Herne. [sn] Die kommunale Wärmeplanung in Herne ist mehr als ein Klimaschutzplan. Sie berührt die Frage, wer künftig an Wärme verdient, wer die Investitionen bezahlt und wer die Risiken trägt. Nach Angaben der Stadt Herne wurde der Wärmeplan durch das Konsortium Trianel GmbH und greenventory GmbH vorbereitet. Brisant bleibt die Konstruktion dennoch: Die Stadt Herne ist über ihre kommunalen Beteiligungen mittelbar mit Trianel verbunden, die Stadtwerke Herne sind Gesellschafter der Trianel GmbH und investieren zugleich in den Ausbau der Fernwärme. Damit steht der Wärmeplan politisch nicht im luftleeren Raum, sondern in einem Geflecht aus kommunaler Planung, städtischen Beteiligungen, Energieinfrastruktur und künftigen Erlösinteressen. Die Stadt Herne teilt mit, der Entwurf des Wärmeplans habe vom 20.02.2026 bis zum 22.03.2026 zur Einsicht und Stellungnahme ausgelegen; der Bericht werde finalisiert und solle fristgemäß bis zum 30.06.2026 verabschiedet werden. Der Beteiligungsbericht der Stadt Herne weist die Stadtwerke Herne AG mit 100 % im kommunalen Beteiligungsbereich aus und nennt zugleich eine mittelbare Beteiligung an der Trianel GmbH von 6,86 %. Die Stadtwerke selbst verweisen darauf, Gesellschafter der Trianel GmbH zu sein. Genau daraus folgt die eigentliche politische Frage: Kann ein Wärmeplan als neutral wahrgenommen werden, wenn ein beteiligter Energieakteur zugleich mit der kommunalen Versorgungswirtschaft verflochten ist und die spätere Umsetzung voraussichtlich auch den Ausbau kommunaler Fernwärme betrifft? Das ist kein strafrechtlicher Vorwurf und kein Beleg für eine unzulässige Einflussnahme. Es ist aber ein handfester Anlass, Transparenz, externe Plausibilitätskontrolle und soziale Folgenabschätzung zu verlangen. Denn die Herner Wärmewende entscheidet nicht nur über Leitungen, Heizzentralen und Netzgebiete, sondern über Warmmieten in einer Stadt mit vielen älteren Gebäuden und vielen Haushalten, die steigende Wohnkosten nicht einfach wegmoderieren können. Die Warnung vor einer Kostenfalle für Mieter:innen, über die die WAZ am 17.05.2026 berichtete, trifft deshalb einen zentralen Punkt, bleibt aber zu eng, wenn sie nur auf Fernwärmepreise und Wärmepumpen schaut. Ratsherr Tillmann Kieser von den Linken fordert nach dem Bericht, ökologische Verantwortung mit sozialer Sicherheit zu verbinden. Diese Forderung ist richtig, muss aber zwingend um den Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes erweitert werden. Denn die soziale Heizkostenfrage beginnt nicht erst mit der Entscheidung für Fernwärme oder Wärmepumpe. Sie beginnt im unsanierten Bestand, bei Dachflächen, obersten Geschossdecken, Wärmeverlusten und der Frage, ob die Stadt ihre ordnungsrechtlichen Pflichten überhaupt aktiv wahrnimmt. § 47 Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer:innen bestimmter Bestandsgebäude dazu, zugängliche oberste Geschossdecken zu beheizten Räumen so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschritten wird; alternativ kann das Dach entsprechend gedämmt sein. Diese Pflicht ist kein neuer grüner Luxus, sondern seit Jahren Bundesrecht. Gerade in einer Altbaustadt wie Herne ist deshalb nicht nur zu fragen, welche Wärmeversorgung 2045 auf dem Papier klimaneutral sein soll, sondern auch, ob geltende Mindestpflichten heute kontrolliert und durchgesetzt werden. Wer niedrige Kaltmieten in unsanierten Häusern hat, zahlt häufig über hohe Heizkosten. Wer energetisch besser wohnt, zahlt häufig eine höhere Grundmiete. Für Menschen mit wenig Einkommen ist das keine abstrakte Marktentscheidung, sondern eine soziale Zwickmühle. Die Stadt darf sich daher nicht hinter Zukunftsplänen verstecken, solange im Bestand Wärmeverluste geduldet werden, die Mieter:innen jeden Winter bezahlen. Eine kommunale Wärmeplanung, die diesen Vollzug nicht mitdenkt, bleibt halb. Sie beschreibt künftige Versorgungsgebiete, ohne die heutige energetische Realität der Wohnungen konsequent anzugehen. Als Hintergrund zum Begriff kommunale Wärmeplanung ist entscheidend: Es handelt sich um ein strategisches Planungsinstrument, nicht um einen Freibrief, vorhandene Vollzugspflichten zu vernachlässigen. Die Herner Debatte braucht deshalb eine zweite Achse. Neben der Frage „Fernwärme oder Wärmepumpe?“ muss die Frage stehen: „Warum wird die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes im Bestand nicht sichtbar, messbar und nachvollziehbar kontrolliert?“
