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Herne. [sn] Ab dem 01.04.2024 wird Cannabis-Konsumenten wird durch das neue Cannabisgesetz – CanG ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert. Privater Eigenanbau, gemeinschaftlicher nichtgewerblicher Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum werden ermöglicht.
Darüber hinaus sollen Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums geschützt werden.
Dies hat zur Folge, dass der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit nicht überall erlaubt ist:
Das Gesetz sieht Einschränkungen vor, u.a. ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.
Ebenso ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, in Fußgängerzonen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr und innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten.
Die „Sichtweite“ wird bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der vorgenannten Einrichtungen eingehalten.
Um die Schlagkraft der Truppe nicht zu schwächen, ist der Konsum von Cannabis auch in militärischen Bereichen der Bundeswehr verboten.
Für das Stadtgebiet von Herne bedeutet dies, dass gerade die Orte, die eigentlich prädestiniert sind für einen gemütlichen Konsum, nahezu sämtlich ausgeschlossen werden.
Das „erlaubte“ Kiffen in der Öffentlichkeit ist in den Herner und Wanne-Eickeler Innenstädten weitestgehend ausgeschlossen. Die Fußgängerzonenregelung greift hier nicht, da sich zu viele andere Schutzzonen mit den Flächen der Fußgängerzonen überschneiden. Für die Herner City bedeutet dies, dass zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr nur unter der Bahnhofsbrücke in der Fußgängerzone und in kleinen Teilbereichen der Fußgängerzone Bahnhofstr. öffentlich gekifft werden darf.
Auf der U-Bahn-Linie U35 darf nur an den Zugängen zum Haltepunkt Schloß Strünkede und Herne Bf. sowie am südlichen Aufgang Herne Mitte, am nördlichen Ausgang des Halts Hölkeskampring und der Haltestelle Berninghausstr. konsumiert werden. In den unterirdischen Anlagen der U-Bahn gilt selbstverständlich ein Rauchverbot.
Ebenso sind der Revierpark Gysenberg, der Südpark, der Sportpark Wanne, das Ostbachtal (Auf dem Stennert) der südliche Teil des Stadtteilparks Mont-Cenis (Akademie), der Grünzug am Hölkeskampring und weite Teile des Schlossparks Strünkede tabu.
Erfreulich ist dagegen, dass auf dem Cranger Kirmes Platz fast überall gekifft werden darf.
Für unsere Leser haben wir eine aktuelle Karte erstellt, die zeigt, wo man in Herne seinen Joint in der Öffentlichkeit genießen kann. Zu beachten ist, dass in den rot markierten Bereichen weder auf dem Balkon noch im eigenen Garten gekifft werden darf.
Die Bubatzkarte und die Karte der Funke Medien Gruppe berücksichtigten u. a. „private“ Kinderspielplätze und einige Jugendeinrichtungen nicht, daher ist hier Vorsicht geboten.
Die gesamte Karte kann hier für den privaten Gebrauch heruntergeladen werden. Bei gewerblicher Nutzung bitten wir darum vorab unsere Genehmigung einzuholen.
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