• Neuste
Die Alpina Bahn (Achterbahn) 2022 auf der Cranger-Kirmes in Wanne-Eickel (Herne).

Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts: Steht auch die Cranger Kirmes vor dem Aus?

25.04.2026
Stadt-Parfümerie Pieper in Herne auf der Bahnhofstraße.

Stadt-Parfümerie Pieper aus Herne gerettet: Konckier übernimmt

25.04.2026
Nordlichter über einer verschneiten Landschaft in Lappland (FI).

Was macht Lappland zum magischen Reiseziel?

22.04.2026
DJ spielt Musik auf der Bühne der N(WERK-Veranstaltung in Herne.

N8WERK-Beschluss des VG Gelsenkirchen: Sorry Anwohner. Führt zum OVG NRW

22.04.2026
Lichtshow bei der N8WERK-Musikveranstaltung in Herne am 18. und 19.04.2026.

N8WERK in Herne: Entschuldigung aus dem Rathaus wirft Fragen auf

19.04.2026
Tyrell Hagedorn (18) aus Oranienburg bei DSDS.

Tyrell Hagedorn bei DSDS 2026: Ein Favorit aus Oranienburg

18.04.2026
Eine Frau in einem schwarzen Kapuzenpullover steht mit dem Rücken zur Kamera auf dem Funkenbergareal in Herne, einer Abrisshalle für das n8werk Event, und hält ein Werkzeug vor eine marode, gelb-weiße Ziegelwand.

N8WERK in Herne: Warum die erste Party die letzte sein könnte

18.04.2026
Luftaufnahme eines Osterfeuers in der Kleingartenanlage des KGV Röhlinghausen in Herne mit dem Bundestagsabgeordneten Hendrik Bollmann (SPD).

Mit Bundestagsabgeordnetem Bollmann (SPD): Osterfeuer in Herne wirft Fragen auf

06.04.2026
Seilbahn "Blumenthal Airline" über dem Hauptbahnhof (Hbf) Wanne-Eickel in Herne.

Seilbahn Herne: Die Blumenthal Airline ist ein teurer Irrtum

02.04.2026
Hand hält Überraschungsei in Herne.

Jetzt neu in jedem 7. Ei: die Herne Hippos! – Überraschungseier exklusiv aus dem neuen Werk Wanne-Eickel

31.03.2026
Geplante Flüchtlingsunterkunft (ZUE) in Herne-Holsterhausen, Südstraße 48. Die Aufnahme zeigt den aktuellen Zustand des Objekts mit Hinweisschild zur Videoüberwachung.

ZUE Herne: Nach der Ratssitzung – Was nun?

27.03.2026
Freecall: 0800 4288374
Sonntag, 26. April 2026
HINWEISE GEBEN
WERBEPROSPEKTE
ANZEIGE AUFGEBEN
SN SONNTAGSNACHRICHTEN
  • BOULEVARD
  • KULTUR
  • LOKALESSN
  • POLITIK
  • SPORT
  • WIRTSCHAFT
  • PFLICHTANGABEN
    • AEB
    • AGB
    • AV-VERTRAG
    • BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    • IMPRESSUM
    • MEDIADATEN
      • PREISLISTE DIGITAL
    • ONLINE-STREITBEILEGUNG
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.
  • BOULEVARD
  • KULTUR
  • LOKALESSN
  • POLITIK
  • SPORT
  • WIRTSCHAFT
  • PFLICHTANGABEN
    • AEB
    • AGB
    • AV-VERTRAG
    • BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    • IMPRESSUM
    • MEDIADATEN
      • PREISLISTE DIGITAL
    • ONLINE-STREITBEILEGUNG
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.
SN SONNTAGSNACHRICHTEN
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.

Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts: Steht auch die Cranger Kirmes vor dem Aus?

Ein Verwaltungsgericht stoppt ein Riesenrad wegen Abstandsflächen – für Crange könnte das Urteil zur juristischen Belastungsprobe werden

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
25.04.2026
Lesezeit: 9 Minuten.
0 0
A A
Die Alpina Bahn (Achterbahn) 2022 auf der Cranger-Kirmes in Wanne-Eickel (Herne).