Kommunale Verflechtung ist kein Detail
Die Stadtwerke Herne schreiben selbst, die Wärmewende in Herne nehme Gestalt an und das Unternehmen investiere in sein Fernwärmenetz. Das ist aus Sicht eines Versorgungsunternehmens nachvollziehbar. Aus Sicht der kommunalen Demokratie ist es aber erklärungsbedürftig, wenn ein Wärmeplan durch ein Konsortium unter Beteiligung eines Unternehmens erstellt wird, an dem die kommunale Versorgungswirtschaft mittelbar beteiligt ist, während dieselbe kommunale Sphäre später bei der Umsetzung bestimmter Pfade wirtschaftlich berührt sein kann. Die Stadtwerke Herne sind nicht irgendein Marktteilnehmer. Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Genau deshalb müssen ihre Investitionen besonders sauber von planerischen Vorgaben, politischer Willensbildung und sozialer Kontrolle getrennt werden. Die Wärmeplanung darf nicht den Eindruck erzeugen, sie leite Bürger:innen und Eigentümer:innen in jene Versorgungspfade, die kommunalwirtschaftlich besonders naheliegen. Ob dieser Eindruck berechtigt ist, muss der Rat der Stadt Herne prüfen. Dazu gehören Offenlegung der Datengrundlagen, nachvollziehbare Variantenvergleiche, eine Darstellung der Alternativen zum Fernwärmeausbau, eine belastbare Kostenprognose für Mieter:innen und ein öffentlicher Umgang mit Beteiligungen. Alles andere wäre die übliche kommunale Beruhigungsformel: Man erklärt Planung für neutral, weil sie Planung heißt. So einfach ist es nicht. Die BSW-Ratsgruppe Herne greift diesen Konflikt politisch auf. Herne sei eine Mieterstadt mit alter Bausubstanz; fast die Hälfte der Wohnungen sei vor 1948 erbaut, so Michael Wiese (BSW), der Wärmeplan entscheide über bezahlbares Wohnen und Heizen und habe kein ausreichendes soziales Rückgrat. Weiter heißt es vom BSW-Herne, unvorbereitete dezentrale Wärmepumpen in Altbauten könnten Kosten auslösen, die über Modernisierungsumlagen auf die Kaltmieten durchschlagen. Der uns vorliegende analytische Bericht des BSW nennt 27.462 Gebäude mit Wärmebedarf in Herne und führt aus, lediglich 7,14 % seien nach 1991 errichtet worden; rund 43,5 % entfielen auf die Baualtersklasse vor 1948. Für eine beispielhafte 80-Quadratmeter-Wohnung rechnet der Bericht vor, dass eine kombinierte Hüllendämmung und Wärmepumpe je nach Zeitraum erhebliche Mietsteigerungen auslösen könne. Diese Zahlen sind politisch relevant, weil sie die soziale Bruchstelle sichtbar machen: Klimaschutz im Gebäudebestand ist technisch möglich, aber nicht automatisch sozial gerecht. Ohne Kontrolle kann die Wärmewende in Herne zu einer Wahl zwischen drei schlechten Varianten werden: Fernwärme mit unklarer Preisentwicklung, Wärmepumpe mit teurer Gebäudesanierung oder fossile Restlösung mit steigenden Betriebskosten. Für Mieter:innen ist dabei entscheidend, dass sie weder die Investitionsentscheidung treffen noch den baulichen Zustand des Hauses bestimmen. Sie erhalten am Ende nur die Rechnung. Genau deshalb reicht es nicht, wenn die Linke lediglich vor Fernwärmekosten warnt. Sie müsste ebenso deutlich verlangen, dass die Stadt Herne offenlegt, wie viele Verfahren zur Durchsetzung der Dämmpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz tatsächlich geführt wurden, welche Behörde zuständig ist, welche personellen Ressourcen vorhanden sind und warum Eigentümer:innen in alten Beständen nicht systematisch zur Einhaltung bestehender Mindestpflichten angehalten werden. Wer soziale Sicherheit beim Heizen will, muss nicht nur neue Preisdeckel fordern, sondern alte Vollzugsdefizite beseitigen. Dass konservative und rechte Kräfte die Belastungen durch Gebäudepflichten gern als Zumutung für Eigentümer:innen erzählen, ist politisch erwartbar. Für Parteien, die Mieter:innen vertreten wollen, wäre es dagegen schwer erklärbar, warum sie den Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes nicht offensiv zum Thema machen. Weitere lokale Beiträge zur Herner Kommunalpolitik veröffentlicht die Redaktion in der Rubrik Lokales Herne der SN SONNTAGSNACHRICHTEN.
