Herne. [sn] Die Bürgerinitiative „Für das Hallenbad Eickel“ erhebt in einer Presseinformation und in einem Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) schwere Vorwürfe gegen die 30-Jahres-Wirtschaftlichkeitsberechnung der PROVA Unternehmensberatung GmbH zum Hallenbad Eickel.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen ist der rechnerische Kern der Kritik nachvollziehbar:
Die öffentlich als 3-%-Fortschreibung dargestellte Vergleichsrechnung weist in den Detailwerten erkennbare Abweichungen auf, die den wirtschaftlichen Abstand zwischen Sanierung und Neubau erheblich beeinflussen können. Nicht belegt ist dagegen bislang die weitergehende These einer absichtlichen Manipulation. Dafür reichen die vorliegenden Unterlagen nicht aus; belastbar ist zunächst nur der Befund, dass die Berechnung erklärungsbedürftig, in Teilen nicht plausibel und deshalb überprüfungsbedürftig ist. Genau darin liegt das Problem: Die Frage betrifft nicht nur eine technische Tabelle, sondern die Grundlage eines politischen Beschlusses über Abriss, Neubau, Sanierung, Fördermittel und kommunale Finanzverantwortung. In der PROVA-Seite „Szenario Westen – Vergleich Wirtschaftlichkeiten“ werden für die Sanierung des Hallenbades Eickel Investitionskosten von 15.351.000 € und für den Neubau 16.898.000 € genannt. Über 30 Jahre weist die Darstellung für die Sanierung einen Jahresfehlbetrag von -69.103.300 € aus, für den Neubau dagegen -58.618.700 €. Daraus ergibt sich die von der Bürgerinitiative genannte Differenz von 10.484.600 € zugunsten des Neubaus. Diese Zahl ist also nicht aus der Luft gegriffen, sondern steht rechnerisch in der vorgelegten Gegenüberstellung. Problematisch wird es dort, wo die Detailtabelle in den Jahresspalten durchgehend 3 % ausweist, die tatsächlichen Fortschreibungen jedoch nicht durchgängig einem solchen Wert folgen. Bei der Sanierungsvariante steigt der Betrag der Gesamtaufwendungen von 1.092.300 € im ersten Jahr auf 1.146.900 € im zweiten Jahr; das entspricht überschlägig rund 5 %. Bei der Neubauvariante steigt der Betrag von 1.044.800 € auf 1.086.400 €; das entspricht rund 4 %. Damit trifft der zentrale Einwand der Bürgerinitiative jedenfalls rechnerisch einen wunden Punkt: Wer zwei Varianten über 30 Jahre vergleicht, muss die Fortschreibungsparameter offenlegen, einheitlich anwenden oder Abweichungen sachlich begründen. Andernfalls entsteht keine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, sondern eine Tabelle mit politischer Sprengkraft. Dass der Rat der Stadt Herne am 01.07.2025 mehrheitlich für den Neubau votierte, ist ebenso bekannt wie der Widerstand der Bürgerinitiative gegen diese Pläne. Wer die kommunalpolitische Dimension verstehen will, muss den technischen Kern ernst nehmen: Eine Differenz von mehr als 10.000.000 € ist im Haushalts- und Vergabekontext kein Rundungsfehler, sondern ein entscheidungserheblicher Betrag. Dass Hallenbäder kommunale Infrastruktur mit besonderer Bedeutung für Schul-, Vereins- und Breitensport sind, erklärt schon der allgemeine Begriff des Hallenbads; im konkreten Fall kommt hinzu, dass es in Herne seit Jahren um Ersatz, Sanierung und Wiederinbetriebnahme geht. Die Initiative stellt ihre Position auch über die Website Hallenbad-Eickel Initiative Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel dar. Für die Leserschaft der Rubrik Lokales Herne der SN SONNTAGSNACHRICHTEN ist der Fall deshalb nicht nur eine Spezialfrage der Kostenrechnung, sondern ein Beispiel dafür, wie technische Annahmen politische Entscheidungen prägen können. Wer eine solche Tabelle nachrechnet, braucht keine Spezialsoftware; ein einfacher Taschenrechner genügt, um die ersten Prozentabweichungen zu erkennen.