Bildnachweis/Rechtekette: Foto: © 2022 SN SONNTAGSNACHRICHTEN

Via WhatsApp teilen ...Per E-Mail teilen ...

ÄHNLICHE THEMEN

Stadt-Parfümerie Pieper in Herne auf der Bahnhofstraße.

Stadt-Parfümerie Pieper aus Herne gerettet: Konckier übernimmt

25.04.2026
Nordlichter über einer verschneiten Landschaft in Lappland (FI).

Was macht Lappland zum magischen Reiseziel?

22.04.2026
DJ spielt Musik auf der Bühne der N(WERK-Veranstaltung in Herne.

N8WERK-Beschluss des VG Gelsenkirchen: Sorry Anwohner. Führt zum OVG NRW

22.04.2026
Lichtshow bei der N8WERK-Musikveranstaltung in Herne am 18. und 19.04.2026.

N8WERK in Herne: Entschuldigung aus dem Rathaus wirft Fragen auf

19.04.2026
Tyrell Hagedorn (18) aus Oranienburg bei DSDS.

Tyrell Hagedorn bei DSDS 2026: Ein Favorit aus Oranienburg

18.04.2026
Eine Frau in einem schwarzen Kapuzenpullover steht mit dem Rücken zur Kamera auf dem Funkenbergareal in Herne, einer Abrisshalle für das n8werk Event, und hält ein Werkzeug vor eine marode, gelb-weiße Ziegelwand.

N8WERK in Herne: Warum die erste Party die letzte sein könnte

18.04.2026

Ansbach/Herne/Wanne-Eickel. [sn] Die Cranger Kirmes lebt von Enge, Höhe, Licht, Lärm, Bewegung und der Nähe zur Stadt. Genau das könnte nach einer aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zum Problem werden. Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat mit Beschluss vom 02.04.2026 – Az.: AN 17 E 26.1176 – den Betrieb eines rund 60 m hohen Riesenrades vorläufig stoppen lassen, weil das Gericht das Fahrgeschäft als Anlage mit gebäudegleicher Wirkung eingeordnet und deshalb Abstandsflächen verlangt hat. Für die Cranger Kirmes ist das kein fertiges Todesurteil, aber ein juristischer Warnschuss, der lauter ist als manche Musikbeschallung auf dem Festplatz. Denn wer die Entscheidung ernst nimmt und sie auf Nordrhein-Westfalen überträgt, landet schnell bei § 6 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018). Danach gelten Abstandsflächen nicht nur für Gebäude, sondern auch für andere Anlagen gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen, wenn sie höher als 2 m sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen oder wenn sie höher als 1 m sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden. Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt regelmäßig 0,4 H, also 40 % der maßgeblichen Höhe. Ein 60 m hohes Riesenrad käme rechnerisch auf 24 m. Ein 80 m hoher Aussichtsturm, Freifallturm oder vergleichbares Hochfahrgeschäft läge rechnerisch bei 32 m. Das klingt auf einem Reißbrett noch handhabbar. Auf einem dicht belegten Kirmesplatz, an Wohnbebauung, Verkehrsflächen, Gastronomie, Budenfronten, Sicherheitswegen und Grundstücksgrenzen vorbei, wird daraus schnell eine Frage, die nicht mehr mit dem Satz erledigt werden kann: Das war schon immer so. Die Cranger Kirmes wird von der offiziellen Veranstaltungsseite als größtes Volksfest in Nordrhein-Westfalen beworben; wer sich über Termin, Programm und Geschichte informieren will, findet die Selbstdarstellung unter Cranger Kirmes. Auch der Wikipedia-Artikel zur Cranger Kirmes beschreibt das Volksfest als eines der größten in Deutschland. Die praktische Brisanz liegt darin, dass fliegende Bauten zwar nicht wie normale Gebäude dauerhaft errichtet werden, aber bauordnungsrechtlich eben nicht im rechtsfreien Raum schweben. Nach § 78 BauO NRW 2018 sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die dazu bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Sie benötigen in der Regel eine Ausführungsgenehmigung und vor Ort eine Anzeige, bei technisch schwierigen Anlagen regelmäßig eine Gebrauchsabnahme. Das hilft der Betreiberseite sicherheitstechnisch, ersetzt aber nicht zwingend jede materielle Anforderung des Bauordnungsrechts. Genau hier liegt der eigentliche Sprengsatz: Wenn ein Fahrgeschäft wegen Höhe, Masse, Einblicksmöglichkeiten, Beschattung, Lichteffekten, Geräuschentwicklung oder räumlicher Dominanz gebäudegleiche Wirkung entfaltet, kann die Abstandsflächenfrage nicht mit dem Hinweis weggewischt werden, es handele sich doch nur um einen fliegenden Bau. Wer aus einer Gondel in Gärten, Schlafzimmerfenster, Innenhöfe oder private Rückzugsräume blicken kann, erzeugt nicht nur Jahrmarktsromantik, sondern unter Umständen ein Problem des Wohnfriedens und des Sozialabstands. Das VG Ansbach hat gerade diese Schutzrichtung ernst genommen: Belichtung, Besonnung, Beschattung, Privatsphäre und sozialer Abstand sind nicht folkloristische Nebengeräusche, sondern klassische Schutzgüter des Abstandsflächenrechts. Für Crange ist das deshalb relevant, weil das Volksfest nicht auf einer abgelegenen grünen Wiese stattfindet, sondern in einem urbanen Geflecht aus Festplatz, Kanal, Straßen, Wohnnutzung, Gewerbe, Gastronomie und Nachbarschaft. Genau diese Lage macht Crange attraktiv. Genau diese Lage macht Crange aber auch angreifbar.