BSW fordert Monitoring, Gasnetzstrategie und Speicher
Der Änderungsansatz der BSW-Ratsgruppe ist deshalb politisch stärker als eine bloße Kostenwarnung, weil er mehrere Steuerungsfragen miteinander verbindet. Das BSW nennt vier Forderungen: ein verbindliches jährliches soziales Monitoring, eine Neuausrichtung der Gasnetzstrategie zur Nutzung biogener Gase, den massiven Ausbau von Batteriespeichern für einen günstigen Einwohnerstrompreis und eine Photovoltaik-Offensive auf Gebäuden der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau ohne Umlage der Kosten auf Mieter:innen. Im BSW-Bericht wird zudem kritisiert, der Entwurf der Wärmeplanung sehe einen vollständigen Rückbau des fossilen Erdgasverteilnetzes bis 2045 vor, während auf Bundesebene zugleich Technologieoffenheit diskutiert werde. Außerdem bewertet der Bericht eine Fernwärmequote von 26,1 % für eine dichte Mieterstadt als unzureichend und verweist auf einen stark steigenden Strombedarf für Wärmepumpen. Auch diese Punkte sind als politische Bewertung des BSW einzuordnen, nicht als neutrale Feststellung. Dennoch markieren sie die zentralen Prüffragen für den Rat: Wie belastbar sind die Annahmen zur Fernwärme? Wie teuer wird der Netzausbau? Welche Stadtteile bleiben ohne kollektive Lösung? Welche Lasten entstehen im Stromnetz? Welche Kosten werden über Mieten, Betriebskosten, Anschlussbeiträge oder Tarife an Bürger:innen weitergegeben? Und vor allem: Wer kontrolliert diese Entwicklung jährlich, öffentlich und verständlich? Die Stadt Herne weist auf ihrer Informationsseite darauf hin, dass zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2026 noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben werden; ab 2029 müssten diese Heizungen jedoch steigende Anteile an Bioenergie oder Wasserstoff nutzen, zudem sollten steigende CO₂-Preise einkalkuliert werden. Gerade diese Übergangslogik zeigt, warum die Wärmewende im Bestand nicht allein durch eine Netzkarte gelöst wird. Eigentümer:innen brauchen Planungssicherheit, Mieter:innen brauchen Kostenschutz, und die Stadt braucht ein Vollzugskonzept, das nicht nur neue Ziele formuliert, sondern bestehende Pflichten durchsetzt. Für die rechtliche Einordnung bleibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen maßgeblich; für Eigentümer:innen und Mieter:innen kann ergänzend ein aktueller Ratgeber zum Gebäudeenergiegesetz hilfreich sein, ersetzt aber keine rechtliche oder technische Beratung im Einzelfall. Politisch liegt der Prüfauftrag jetzt beim Rat der Stadt Herne. Er müsste den Wärmeplan nicht nur danach bewerten, ob er formal fristgerecht vorgelegt wird, sondern ob er neutral, sozial belastbar und vollzugspraktisch anschlussfähig ist. Dazu gehört eine klare Aussage zu kommunalen Beteiligungen an Trianel, zur Rolle der Stadtwerke Herne beim Fernwärmeausbau, zur Preis- und Investitionskontrolle, zur Überwachung des Gebäudeenergiegesetzes und zu den Folgen für Mieter:innen in alten Beständen. Klimaschutz kann in Herne nur dann Akzeptanz gewinnen, wenn er nicht als verdeckte Umverteilungsmaschine wirkt. Ein Wärmeplan, der Beteiligungen verschweigt, Vollzugsfragen ausspart und soziale Kosten erst nach der Beschlussfassung bemerkt, wäre kein sozialer Klimaschutz. Er wäre Verwaltungstechnik mit eingebautem Konflikt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es bei der kommunalen Wärmeplanung in Herne?
