Hamburg / Herne. [sn] Wer sich Solarpanels aufs Dach setzt, muss sich mit viel Bürokratie beschäftigen. 2023 wird es einfacher – und günstiger! Die Bundesregierung hat eine Reihe von Änderungen beschlossen.
Beim Kauf einer Solaranlage samt Zubehör entfällt die Mehrwertsteuer. Das gilt zum Beispiel für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW). Nicht nur der Kauf wird attraktiver, sondern auch der Betrieb: Erzeugter Strom, den der Haushalt nicht selbst verbraucht, geht an den Netzbetreiber. Neu: Die sogenannte Einspeisevergütung kassieren Betreiber ab dem Steuerjahr 2022, ohne sie wie bislang versteuern zu müssen.
Ab sofort lässt sich der Solarstrom voll ausnutzen. Zuvor musste die Einspeiseleistung von Solaranlagen bestimmte Grenzen einhalten, um die Netzstabilität sicherzustellen. Jetzt wurde der Zwang zur Drosselung für viele Anlagen endlich aufgehoben – das gilt für Bestandsanlagen bis 7 kW und für Neuanlagen bis zur Grenze von 25 kW.
Von den vielen Vereinfachungen profitieren auch Betreiber einfacher Balkonkraftwerke. Diese bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen, die eine maximale Spitzenleistung von 600 W an die Steckdose liefern dürfen.
Fazit: Der Gesetzgeber macht die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen 2023 günstiger, ihren Betrieb lukrativer und unkomplizierter. Es bleibt aber Raum für weitere Vereinfachungen: In anderen EU-Ländern gilt etwa für Balkonkraftwerke eine Leistungsgrenze von 800 W.
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