Was aus den Unterlagen folgt – und was nicht
Die Bürgerinitiative formuliert in ihrer Presseinformation, in der 30-Jahresberechnung der PROVA klaffe ein Fehler von über 10.000.000 €, und die Sanierung sei aufgrund der Nachberechnung über 2.500.000 € günstiger als ein Neubau. Die beigefügten Unterlagen stützen zunächst die Aussage, dass die von PROVA ausgewiesene Differenz von 10.484.600 € tatsächlich in der Gegenüberstellung angelegt ist. Ebenfalls nachvollziehbar ist die Beanstandung, dass bei der Sanierung und beim Neubau offenbar unterschiedliche Fortschreibungen angewendet wurden, obwohl die Tabelle in den Jahresspalten den Eindruck einer 3-%-Systematik vermittelt. Das vorgelegte Prüfungsergebnis beschreibt genau diesen Punkt: Die Sanierung werde rechnerisch mit etwa 5 %, der Neubau zunächst mit etwa 4 % fortgeschrieben; bei der Neubauvariante seien zudem nichtlineare, nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Werte erkennbar. Auch der Hinweis auf zusätzliche beziehungsweise anders verteilte Nachinvestitionen ist nicht unbeachtlich. Bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung über 30 Jahre sind Nachinvestitionen, Reparaturen, Abschreibungen, Kapitalkosten, Energiekosten und Betriebskosten keine Nebensachen, sondern tragende Parameter. Werden solche Annahmen unterschiedlich angesetzt, muss dies fachlich begründet werden. Ein Neubau kann in bestimmten Kostenarten günstiger sein, eine Sanierung in anderen. Aber genau deshalb muss die Rechnung transparent sein. Der Satz der Bürgerinitiative, die Aufstellung sei „rechnerisch vollkommen fehlerhaft und somit falsch“, ist in dieser Schärfe nur dann haltbar, wenn die Stadt oder PROVA keine tragfähige methodische Erklärung für die unterschiedlichen Fortschreibungen liefern kann. Bis dahin ist die vorsichtigere Formulierung redaktionell sauberer: Die Unterlagen enthalten erhebliche rechnerische und methodische Auffälligkeiten, die eine unabhängige Überprüfung rechtfertigen. Noch deutlicher gilt dies für die Behauptung einer bewussten Manipulation. Eine Manipulation setzt mehr voraus als einen Fehler, eine unklare Tabellenlogik oder einen methodisch fragwürdigen Ansatz. Sie setzt mindestens den belastbaren Anhalt voraus, dass Werte absichtlich so gesetzt wurden, dass ein bestimmtes Ergebnis erzeugt wird. Die vorliegenden Unterlagen zeigen Abweichungen, Inkonsistenzen und Erklärungsbedarf. Sie beweisen aber nicht, wer aus welchem Motiv mit welchem Vorsatz Verantwortliche gehandelt haben sollen.
Die Bürgerinitiative spricht in ihrer Pressemitteilung von der Vermutung einer bewussten Manipulation.
Zugleich sieht sie in den Berechnungen Anhaltspunkte für eine Ergebnisverzerrung und fordert eine unabhängige Prüfung. Dass die PROVA-Unterlage als Entscheidungsgrundlage eine erhebliche Rolle gespielt haben kann, macht die Sache nicht automatisch straf- oder haftungsrechtlich, wohl aber kommunalpolitisch relevant. In einer Kommune genügt es nicht, auf den Ruf eines Fachunternehmens zu verweisen, wenn konkrete Rechenfragen im Raum stehen. Der Auftraggeber muss dann die Herleitung prüfen lassen, denn der Rat kann seine Entscheidung nur so gut treffen, wie die Datengrundlage belastbar ist. Gerade bei einer 30-Jahres-Betrachtung erzeugen kleine prozentuale Unterschiede über die Laufzeit erhebliche Summen. Aus 3 %, 4 % oder 5 % werden über 30 Jahre keine akademischen Dezimalfragen, sondern Millionenbeträge. Das ist der eigentliche Kern dieses Vorgangs.