Setzt sich diese Rechtsauffassung in Nordrhein-Westfalen oder vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) auch durch, könnte die ehemalige Zeche General Blumenthal vom brachliegenden Erinnerungsort zur pragmatischen Zukunftsfläche werden: für die Cranger Kirmes, Konzerte, Autokino, Messen und Großveranstaltungen, die nicht jedes Jahr aufs Neue zwischen Tradition, Abstandsflächen und Nachbarrechten zerrieben werden.

Warum die Entscheidung aus Bayern in Nordrhein-Westfalen wirkt

Natürlich gilt in Herne nicht die Bayerische Bauordnung. Wer daraus nun vorschnell Entwarnung bastelt, sollte allerdings nicht zu früh das nächste Fass anstechen. Die dogmatische Grundfrage ist in Nordrhein-Westfalen ähnlich angelegt: Welche materiellen Anforderungen gelten für eine mobile Anlage, die zwar nur befristet steht, aber während dieser Zeit wie ein massiver baulicher Fremdkörper auf Nachbarschaft, Licht, Luft, Sicherheit und Wohnruhe wirkt? § 6 BauO NRW 2018 ist dabei sogar ausgesprochen anschlussfähig, weil die Vorschrift andere Anlagen ausdrücklich einbezieht. Für hohe, betretbare Fahrgeschäfte ist die erste Hürde deshalb nicht besonders hoch. Ein Riesenrad, ein Freifallturm, eine Großschaukel oder ein sonstiges Hochfahrgeschäft ist kein Gartenstuhl mit Stromanschluss, sondern eine technische Anlage mit erheblicher räumlicher Wirkung. Dass solche Anlagen durchsichtig, offen oder nur zeitweise vorhanden sind, erledigt die Sache nicht. Auch ein Riesenrad ohne geschlossene Wand kann Schatten werfen, Blicke ermöglichen, Dominanz entfalten, Licht in die Nachbarschaft tragen und den Eindruck erzeugen, dass private Grundstücke plötzlich Teil der Kulisse werden. Gerade das unterscheidet die rechtliche Betrachtung von der reinen Sicherheitsabnahme. Die Gebrauchsabnahme fragt vorrangig nach Standsicherheit, Betriebssicherheit, Prüfbuch, technischer Ausführung und örtlichen Gefahren. Das Abstandsflächenrecht fragt zusätzlich, ob Nachbar:innen die Wirkung der Anlage hinnehmen müssen. Das ist ein anderer Prüfmaßstab. Die in der Praxis häufig beschworenen Sicherheitsabstände nach technischen Regeln sind deshalb kein Freibrief, wenn das Gesetz selbst Abstandsflächen verlangt. In Nordrhein-Westfalen kann die Bauaufsichtsbehörde nach § 78 Abs. 8 BauO NRW 2018 Auflagen machen oder die Aufstellung beziehungsweise den Gebrauch fliegender Bauten untersagen, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist. Kommt eine Nutzung hinzu, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, steht außerdem § 82 BauO NRW 2018 im Raum: Die Nutzung kann untersagt werden. Für die Cranger Kirmes bedeutet das nicht, dass jedes Kinderkarussell morgen einen eigenen Abstandshof braucht. Es bedeutet aber, dass die großen, hohen, lauten, hellen und blickintensiven Anlagen anders betrachtet werden müssen als eine Losbude. Die Frage wird lauten: Welche Anlage steht wo, wie hoch ist sie, wer kann von dort wohin sehen, welche Gebäude oder Grundstücksgrenzen liegen im Wirkbereich, welche Lärm- und Lichtimmissionen kommen hinzu, und welche planerische oder bauaufsichtliche Abwägung wurde vor der Zulassung tatsächlich dokumentiert? Wer diese Fragen nicht beantwortet, lädt Nachbar:innen geradezu dazu ein, sie vom Gericht beantworten zu lassen. Die Berichterstattung über die Öffnungszeiten der Cranger Kirmes 2026 zeigt bereits, dass das Volksfest mit langen Betriebszeiten bis in die Nacht hinein geplant wird; eine Übersicht hatte unter anderem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung zur Cranger Kirmes 2026 veröffentlicht. Lange Öffnungszeiten sind nicht automatisch rechtswidrig. Sie verschärfen aber die Zumutbarkeitsfrage, wenn Lärm, Licht, Einblicke und Menschenmassen zusammenkommen. Hinzu kommt: Je höher die Anlagen werden und je enger die Flächen belegt sind, desto weniger überzeugt die alte Verwaltungsformel, wonach die Kirmes eben Kirmes sei. Tradition schützt nicht vor Abstandsflächen. Brauchtum ersetzt keine Abwägung. Und die Tatsache, dass Millionen Besucher:innen kommen wollen, macht nachbarliche Rechte nicht kleiner.

