könnten. Bei Verkäufen aus eigenem oder mittelbar eigenem Bestand hatte sie zuvor selbst Einfluss auf die Vertragsgestaltung. Diesen Einfluss sollte sie nach Auffassung des BSW konsequent zugunsten der Bewohner:innen nutzen.

Die Haltung des BSW unterschied sich damit erkennbar von einer Politik, die kommunale Gesellschaften vorrangig nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bewertete. Wirtschaftlichkeit blieb notwendig, durfte aber nicht zum alleinigen Kriterium werden. Die soziale Bilanz eines Verkaufs musste ebenso ernst genommen werden wie die finanzielle. Dazu gehörten stabile Mieten, sichere Wohnverhältnisse, gepflegte Gebäude und das Vertrauen der Bewohner:innen, bei Problemen nicht zwischen wechselnden Gesellschaften und schwer erreichbaren Verwaltungen verloren zu gehen.

BSW verlangte einen Kurswechsel in der Herner Wohnungspolitik

Die vom BSW erhobenen Forderungen bildeten ein schlüssiges Gesamtpaket: Aufklärung der bisherigen Verkäufe, Offenlegung der Käufer:innen, ein Bericht im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, besserer Schutz der Mieter:innen und der Verzicht auf weitere Verkäufe an ausschließlich profitorientierte Betreiber:innen. Das Bündnis verband damit die Aufarbeitung vergangener Entscheidungen mit einer politischen Leitlinie für die Zukunft.

Besonders deutlich wurde diese Haltung in dem Satz:

„Wohnen ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt.“

Als politische Forderung brachte er auf den Punkt, worum es dem BSW ging. Ein ausdrückliches allgemeines Grundrecht auf eine Wohnung enthält das Grundgesetz zwar nicht. Der Staat schützt jedoch Menschenwürde, Sozialstaatlichkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Kommunale Wohnungspolitik bewegte sich daher nicht in einem sozialen Niemandsland, sondern berührte elementare Voraussetzungen eines sicheren und selbstbestimmten Lebens.

Die Auseinandersetzung an der Dorstener Straße und der Buschkampstraße zeigte, wie schnell Eigentumswechsel zu existenziellen Sorgen führen konnten. Bereits die Unsicherheit über eine fristlose Kündigung belastete Familien und langjährige Mieter:innen erheblich. Dass die Kündigungen nach den vorliegenden Angaben zunächst ausgesetzt wurden, war für die Betroffenen wichtig. Es ersetzte jedoch keine Erklärung, weshalb sie ausgesprochen worden waren, welche Zahlungsstände tatsächlich bestanden und wie vergleichbare Vorgänge künftig verhindert werden sollten.

Der BSW stellte sich in dieser Situation sichtbar auf die Seite der Bewohner:innen. Er verlangte keine bloße Imagepflege, sondern überprüfbare Antworten. Damit setzte er einen politischen Gegenpunkt zu einer Wohnungspolitik, die soziale Folgen erst dann wahrnahm, wenn Beschwerden öffentlich wurden. Weitere Berichte über kommunale Wohnungspolitik und soziale Konflikte in der Stadt erschienen in der Rubrik Lokales Herne der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.

Ob die Stadt Herne und die HGW aus den Vorgängen am Hülsmanns Hof sowie an der Dorstener Straße und der Buschkampstraße Konsequenzen ziehen würden, musste sich in den zuständigen politischen Gremien zeigen. Erforderlich waren eine nachvollziehbare Dokumentation der früheren Verkäufe, klare Aussagen zu den vereinbarten Schutzregelungen und eine Entscheidung darüber, welchen Stellenwert kommunales Wohneigentum künftig erhalten sollte.

