Herne. [sn] Die BSW-Ratsgruppe Herne unterstützt den angekündigten Schulstreik gegen Wehrpflicht am 08.05.2026 und will das Thema zusätzlich in den Rat der Stadt Herne tragen. Nach einem an Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda gerichteten Schreiben soll der Rat in seiner Sitzung am 19.05.2026 über einen Entschließungsvorschlag zu Schulstreiks gegen Wehrpflicht beraten. Die Ratsgruppe bittet darin darum, das demokratische Engagement von Schüler:innen anzuerkennen, Unterrichtsbefreiungen zur Teilnahme an angemeldeten und friedlichen Protesten im rechtlich zulässigen Rahmen wohlwollend zu prüfen und die politische Debatte über Wehrpflicht, Friedenspolitik, Sicherheitspolitik und Kriegsdienstverweigerung stärker in schulische und kommunale Gesprächsformate einzubeziehen. Anlass ist eine bundesweite Protestbewegung gegen die seit 01.01.2026 geltenden Regelungen zum neuen Wehrdienst. Der Bundestag hatte am 05.12.2025 die gesetzlichen Grundlagen für den neuen Wehrdienst beschlossen; die Bundesregierung beschreibt das Modell als auf Freiwilligkeit angelegt, zugleich werden junge Männer des entsprechenden Jahrgangs verpflichtend angeschrieben und zur Auskunft herangezogen. Genau an dieser Schnittstelle entzündet sich der politische Konflikt: Kritiker:innen sehen darin eine Vorbereitung auf eine spätere Reaktivierung der Wehrpflicht, Befürworter:innen verweisen auf veränderte sicherheitspolitische Anforderungen und den Personalbedarf der Bundeswehr. Eine aktuelle Einordnung zu den Protesten veröffentlichte unter anderem DIE ZEIT zu Schülerprotesten am 08.05.2026. In Herne soll die Demonstration nach Angaben des Herner Schulstreikkomitees am 08.05.2026 um 9 Uhr an der Kreuzkirche beginnen und im weiteren Verlauf bis zum Willi-Pohlmann-Platz vor dem Kulturzentrum ziehen. Das Komitee stellt den Protest unter die Losung
„Nie wieder Wehrpflicht! Nie wieder Krieg!“
und verbindet den Aktionstag ausdrücklich mit dem 08.05.1945, dem Tag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus. Politisch knüpft die Herner Initiative damit an eine bundesweite Bewegung an, die bereits am 05.12.2025 und am 05.03.2026 Protesttage organisiert hatte. Das von der BSW-Ratsgruppe vorgelegte Papier nennt für den 05.12.2025 Proteste in mehr als 90 Städten und für den 05.03.2026 Proteste in mehr als 150 Städten; zugleich wird auf die Beteiligung Herner Schüler:innen verwiesen. Bundesweit wird der Protest jedoch von mehreren Initiativen initiiert, unter anderem auf der Webseite Schulstreik gegen Wehrpflicht. Für die lokale Berichterstattung ist der Vorgang nicht nur wegen der Demonstration selbst relevant, sondern wegen des politischen Anschlusses im Rat: Aus einem Protestaufruf wird ein kommunalpolitischer Antrag, der Schulleitungen, Schulaufsicht, Stadtverwaltung und Rat mittelbar mit der Frage konfrontiert, wie politische Beteiligung junger Menschen im Spannungsfeld von Schulpflicht, Versammlungsfreiheit und kommunaler Friedenspolitik behandelt werden soll.