Kann Crange an einer einzigen Klage scheitern?

Die ehrliche Antwort lautet: Nicht die ganze Cranger Kirmes muss wegen eines einzigen Beschlusses aus Bayern verschwinden. Aber einzelne Fahrgeschäfte könnten bei schlechter Platzierung, unzureichender Prüfung oder fehlender Abstandsflächensicherung erheblich angreifbar werden. Und wenn ein Gericht in Nordrhein-Westfalen die Linie des Verwaltungsgerichts Ansbach aufgreift, kann daraus mehr werden als ein einzelner Rechtsstreit. Dann stellt sich für Crange, aber auch für andere innerstädtische Jahrmärkte und Kirmessen, die unangenehme Frage, ob die bisherigen Flächenkonzepte noch belastbar sind. Besonders riskant sind Hochfahrgeschäfte in der Nähe von Wohnbebauung, Grundstücksgrenzen, privaten Gärten, Innenhöfen, Schlafräumen oder sonstigen sensiblen Nutzungen. Wer dort mit 40 m, 60 m oder mehr Höhe arbeitet, sollte nicht allein auf Prüfbuch, TÜV, Schaustellererfahrung und Veranstaltungsroutine vertrauen. Entscheidend ist, ob die konkrete Anlage am konkreten Standort die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts wahrt. Wird dies verneint, kommen Betriebseinstellung, Nutzungsuntersagung oder zumindest Standortänderungen in Betracht. Für die Stadt Herne wäre das politisch und organisatorisch heikel. Für Schausteller:innen wäre es wirtschaftlich bitter. Für Anwohner:innen wäre es dagegen eine Option, die bisher oft eher theoretisch wirkte: nicht nur Lärm oder Verkehrschaos zu rügen, sondern bauordnungsrechtlich gegen die konkrete Aufstellung eines Fahrgeschäfts vorzugehen. Wer das scharf formulieren will, kann sagen: Die nächste Cranger Kirmes wird nicht automatisch die letzte sein, aber sie könnte die erste sein, bei der ein einzelnes Hochfahrgeschäft durch ein gut begründetes Eilverfahren ernsthaft ins Wanken gerät. Das reicht, um jede Platzplanung neu zu vermessen. Die pragmatische Lösung wäre nicht Panik, sondern Vorsorge: belastbare Lagepläne, dokumentierte Abstandsflächenprüfung, nachvollziehbare Bewertung von Belichtung, Besonnung, Belüftung, Einblicken, Sozialabstand, Lärm, Licht und Rettungswegen, rechtzeitige Beteiligung betroffener Nachbarschaften und notfalls der Verzicht auf einzelne Standorte. Wer dagegen nur darauf setzt, dass schon niemand klagen werde, plant nicht rechtssicher, sondern spielt Verwaltungsroulette mit Musikbegleitung. Theoretisch könnte eine Kommune auch angrenzende Grundstücke erwerben, Baulasten sichern oder Flächen dauerhaft neu ordnen. Das wäre teuer, aber immerhin ehrlich. Industrieunternehmen haben in anderen Zusammenhängen vorgemacht, dass der Ankauf empfindlicher Nachbargrundstücke Konflikte entschärfen kann; ob dies bei einem Volksfest politisch vermittelbar, haushaltsrechtlich darstellbar und städtebaulich sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt. Klar ist nur: Die