Die Position des BSW war dabei eindeutig: Wohnungen in öffentlicher Hand waren kein beliebig veräußerbarer Bilanzposten. Sie waren ein Instrument, um bezahlbares Wohnen, verlässliche Instandhaltung und soziale Stabilität zu sichern. Wer solche Bestände verkaufte, musste deshalb mehr erklären als den erzielten Preis. Entscheidend war, ob die Menschen in ihren Wohnungen sicher leben konnten. Mit seiner Intervention rückte der BSW diese Frage in den Mittelpunkt – dorthin, wo sie in einer sozial verantwortlichen Kommunalpolitik hingehörte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es beim Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen in Herne?

Beim Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen in Herne geht es um frühere Bestände der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW), die an private Eigentümer:innen gelangten. Der BSW-Kreisverband Herne verlangt eine politische Aufarbeitung dieser Verkäufe. Anlass sind Berichte von Mieter:innen an der Dorstener Straße, der Buschkampstraße und am Hülsmanns Hof über Kündigungen, Schimmel, Wasserschäden, Instandhaltungsprobleme und schwer erreichbare Hausverwaltungen.

Warum kritisiert der BSW den Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen in Herne?

Der BSW kritisiert den Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen in Herne, weil kommunale Wohnungsbestände aus seiner Sicht nicht allein nach Verkaufserlösen bewertet werden dürfen. Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Mieter:innen, bezahlbare Mieten, verlässliche Instandhaltung und soziale Stabilität. Nach Auffassung des BSW muss die Stadt vor Verkäufen prüfen, ob Käufer:innen langfristig mieter:innenorientiert handeln und ob Schutzklauseln tatsächlich durchsetzbar sind.

Wer soll den Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen in Herne aufklären?

Nach der Forderung des BSW soll die Stadtverwaltung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen über die Verkäufe früherer HGW-Bestände berichten. Norbert Arndt, Stadtverordneter und Vorsitzender des BSW-Kreisverbands Herne, verlangt unter anderem Angaben zu Käufer:innen, Auswahlkriterien und Schutzregelungen zugunsten der Mieter:innen. Auch die Entwicklungen am Hülsmanns Hof sowie an der Dorstener Straße und der Buschkampstraße sollen dargestellt werden.

Welche Folgen kann der Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen für Mieter:innen haben?

Der Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen kann für Mieter:innen bedeuten, dass die Stadt weniger unmittelbaren Einfluss auf Mietentwicklung, Instandhaltung, Belegung und Verwaltungspraxis hat. Bestehende Mietrechte bleiben zwar grundsätzlich erhalten. Praktisch können Probleme aber entstehen, wenn Hausverwaltungen schwer erreichbar sind, Mängel nicht behoben werden oder Kündigungen ausgesprochen werden. Für Betroffene sind nachvollziehbare Abrechnungen, schnelle Mängelbeseitigung und erreichbare Ansprechpartner:innen deshalb besonders wichtig.

Was passiert jetzt bei der Debatte über kommunale Wohnungen in Herne?

Nach bisherigem Stand hängt die weitere Entwicklung davon ab, ob Stadtverwaltung und HGW die früheren Verkäufe nachvollziehbar dokumentieren und politisch offenlegen. Der BSW fordert einen Bericht, Angaben zu Käufer:innen, Schutzklauseln, Instandhaltungspflichten und möglichen Kontrollrechten. In den zuständigen Gremien muss sich zeigen, ob Herne aus den Vorgängen am Hülsmanns Hof, an der Dorstener Straße und der Buschkampstraße Konsequenzen für künftige Verkäufe zieht.

 

Tags: BSW HerneBuschkampstraßeDorstener StraßeEigentümerwechselFristlose KündigungFristlose KündigungenGebäudemängelGemeindeordnung Nordrhein-WestfalenHerneHGW HerneHülsmanns HofImmoservice1Kommunale WohnungenKommunaler WohnungsbauMieterschutzMietrückstandNorbert ArndtPolitikPrivate Investor:innenRatsöffentlichkeitSchimmelSN SONNTAGSNACHRICHTENSONNTAGSNACHRICHTENVerkauf Städtischer WohnungenWasserschädenWirtschaftWohnungsaufsichtWohnungspolitikWohnungsverkäufe In Herne
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

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