Ratsgruppe will demokratisches Engagement anerkennen
Der Entschließungsvorschlag der BSW-Ratsgruppe Herne setzt bewusst nicht bei einer bloßen Solidaritätserklärung an. Der Rat soll nach dem vorgelegten Text feststellen, dass junge Menschen ein berechtigtes Interesse daran haben, sich zu politischen und gesellschaftlichen Fragen zu äußern, die ihre Zukunft unmittelbar betreffen. Die Diskussion über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht betreffe Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Lebensplanung, Bildungsbiografie und persönlichen Freiheit. Der Rat soll nach dem Vorschlag das Engagement von Schüler:innen würdigen, die sich im Rahmen eines Schulstreiks friedlich und demokratisch gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht äußern. Außerdem sollen Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden gebeten werden, Anträge auf Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an angemeldeten und friedlichen Schulstreiks gegen die Wehrpflicht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wohlwollend zu prüfen. Gerade diese Formulierung ist rechtlich entscheidend: Sie behauptet keinen pauschalen Anspruch auf Fernbleiben vom Unterricht, sondern verweist auf eine Einzelfallprüfung. Nach nordrhein-westfälischem Schulrecht bleibt die Teilnahme am Unterricht grundsätzlich verpflichtend. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt klar, dass ein Schüler:innenstreik während der Unterrichtszeit grundsätzlich unzulässig ist; zugleich enthält die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen Regelungen zu Beurlaubungen aus wichtigem Grund, etwa bei politischen Veranstaltungen, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Der Unterschied ist nicht akademisch, sondern praktisch: Wer ohne Befreiung dem Unterricht fernbleibt, riskiert eine Bewertung als unentschuldigtes Fehlen; wer eine Klassenarbeit oder Prüfungsklausur versäumt, kann schulrechtliche Folgen auslösen. Eine pauschale kommunale Freistellungskompetenz hat der Rat daher nicht. Er kann politisch appellieren, aber nicht die schulrechtliche Einzelfallentscheidung ersetzen. Das macht den Antrag rechtlich vorsichtiger, als es manche politische Parole erwarten ließe. Er bleibt aber angreifbar, soweit der Begriff Schulstreik mit einer schulrechtlich gerade nicht vorgesehenen Unterrichtsverweigerung verbunden wird. Die sauberere Linie wäre, im Beschluss stärker zwischen angemeldeter Versammlung, politischer Bildungsarbeit, Beurlaubungsantrag und unentschuldigtem Fernbleiben zu unterscheiden. Hintergrund der Auseinandersetzung ist der neue Wehrdienst. Die Bundesregierung erklärt in ihren Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst, das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz sei am 01.01.2026 in Kraft getreten. Die Bundeswehr beschreibt den neuen Wehrdienst als Modell, das nicht die allgemeine Wehrpflicht in der früheren Form reaktiviere. Gleichwohl sieht das Gesetz eine neue Erfassung und Ansprache junger Menschen vor. In der politischen Debatte wird deshalb nicht nur über Freiwilligkeit gesprochen, sondern über die Frage, ob aus einem zunächst freiwilligen Modell bei ausbleibenden Bewerbungen später wieder eine Pflicht entstehen könnte. Der Begriff Schulstreik gegen Wehrpflicht hat sich inzwischen als Sammelbezeichnung für diese Proteste etabliert, beschreibt aber rechtlich nicht automatisch eine zulässige Unterrichtsbefreiung. Für Herne bedeutet das: Der Protest kann politisch unterstützt werden, die Teilnahme während der Unterrichtszeit bleibt aber eine schulrechtliche Einzelfallfrage.

Zwischen Friedenspolitik, Schulpflicht und kommunaler Verantwortung
Die Pressemitteilung des Herner Schulstreikkomitees verbindet die Ablehnung der Wehrpflicht mit sozialpolitischen Forderungen. Die Jugendlichen kritisieren Kürzungen in Bildung und Sozialem, den Zustand vieler Schulen, eine aus ihrer Sicht scheiternde Digitalisierung, Lehrkräftemangel, undichte Dächer, bauliche Mängel, fehlende Freizeitangebote, unzureichende Umweltschutzmaßnahmen und Probleme in den Innenstädten. Zugleich wenden sie sich gegen höhere Ausgaben für Aufrüstung und formulieren die Forderung nach einem endgültigen Stopp dieser Entwicklung. Die BSW-Ratsgruppe erweitert den lokalen Protest zusätzlich um einen institutionellen Vorschlag: Schulstreikkomitees sollen auf Wunsch Räume an Schulen nutzen können, die Debatte über Wehrpflicht, Friedenspolitik, Sicherheitspolitik und Kriegsdienstverweigerung soll im Unterricht aufgegriffen werden, und die Stadtverwaltung soll Formate prüfen, in denen Jugendliche ihre Positionen gegenüber Politik und Verwaltung darstellen können. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt vom bloßen Demonstrationsaufruf zur Frage demokratischer Beteiligung. Für den Rat der Stadt Herne ist das politisch relevant, aber kompetenzrechtlich begrenzt. Schulische Entscheidungen liegen nicht schlicht beim Rat, sondern bei Schulleitungen und Schulaufsicht; der Rat kann allenfalls eine politische Haltung formulieren, Verwaltungshandeln anregen und Gesprächsformate fördern. Nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden; Einzelheiten regelt das Kriegsdienstverweigerungsrecht. Wer sich politisch oder persönlich mit diesem Thema befasst, benötigt mehr als Parolen. Benötigt werden rechtliche Information, schulische Einordnung und ein Raum, in dem Jugendliche Fragen stellen können, ohne sofort als naiv, staatsfern oder kriegstüchtig einsortiert zu werden. In dieser Hinsicht kann die kommunale Debatte produktiv sein. Sie zwingt dazu, eine unbequeme Doppelwahrheit auszuhalten: Demokratischer Protest junger Menschen ist legitim und gesellschaftlich wertvoll; die Schulpflicht verschwindet deshalb aber nicht. Wer beides sauber trennt, nimmt Jugendliche ernster als jene, die sie wahlweise als Störfaktor oder Kulisse behandeln. Weitere lokale politische Beiträge veröffentlicht die Redaktion in der Rubrik Politik der SN SONNTAGSNACHRICHTEN. Wer sich vertiefend mit friedenspolitischer Argumentation und Kriegsdienstverweigerung befasst, findet auch im Buchhandel Grundlagenliteratur, etwa das Buch Verweigern!. Für Herne bleibt nun zunächst entscheidend, ob der Entschließungsvorschlag am 19.05.2026 tatsächlich auf die Tagesordnung kommt, ob der Rat ihn berät und ob daraus mehr entsteht als eine symbolische Erklärung. Eine solche Symbolik wäre in der Kommunalpolitik nicht wertlos. Sie ersetzt aber weder schulrechtliche Prüfung noch politische Bildung. Gerade deshalb könnte die Debatte nützlich sein: Sie zwingt Rat, Schulen, Verwaltung und Jugendliche dazu, über Wehrdienst, Gewissen, Frieden, Sicherheit und demokratische Teilhabe nicht nur abstrakt zu sprechen, sondern konkret vor Ort.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es beim Schulstreik gegen Wehrpflicht in Herne am 08.05.2026?
Beim Schulstreik gegen Wehrpflicht in Herne am 08.05.2026 geht es nach dem Artikel um einen Protest von Schüler:innen gegen den neuen Wehrdienst und gegen eine mögliche spätere Reaktivierung der Wehrpflicht. Die Demonstration soll um 9 Uhr an der Kreuzkirche beginnen und bis zum Willi-Pohlmann-Platz führen. Politisch unterstützt wird der Protest von der BSW-Ratsgruppe Herne.
Warum unterstützt die BSW-Ratsgruppe Herne den Schulstreik gegen Wehrpflicht?
Die BSW-Ratsgruppe Herne unterstützt den Schulstreik gegen Wehrpflicht, weil sie das demokratische Engagement junger Menschen anerkennen und die Debatte über Wehrpflicht, Friedenspolitik, Sicherheitspolitik und Kriegsdienstverweigerung in Schule und Kommune stärken will. Nach dem Artikel soll der Rat der Stadt Herne am 19.05.2026 über einen entsprechenden Entschließungsvorschlag beraten.
Dürfen Schüler:innen in Nordrhein-Westfalen für einen Schulstreik gegen Wehrpflicht dem Unterricht fernbleiben?
Schüler:innen dürfen dem Unterricht in Nordrhein-Westfalen nach dem Artikel nicht ohne Weiteres wegen eines Schulstreiks fernbleiben. Die Schulpflicht gilt grundsätzlich weiter. Möglich ist aber eine Einzelfallprüfung, etwa bei einem Antrag auf Beurlaubung aus wichtigem Grund. Ohne Unterrichtsbefreiung kann die Teilnahme während der Schulzeit als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden und schulrechtliche Folgen auslösen.
Was fordert die BSW-Ratsgruppe Herne vom Rat der Stadt Herne?
Die BSW-Ratsgruppe Herne fordert nach dem Artikel, dass der Rat das demokratische Engagement von Schüler:innen würdigt und Schulleitungen sowie Schulaufsichtsbehörden bittet, Unterrichtsbefreiungen für angemeldete und friedliche Proteste im rechtlich zulässigen Rahmen wohlwollend zu prüfen. Außerdem sollen Themen wie Wehrpflicht, Friedenspolitik, Sicherheitspolitik und Kriegsdienstverweigerung stärker in schulische und kommunale Gesprächsformate einbezogen werden.
Was bedeutet der neue Wehrdienst seit dem 01.01.2026 für junge Menschen?
Der neue Wehrdienst gilt nach dem Artikel seit dem 01.01.2026 und wird von der Bundesregierung als freiwilliges Modell beschrieben. Zugleich werden junge Männer bestimmter Jahrgänge verpflichtend angeschrieben und zur Auskunft herangezogen. Kritiker:innen sehen darin eine mögliche Vorbereitung auf eine spätere Wehrpflicht, während Befürworter:innen auf sicherheitspolitische Anforderungen und den Personalbedarf der Bundeswehr verweisen.
























