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Bürgerentscheid am 26.02.2023, ein JA für den Erhalt des Hallenbads in seiner jetzigen Form und in der logischen Folge auch der Sanierung

Bürgerentscheid "Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel" am 26.02.2023

Stefan Budde-Siegel von Stefan Budde-Siegel
17.01.2023
Lesezeit: 5 Minuten.
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Symbolbild; Ehem. Hallenbad Eickel

Bildnachweis / Rechtekette: © 2019 SN SONNTAGSNACHRICHTEN

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Herne. [sn] Der Doktrin von Politik und Verwaltung, dass nur ein NEIN zu mind. einem Lehrschwimmbecken führt sollte der mündige Bürger nicht folgen. Mit einem NEIN beim Bürgerentscheid wird nicht das Quartier positiv entwickelt, sondern nur den üblichen, gierigen Investoren ein neuer Spielplatz zum maßlosen Geld verdienen und zur Vernichtung gewachsener Strukturen, des Stadtbildes und historischer Identifikationspunkte geboten. Erinnern wir uns, dass von dem einst so vom Oberbürgermeister gepriesenen Investor der Fakt AG nichts mehr übrig geblieben ist. Hatte man der FAKT AG nicht rote Teppiche ausgerollt und Bebauungspläne nach Maß schneidern wollen? Und was ist mit den vielen Bauprojekten der E-Gruppe? Auch diese sprechen nicht gerade für sich, wie z. B. das City-Center das nach Jahren noch nicht fertiggestellt ist (und trotzdem zahlen dort städtische Töchter horrende Mieten). Investoren sind keine Heilsbringer und schon gar keine Gutmenschen. Der Abriss hat nur einen entscheidenden Vorteil für den Investor er kann erst einmal einen Verlustvortrag steuerlich geltend machen. Eine Reaktivierung des alten Eickeler Hallenbads ist auch nicht mit enormen Kosten verbunden. „Allein diese Aussage ist schon irreführend. Ein Neubau und der Abriss sind auch mit hohen Kosten verbunden und mit genau so großen Unwägbarkeiten wie eine Gebäudesanierung. Die Kosten eines Neubaus und Abriss sind angesichts der Inflation und des Fachkräftemangels am Bau mind. so schwierig zu kalkulieren wie die Sanierungskosten des Altbaus. Nur steht der Erhalt nicht nur in der Öko- und Energiebilanz wesentlich besser dar, sondern es entfallen auch die Kosten für den Abriss, einer möglichen Baugrundverbesserung, des komplizierten Verbaus der Baugrube, der Unterfangung der Nachbarbebauung, des Rohbaus, … Bauen im Bestand hat zudem einige Vorteile. Der „Rohbau“ steht bereits und man kann i. d. R. bei jedem Wetter und zu jeder Tageszeit bauen. Die Bauzeit verringert sich so erheblich. Denn man beginnt beim Bauen sozusagen direkt mit dem Ausbau.“ so der Sachverständige Stefan Budde-Siegel VDI. Wenn der Oberbürgermeister in seiner Stellungnahme zum Bürgerentscheid hinsichtlich der schwer zu kalkulierenden Sanierungskosten sagt: „Eine Reaktivierung des alten Eickeler Hallenbads wäre mit enormen Kosten verbunden. Diese Kosten sind angesichts des maroden Zustands zudem nur schwer zu kalkulieren. Das zeigen nahezu alle Sanierungen an alten Gebäuden.“ Warum hat er dann z. B. die Zahnärzte Dr. Stefan Helka und Phillip Poss nicht vor diesem angeblichen Risiko gewarnt? Diese zwei jungen Zahnärzte sanieren nämlich gerade zwei Bestandsgebäude aus den 70er und 80er Jahren am Westring 123 – 125 in Herne hin zu einer Zahnklinik mit Gewerbeflächen und Eigentumswohnung. Jedenfalls war der Oberbürgermeister nicht nur bei der Grundsteinlegung anwesend, er hätte viele weitere Chancen gehabt den Herren das Kostenrisiko zu ersparen. Aber vielleicht wissen Dr. Stefan Helka und Phillip Poss einfach nur, was Sie tun, und sind gut beraten. Das sich eine Kernsanierung jedenfalls rechnen kann „bauen“ die beiden mit Ihren Architekten BOCK NEUHAUS PARTNER derzeit am Westring der Verwaltung und Politik vor. Aber auch städtische Projekte wie der Umbau des Hallenbads in Herne zur Filmwelt haben funktioniert. Beim gerade beginnenden Neubau der Multifunktionshalle am Hölkeskampring in Herne musste die Stadtverwaltung gerade erst eingestehen, dass der Neubau mit geschätzten 8,5 Mio. EUR sogar teurer wird als eine Sanierung, die die Stadt Ende 2020 mit rund 8 Mio. EUR beziffert hatte. Weil 8 Mio. EUR zu teuer seien, hatte die Verwaltung der Politik damals den Neubau vorgeschlagen. Da zeigt sich, dass eine Grundsanierung kostengünstiger sein kann als ein Neubau, ganz abgesehen von den vielen weiteren Vorteilen die ein Umbau hat. 2019 hatte das Münsteraner Architektenbüro modulorbeat eine rund 50.000 EUR teure Machbarkeitsstudie zum Hallenbad präsentiert. Zwei Varianten präsentierten die Architekten damals der Stadtverwaltung mit Baukosten von rund 9,1 Mio. EUR und 10,1 Mio. EUR. Wie der Oberbürgermeister nun mit Sanierungskosten von mind. 17 Mio. EUR aufwartet, erschließt sich wohl nur ihm selbst. Eine Kostensteigerung von ca. 55 % lässt sich jedenfalls auch nicht mit Erfahrungswerten der Stadtverwaltung, der Inflation, den gestiegenen Baukosten oder Unwägbarkeiten erklären. Mal abgesehen davon kann man nicht von einem „unabhängigen“ Gutachter sprechen, wenn dieser im Auftrag der Stadtverwaltung tätig wurde. Defizite unter anderem beim Brandschutz und der Barrierefreiheit können groß sein, sind aber technisch zu lösen und letztendlich kann die Bauverwaltung allemal unter Beachtung des § 69 BauO NRW 2018 Abweichungen genehmigen. Wenn man will, dann kann man auch. Das zeigen so viele Bauvorhaben in Herne, wie z. B. die Genehmigung eines Mehrfamilienhauses im Landschaftsschutzgebiet Düngelbruch. Wie wirr und absurd die ganze Sache von Seiten der Stadtverwaltung und Politik wird zeigt sich auch an dem Begriff „Bauruine“ mit dem man ganz gerne das Gebäude altes Hallenbad bezeichnet.