Abstandsflächenfrage ist keine akademische Petitesse mehr. Sie kann für innerstädtische Volksfeste zur Standortfrage werden. Wer sich kulturhistorisch mit Crange befassen will, findet mit „Auf Crange: Das Buch zur Kirmes“ eine passende Einordnung des Volksfestes; wer die rechtliche Entwicklung verfolgt, sollte künftig weniger auf Nostalgie und stärker auf Lagepläne schauen. Die Rubrik Gericht der SN SONNTAGSNACHRICHTEN wird genau solche Fälle weiter beobachten. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob Crange beliebt ist. Das ist sie. Die entscheidende Frage lautet, ob eine dicht gedrängte, hoch technisierte, bis tief in die Nacht betriebene Kirmes in ihrer heutigen Form an jedem Standort noch so genehmigungs- und nachbarrechtsfest ist, wie Stadt und Veranstalter:innen es bislang gern annehmen. Wer darauf nur mit Tradition antwortet, hat die neue Rechtslage nicht verstanden.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei der Abstandsflächen-Debatte zur Cranger Kirmes?

Bei der Abstandsflächen-Debatte zur Cranger Kirmes geht es um die Frage, ob hohe Fahrgeschäfte wie Riesenräder, Freifalltürme oder Aussichtstürme wegen ihrer Wirkung auf Nachbarschaft, Licht, Luft, Privatsphäre und Wohnruhe bauordnungsrechtliche Abstände einhalten müssen. Anlass ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 02.04.2026 zu einem rund 60 m hohen Riesenrad.

Warum kann ein Beschluss aus Bayern für die Cranger Kirmes in Herne wichtig sein?

Der Beschluss aus Bayern gilt nicht unmittelbar in Nordrhein-Westfalen, kann aber rechtlich als Warnsignal wirken. Der Artikel verweist darauf, dass § 6 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 andere Anlagen ausdrücklich erfasst, wenn von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Deshalb könnte die Argumentation des Verwaltungsgerichts Ansbach auch für hohe Fahrgeschäfte auf der Cranger Kirmes relevant werden.

Welche Abstandsflächen könnten bei hohen Fahrgeschäften auf der Cranger Kirmes entstehen?

Nach dem Artikel beträgt die Tiefe der Abstandsfläche nach § 6 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 regelmäßig 0,4 H, also 40 % der maßgeblichen Höhe. Ein 60 m hohes Riesenrad käme rechnerisch auf 24 m Abstandsfläche, ein 80 m hoher Aussichtsturm oder Freifallturm auf 32 m. Ob diese Werte im Einzelfall anzuwenden sind, hängt von Standort, Anlage und Wirkung ab.

Kann eine Klage einzelne Fahrgeschäfte der Cranger Kirmes stoppen?

Eine einzelne Klage muss nach dem Artikel nicht die gesamte Cranger Kirmes stoppen. Sie könnte aber einzelne Fahrgeschäfte angreifbar machen, wenn diese ungünstig platziert sind, Abstandsflächen nicht geprüft wurden oder Nachbarrechte betroffen sind. Besonders riskant wären hohe Anlagen in der Nähe von Wohnbebauung, Grundstücksgrenzen, Gärten, Innenhöfen oder Schlafräumen.