Bürgerantrag, Ratsbeschluss und redaktionelle Bewertung
Der Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist als Instrument grundsätzlich der richtige Weg, um eine solche Angelegenheit erneut in die kommunalpolitische Befassung zu bringen. § 24 GO NRW gibt Einwohner:innen das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden; die antragstellende Person ist über die Stellungnahme zu unterrichten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ein Ratsbeschluss allein durch den Bürgerantrag unwirksam wird. Die Formulierung, der Ratsbeschluss vom 01.07.2025 „muss somit für ungültig erklärt werden“, ist juristisch zu stark. Sachgerechter wäre die Forderung, den Vollzug weiterer Abriss- oder Neubauschritte bis zur unabhängigen Klärung der Berechnung auszusetzen, die Wirtschaftlichkeitsrechnung offenzulegen, die verwendeten Parameter schriftlich zu erläutern und den Rat auf dieser Grundlage erneut entscheiden zu lassen. Politisch kann die Bürgerinitiative verlangen, dass die Stadt Herne eine erneute Bewertung vornimmt. Rechtlich ist aber zwischen politischer Neubefassung, Rücknahme oder Änderung eines Beschlusses und gerichtlicher Kontrolle zu unterscheiden. Ein fehlerhafter oder unzureichend vorbereiteter Ratsbeschluss ist nicht schon deshalb automatisch nichtig, weil nachträglich Zweifel an einer Berechnungsgrundlage entstehen. Gleichwohl kann ein solcher Zweifel erheblich sein, wenn die Berechnung für die Willensbildung wesentlich war. Genau hier liegt die Schwelle, die die Stadt Herne klären muss: War die PROVA-30-Jahresrechnung nur eine von mehreren Abwägungsgrundlagen oder war sie der entscheidende wirtschaftliche Hebel für den Abriss- und Neubaukurs? Wenn Letzteres zutrifft, steigt der Aufklärungsdruck erheblich. Die Verwaltung sollte dann nicht nur pauschal auf Fachkunde verweisen, sondern eine nachvollziehbare Rechenprüfung vorlegen. Dazu gehören die Ausgangswerte, Steigerungssätze, Zinsannahmen, Abschreibungslogik, Nachinvestitionen, Betriebskostenannahmen, Fördermittelannahmen und die Frage, welche Tabelle welcher politischen Vorlage zugrunde lag. Besonders klärungsbedürftig ist der Nachsatz aus dem vorgelegten Prüfungsergebnis, wonach zwischenzeitlich eine weitere Tabelle mit Datum vom 24.02.2025 nachgereicht worden sei, die linearer erscheine, aber nicht Grundlage der damaligen Beratungen gewesen sein soll. Sollte es tatsächlich mehrere Tabellen mit unterschiedlichen Ergebnissen oder Annahmen geben, muss transparent werden, welche Fassung wann wem vorlag und welche Fassung in der Bezirksvertretung, im Rat und in der öffentlichen Debatte entscheidungserheblich war. Die Bürgerinitiative hat mit ihrer Kritik an den Zahlen einen ernst zu nehmenden Punkt. Genau diese Prüfung schuldet die Stadt der Öffentlichkeit, wenn ein millionenschwerer Infrastrukturentscheid auf einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ruht, die schon bei einfachen Prozentrechnungen Fragen aufwirft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es beim Streit um die Ratsunterlagen zum Hallenbad Eickel?
Beim Streit um die Ratsunterlagen zum Hallenbad Eickel geht es nach dem Artikel um die 30-Jahres-Wirtschaftlichkeitsberechnung der PROVA Unternehmensberatung GmbH. Die Bürgerinitiative „Für das Hallenbad Eickel“ kritisiert Rechenfehler und methodische Auffälligkeiten in der Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau. Entscheidend ist, ob diese Berechnung den Ratsbeschluss vom 01.07.2025 erheblich beeinflusst hat.
Hat es eine Manipulation der Ratsunterlagen zum Hallenbad Eickel gegeben?
Eine absichtliche Manipulation der Ratsunterlagen ist nach dem Artikel bislang nicht belegt. Nachvollziehbar seien aber rechnerische und methodische Auffälligkeiten, die eine unabhängige Prüfung rechtfertigen. Die öffentlich als 3-%-Fortschreibung dargestellte Rechnung enthalte Detailwerte, die offenbar nicht durchgängig zu dieser Systematik passen. Belastbar ist daher zunächst der Befund, dass die Berechnung erklärungsbedürftig ist.
Welche Rechenfehler sieht die Bürgerinitiative beim Hallenbad Eickel?
Die Bürgerinitiative beanstandet nach dem Artikel vor allem, dass die Vergleichsrechnung über 30 Jahre eine 3-%-Fortschreibung nahelegt, die Detailwerte aber davon abweichen. Bei der Sanierungsvariante steige der Betrag der Gesamtaufwendungen vom ersten auf das zweite Jahr überschlägig um rund 5 %, beim Neubau um rund 4 %. Solche Unterschiede können über 30 Jahre Millionenbeträge auslösen.
Warum ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Hallenbad Eickel politisch wichtig?
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist politisch wichtig, weil sie nach dem Artikel eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über Sanierung, Abriss oder Neubau des Hallenbades Eickel gewesen sein kann. Die PROVA-Gegenüberstellung weist über 30 Jahre eine Differenz von 10.484.600 € zugunsten des Neubaus aus. Wenn diese Differenz auf unklaren oder uneinheitlichen Rechenannahmen beruht, steigt der Aufklärungsdruck erheblich.
Was müsste die Stadt Herne beim Hallenbad Eickel jetzt prüfen?
Die Stadt Herne müsste nach dem Artikel die Wirtschaftlichkeitsrechnung unabhängig überprüfen lassen und offenlegen, welche Ausgangswerte, Steigerungssätze, Zinsannahmen, Abschreibungen, Nachinvestitionen, Betriebskosten und Fördermittelannahmen verwendet wurden. Außerdem müsste geklärt werden, welche Tabellenfassung wann vorlag und welche Fassung Grundlage der Beratungen in Bezirksvertretung, Rat und Öffentlichkeit war.





