Bei der kommunalen Wärmeplanung in Herne geht es nach dem Artikel um die strategische Frage, wie die Stadt künftig mit Wärme versorgt werden soll. Betroffen sind Fernwärme, Wärmepumpen, Gasnetz, Gebäudebestand, Investitionen und soziale Kosten. Kritisch bewertet wird, dass der Wärmeplan nicht nur Klimaschutz betrifft, sondern auch kommunale Beteiligungen, Stadtwerke, Mieter:innenbelastung und Vollzugspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz berührt.
Warum steht die Wärmeplanung in Herne wegen Trianel und Stadtwerken in der Kritik?
Die Wärmeplanung in Herne steht nach dem Artikel in der Kritik, weil der Wärmeplan durch ein Konsortium mit Trianel vorbereitet wurde und die Stadt Herne über ihre kommunalen Beteiligungen mittelbar mit Trianel verbunden ist. Zugleich sind die Stadtwerke Herne Gesellschafter der Trianel GmbH und investieren in Fernwärme. Daraus folgt kein Beleg für unzulässige Einflussnahme, aber ein Anlass für Transparenz und externe Plausibilitätskontrolle.
Welche Folgen kann der Wärmeplan Herne für Mieter:innen haben?
Für Mieter:innen kann der Wärmeplan Herne nach dem Artikel erhebliche Folgen haben, weil Investitionen in Fernwärme, Wärmepumpen, Gebäudesanierung oder Netzinfrastruktur über Mieten, Betriebskosten oder Tarife spürbar werden können. Besonders betroffen wären Haushalte in älteren Gebäuden mit schlechter energetischer Qualität. Der Artikel betont, dass Mieter:innen die Investitionsentscheidung meist nicht treffen, am Ende aber die Rechnung tragen.
Warum ist das Gebäudeenergiegesetz für die Wärmeplanung in Herne wichtig?
Das Gebäudeenergiegesetz ist für die Wärmeplanung in Herne wichtig, weil es bereits heute Pflichten im Gebäudebestand enthält. Nach dem Artikel betrifft das insbesondere § 47 Gebäudeenergiegesetz zur Dämmung zugänglicher oberster Geschossdecken oder entsprechender Dachflächen. Die Kritik lautet, dass eine kommunale Wärmeplanung unvollständig bleibt, wenn sie künftige Versorgungsgebiete beschreibt, aber bestehende energetische Mindestpflichten im Altbaubestand nicht sichtbar kontrolliert.
Was fordert das BSW-Herne zur kommunalen Wärmeplanung?
Das BSW-Herne fordert nach dem Artikel ein jährliches soziales Monitoring, eine Neuausrichtung der Gasnetzstrategie für biogene Gase, den Ausbau von Batteriespeichern für günstigeren Einwohnerstrom und eine Photovoltaik-Offensive auf Gebäuden der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau ohne Umlage auf Mieter:innen. Außerdem werden Transparenz zu Fernwärme, Netzkosten, Strombedarf, kommunalen Beteiligungen und sozialen Folgen des Wärmeplans verlangt.