Was müsste die Stadt Herne bei der Cranger Kirmes künftig genauer prüfen?

Die Stadt Herne müsste nach dem Artikel vor allem konkrete Standorte, Höhen, Abstandsflächen, Einblicksmöglichkeiten, Lichtwirkungen, Lärm, Rettungswege und Auswirkungen auf die Nachbarschaft dokumentiert prüfen. Für hohe Fahrgeschäfte reicht es danach nicht, nur auf Prüfbuch, technische Sicherheitsabnahme oder Veranstaltungstradition zu verweisen. Entscheidend wäre eine nachvollziehbare bauordnungsrechtliche Bewertung der jeweiligen Anlage am konkreten Standort.

Tags: § 6 BauO NRW 2018§ 78 BauO NRW 2018§ 82 BauO NRW 2018Abstandsflächen Fliegende BautenAnsbachBauO NRW 2018Bauordnung Nordrhein-WestfalenCranger KirmesGebaeudegleiche WirkungGerichtHerneKirmesrechtNachbarrechtRiesenradSchaustellerrechtSN SONNTAGSNACHRICHTENSONNTAGSNACHRICHTENSozialabstandVerwaltungsgericht AnsbachVolksfestWanne-EickelWohnfriede
Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel

Stefan Budde-Siegel (* 1971) schreibt u. a. für die SN SONNTAGSNACHRICHTEN, verschiedene Blogs und Fachzeitschriften zu Recht, Verwaltung, Architektur, Brandschutz und sicherheitsrelevanten Themen. Er arbeitet redaktionell, fachlich und technisch an der Schnittstelle von Praxis, Behördenumfeld und öffentlicher Kommunikation. Seine Beiträge konzentrieren sich auf nachvollziehbare Einordnung, dokumentierte Sachverhalte und eine klare, verständliche Darstellung komplexer Zusammenhänge. WHATSAPP | TELEFON | E-MAIL

ÄHNLICHE BEITRÄGE

Stadt-Parfümerie Pieper in Herne auf der Bahnhofstraße.
HERNE

Stadt-Parfümerie Pieper aus Herne gerettet: Konckier übernimmt

25.04.2026
DJ spielt Musik auf der Bühne der N(WERK-Veranstaltung in Herne.
HERNE

N8WERK-Beschluss des VG Gelsenkirchen: Sorry Anwohner. Führt zum OVG NRW

22.04.2026
Lichtshow bei der N8WERK-Musikveranstaltung in Herne am 18. und 19.04.2026.
HERNE

N8WERK in Herne: Entschuldigung aus dem Rathaus wirft Fragen auf

19.04.2026
Eine Frau in einem schwarzen Kapuzenpullover steht mit dem Rücken zur Kamera auf dem Funkenbergareal in Herne, einer Abrisshalle für das n8werk Event, und hält ein Werkzeug vor eine marode, gelb-weiße Ziegelwand.
HERNE

N8WERK in Herne: Warum die erste Party die letzte sein könnte

18.04.2026
Luftaufnahme eines Osterfeuers in der Kleingartenanlage des KGV Röhlinghausen in Herne mit dem Bundestagsabgeordneten Hendrik Bollmann (SPD).
HERNE

Mit Bundestagsabgeordnetem Bollmann (SPD): Osterfeuer in Herne wirft Fragen auf

06.04.2026
Seilbahn "Blumenthal Airline" über dem Hauptbahnhof (Hbf) Wanne-Eickel in Herne.
HERNE

Seilbahn Herne: Die Blumenthal Airline ist ein teurer Irrtum

02.04.2026
Logo der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe auf violettem Hintergrund. Logo der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe auf violettem Hintergrund. Logo der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe auf violettem Hintergrund.
Werbung -W- Anzeige

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google AdSense. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
Werbung -W- Anzeige

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von FinanceAds. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
Werbung -W- Anzeige

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von AWIN. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
Werbung -W- Anzeige
  • Häuser der Siedlung Teutoburgia in Herne bei Nacht, mit übertriebener Halloween-Dekoration und warmem Laternenlicht.