„Ruine (von lateinisch ruere für „stürzen“, Plural Ruinen) bezeichnet ein zerfallenes Bauwerk. Für den stehengebliebenen Überrest eines Gebäudes nach einem Brand oder einer Feuersbrunst gab es in der Frühneuhochdeutschen Sprache den heute nicht mehr geläufigen Begriff Brandstütze. Als Baudenkmäler oder Mahnmale sind Ruinen oft Kulturgut und werden als Teil des kulturellen Erbes betrachtet.“ Quelle: Seite „Ruine“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 15. Januar 2023, 14:34 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ruine&oldid=229872620 (Abgerufen: 16. Januar 2023, 23:09 UTC)

Eine Ruine per Definition ist das alte Hallenbad unzweifelhaft nicht. In dem Innenhof Gebäude Viktor-Reuter-Str. 43 sieht die Verwaltung jedenfalls keine Bauruine und auch keinen Grund einzuschreiten i. S. d. § 3 BauO NRW 2018. Mit zweierlei Maß messen so wie man es eben braucht – ihre Stadtverwaltung in Herne! Ob die von der Bürgerinitiative ins Spiel gebrachten Fördermöglichkeiten aus Bundes- und Landesmitteln tatsächlich von der Verwaltung sorgfältig geprüft wurden, kann man nach dem Vorstehenden mal anheimstellen. Glaubwürdigkeit einer Verwaltung sieht eindeutig anders aus. Eine sach- und fachliche Auseinandersetzung auf Augenhöhe der Stadtverwaltung mit den Berechnungen und Plänen des Architekten Jürgen Köhne, welche dieser für die Bürgerinitiative erstellt hatte ist erkennbar nicht erfolgt. Die städtischen Pläne für einen Neubau, in dem ein (vielleicht auch zwei oder kein) Lehrschwimmbecken integriert wären steht jedenfalls von einer sofortigen Realisierbarkeit genauso weit entfernt wie der Plan einer Kernsanierung. Denn beide haben weder einen Investor, genehmigungsfähige Pläne, noch eine gesicherte Finanzierung und beide haben Unwägbarkeiten. So ist nicht einmal die Höhe der Mietzahlungen bzw. die technischen Anforderungen der Stadt für / an das oder die Lehrschwimmbecken geklärt. Der Erhalt aber hat einen entscheidenden Vorteil er spart Ressourcen. Ein ureigenes Thema der Grünen denen man in guter Greta Thunberg-Manier hier eine idiologische Scheinheiligkeit sehr wohl unterstellen mag. Da ist die Deutsche Umwelthilfe inhaltlich schon weiter als so manche rückwärtsgewandte, machtgeile, Realo-Grünen. Weder ein JA oder ein NEIN schaffen schnellstmöglich örtlich den Zugang zum Schwimmunterricht. Lassen wir uns nicht blenden von irreführenden Aussagen. Richtig, ein JA bedeutet zunächst einmal Stillstand und den Erhalt eines historisch wertvollen Gebäudes und das ist auch gut so. Denn die Sanierung des alten Hallenbades kann ein Leuchtturm, ein Inkubator für einen nachhaltigen, ressourcensparenden, ökologischen Stadtumbau und Umgang mit historisch wertvoller Bausubstanz werden, wenn man nur will. Fördermittel dazu gibt es nahezu an jeder Ecke.

Deshalb kann am 26.02.2023 nur ein JA die logische Antwort auf eine völlig verblendete Politik lauten. Lassen wir uns diese Chance nicht entgehen, setzen wir gemeinsam ein Zeichen für Bürgerwillen und gegen Heuschrecken-Investoren. Am 26.02.2023 ein JA für ein (Lehr)Schwimmbecken im alten Hallenbad Eickel!

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