    Verwaltungsversagen mit Ansage: Halloween-Showdown in der denkmalgeschützten Teutoburgia

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • Untersuchungshaftbefehl gegen Miroslaw J. (38) aus Herne erlassen – Mord an der deutschen Jenny S. (36) in Gelsenkirchen-Erle

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • Zoll nimmt Lisa und Muzi hops – Prostitution ohne Arbeitserlaubnis Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • Neue Folgen „Armes Deutschland“ mit Denise (25) und Christopher (31) aus Duisburg auf RTLZWEI

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0
  • xendis Versandlogistik GmbH heißt jetzt Postzustellungsabwicklungsgesellschaft mbH i. L.

    0 teilen
    Teile 0 Tweet 0

Ressorts

-W- WERBUNG ALTMARK BLAULICHT BOULEVARD BUNDESWEHR CRANGER KIRMES CRANGER WEIHNACHTSZAUBER GERICHT GESUNDHEIT GLADBECK HERNE JOBBÖRSE KULTUR LOKALES MUSIK POLITIK REISE SPORT TRAUER VERANSTALTUNGEN WEWOLE WIRTSCHAFT

Schlagwörter-Wolke

Altmark Arnsberg Berlin Bezirksregierung Arnsberg BI Hallenbad Eickel Blaulicht Boulevard Bürgerentscheid Bürgerinitiative CDU CDU Herne Eickel Essen Frank Dudda Gericht Gesundheit Gladbeck Graf Hotte Grüne Grüne Herne Hallenbad Eickel Herne Herne-Wanne Horst Schröder Kommunalpolitik Herne Lokales Musik Nordrhein-Westfalen Politik SN SONNTAGSNACHRICHTEN SN SONNTAGSNACHRICHTEN Altmark SN SONNTAGSNACHRICHTEN Gladbeck SN SONNTAGSNACHRICHTEN Herne SONNTAGSNACHRICHTEN SONNTAGSNACHRICHTEN Altmark SONNTAGSNACHRICHTEN Gladbeck SONNTAGSNACHRICHTEN Herne SONNTAGSNACHRICHTEN News SPD SPD Herne Sport Stadt Herne Veranstaltungen Wanne-Eickel Wirtschaft

SN-LESERREDAKTION

Sonntagsnachrichten in blauem Schriftzug.

An der Kreuzkirche 17 – 19
44623 Herne
Deutschland
NRW

Telefon:
0800 4288374
E-Mail:
leser@sonntagsnachrichten.news

GESCHÄFTSZEITEN

Montags – Freitags:
10:00 Uhr – 22:00 Uhr

Vertreter- und Beratungstermine ausschließlich nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung.

LOKALREDAKTIONEN IN

Altmark (Stendal)
Gladbeck
Herne

FOLGE UNS AUF

Facebook
Google News
Instagram
RSS Channel
Telegram Kanal
TikTok
Truth Social
WhatsApp-Kanal
X (Twitter)
Youtube Kanal

© 2021 – 2026 SN SONNTAGSNACHRICHTEN | Impressum | Datenschutzerklärung |

SN SONNTAGSNACHRICHTEN

ANMELDEN

Jetzt starten!

Passwort vergessen?

Erhalte das Passwort.

Bitte Benutzername oder E-Mail-Adresse angeben um das Passwort zurückzusetzen.

Login
Keine Ergebnisse.
Zeige alle Ergebnisse.
  • WERBEPROSPEKTE
  • ANZEIGE AUFGEBEN
  • BOULEVARD
    • BLAULICHT
    • GERICHT
    • GESUNDHEIT
    • REISE
    • TRAUER
  • KULTUR
    • MUSIK
    • VERANSTALTUNGEN
  • LOKALES
    • ALTMARK
    • GLADBECK
    • HERNE
      • CRANGER KIRMES
      • WEWOLE
  • POLITIK
  • SPORT
  • WIRTSCHAFT
    • JOBBÖRSE
    • -W- WERBUNG
  • KONTAKTFORMULAR
  • PFLICHTANGABEN
    • AEB
    • AGB
    • AV-VERTRAG
    • BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
    • IMPRESSUM
    • MEDIADATEN
      • PREISLISTE DIGITAL
    • ONLINE-STREITBEILEGUNG